LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/379 22.08.2017 Datum des Originals: 21.08.2017/Ausgegeben: 25.08.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 109 vom 18. Juli 2017 des Abgeordneten Guido van den Berg SPD Drucksache 17/ Wieviel zusätzliche Gewerbeflächen kann der Zweckverband :terra nova erwarten? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Aktuell sind in der Bergbau- und Energiewirtschaft im Rheinischen Revier direkt knapp 10.000 Menschen beschäftigt, indirekte und sekundäre Effekte lassen weitere Beschäftigungseffekte mit dem Faktor 2 bis 3 erwarten. Die neue Landesregierung hat angekündigt, dem Rheinischen Revier in der Landes- und Regionalplanung eine Sonderstellung bei der Ausweisung zusätzlicher Industrie- und Gewerbegebiete zuweisen zu wollen. Geht man davon aus, dass gewerblicher Besatz durchschnittlich 35-40 Arbeitsplätze pro ha Bruttogewerbefläche erbringt, so ergibt sich für das Rheinische Revier sukzessive in den nächsten 15 bis 20 Jahren ein zusätzlicher gewerblicher Flächenbedarf ca. 500 ha, um auf diesem Weg perspektivisch etwa 15.000 Arbeitsplätze kompensieren zu können. Die Städte Bedburg, Bergheim und Elsdorf sowie der Rhein-Erft-Kreis haben den Zweckverband :terra nova gebildet um sich dem Thema Strukturwandel zu widmen. Bislang sind die Betrachtungen nur auf eine 20 ha-Fläche beschränkt , obschon, dass Flächenpotential durch eine aufgegebene LEP VI-Fläche (die ja seinerzeit Großvorhaben von mindestens 80 ha reservieren sollte) viel größer ist und hier konkreter Entwicklungsraum für den Strukturwandel verfügbar ist. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 109 mit Schreiben vom 21. August 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales, der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung und der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung beabsichtigt, für das Rheinische Revier eine nachhaltige Perspektive zu entwickeln und die Kommunen bei der Bewältigung des Strukturwandels zu unterstützen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/379 2 Dazu will sie in der Landesund Regionalplanung eine Sonderstellung bei der Ausweisung zusätzlicher Industrie- und Gewerbegebiete zuweisen und die Arbeit der Innovationsregion Rheinisches Revier (IRR) evaluieren, effektiver gestalten und vorantreiben. Beides ist im Zusammenhang zu sehen. 1. Wie bewertet die Landesregierung flächenmäßige Reserve des Zweckverbandes :terra nova mit Blick auf die ehemalige Ausweisung „LEP VI“ für flächenintensive industrielle und gewerbliche Großvorhaben und die organisatorischen Voraussetzungen des interkommunal arbeitenden Verbandes? Die Landesregierung misst dem weiteren Ausbau der regionalen und interkommunalen Zusammenarbeit im Rheinischen Revier und damit auch im Hinblick auf den Zweckverband :terra nova große Bedeutung zu. Im gültigen Landesentwicklungsplan ist die ehemalige LEP VI-Fläche (Gebiet für flächenintensive Großvorhaben A 2.3 Bergheim-Glesch) nicht mehr dargestellt. Inwieweit in diesem Bereich neue Siedlungsflächen in Frage kommen, ist auf der regionalen Ebene zu klären. Hier bietet es sich z. B. an, eine entsprechende Anregung in das anstehende Regionalplanfortschreibungsverfahren einzubringen. 2. Wird bei der Herstellung einer Sonderstellung für die Ausweisung zusätzlicher Industrie -und Gewerbeflächen im Rheinischen Revier in der Landesentwicklungsund Regionalplanung insbesondere auf die Kommunen geachtet, die heute hohe Beschäftigungsanteile in Bergbau und Energiewirtschaft haben? 3. Welche Inhalte der Sonderstellung sind in der Landesplanung und welche sind in der Regionalplanung festzusetzten? 4. Wann wird die Landesregierung den Landtag mit einem Vorschlag zur Normierung der Sonderstellung für das Rheinische Revier in der Landesplanung befassen und bis wann ergibt sich daraus konkrete zusätzliche Flächenausweisungsmöglichkeiten für die betroffenen Kommunen? 5. Kann der Zweckverband :terra nova nach der zu erwartenden Normierung der Sonderstellung sein Planungsgebiet in dem ehemaligen LEP VI Raum um beispielsweise 100 ha ausweiten, um den eingangs beschrieben Anforderungen des Strukturwandels gerecht zu werden? Die Fragen 2 bis 5 werden gemeinsam beantwortet. Die Landesregierung wird den mit dem Auslaufen von Braunkohlenabbau und Braunkohleverstromung in einigen Jahrzehnten einhergehenden Strukturwandel im Rheinischen Revier begleiten. Um die im Koalitionsvertrag genannte Sonderstellung zielgenau definieren zu können, bedarf es einer mit der Entwicklung im Braunkohlenbergbau abgestimmten Gesamtstrategie, die im Rheinischen Revier zu erarbeiten ist. In Abhängigkeit von den Inhalten dieser Gesamtstrategie wird zu entscheiden sein, wie die Sonderstellung fixiert werden kann. Davon wiederum hängt auch die Frage ab, wann sich der Landtag mit dem Thema Sonderstellung befassen kann. Angesichts der genannten Zeiträume geht die Landesregierung jedoch sicher davon aus, dass dies frühzeitig genug geschehen wird, um für das Rheinische Revier eine nachhaltige Perspektive zu entwickeln und die Kommunen bei der Bewältigung des Strukturwandels zu unterstützen.