LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/382 22.08.2017 Datum des Originals: 22.08.2017/Ausgegeben: 25.08.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 83 vom 13. Juli 2017 der Abgeordneten Stefan Kämmerling, Karl Schultheis und Eva-Maria Voigt-Küppers SPD Drucksache 17/162 Wird die Landesregierung den am 02.08.2016 in der Städteregion Aachen aufgestellten und von Herrn Ministerpräsidenten Armin Laschet MdL unterzeichneten Forderungskatalog zum Aachen-Gesetz umsetzen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 02.08.2016 zeichneten Herr Ministerpräsident Armin Laschet MdL und weitere politische Akteure aus der Städteregion Aachen unter der Überschrift „Gemeinsame Stellungnahme der Fraktionen der Stadt Aachen sowie des Städteregionstages, der Städteregionalen Landtagsabgeordneten , des Oberbürgermeisters der Stadt Aachen sowie des Städteregionsrates der Städteregion Aachen zur Evaluierung des Aachen-Gesetzes“ einen Forderungskatalog zur Weiterentwicklung des Aachen-Gesetzes. Die Unterzeichner sandten den Forderungskatalog am 24.11.2016 an den Minister für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen und forderten eine Befassung des Landtags mit dem Papier. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 83 mit Schreiben vom 22. August 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Innenminister, dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie und der Ministerin für Schule und Bildung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Der Koalitionsvertrag für Nordrhein-Westfalen 2017 - 2022 sieht den Ausbau der interkommunalen und regionalen Zusammenarbeit der Kommunen sowie eine Weiterentwicklung des Modells der Städteregion Aachen vor. Das Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit soll praxistauglich weiterentwickelt, ggf. neue Instrumentarien sollen eingeführt werden. In diesem Rahmen ist auch die weitere Entwicklung der Städteregion Aachen einzubeziehen und zu bewerten . Die Abstimmung innerhalb der Landesregierung wird noch einige Zeit in Anspruch LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/382 2 nehmen. Anzumerken ist allerdings bereits jetzt, dass das Optionsrecht der Stadt Aachen zur Übernahme von Kreisaufgaben mit Artikel 3 des Achten Gesetzes zur Änderung der gesetzlichen Befristungen im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 1. Oktober 2015 (GV. NRW. S. 698), in Kraft getreten am 14. Oktober 2015, auf Rechtverordnungen ausgedehnt worden ist. 1. Sieht sich die Landesregierung an die von Herrn Ministerpräsidenten Armin Laschet MdL gemeinsam mit anderen aufgestellten Forderungen bezüglich einer Weiterentwicklung des Aachen-Gesetzes formal und/oder moralisch gebunden? 2. Wie bewertet die Landesregierung die Kompatibilität mit dem Koalitionsvertrag von CDU und FDP in Nordrhein-Westfalen sowie die Verfassungskonformität, der in dem beschriebenen Forderungskatalog zum Aachen-Gesetz aufgestellten Forderungen a) „Übertragung der Regionalplanung“, b) „Schulformübergreifende Schulaufsicht“, c) „Experimentierklausel“, d) „Optionsrecht Stadt Aachen“, e) „Gesonderter Gemeindeschlüssel“ und f) „Förderung interkommunaler Kooperation “(Bitte in der Antwort gesonderte Bewertung zu jedem einzelnen der sechs geforderten Punkte vornehmen.)? 3. Wann konkret wird die Landesregierung im Sinne der sechs in dem Forderungskatalog formulierten Forderungen an eine Änderung des Aachen-Gesetzes dem Landtag Nordrhein-Westfalen einen Entwurf zur Änderung das Aachen-Gesetzes zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen (Sollte die Landesregierung zeitlich unterschiedliche Vorgehensweisen zur Umsetzung der von Herrn Ministerpräsidenten mitgezeichneten Forderungen planen, führen Sie Ihre Antwort bitte unterschieden nach den Punkten a), b), c), d), e) und f) aus.)? 4. Teilt die Landesregierung die von der vorherigen Landesregierung am 13.02.2015 kommunizierten Wertungen, welche diese im Rahmen des Evaluierungsberichtes zum Aachen-Gesetz vornahm? 5. Teilt die Landesregierung die von der vorherigen Landesregierung und mittels Schreiben des Ministers für Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen vom 11.01.2017 an die Städteregion Aachen gerichtete Stellungnahme zum Forderungskatalog zur Änderung des Aachen-Gesetzes (Bitte führen Sie Ihre Antwort unterschieden nach den Punkten a), b), c), d), e) und f) des Forderungskatalogs aus.)? Aus Gründen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 bis 5 gemeinsam beantwortet. Die Landesregierung ist der Auffassung, dass sich die Institutionalisierung der Städteregion Aachen bewährt hat. Im Hinblick auf die Weiterentwicklung des Städteregion Aachen Gesetzes wird die Landesregierung zu gegebener Zeit ihre Vorschläge dem Landtag Nordrhein- Westfalen unterbreiten.