LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3735 24.09.2018 Datum des Originals: 24.09.2018/Ausgegeben: 27.09.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1390 vom 27. August 2018 der Abgeordneten Monika Düker, Verena Schäffer und Wibke Brems BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/3481 Wird die Sicherheit in Nordrhein-Westfalen durch die Rodungsarbeiten im Hambacher Wald gefährdet? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Neue Rhein Zeitung berichtet am 23. August 2018 über Befürchtungen des Landesvorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei NRW, Michael Mertens, dass eine Eskalation im Hambacher Wald bevorstehen könnte, sollten dort im Oktober die Rodungsarbeiten wieder aufgenommen werden. Die Zeitung zitiert Mertens wie folgt: „Sollte das Waldstück tatsächlich gerodet werden, wird die Räumung eine der größten Herausforderungen in der Polizeigeschichte Nordrhein-Westfalens“.1 Sowohl die Räumung des Waldstücks wie auch die Sicherung der Rodungsarbeiten würden über Monate hinweg einen erheblichen Kräfteeinsatz der Polizei bedeuten. Sollte die Landesregierung also nicht erwirken, dass Rodungen im Hambacher Wald mindestens bis zum Abschluss der Beratungen der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung („Kohlekommission“) unterbleiben, würden im restlichen Landesgebiet während der Rodungssaison von Oktober bis Februar deutlich weniger Polizeikräfte verfügbar sein. Dies führt uns auch vor dem Hintergrund eines Bestands von rund 2,9 Millionen Überstunden bei der NRW-Polizei2 zu folgenden Fragen an die Landesregierung. 1 Neuen Rhein Zeitung: „Angst vor Eskalation am Tagebau“, 23.8.2018 2 Die Glocke: „Polizisten ließen sich halbe Million Überstunden auszahlen“, 23.8.2018 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3735 2 Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1390 mit Schreiben vom 24. September 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie, der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung sowie der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. 1. Welche Zusicherungen in Hinblick auf die Räumung und Sicherung der Rodungsarbeiten im Hambacher Wald durch die Polizei hat die Landesregierung dem Unternehmen RWE bezüglich der anstehenden Rodungssaison gemacht? Die Polizei wird ihren gesetzlich normierten Auftrag als neutrales Exekutivorgan erfüllen. Dies wurde auch der RWE Power AG als Eigentümerin des Hambacher Forstes hinsichtlich etwaig bevorstehender Rodungsarbeiten zugesichert. 2. Mit welchem Kräfteeinsatz der Polizei rechnet das Ministerium des Innern für den Zeitraum von Oktober 2018 bis Februar 2019 im und am Hambacher Wald sowie am Tagebau Hambach? (Bitte aufschlüsseln nach landeseigenen Polizeikräften und nach angeforderten Polizeibeamtinnen und -beamten aus anderen Bundesländern.) 3. Welche Auswirkungen hat der Kräfteeinsatz der Polizei aufgrund der Räumung im Hambacher Wald und der Sicherung von Rodungsarbeiten auf die Verfügbarkeit von Beamtinnen und Beamten der Bereitschaftspolizei in Gefahrenlagen? 4. Werden sich durch die absehbare Mehrbelastung sicherheitsrelevanten Vorhaben im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums des Innern verzögern? 5. Wie soll die absehbare Mehrbelastung für Polizeibeamte und Polizeibeamtinnen ausgeglichen werden? Die Fragen 2 bis 5 werden im Zusammenhang wie folgt beantwortet: Mit der Einsatzführung aus Anlass polizeilicher Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Hambacher Forst wurde, wie auch bereits in den vergangenen zwei Jahren, das Polizeipräsidium Aachen beauftragt. Dort wird derzeit eine Einsatzkonzeption für verschiedene mögliche Szenarien im genannten Zeitraum erarbeitet. Einsatzerfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass die Bandbreite der Aktionsformen im und um den Hambacher Forst dabei vom friedlichen bürgerlichen Protest bis hin zur Begehung von Straftaten reicht. Es stellt eine besondere Herausforderung dar, wenn sich Störer bewusst unter die friedlichen Demonstranten mischen. Aufgaben der Polizei sind in diesem Zusammenhang der Schutz friedlicher Versammlungen ebenso wie die Verhütung von Straftaten sowie die konsequente Verfolgung von Straftaten. Die zu treffenden polizeilichen Maßnahmen hängen maßgeblich von der Beurteilung der Lage ab, die fortlaufend aktualisiert wird. Vor dem Hintergrund der dynamischen Lageentwicklung können derzeit keine Angaben zum geplanten Kräfteansatz in Bezug auf die Einsatzmaßnahmen der Polizei für den Gesamtkomplex Hambacher Forst im angefragten Zeitraum gemacht werden. Insofern können auch keine Prognosen zur landesweiten Kräftedisposition bzw. zur Frage, inwieweit Kräfte anderer Länder oder des Bundes zum Einsatz kommen, getroffen werden. Im Bedarfsfall werden, wie auch an anderen einsatzintensiven Tagen üblich, Prioritätenentscheidungen im Rahmen der landesweiten Kräftekoordination getroffen. In jedem Fall ist sichergestellt, dass die öffentliche Sicherheit durch die Polizei auch bei weiteren zeitgleichen Einsatzanlässen gewährleistet wird. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3735 3 Die konkrete Einsatzkonzeption unterliegt - wie bei jedem polizeilichen Einsatz - grundsätzlich der Geheimhaltung, um die Wirksamkeit der polizeilichen Maßnahmen nicht zu gefährden. Ein Bekanntwerden der einsatztaktischen Informationen zur Planung und Durchführung entsprechender polizeilicher Maßnahmen könnte potenzielle Störer/Straftäter in die Lage versetzen, sich auf polizeiliche Maßnahmen einzustellen, Gegenaktivitäten entsprechend zu planen und letztlich die Einsatzkonzeption der Polizei zu unterlaufen. Die Belastung der Einsatzkräfte ist wie dargestellt abhängig von der weiteren Lageentwicklung und daher derzeit nicht seriös prognostizierbar. Den Ausgleich von möglicher Mehrarbeit regelt die Arbeitszeitverordnung Polizei (AZVOPol).