LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3786 02.10.2018 Datum des Originals: 28.09.2018/Ausgegeben: 08.10.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1387 vom 21. August 2018 des Abgeordneten Ibrahim Yetim SPD Drucksache 17/3461 Denkmalschutz in Nordrhein-Westfalen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Nordrhein-Westfalen ist ein kulturhistorisch reiches Land. Viele Denkmäler bewahren ein historisches Erbe für die Gegenwart und Nachwelt, das von lokaler, regionaler oder überregionaler Bedeutung ist. Das Denkmalschutzgesetz formuliert seit 1980 den gesetzlichen Rahmen für den Denkmalschutz und die Denkmalpflege in Nordrhein-Westfalen und wurde zuletzt 2013 umfassend novelliert. Für die Untersuchung und Ausgrabung schützenswerter Denkmäler bieten archäologische Fachfirmen professionelle Dienstleistungen an. Sie bieten Betroffenen Unterstützung bei der Umsetzung amtlicher Auflagen im Rahmen des Denkmalschutzgesetzes. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 1387 mit Schreiben vom 28. September 2018 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Ist eine Novellierung des Denkmalschutzgesetzes geplant? Ja. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3786 2 2. Wenn eine Novellierung geplant ist, welche Änderungen des Denkmalschutzgesetzes sind vorgesehen? 3. Wie würden sich diese Änderungen auf die Denkmalbehörden, die Denkmaleigentümerinnen und –Eigentümer sowie die archäologischen Fachfirmen und ihre Angestellten auswirken? 4. Welche Initiativen strebt die Landesregierung für den Denkmalschutz und die Denkmalpflege in Nordrhein-Westfalen an? Aufgrund des Sinnzusammenhangs werden Frage 2, 3 und 4 gemeinsam beantwortet. Die gutachterliche Untersuchung "Evaluation des Denkmalschutzgesetzes Nordrhein- Westfalen" wurde inzwischen fertiggestellt und ist dem Landtag zugegangen. Ziel der geplanten anstehenden Novellierung des Denkmalschutzgesetzes ist eine zeitgemäße Modernisierung und Weiterentwicklung des nordrhein-westfälischen Denkmalrechts.