LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3824 05.10.2018 Datum des Originals: 04.10.2018/Ausgegeben: 10.10.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1422 vom 5. September 2018 des Abgeordneten Horst Becker und Arndt Klocke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/3544 Nachfrage zum Flughafen Köln/Bonn auf Grund des Zeitungsartikels im Kölner Stadtanzeiger vom 05.09.2018 „Bruchlandung eines Überfliegers“ Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/3473) auf die Kleine Anfrage mit der Drucksache 17/3272 antwortete die Landregierung auf die Frage: „Sichert die Landesregierung dem Landtag zu, dass alle im Artikel des Handelsblatt beschriebenen Umstände haftungsrechtlich gegen ehemalige und gegebenenfalls noch amtierende Geschäftsführer der Flughafen Köln/Bonn GmbH (FKB) geltend gemacht werden?“: „Eine solche Zusicherung kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gegeben werden, da bisher nur von Dritten behauptet wird, dass es Verfehlungen gab. Das Ergebnis der Prüfungen bleibt abzuwarten.“ In der heutigen Ausgabe des Kölner Stadtanzeigers unter der Überschrift „Neue Vorwürfe gegen den Ex-Chef des Flughafens“, wird berichtet, dass auch der zweite Prüfbericht abgeschlossen sei und seit Ende Juni offensichtlich den Aufsichtsratsmitgliedern und den Gesellschaftern vorliegt. Ausweislich des Berichtes im Kölner Stadtanzeiger werden erneut erhebliche Verfehlungen des ehemaligen Geschäftsführers festgestellt. So wird u.a. darüber berichtet, dass die Sorgfaltspflichten der Geschäftsführung nicht eingehalten sind, „Der Verdacht der Untreue, der illegalen Arbeitnehmerüberlastung und der Steuerhinterziehung im Raum“ stehen. Ferner wird erneut von einen „Klima der Angst“ unter den Beschäftigen berichtet. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 1422 mit Schreiben vom 4. Oktober 2018 namens der Landesregierung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3824 2 1. Kann die Landesregierung nunmehr zusagen, dass sie auf der Basis des Reports der Kanzlei „Feigen Graf“ haftungsrechtlich gegen ehemalige und gegebenenfalls noch amtierende Geschäftsführer des Flughafen Köln/Bonn GmbH (FKB) vorgeht? 2. Wenn nicht, wie begründet die Landesregierung dies? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das in dem zitierten Zeitungsartikel erwähnte Gutachten befasste sich ausschließlich mit den im vergangenen Jahr aufgekommenen Vorwürfen gegen die Geschäftsführung der FKB, nicht aber mit den in der Kleinen Anfrage 1333 angesprochenen Behauptungen hinsichtlich möglicher unrechtmäßig gewährter Zuschüsse an Fluggesellschaften durch die FKB. Insofern behält die nachgefragte Antwort zur Frage 5 der Kleinen Anfrage 1333 (LT-Drs. 17/3473) weiterhin Gültigkeit. Bezüglich möglicher Schadensersatzansprüche hinsichtlich der in dem zitierten Zeitungsartikel genannten Vorwürfe aus dem vergangenen Jahr verweise ich auf die Antwort zur Frage 1 der Kleinen Anfrage 1284 (LT-Drs. 17/3353). Die Gesellschafterversammlung hat den Aufsichtsrat ermächtigt, gegen Herrn Garvens umfangreiche Schadensersatzansprüche geltend zu machen. 3. Sichert die Landesregierung zu, alle notwendigen Schritte so schnell einzuleiten, dass keine Verjährungstatbestände eintreten? 4. Wenn nicht, wie begründet sie dies jeweils für welche Tatbestände? Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Selbstverständlich engagieren sich die vom Land entsandten Gremienmitglieder im Sinne einer umfänglichen Aufklärung aller Vorwürfe. Nach den vorliegenden Erkenntnissen haben die zuständigen Organe der Gesellschaft alle erforderlichen Schritte, auch unter Berücksichtigung der Verhinderung des Eintretens von Verjährungstatbeständen, eingeleitet. Die Landesregierung selbst ist allerdings kein eigenständiger Akteur im Rahmen der Untersuchungen und hat bei einer Beteiligungsquote i.H.v. rd. 31 % auch keinen beherrschenden Einfluss in den zuständigen Gremien. Die Einleitung aller notwendigen Schritte liegt daher nicht im alleinigen Verantwortungsbereich der Landesregierung. 5. Sichert die Landesregierung zu, den zuständigen Ausschuss des Landtags umfänglich über die Untersuchungen im Zusammenhang der Verfehlungen der Geschäftsführung zu unterrichten (Gegebenenfalls nicht öffentlich / nicht vertraulich)? Die Landesregierung wird den zuständigen Ausschuss im Rahmen ihrer Informationspflichten über die Untersuchungen im Zusammenhang mit den Verfehlungen der Geschäftsführung unterrichten. Dabei wird sie den Informationsanspruch der Abgeordneten ebenso zu wahren haben, wie die Rechte ihrer Mitgesellschafter und die ihr als Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft obliegenden Verschwiegenheitspflichten.