LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3737 24.09.2018 Datum des Originals: 24.09.2018/Ausgegeben: 27.09.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1393 vom 27. August 2018 der Abgeordneten Horst Becker und Johannes Remmel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/3484 Welche Aktivitäten verfolgt die Landesregierung zur Abfederung der „Brexit“-Folgen und zur Wahrung nordrhein-westfälischer Interessen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Europaminister Dr. Stephan Holthoff-Pförtner hat in seiner Antwort die die Kleine Anfrage 1321, „200 Tage Friedrich Merz als „Beauftragter für die Folgen des Brexits und die transatlantischen Beziehungen“ – Welche Erfolge kann die Landesregierung durch die Tätigkeit des so genannten Brexit-Beauftragten nach mehr als einem halben Jahr vermelden?“ (DS 17/3451) ein Gesetzes- und Maßnahmenpaket angekündigt um Rechtsklarheit zu schaffen und die Folgen des Brexit für das Land Nordrhein-Westfalen zu minimieren. Weiterhin gibt die Landesregierung an, über die Folgen des Brexit im Austausch mit Bund und Ländern zu stehen. Bemühungen in Brüssel durch Europaminister Holthoff-Pförtner lassen sich jedoch nicht erkennen. Der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales hat die Kleine Anfrage 1393 mit Schreiben vom 24. September 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie beantwortet. 1. Welche konkreten Landesgesetze plant die Landesregierung um die Folgen des Brexit für das Land Nordrhein-Westfalen abzufedern? Ich nehme Bezug auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 1321 LT-Drs. 17/3451 (Frage 3): Mit Blick auf landesrechtlichen Anpassungsbedarf in Folge des Brexit stimmt die Landesregierung derzeit einen Referentenentwurf für ein Brexit-Übergangsgesetz ab. Dadurch soll für den Fall des Inkrafttretens des Austrittsabkommens Rechtsklarheit hinsichtlich LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3737 2 der vorgesehenen grundsätzlichen Behandlung des Vereinigten Königreiches wie ein EU- Mitgliedstaat in der Übergangsphase geschaffen werden. Es ist geplant, dass das Brexit- Übergangsgesetz noch in diesem Jahr in den Landtag eingebracht wird. Darüber hinaus prüft die Landesregierung Handlungsoptionen für den Fall eines Austritts ohne Abkommen. Damit bereitet sich das Land auf beide Szenarien vor, die derzeit für wahrscheinlich gehalten werden. 2. Welche konkreten Abstimmungsgespräche hat die Landesregierung gemeinsam mit dem Bund geführt, um zu gewährleisten, dass die Interessen des Landes Nordrhein-Westfalen und seiner Wirtschaft, bei den Überlegungen zur Abfederung der Folgen des Brexit berücksichtigt werden? 3. Welche konkreten Ergebnisse hat die Landesregierung dabei erzielt? Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet. Der Brexit und seine Folgen werden regelmäßig bei Gesprächen mit dem Bund in den dafür vorgesehenen Gremien (Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder, Wirtschaftsministerkonferenz, Europaministerkonferenz, Konferenz der Chefin und Chefs der Senats- und Staatskanzleien) erörtert und das gemeinsame Vorgehen abgestimmt. Bereits seit Juli 2017 besteht außerdem eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe Brexit. Hier beraten die Länder regelmäßig mit der Bundesregierung und stimmen ihr Vorgehen, insbesondere beim Gesetzgebungs- und Handlungsbedarf, ab. Mit der Übernahme des Vorsitzes der Europaministerkonferenz hat Nordrhein-Westfalen auch den Vorsitz dieser Arbeitsgruppe übernommen. 4. Durch welche Initiativen hat der NRW-Europaminister Dr. Holthoff-Pförtner in Brüssel versucht, dass die spezifischen Interessen des Landes Nordrhein- Westfalen und seiner Wirtschaft, bei den Überlegungen zur Abfederung des Brexit berücksichtigt werden? 5- Von welchen Erfolgen kann Europaminister Dr. Holthoff-Pförtner berichten? Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet. Bei der 77. Sitzung der Europaministerkonferenz im Juni in Brüssel informierte die Vize- Chefunterhändlerin der „Task Force für Artikel 50“ über den aktuellen Verhandlungsstand. Im Rahmen der auswärtigen Kabinettsitzung im August 2018 in der Landesvertretung in Brüssel erfolgte ein persönlicher Austausch mit EU-Chefunterhändler Michel Barnier. So wurde das gesamte Kabinett nicht nur aus erster Hand über den aktuellen Stand der Brexit- Verhandlungen informiert, sondern konnte die Positionen Nordrhein-Westfalens auch unmittelbar beim Chef-Unterhändler vorbringen. Bei der 78. Sitzung der Europaministerkonferenz Ende September – der ersten Sitzung unter meinem Vorsitz – wird der Brexit erneut behandelt. Er ist einer der Schwerpunktthemen des nordrhein-westfälischen Vorsitzjahres. Jetzt geht es darum, das in den Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich bereits Erreichte – namentlich bei den Rechten der Bürgerinnen und Bürger, der finanziellen Entflechtung und der auch für die Wirtschaft wichtigen Übergangsphase – durch eine Finalisierung des Austrittsabkommens zu sichern. Angesichts LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3737 3 der Verhandlungssituation bereitet sich Nordrhein-Westfalen nicht nur auf dieses Szenario, sondern auch auf einen Austritt ohne Abkommen vor. Durch den Vorsitz in der Europaministerkonferenz und in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Brexit kann Nordrhein-Westfalen sich sowohl auf europäischer Ebene als auch auf nationaler Ebene intensiv in die derzeitigen Diskussionen einbringen.