LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/381 22.08.2017 Datum des Originals: 21.08.2017/Ausgegeben: 25.08.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 128 vom 21. Juli 2017 des Abgeordneten Matthi Bolte-Richter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/216 Wie sichert die schwarz-gelbe Landesregierung den Games-Standort NRW? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage NRW ist ein wichtiger Standort der Games-Branche, auch weil die rot-grüne Regierung bisher für eine gute Förderpolitik gesorgt hat. Die Fördermittel wurden – sowohl aus Mitteln der zuständigen Ministerien, als auch aus Stiftungsmitteln – in den vergangenen Jahren erhöht. Darüber hinaus haben Games auch in der Förderpraxis der Film- und Medienstiftung einen wichtigen Stellenwert eingenommen. Entwicklerinnen und Entwickler, insbesondere aus dem Games -, Web- und Mobile-Bereich, sollen damit bessere Möglichkeiten bekommen, ihre Ideen auszuarbeiten. Innovative Start-ups erhielten außerdem Unterstützung mit Förderkrediten und Beratungsangeboten der NRW.Bank. Games sind nicht nur für sich genommen ein wichtiger Wirtschaftsfaktor, sondern zugleich ein Innovationstreiber für die gesamte IT-Wirtschaft. Der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Medien hat die Kleine Anfrage 128 mit Schreiben vom 21. August 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister, dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie, dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales und der Ministerin für Kultur und Wissenschaft beantwortet. 1. Beabsichtigt die Landesregierung das hohe Niveau der Förderung von Games beizubehalten oder die eigenen Mittel und die Zuschüsse an Stiftungen zu erhöhen? Nordrhein-Westfalen verfügt innerhalb der Gamesbranche (Computer- und Videospiele) über eine starke Position. Die kulturelle und wirtschaftliche Bedeutung von Games ist in der Ver- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/381 2 gangenheit deutlich gestiegen. Die Landesregierung plant daher die Branche weiterhin zu unterstützen . Über die zukünftige Höhe und den Verwendungszweck der dafür zur Verfügung stehenden Fördermittel wird im Rahmen der Haushaltsberatungen zu entscheiden sein. 2. Wie viele zusätzliche Studien- und Ausbildungsplätze will die Landesregierung im Bereich Game Development, Game Design und vergleichbaren Bereichen schaffen ? 3. Welche Mittel sind dafür vorgesehen? Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet. Die Landesregierung wird zeitnah in einen Dialog mit der Branche eintreten. Hierzu werde ich zu einem Branchengespräch einladen, um die konkreten Bedarfe der Gameswirtschaft in Nordrhein-Westfalen zu diskutieren. Dazu gehören auch mögliche Bedarfe nach zusätzlichen Studienplätzen im Games-Bereich oder die Frage, inwieweit von der IHK zertifizierte Berufsabschlüsse in den Bereichen Game Development oder Game Design die NRW-Gamesbranche nachhaltig stärken können. 4. Welche konkreten Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung zur Entwicklung eines zukunftsfähigen Jugendmedienschutzes im Bereich Games – insbesondere mit Blick auf die Zukunft der regulierten Selbstregulierung und der Wechselwirkungen von JMStV und JuSchG – zu unternehmen? Im Rahmen der durch die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder 2014 ins Leben gerufenen Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz haben sich Bund und Länder auf das gemeinsame Ziel verständigt, ein kohärentes Jugendbzw . Jugendmedienschutzrecht zu schaffen. Inhalte sollen im Hinblick auf Bewertung, Kennzeichnung und Rechtsfolgen unabhängig davon behandelt werden, auf welchem Verbreitungsweg sie zu Kindern und Jugendlichen gelangen. Im Juni 2016 hat die Kommission gemeinsame Eckpunkte zur Erreichung dieses Ziels vorgelegt. Zur Umsetzung der Ergebnisse haben die Länder mit dem 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag im vergangenen Jahr bereits Anpassungen am Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) vorgenommen. Als Grundlage für einheitliche, alle elektronischen Medien umfassende Alterskennzeichnungen wurden im JMStV die Altersstufen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) für Rundfunk und Telemedien übernommen. Die Verknüpfung des Systems des technischen Jugendmedienschutzes mit dem auch auf europäischer Ebene immer mehr Unterstützung gewinnenden Gedanken der regulierten Selbstregulierung war ein weiterer wichtiger Aspekt der Novellierung. Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrollen, wie im Bereich Games die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK), wurden gestärkt. Vonseiten des Bundes sind entsprechende Anpassungen des JuSchG avisiert. Nur eine Abstimmung und Verschränkung der Regelungsregime des JMStV und des JuSchG kann den Herausforderungen der Medienkonvergenz gerecht werden. Neben regulatorischen Maßnahmen zum Jugendmedienschutz ist Medienkompetenz wichtig für einen sicheren Umgang mit digitalen Medien wie z.B. Games. Auch dieser Bereich ist in den Blick zu nehmen mit dem Ziel, innovative Bildungsangebote zu fördern, um die Kompetenzen aller Altersgruppen zu stärken. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/381 3 5. Welche weiteren Maßnahmen strebt die Landesregierung zur Förderung des Games -Standortes NRW in den nächsten fünf Jahren an? Um die Vernetzung der Branche untereinander zu stärken, beabsichtigt die Landesregierung den Aufbau eines Exzellenz Startup Centers mit Schwerpunkt Unterhaltungssoftware und Games . Hierbei steht der enge Austausch von Unternehmen, (Weiter-) Bildungseinrichtungen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Verbänden im Fokus. Zur genauen Ausgestaltung des Netzwerkes hat die Landesregierung eine Machbarkeitsstudie bezuschusst, auf deren Basis das weitere Vorgehen in engem Austausch mit der Branche abgestimmt wird.