LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3825 05.10.2018 Datum des Originals: 04.10.2018/Ausgegeben: 10.10.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1401 vom 30. August 2018 des Abgeordneten Matthi Bolte-Richter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/3498 Welche Hochschulen bieten elektronische und medienbruchfreie Bewerbungs- und Einschreibeverfahren an? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Elektronische Bewerbungs- und Einschreibungsverfahren für Studienplätze können den mit diesen Verfahren bisher verbundenen Aufwand für Hochschulen reduzieren. Auch für Studieninteressierte lassen sich die Vorgänge leichter erledigen, als auf dem postalischen oder gar persönlichen Weg. Der Weg hin zu elektronischen und medienbruchfreien Bewerbungs- und Einschreibungsverfahren für Studienplätze ist aber noch nicht abgeschlossen. Mehrere Hochschulen in Nordrhein-Westfalen bieten elektronische Bewerbungs- und Einschreibeverfahren an, bei einigen müssen die Studieninteressierten am Ende des Vorgangs dann aber doch alle Unterlagen ausdrucken und per Briefpost an die Hochschulen versenden oder persönlich einreichen. In der Antwort auf meine Kleine Anfrage 241 (Drs. 17/732) hatte die Landesregierung vor rund einem Jahr geantwortet, dass 20 Hochschulen elektronische und medienbruchfreie Bewerbungsverfahren teilweise und fünf Hochschulen gar nicht anbieten. Zehn Hochschulen planten damals die Einführung ganz und eine teilweise. Vollständig elektronische und medienbruchfreie Einschreibeverfahren boten zum damaligen Zeitpunkt nur die Universitäten Münster, Dortmund und Siegen an. An vier Hochschulen war ihre vollständige, an sieben ihre teilweise Einführung geplant. Die Ministerin für Kultur und Wissenschaft hat die Kleine Anfrage 1401 mit Schreiben vom 4. Oktober 2018 namens der Landesregierung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3825 2 1. Welche Hochschulen bieten elektronische und medienbruchfreie Bewerbungsund Einschreibeverfahren für Studienplätze an? (sofern erneut die Unterscheidung „ganz“, „teilweise“ und „gar nicht“ verwendet wird, bitte definieren, was die Kriterien der jeweiligen Kategorie sind) 2. Welche Hochschulen planen elektronische und medienbruchfreie Bewerbungsund Einschreibeverfahren für Studienplätze einzuführen? Zur Beantwortung der Fragen 1 und 2 wird eine Tabelle vorgelegt, die auf Selbstauskünften der Hochschulen beruht. Erfasst sind die 37 Universitäten, Fachhochschulen und Kunst- und Musikhochschulen in der Trägerschaft des Landes Nordrhein-Westfalen. Nicht berücksichtigt sind die Bewerbungsverfahren in Studiengängen mit bundesweitem NC. Hier erfolgen die Bewerbung und die Vergabe der Studienplätze zentral durch die Stiftung für Hochschulzulassung. 3. Durch welche konkreten Maßnahmen hat die Landesregierung im vergangenen Jahr die Einführung elektronischer und medienbruchfreier Bewerbungs- und Einschreibeverfahren an den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen unterstützt? 4. Durch welche konkreten Maßnahmen wird die Landesregierung diejenigen Hochschulen, die immer noch keine vollständig elektronischen und medienbruchfreien Bewerbungs- und Einschreibeverfahren anbieten, bei deren Einführung unterstützen? Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet: Die Gestaltung der konkreten Bewerbungs- und Einschreibeverfahren ist Angelegenheit der einzelnen Hochschulen, die – wie die Antwort auf die Fragen 1 und 2 verdeutlicht – vielfach bereits elektronische und medienbruchfreie Lösungen einsetzen. Des Weiteren wird die Landesregierung im Rahmen der landesweiten Digitalisierungsoffensive die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen bei der Umstellung auf elektronische und medienbruchfreie Bewerbungs- und Einschreibeverfahren unterstützen. 5. Welche Hinderungsgründe für die Einführung vollständig elektronischer und medienbruchfreier Bewerbungs- und Einschreibeverfahren sind der Landesregierung bekannt? Bei der Einschreibung erfolgt die Prüfung der Hochschulzugangsberechtigung anhand von (beglaubigten) Zeugnissen. Während die Bewerbungsverfahren durchaus elektronisch und medienbruchfrei erfolgen können, stellt diese Prüfung die Hochschulen bei den Einschreibungsverfahren vor bewältigbare Herausforderungen. Dasselbe gilt für die Krankenversicherungsnachweise. Antwort zu Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage 1401 Anlage 1 Bewerbungs- Studiengänge verfahren betrifft ALLE Studiengänge betrifft nur EINEN TEIL der Studiengänge Aktuell Ganz1 TH Aachen, U Bochum, U Dortmund, U Düsseldorf, DSHS Köln, U Münster, U Paderborn, U Siegen, FH Aachen, FH Hamm-Lippstadt, FH Ostwestfalen-Lippe, FH Rhein-Waal, FH Ruhr-West, FH Dortmund U Köln, FH Bielefeld, FH Bochum, FH Düsseldorf, FH Köln, FH Münster, FH Niederrhein, FH Südwestfalen Teilweise2 U Bielefeld, U Bonn, U Duisburg-Essen, FU Hagen, U Wuppertal, FH Gesundheitsberufe, FH Gelsenkirchen, FH Bonn-Rhein-Sieg, Folkwang HS, KHM Köln Gar nicht3 HfM Detmold, KA Düsseldorf, RSH Düsseldorf, HfMT Köln, KA Münster Einführung geplant Ganz1 U Bielefeld, U Bonn, FH Bielefeld, FH Bochum, FH Gesundheitsberufe, FH Münster, FH Niederrhein, HfM Detmold, RSH Düsseldorf, Folkwang HS Teilweise2 KHM Köln, HfMT Köln U Wuppertal Gar nicht3 KA Düsseldorf, KA Münster Einschreibungs- Studiengänge verfahren betrifft ALLE Studiengänge betrifft nur EINEN TEIL der Studiengänge Aktuell Ganz4 TH Aachen, U Bochum, U Dortmund, U Münster, U Siegen, FH Aachen FH Bonn-Rhein-Sieg, FH Hamm-Lippstadt, FH Niederrhein Teilweise5 U Bielefeld, U Bonn, FU Hagen, DSHS Köln, U Köln, FH Bonn-Rhein- Sieg, FH Dortmund, FH Gelsenkirchen, FH Münster, FH Ruhr-West, FH Südwestfalen, KHM Köln Gar nicht6 U Düsseldorf, U Duisburg-Essen, U Paderborn, U Wuppertal, FH Bielefeld, FH Bochum, FH Düsseldorf, FH Gesundheitsberufe, FH Köln, FH Ostwestfalen-Lippe, FH Rhein-Waal, HfM Detmold, KA Düsseldorf, RSH Düsseldorf, Folkwang HS, KA Münster, HfMT Köln Einführung geplant Ganz4 U Bielefeld, U Bonn, FH Hamm-Lippstadt, FH Münster, FH Niederrhein, FH Ruhr-West, HfM Detmold, Folkwang HS FH Ostwestfalen-Lippe, RSH Düsseldorf FH Bochum, FH Gesundheitsberufe Teilweise5 FH Münster, HfMT Köln, KHM Köln Gar nicht6 U Duisburg-Essen, U Paderborn, U Wuppertal, FH Rhein-Waal, FH Köln, KA Düsseldorf, KA Münster Erläuterungen (siehe Seite 2): 2 / 2 zu Tabelle 1 - Bewerbungsverfahren 1. Ganz: Alle Bewerbungsverfahren erfolgen elektronisch und medienbruchfrei. 2. Teilweise: Das Bewerbungsverfahren erfolgt nur teilweise elektronisch. Die Umsetzung ist noch nicht vollständig medienbruchfrei. 3. Gar nicht: Elektronische und medienbruchfreie Bewerbungsverfahren werden nicht angewandt. zu Tabelle 2 - Einschreibungsverfahren 4. Ganz: Das Einschreibungsverfahren erfolgt elektronisch und medienbruchfrei. Manuelle Eingaben werden von Mitarbeiter/innen nicht vorgenommen. Die amtlich beglaubigte Zeugniskopie der Hochschulzugangsberechtigung ist zur Prüfung vorzulegen. Wenn diese Unterlagen vorliegen, kann der Mitarbeiter/in durch Bestätigung die Immatrikulation des Studierenden aktivieren. 5. Teilweise: Die Eingaben für die Immatrikulation werden von den Bewerber/innen elektronisch eingegeben (bzw. werden automatisch aus dem Bewerbungsverfahren übernommen). Das Immatrikulationsformular muss ausgedruckt und mit den weiteren Bescheinigungen (Hochschulzugangsberechtigung, Krankenkassenbescheinigung) in Papierform vorgelegt werden. 6. Gar nicht: Elektronische und medienbruchfreie Einschreibungsverfahren werden nicht angewandt.