LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3734 24.09.2018 Datum des Originals: 20.09.2018/Ausgegeben: 27.09.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1384 vom 21. August 2018 des Abgeordneten Guido van den Berg SPD Drucksache 17/3458 Wie stellt sich die Schutzwirkung der Sozialcharta im Vertrag über den Verkauf der landeseigenen Wohnungen der Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) im August 2008 für die Bewohner der ehemals landeseigenen Wohnungen im Rhein-Kreis Neuss heute dar? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Beim Verkauf der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft LEG pries der damalige Landesbauminister Lutz Lienenkämper in einer Pressemitteilung den Verkauf als eine Erfolgsgeschichte. „Die Mieter, aber auch die Mitarbeiter der LEG, stehen heute dank der zwischen Land und Käufer vereinbarten Sozialcharta besser da als in der Vergangenheit.“ Die Sozialcharta würde u.a. die LEG-Mieter für die Dauer von zehn Jahren vor ordentlicher Kündigung schützen und Mietern über 60 Jahren ein lebenslanges Wohnrecht zusichern. Mieterhöhungen würden über die allgemeinen Regeln des Mieterschutzes im BGB hinaus begrenzt werden. Angesichts vielfach gegenteiliger Erfahrungen der Bewohner der ehemaligen landeseigenen LEG-Wohnungen und der sich dramatisch zuspitzenden Lage auf dem Wohnungsmarkt im Niedrigpreissegment im Rhein-Kreis Neuss stellt sich die berechtigte Frage, ob die Sozialcharta den Menschen im Rhein-Kreis Neuss, die in LEG- Wohnungen lebten, den Schutz geboten hat, der mit ihr versprochen wurde. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 1384 mit Schreiben vom 20. September 2018 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Sind die Wohnungen noch heute im Besitz des damaligen Käufers Goldman Sachs bzw. wie oft fand ein Eigentümerwechsel bei Wohnungen im Rhein-Kreis Neuss statt? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3734 2 Durch den Verkauf der LEG NRW GmbH im Jahr 2008 hat es keinen Wechsel bei den Eigentumsverhältnissen der Wohnungen gegeben. Alle Wohnungen sind im Eigentum der bestandshaltenden Gesellschaften der LEG-Gruppe verblieben. Verkäufe von Wohnungen durch diese bestandhaltenden Gesellschaften sind nach der Sozialcharta in beschränktem Umfang zulässig – pro Jahr nicht mehr als 2,5% der Konzernwohnungen. Die jährliche Berichterstattung über die Einhaltung dieser Vorgabe erfolgt daher pauschal bezogen auf den Gesamtwohnungsbestand. Detailinformationen zu einzelnen Städten, Stadtteilen, Städteregionen oder Kreisen liegen nicht vor. 2. Wie hoch sind die Mietsteigerungen in den vergangenen 10 Jahren der ehemaligen landeseigenen LEG-Wohnungen im Rhein-Kreis Neuss im Vergleich zum Ausgangsjahr 2008 zu beziffern? Die in der Sozialcharta festgelegten Mieterhöhungsbeschränkungen beziehen sich auf die Bestandswohnungen insgesamt. Daher können zu Mietsteigerungen in einzelnen Städten oder Regionen keine Angaben gemacht werden, da die LEG nach der Sozialcharta nicht verpflichtet ist, stadt- oder siedlungsbezogene Angaben zu liefern. Die vorgelegten Berichte des Wirtschaftsprüfers zur Einhaltung der Sozialchartaverpflichtungen zeigen aber, dass die LEG die ihr nach der Sozialcharta zustehenden Spielräume bei weitem nicht ausgeschöpft hat. 3. Wie haben sich Angebot und Nachfrage nach niedrigpreisigen Wohnungen im Rhein-Kreis Neuss in den letzten 10 Jahren entwickelt (Daten bitte für die Städte des Rhein-Kreis Neuss einzeln darstellen)? Da weder die Wohnungsnachfrage noch das frei finanzierte Wohnungsangebot flächendeckend staatlich überwacht wird, kann die Landesregierung für dieses Wohnungsmarktsegment keine konkreten Daten ermitteln. Das jährliche Angebot an preis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum wird durch die Erfassung der Erst- und Wiederbelegungen statistisch ermittelt. Danach hat sich das Angebot im Rhein-Kreis Neuss von 2008 bis 2017 wie folgt entwickelt: Zuständige Stelle 2008 2009 2010 2011 2012 Rhein-Kreis Neuss, gesamt 1627 1073 1108 851 1026 Rhein-Kreis Neuss 86 114 58 109 104 Kaarst 37 28 17 41 29 Korschenbroich 35 44 35 40 25 Meerbusch 84 64 51 64 53 Neuss 973 741 818 570 551 Grevenbroich 77 82 129 27 215 Dormagen 335 0 0 0 49 jährliches Angebot an verfügbaren preis- und belegungsgebundenen Mietwohnungen (Erst- und Wiederbelegungen im Bestand) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3734 3 Die jährliche Nachfrage nach preis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum wird durch die Erfassung der an Haushalte ausgegebenen Wohnberechtigungsscheine ermittelt. Danach hat sich die Nachfrage im Rhein-Kreis Neuss von 2008 bis 2017 wie folgt entwickelt: In den Gemeinden Jüchen und Rommerskirchen ist der Rhein-Kreis Neuss für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines zuständig. Zuständige Stelle 2013 2014 2015 2016 2017 Rhein-Kreis Neuss, gesamt 961 944 863 797 947 Rhein-Kreis Neuss 132 73 91 69 97 Kaarst 12 29 18 22 44 Korschenbroich 31 20 25 24 14 Meerbusch 48 45 50 34 58 Neuss 547 506 454 444 486 Grevenbroich 163 216 145 134 207 Dormagen 28 55 80 70 41 jährliches Angebot an verfügbaren preis- und belegungsgebundenen Mietwohnungen (Erst- und Wiederbelegungen im Bestand) Zuständige Stelle 2008 2009 2010 2011 2012 Rhein-Kreis Neuss, gesamt 3337 2934 2399 2605 2513 Rhein-Kreis Neuss 125 125 105 154 140 Kaarst 177 157 185 163 162 Korschenbroich 70 75 47 66 66 Meerbusch 233 253 226 198 211 Neuss 2309 1997 1575 1577 1469 Grevenbroich 282 214 129 281 334 Dormagen 141 113 132 166 131 jährliches Nachfrage nach preis- und belegungsgebundenen Mietwohnungen (Anzahl der Haushalte, die einen Wohnberechtigungsschein beantragt und erhalten haben) Zuständige Stelle 2013 2014 2015 2016 2017 Rhein-Kreis Neuss, gesamt 2246 2235 1926 1809 2059 Rhein-Kreis Neuss 148 95 100 119 144 Kaarst 111 123 106 123 149 Korschenbroich 83 41 51 54 65 Meerbusch 177 152 163 181 195 Neuss 1314 1275 1103 948 1022 Grevenbroich 311 398 275 253 343 Dormagen 102 151 128 131 141 jährliches Nachfrage nach preis- und belegungsgebundenen Mietwohnungen (Anzahl der Haushalte, die einen Wohnberechtigungsschein beantragt und erhalten haben) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3734 4 4. Welche Planungsdaten liegen der Verwaltung für Sozialen Wohnungsbau im Rhein-Kreis-Neuss für niedrigpreisigen Wohnraumbedarf als Grundlage für ihre Arbeit für die kommenden Jahre zugrunde (bitte ebenfalls für die Städte einzeln darstellen)? Die Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen wird auf der Grundlage von Bedarfs- und Kostenkategorien gesteuert. Dazu wird in der Regel im dreijährigem Rhythmus das sog. Gebietskulissengutachten beauftragt, welches die Wohnungsmärkte in Nordrhein- Westfalen klassifiziert, in dem alle Gemeinden in vier unterschiedliche Stufen (hoch, überdurchschnittlich, unterdurchschnittlich und niedrig) eingeteilt werden. Die Landesregierung schafft mit diesen gutachterlichen Untersuchungen auf der Basis landesweit flächendeckend verfügbarer Daten auf Gemeindeebene die empirische, aktuelle und belastbare Grundlage für die Aufstellung von Gebietskulissen in der sozialen Wohnraumförderung. Das letzte Gutachten der Firma F+B, Forschung und Beratung für Wohnen, Immobilien und Umwelt GmbH aus Hamburg datiert vom März 2018. Die Kostenstufen für die Gebietskulissen der Mietwohnraum- und Eigentumsförderung bilden dabei die Grundlage für die lokalen Investitionsbedingungen im geförderten Wohnungsbau. Je höher das lokale Kostenniveau, desto höher die Darlehenssummen, Tilgungsnachlässe und Bewilligungsmieten. Nur so können Investoren für den geförderten Wohnungsbau gewonnen werden. Die Bedarfsstufen für Mietwohnraum- und Eigentumsförderung dienen wiederum dazu, bei regionaler Betrachtung die zur Verfügung stehenden Förderbudgets für die für den sozialen Wohnungsbau zuständigen Bewilligungsbehörden festzulegen – je höher der regionale Bedarf, desto höher das zur Verfügung gestellte Budget. Die Situation der Kommunen im Rhein-Kreis Neuss stellt sich auf Basis des Gutachtens von 2018 wie folgt dar: Kommune Miete – Gebietskulisse Kosten Eigentum – Gebietskulisse Kosten Miete – Gebietskulisse Bedarf Eigentum – Gebietskulisse Bedarf Dormagen hoch hoch hoch hoch Grevenbroich hoch überdurchschnittlich überdurchschnittlich überdurchschnittlich Jüchen überdurchschnittlich überdurchschnittlich überdurchschnittlich überdurchschnittlich Kaarst hoch hoch hoch hoch Korschenbroich hoch hoch überdurchschnittlich überdurchschnittlich Meerbusch hoch hoch hoch hoch Neuss hoch hoch hoch hoch Rommerskirchen hoch überdurchschnittlich hoch überdurchschnittlich Die gutachterliche Untersuchung soll spätestens im Jahr 2020 aktualisiert werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3734 5 Die kommunalen Stellen, die die Bedarfsermittlung für die jeweiligen konkreten Investitionsvorhaben zuständig sind, agieren auf der Basis ihrer Kenntnisse über die kommunalen und regionalen Wohnungsmärkte vor Ort. Dabei können sie auch auf die Ergebnisse der landesweiten Wohnungsmarktbeobachtung, beispielsweise auf den jährlichen Wohnungsmarktbericht der NRW.BANK, zurückgreifen. 5. Wie hoch war die Investitionsquote pro qm bei den LEG-Wohnungen im Rhein- Kreis Neuss in den letzten 10 Jahren? Nach den Bestimmungen der Sozialcharta hat die LEG jährlich einen Betrag von 12,50 € pro qm in die Bestandswohnungen zu investieren. Die jährliche Berichterstattung über die Einhaltung dieser Verpflichtung erfolgt daher bezogen auf den Gesamtbestand der geschützten Wohnungen. Die LEG ist nicht verpflichtet, stadt- oder siedlungsbezogene Angaben zu liefern, sodass die nachgefragten Angaben nicht vorliegen. Die vorgelegten Berichte des Wirtschaftsprüfers zeigen aber, dass die LEG die o.g. Investitionsquote bislang nicht nur eingehalten, sondern übererfüllt hat.