LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3750 25.09.2018 Datum des Originals: 25.09.2018/Ausgegeben: 28.09.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1407 vom 24. August 2018 der Abgeordneten Dr. Dennis Maelzer, Ellen Stock und Jürgen Berghahn SPD Drucksache 17/3517 Was unternimmt die Landesregierung um den Schwimmunterricht an den lippischen Schulen zu gewährleisten? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage „DLRG warnt: Immer mehr Kinder können nicht schwimmen“ titelte die Lippisches Landeszeitung am 6. Juni 2018. Aktuell werden wir vermehrt von Bürgerinnen und Bürgern auf den Schwimmunterricht an Schulen angesprochen. Oftmals sei nur eine Stunde im Lehrplan vorgesehen. Dies reiche nicht aus, um von der Schule zur Schwimmhalle und wieder zurückzuerlangen. Gerade ländliche Gemeinden haben unter diesen Umständen zu kämpfen. Der Wegfall vieler kommunaler Schwimmhallen verstärkt dieses Problem. Freibäder werden häufig nicht als geeigneter Schwimmhallen-Ersatz empfunden (siehe hierzu „Grundschulleiter lehnen Unterricht im Freibad am Werreanger ab“; Lippische Landeszeitung vom 08.05.2015). Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 1407 mit Schreiben vom 25. September 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Der Landesregierung ist es ein wichtiges Anliegen, dass der Schwimmunterricht an allen Schulen in Nordrhein-Westfalen zielführend und umfassend erteilt wird. Gegenwärtig wird deshalb von den für Schule und Sport zuständigen obersten Landesbehörden eine breit angelegte Initiative „Schwimmen lernen in Nordrhein-Westfalen“ entwickelt, um das Schwimmen lernen noch besser zu unterstützen. Bereits jetzt aber gehört der Schwimmunterricht an Schulen selbstverständlich zur Obligatorik im Rahmen des Sportunterrichtes. Der zeitliche Umfang des Schwimmunterrichtes in den unterschiedlichen Schulformen bzw. Schulstufen ist in den Lehrplänen des Landes verbindlich festgelegt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3750 2 Die bundesweite Studie „Sanierungsbedarf und Schließungspläne in der deutschen Bäderlandschaft“ der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V. aus dem Jahr 2016 kommt zu dem Fazit, dass die Versorgung mit Schwimmbädern in Deutschland grundsätzlich in ausreichendem Maße gewährleistet ist. Der Landesregierung ist aber gemäß Aussagen der Schulträger bekannt, dass mit regionalen Unterschieden zusätzliche Möglichkeiten für das Schulschwimmen hilfreich wären. Um die Träger bei entsprechenden Bedarfen zu unterstützen, bestehen landesseitig unterschiedliche Maßnahmen zur finanziellen Förderung bei Bau, Umbau, Sanierung und teilweise zum Unterhalt von Schwimmbädern (siehe Antwort zu Frage 5). 1. Bieten alle lippischen Schulen (unabhängig von der Schulform) durchgängig Schwimmunterricht an? Alle öffentlichen Grundschulen im lippischen Raum bieten lehrplankonformen Schwimmunterricht an. Bis auf wenige Ausnahmen bieten auch alle öffentlichen Schulen der Sekundarstufe I Schwimmunterricht wie in den Lehrplänen Sport vorgesehen an. An der Hauptschule und der Realschule in Blomberg wird aufgrund der demnächst endgültigen Schließung kein Schwimmunterricht mehr angeboten. Die Realschule Augustdorf erteilt seit 2 Schuljahren keinen Schwimmunterricht. Aufgrund der Sanierung des Hallenbades der Bundeswehr GFM Rommel-Kaserne und sehr begrenzter Schwimmzeiten im Hallenbad Helpup überließ sie die Schwimmzeiten den beiden Augustdorfer Grundschulen. Darüber hinaus bieten zwei Förderschulen keinen Schwimmunterricht an. 2. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung, wie viele Kinder als Nicht- Schwimmer oder schlechte Schwimmer die Grundschule verlassen? (Bitte möglichste landes-und kreisweite Durchschnittswerte und absolute Zahlen abgeben.) Daten zur Quote der Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmer oder schlechten Schwimmerinnen und Schwimmer werden nicht erhoben. 3. Wie viele Stunden Schwimmunterricht hatten lippische Schülerinnen und Schüler pro Schuljahr in den vergangenen drei Jahren? (Bitte nach Schulen und Jahrgangstufen aufschlüsseln.) Schwimmunterricht ist obligatorischer Bestandteil des Sportunterrichtes und bezüglich des Umfanges in der Grundschule und in der Sek I in den Lehrplänen festgelegt. Explizierte Daten zur Feststellung von erteilten Stunden Schwimmunterricht werden aus oben genanntem Grund nicht erhoben. 4. In welchen Schwimmhallen/Freibädern findet der Schwimm-unterricht der lippischen Schulen statt? (Bitte mit Auflistung nach Kommune, Schwimmstätte und Schulform) Kommune Schwimmhalle/Freibad Schulformen 1 Gemeinde Augustdorf Hallenbad der Bundeswehr GFM-Rommel Kaserne (Sanierung 2016/17, 2017/18, ffg.) Hallenbad Helpup 2 GS*/ RS * 2 GS LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3750 3 (Quelle: Schulamt Lippe über Dezernat 48.05 Bez.Reg. Detmold vom 07.09.2018) *Erklärung der Abkürzungen: GS - Grundschule RS - Realschule GSV - Grundschulverbund Sek - Sekundarschule FS - Förderschule GesS - Gesamtschule HS - Hauptschule Gym - Gymnasium 2 Stadt Bad Salzuflen Hallenbad Lohfeld 7 GS/ Gym*/ 2 RS/ 2 FS*/ HS/ GesS* 3 Stadt Barntrup Freibad Barntrup/ Freibad Alverdissen Hallenbad Flecken Aerzen GSV* / Gym GSV/ Gym 4 Stadt Blomberg Hallenbad (Schulzentrum) Ulmenallee 3 GS/ Gym/ RS / Sek*/ HS* / FS 5 Stadt Detmold Freibad Aqualip Lehrschwimmbecken Diestelbruch Freibad Fischerteich 10 GS/HS/2 RS/3 Gym/3 FS/GesS 1 GS / 1 FS 1 GS 6 Gemeinde Dörentrup Eau Le Lemgo Schwimmbad FS Astrid Lindgren GSV FS 7 Gemeinde Extertal Hallenbad Bösingfeld Hallenbad Rinteln Sek 2 GS 8 Stadt Horn-Bad Meinberg Schwimmhalle Franz- Hausmann-Str. Freibad Eggebad Waldfreibad Freibad Belle 2 GS / Gym / Sek / FS Gym / Sek 1 GS 1 GS 9 Gemeinde Kalletal Eau Le Lemgo Freibad Kalletal-Hohenhausen Weserangerbad Rinteln Hallenbad Rinteln 2 GS 2 GS 1 GS 1 GS 10 Stadt Lage Hallenbad Lage 8 GS/ Gym/ RS/ Sek/ FS 11 Stadt Lemgo Eau Le / Hallen- und Freibad Schwimmbad FS Astrid Lindgren 5 GS / 2 Gym / RS / HS/ GesS FS 12 Gemeinde Leopoldshöhe Lehrschwimmbecken der GS Nord Lehrschwimmbecken der GS Asemissen Hallenbad Helpup 1 GS 1 GS GesS 13 Stadt Lügde Hallenbad Pyrmonter Welle Hallenbad Pyrmonter Welle und Freibad Elbrinxen Sek 2 GS 2 GS 14 Stadt Oerlinghausen Hallenbad Helpup 2 GS/ Gym/ Sek 15 Stadt Schieder- Schwalenberg Gesundheitszentrum Schieder Freizeithallenbad Marienmünster 1 GS 1 GS 16 Gemeinde Schlangen Lehrschwimmbecken im Therapiezentrum Bad Lippspringe 2 GS LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3750 4 5. Wie fördert die Landesregierung den Erhalt von Schwimmhallen im Kreis - Lippe? Nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen erhalten die Gemeinden und Gemeindeverbände jährlich Zuweisungen des Landes in Form der Sportpauschale insbesondere für Baumaßnahmen an Sportstätten, die der Deckung des allgemeinen sportlichen Bedarfs dienen, also auch für den Bau und den Erhalt von Schwimmhallen. Die Sportpauschale soll nach dem Gesetzentwurf der Landesregierung im Jahr 2019 auf rund 55 Mio. Euro erhöht werden (2018: ca. 53 Mio. Euro). Darüber hinaus sind die ebenfalls jährlich zugewiesenen Mittel der Schulpauschale / Bildungspauschale investiv und konsumtiv für den Schulsport einsetzbar, so z.B. für Lehrschwimmbecken oder Schwimmbäder, soweit sie für den Schulsport genutzt werden. Die Schulpauschale / Bildungspauschale soll nach dem Gesetzentwurf der Landesregierung im Jahr 2019 um 50 Mio. Euro auf rund 659 Mio. Euro erhöht werden. Seit 2018 können die Mittel der Sportpauschale, der Schulpauschale / Bildungspauschale und der Allgemeinen Investitionspauschale im Rahmen einer gegenseitigen Deckungsfähigkeit zur Unterstützung kommunaler Aufgabenerfüllung in den jeweils vorgesehenen Bereichen eingesetzt werden. Darüber hinaus stehen den Gemeinden und Gemeindeverbänden im Rahmen des Landesprogramms „Gute Schule 2020“ insgesamt 2 Mrd. Euro (bis 2020) zur Verfügung, auch für Schwimmbäder, die sich auf dem Schulgelände befinden. Die Kommunen können auch die Mittel nach dem 1. und 2. Kapitel des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes des Bundes für investive Maßnahmen in den kommunalen Schwimmbädern bzw. den schulischen Lehrschwimmbecken nutzen. Aus diesen beiden Teilprogrammen stehen den Kommunen über den jeweiligen Förderzeitraum insgesamt rund 2,2 Mrd. Euro zur Verfügung.