LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3733 24.09.2018 Datum des Originals: 21.09.2018/Ausgegeben: 27.09.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1392 vom 22. August 2018 des Abgeordneten Jochen Ott SPD Drucksache 17/3483 Wann kommt endlich der Rückzug vom Rückzug bei der sozialen Wohnraumförderung? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Mitte-Rechts-Landesregierung hat in Kenntnis der drastisch zunehmenden Wohnungsnot in den Städten des Landes mit den Eckwerten für die Soziale Wohnraumförderung 2018 - 2022 gegen den erheblichen Wohnraumbedarf Fakten geschaffen. Das Gesamtfördervolumen wurde von 1,1 Mrd. Euro pro Jahr auf 800 Mio. Euro abgesenkt. Darüber hinaus wurde für das wichtige Fördersegment des mietpreisgebundenen Wohnungsbaus eine Rücknahme des Fördervolumens von ehemals 700 Mio. Euro p.a. auf nur noch 520 Mio. Euro bis 2019, und auf nur noch 500 Mio. Euro ab 2020 verfügt. Wie die Landesregierung nunmehr auf Nachfrage erklärt (Drs. 17/3384, Antwort auf die Kleine Anfrage Drs. 17/3174), „gibt es derzeit eine Nachfragesituation nach öffentlichen Fördermitteln für den Bereich des „Mietwohnungsneubaus“ in Höhe von ca. 650 Mio. Euro.“ Damit setzt sich die von der rot-grünen Landesregierung eingeleitete Wende bei der öffentlichen Wohnraumförderung fort. Angesichts der aktuellen Eckwerte des Förderprogramms 2018-2022 und der Nachfrageentwicklung ist erkennbar, dass die Kürzung des Programmvolumens, wie auch der entsprechenden Eckwerte jeder sachlichen Grundlage entbehrte und fachlich, wie politisch falsch war. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 1392 mit Schreiben vom 21. September 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3733 2 1. Wann beabsichtigt die Landesregierung die von ihr angekündigte Rücknahme der Einkürzung des Fördervolumens der Sozialen Wohnraumförderung von 1,1 Mrd. Euro auf 800 Mio. Euro pro Jahr verbindlich zurück zu nehmen? Die Landesregierung hat in der Kabinettsitzung vom 31. August 2018 entschieden, das Wohnraumförderungsprogramm für die Jahre 2018 bis 2022 auf 5,5 Mrd. € (1,1 Mrd. € jährlich) zu erhöhen. Die Erhöhung wird unmittelbar wirksam. 2. Beabsichtigt die Landesregierung die mit dem Förderprogramm 2018 - 2022 fest gelegten Eckwerte ebenfalls zu verändern und wenn ja, welche in welcher Weise (bitte detailliert nach den Fördersegmenten)? Ja. Nach Entscheidung des Kabinetts werden die Eckwerte wie folgt geändert: WoFP 2018 - 2022 Förderbausteine 2018 in Mio. € 2019 in Mio. € 2020 in Mio. € 2021 in Mio. € 2022 in Mio. € Mietwohnungsneubau (bisher) 730 520 730 520 710 500 700 500 700 500 Eigentumsförderung (bisher) 100 80 100 80 120 100 150 100 150 120 Modernisierungen im Bestand (bisher) 100 80 100 80 100 80 100 80 100 80 Quartiersmaßnahmen / regionale Kooperation (bisher) 120 70 120 70 120 70 100 70 100 50 Studentischer Wohnungsbau (bisher) 50 50 50 50 50 50 50 50 50 50 Gesamt (bisher) 1.100 800 1.100 800 1.100 800 1.100 800 1.100 800