LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3785 02.10.2018 Datum des Originals: 28.09.2018/Ausgegeben: 08.10.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1416 vom 24. August 2018 der Abgeordneten Angela Lück und Christina Weng SPD Drucksache 17/3536 Verzicht auf Verpackungen an den Frischetheken in Verbrauchermärkten Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Viele Verbraucherinnen und Verbraucher wollen gerne beim Einkauf von frischen Fleisch-, Wurst-, Käse- und Obstwaren auf Verpackung verzichten und diese Artikel in eigenen Behältern mit nach Hause nehmen. Der hygienische Umgang mit kundeneigenen Behältern ist in vielen Verbrauchermärkten ein schwieriges Thema. Durch geeignete Maßnahmen, wie den Verzicht auf Einsatz von Kunststoffen, Aluminiumfolien, Papier und anderen Materialien, kann im Sinne der Müllvermeidung viel Verpackung eingespart werden. Einige Verbrauchermärkte haben dazu bereits Konzepte erarbeitet und manche bereits umgesetzt. Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 1416 mit Schreiben vom 28. September 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantwortet. 1. Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, um im Lebensmittelmarkt an Frischetheken (Käse, Fleisch, Obst und Wurst) auf die Verwendung von Verpackungen zu verzichten? Bei der losen Abgabe von Lebensmitteln (nicht vorverpackte Ware) an Frischetheken ist es unabdingbar, Maßnahmen zu treffen, damit die Lebensmittel nicht nachteiligt beeinflusst werden, keinen Kontaminationen durch Umwelteinflüsse oder andere Personen ausgesetzt werden und sie selbst nicht andere Lebensmittel oder Waren negativ beeinflussen. Im Lebensmittelmarkt müsste dazu außerdem sichergestellt werden, dass den Verbraucherinnen und Verbrauchern Produktinformationen, Gewichts- und Preisinformationen zum zu erwerbenden Lebensmittel mitgeteilt werden. In diesem Zusammenhang sind auch lebensmittelrechtliche und marktordnungsrechtliche Kennzeichnungselemente LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3785 2 sicherzustellen. Ein genereller Verzicht auf Verpackungen ist aus lebensmittelrechtlicher Sicht bei den meisten Lebensmitteln tierischer Herkunft nicht vorstellbar. 2. An welche Voraussetzung ist die Mitnahme von Behältern in Lebensmittelmärkte zum Kauf von Frischeartikeln wie Käse, Fleisch, Obst und Wurst gesetzlich gebunden? 3. Welche Hygienevorschriften sind von Lebensmittelmärkten zu beachten, um einen einwandfreien Transport von der Theke zum Kundenbehälter zu gewährleisten? Zu Frage 2 und 3: Der jeweilige Lebensmittelunternehmer muss die Mitnahme derartiger Behältnisse in dem jeweiligen Markt ermöglichen. Diese Behältnisse müssen die in der Beantwortung zu Frage 1 aufgeführten Kriterien erfüllen. Darüber hinaus muss ein System vorliegen, wie die notwendigen weiteren Informationen über die Kennzeichnungen und Preisauszeichnungen den Verbraucherinnen und Verbrauchern passend zur Ware mitgeteilt werden. Die Hygieneanforderungen für diese Art der Abgabe sind in der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene und in der nationalen Lebensmittelhygieneverordnung festgelegt. Die Verantwortung für einwandfreie Hygiene der Lebensmittel trägt der Lebensmittelunternehmer. Er muss bei der Abgabe über Kundenbehältnisse sicherstellen, dass diese keine negativen Auswirkungen auf die Hygiene und Lebensmittelsicherheit der restlichen Ware im Thekenverkaufsbereich haben. Die Systeme dazu müssen der Art der abgegebenen Lebensmittel, den Mengen für die abgegebenen Lebensmittel und den daraus resultierenden möglichen negativen Einflüssen angepasst sein. 4. Welche landesweit einheitlichen Regelungen plant die Landesregierung zur Müllvermeidung im Umgang mit Lebensmitteln in Supermärkten? Es gibt eine Reihe von aktuellen Gesetzgebungsinitiativen auf EU-Ebene und Bundesebene, die u.a. der Verbrauchsminderung und Verbesserung der Recyclingfähigkeit und der Recyclingquoten von Lebensmittelverpackungen dienen. Die Landesregierung unterstützt das Vorgehen der EU und begrüßt die Vorgaben des neuen Verpackungsgesetzes, weil damit insbesondere der seit Jahren steigende Verbrauch von Einweg-Kunststoff-Produkten insgesamt reduziert werden soll. Um die Problematik nachhaltig und wirksam zu lösen und eine Lenkungswirkung zu entfalten, sind übergreifende Maßnahmen mindestens auf Bundesebene erforderlich. Wie unter 1. beschrieben sind die Möglichkeiten insbesondere bei der losen Abgabe, auf Lebensmittelverpackungen zu verzichten und diesbezüglich regulatorische Maßnahmen zu setzen, beschränkt. Auch kann der Handel seiner Verantwortung zur Vermeidung von Abfällen noch stärker gerecht werden, indem vermeidbare Kunststoff-Verpackungen weiter reduziert werden. 5. Welche Maßnahmen will die Landesregierung ergreifen, um die Verpackung an Frischetheken zu vermeiden? Regulatorische Maßnahmen und Instrumente alleine sind nicht geeignet, um Verpackungen an Frischetheken zu vermeiden. Hier sind auch Verbraucherinnen und Verbraucher gefragt, die es selbst in der Hand haben, mit ihrem Verhalten im Kleinen zur Vermeidung von überflüssigen Verpackungen beizutragen. In weiten Teilen der Bevölkerung besteht ein LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3785 3 aufgeschlossenes Interesse, die eigenen Konsumgewohnheiten kritisch zu hinterfragen, sofern dadurch die Umwelt entlastet wird. Ganz wesentlich ist die Sensibilisierung und Information der Öffentlichkeit, um ein Problembewusstsein zu schaffen und Handlungsbereitschaft in der Bevölkerung zu wecken. Hierzu zählen auch Informationen über die negativen Auswirkungen von Verpackungen, insbesondere bestimmten kurzlebigen Kunststoffprodukten auf die Umwelt, wenn diese Produkte nicht ordnungsgemäß entsorgt werden. Im Rahmen der Europäischen Woche der Abfallvermeidung finden jährlich zahlreiche Aktionen statt. Seit 2016 führt das MULNV in Kooperation mit dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU), Landesgruppe NRW und der Verbraucherzentrale NRW eine Fachveranstaltung im Rahmen der Europäischen Woche der Abfallvermeidung durch. Zielgruppe sind Multiplikatoren, wie z.B. kommunale Abfallberater. Die diesjährige Tagung, die am 15. November 2018 stattfinden wird, steht unter dem Motto „Bewusst konsumieren - richtig entsorgen“. Darüber hinaus besteht eine Vereinbarung der Landesregierung zur Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale NRW im Umweltbereich. Im Rahmen dieser Kooperation, die vom Land finanziell unterstützt wird, fördert die Verbraucherzentrale aktiv den Austausch mit der kommunalen Abfallberatung und beteiligt sich seit Jahren mit verschiedenen Aktionen an der Europäischen Woche der Abfallvermeidung.