LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/375 21.08.2017 Datum des Originals: 21.08.2017/Ausgegeben: 24.08.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 131 vom 24. Juli 2017 der Abgeordneten Mehrdad Mostofizadeh und Barbara Steffens BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/224 Kleine Anfrage an die Landesregierung zur Einstellung der Verwaltungsverfahren zur Rückforderung von Zuwendungen an die Flughafen Essen/Mülheim GmbH Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Landesregierung plant ausweislich eines Schreibens der Abteilungsleiterin der Abteilung „Grundsatzfragen der Mobilität, Luftverkehr, Schifffahrt, Logistik, Eisenbahnen, ÖPNV“ des NRW-Verkehrsministeriums vom 5.7.2017 an die Städte Essen und Mülheim an der Ruhr, im Falle einer anteiligen Übertragung der Geschäftsanteile des Landes NRW an der Flughafen Essen/Mülheim GmbH auf die Beteiligungsholding Mülheim an der Ruhr GmbH und die Stadt Essen, den Rechtsstreit mit den Städten Essen und Mülheim an der Ruhr vor dem Landgericht Duisburg im Hinblick auf Auflösung der Flughafengesellschaft, hilfsweise auf Vollzug des Austritts des Landes NRW aus der Gesellschaft, zu beenden. Das Verkehrsministerium beabsichtige außerdem, von dem Widerruf und der Rückforderung von Fördermitteln, die der Flughafen Essen/Mülheim GmbH bis zum 31.12.2014 aus dem Landeshaushalt gewährt wurden, abzusehen und die hierzu bei der Bezirksregierung Düsseldorf wie auch beim Ministerium für Verkehr anhängigen Verwaltungsverfahren abschließend einzustellen. Angeblich wären aus Sicht der Städte Essen und Mülheim/Ruhr damit auch laufende Verfahren im Hinblick auf eine „Zweckentfremdung von Fördermitteln“ sowie „Vergabeverstöße“ abgegolten. Der Verkehrsminister hat die Kleine Anfrage 131 mit Schreiben vom 21. August 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister, dem Minister für Wirtschaft , Innovation, Digitalisierung und Energie und der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/375 2 Vorbemerkung der Landesregierung Das Land Nordrhein-Westfalen hat in Übereinstimmung mit den Zielsetzungen des Beschlusses des Haushalts- und Kontrollausschusses vom 18.01.2011 die Beteiligung an der Flughafen Essen/Mülheim (FEM) GmbH zum 31.12.2014 gekündigt bzw. den Austritt aus der Gesellschaft erklärt. Da die beiden kommunalen Mitgesellschafter – die Stadt Essen und die Beteiligungsholding Mülheim GmbH – die Übernahme der Gesellschaftsanteile des Landes verweigert haben, hatte sich das Land gezwungen gesehen, den Klageweg zu beschreiten, um die Beendigung seiner Beteiligung an der FEM GmbH auf dem Zivilrechtsweg herbeizuführen. Anfang 2017 sind die Mitgesellschafter erstmals auf das Land zugegangen und haben Verhandlungen zur vergleichsweisen Beendigung des obengenannten Rechtsstreits aufgenommen . Angeboten wurde die anteilige Übertragung der Geschäftsanteile des Landes Nordrhein- Westfalen auf die beiden kommunalen Mitgesellschafter. Um die Beziehungen zwischen den Gesellschaftern im Rahmen des Vergleichs endgültig zu beenden, wurde im Gegenzug der gegenseitige Verzicht auf alle gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen zur Bedingung gemacht . Insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass sämtliche Rückforderungen von der Gegenseite hinsichtlich Grund und Höhe bestritten wurden und deren Durchsetzbarkeit nach Prüfung der Gegenargumente als kritisch eingestuft werden musste, hat das Land nach Absprache mit seinen Anwälten auch wegen des allgemeinen Prozessrisikos die Vergleichsverhandlungen in diesem Sinne geführt. 1. Ist die Position der Landesregierung in Bezug auf den Rechtsstreit um die Anteile an der Flughafen Essen/Mülheim GmbH mit den Städten Essen und Mülheim an der Ruhr im Vorspann der Kleinen Anfrage zutreffend beschrieben? Ja, bei zusätzlicher Berücksichtigung der vorstehenden Vorbemerkung. 2. Welche konkreten Verfahren im Hinblick auf eine „Zweckentfremdung von Fördermitteln “ sowie „Vergabeverstößen“ am Flughafen Essen/Mülheim sind derzeit noch anhängig? Es sind die Prüfungsmitteilungen des Landesrechnungshofes (LRH) vom 02.07.2009 und die Verwendungsnachweisprüfungen zu den bewilligten und ausgezahlten Fördermitteln des Landes der Jahre 2011 – 2014 anhängig. 3. Um welche Summen handelt es sich hierbei? Bitte im Einzelnen auflisten. Ministerium für Verkehr: Prüfungsmitteilungen des LRH: - Überleitungsrechnung/Verwendungsnachweis, Rückstellungen, Abschreibungen, Darlehen Flugzeughalle 52.326,59 € LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/375 3 - Vergabeverstöße im Rahmen baulicher Leistungen, Vergabeverstöße im Rahmen von Ingenieurleistungen 457.066,23 € Prüfung Verwendungsnachweise 2011 - 2014: Für institutionelle und projektbezogene Förderung durch das für Verkehr zuständige Ministerium ergibt sich somit ein Gesamtbetrag i.H.v. 549.945,37 €. Bezirksregierung Düsseldorf: Prüfungsmitteilungen des LRH: - Kontrollturmkanzel 55.744 € - Flugzeughalle 672.393 € - Kanalsanierung 187.857 € - Rollwegmarkierung 29.486 € - zzgl. Zinsen ca. 554.520 € Gesamt 1.500.000 € 4. Unterstützt die Landesregierung den Prozess einer Nachnutzung des Flughafen- Areals ab dem Jahr 2024? Eine Entscheidung über eine etwaige Förderung für eine Umnutzung der Flughafenflächen ab dem Jahr 2024 ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. 5. Welche finanziellen Fördermöglichkeiten sieht die Landesregierung im Hinblick auf eine Konversion des Flughafens im Jahr 2024? Im Rahmen des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms -RWP- besteht aktuell noch die Möglichkeit, die Aufbereitung von Konversions- oder Verkehrsbrachflächen, zugunsten einer gewerblichen Folgenutzung, zu fördern. Der Fördersatz beträgt aktuell zwischen 60% und 90% der förderfähigen Ausgaben, unter Berücksichtigung der zu erwartenden Verkaufserlöse. Gefördert wird aus Mitteln der Bund/Länder-Gemeinschaftaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Eine mögliche Förderung im Jahr 2024 steht unter dem Vorbehalt der Neuabgrenzung der Regionalfördergebiete nach 2020. Ob Essen/Mülheim weiterhin Fördergebiet sein wird und ob weiterhin die Aufbereitung von Flächen förderfähig sein wird, steht zum jetzigen Zeitpunkt nicht fest. Weder ein zukünftiger Förderbedarf noch die im Jahr 2024 geltenden entsprechenden Förderprogramme sind zum heutigen Zeitpunkt bestimmbar. Institutionelle Förderung (ausgezahlte Fördermittel) Projektförderung (ausgezahlte Fördermittel) Summe Rückforderung: 2011 227.000,00 € 68.000,00 € 295.000,00 € 21.055,22 € 2012 195.850,00 € - € 195.850,00 € 3.393,44 € 2013 189.000,00 € 14.500,00 € 203.500,00 € 17.903,51 € 2014 166.000,00 € 2.148,00 € 168.148,00 € 1.799,62 €- 777.850,00 € 84.648,00 € 862.498,00 € 40.552,55 €