LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3751 25.09.2018 Datum des Originals: 25.09.2018/Ausgegeben: 28.09.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1415 vom 1. September 2018 des Abgeordneten Helmut Seifen AfD Drucksache 17/3535 Unregelmäßigkeiten am Duisburger Gertrud-Bäumer-Berufskolleg? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Nach uns vorliegenden Informationen soll dem Schulministerium im November 2017 der Vorwurf zugetragen worden sein, dass am Gertrud-Bäumer-Berufskolleg in Duisburg einer zugewanderten Schülerin aus dem Westbalkan widerrechtlich ein Hauptschulabschluss zuerkannt worden sei, indem ihr ein Schulbesuch von Januar 2010 bis Juli 2010 - entgegen den Tatsachen - nachträglich mit Datum vom 17.07. 2017 für August 2009 bis Juli 2010 bescheinigt worden ist. Die Ministerium für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 1415 mit Schreiben vom 25. September 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen beantwortet. 1. Ist dem Ministerium dieser Vorwurf bekannt (Bitte geben Sie Auskunft darüber auf welchem Wege die Information an Sie gelangte)? Der Vorwurf ist dem Ministerium für Schule und Bildung durch eine anonyme Beschwerde bekannt geworden. 2. Ist der Ministerin der Vorgang persönlich mitgeteilt worden? Nein. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3751 2 3. Wurde der Vorgang seitens des Schulamts überprüft? (Gebeten wird um Auskunft über ein mögliches Ergebnis) Das Schulamt ist für Berufskollegs nicht zuständig. 4. Ist Ihnen bekannt, ob die zuständige Bezirksregierung bei diesem Vorgang in irgendeiner Form beteiligt war? Die Bezirksregierung Düsseldorf hat dem Ministerium für Schule und Bildung eine Stellungnahme zugeleitet. Der Zeitraum des Schulbesuchs ist korrigiert worden. Der anonyme Vorwurf, die Schulleitung habe einer aus dem Westbalkan stammenden Schülerin widerrechtlich einen Hauptschulabschluss bescheinigt, ist unzutreffend. 5. Liegen dem Ministerium aus anderen Bezirken ähnliche Vorwürfe vor? Nein.