LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3836 08.10.2018 Datum des Originals: 04.10.2018/Ausgegeben: 11.10.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1412 vom 4. September 2018 der Abgeordneten Anja Butschkau SPD Drucksache 17/3522 Ausbau der A45 zwischen der Anschlussstelle Dortmund-Süd und dem Autobahnkreuz Dortmund-West Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Bundestag hat 2016 den Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) beschlossen, der u.a. die Maßnahmen zum Aus- und Neubau der Autobahnen in unserem Land vorgibt. Schwerpunkt in diesem Bereich sind der Erhalt vorhandener Strecken und die Engpassbeseitigung. Der Ausbau der A45 zwischen der Anschlussstelle Dortmund-Süd und dem Autobahnkreuz Dortmund-West ist im BVWP als weiterer Bedarf ausgewiesen. Die A45 ist Teil der verkehrsreichen Achse Ruhrgebiet - Rhein-Main. Da die Stadt Dortmund seit einigen Jahren sowohl von der Einwohnerzahl als auch bei den Arbeitsplätzen wächst und für die Zukunft ein weiteres Wachstum prognostiziert ist, muss davon ausgegangen werden, dass die Pendlerströme und damit auch der Verkehr auf der A45 weiter wachsen werden und damit auch die Stauanfälligkeit für diese Strecke steigen wird. Hinzu kommen der steigende Schwerlasttransitverkehr der wachsenden Industrieregion Südwestfalen und die Sperrung der B1 im Dortmunder Stadtgebiet für den Transitverkehr, so dass dieser auf die Autobahnen A45, A2 und A1 ausweichen muss. Da der Bau des B1-Tunnels lediglich in die Kategorie „Weiterer Bedarf“ eingestuft wurde, hat dies Auswirkungen auf die Verkehrsentwicklung auf der A45. Zugleich bedeutet wachsender Verkehr auch eine wachsende Belastung der im Umfeld der Autobahn lebenden Menschen. Gerade im Ruhrgebiet mit seiner dichten Bebauung bedeuten stark befahrene Autobahnen eine durch Lärm verursachte Einbuße bei der Lebensqualität. Daher muss es für die Landesregierung zwingendes Ziel sein, den Lärmschutz an Autobahnen effektiv zu verbessern. Im Rahmen eines Modellprojekts wurde auf dem betroffenen Autobahnabschnitt zwischen 2013 und 2015 untersucht, ob Tempolimits auf Autobahnen eine Auswirkung auf den von Autobahnen verursachten Lärm haben. Das Modellprojekt kam zu dem Ergebnis, dass die Tempolimits keine signifikante Lärmminderung zur Folge hätten. Die Dortmunder Bürgerinitiative „Gegen Lärm an der A45“ äußerte Kritik an der wissenschaftlichen Auswertung LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3836 2 des Projekts. So hätte die Untersuchung nicht die Reduzierung des von Anwohner*innen beklagten Dauerrauschens der Autobahn im Blick gehabt, sondern lediglich Lärmspitzen. Bei dem Versuch sei auf Geschwindigkeitskontrollen verzichtet worden, so dass nicht untersucht wurde, ob eine tatsächliche Geschwindigkeit von 100 km/h zu einer Reduzierung des Lärms führe. Es wurde genauso wenig eine Unterscheidung zwischen den mit unterschiedlichen Fahrbahnbelägen („Brüllasphalt“ und normaler Asphalt) ausgestatteten Fahrspuren durchgeführt. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 1412 mit Schreiben vom 4. Oktober 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie und der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. 1. Wie hat bzw. wird sich der Verkehr auf dem Abschnitt der A45 zwischen der Anschlussstelle Dortmund-Süd und dem Kreuz Dortmund-West in beide Fahrtrichtungen entwickeln (bitte jährliche Auflistung von 1997 bis 2017, zzgl. Vorhandene Prognosen; nach PKW, LKW, Busverkehr, sonstige aufgeteilt)? In dem angegebenen Abschnitt befinden sich keine Dauermessstellen, so dass im gewünschten Zeitraum die jährlichen Verkehrsbelastungen nicht repräsentativ angegeben werden können. Es liegen Ergebnisse der von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) durchgeführten bundesweiten Straßenverkehrszählungen (SVZ) aus den Jahren 2000, 2005, 2010 und 2015 vor. Im Rahmen dieser Zählungen wurden an drei Zählstellen folgende Verkehrsstärken erfasst (je Fahrzeuge/ 24Std.): 1. zwischen dem AK DO-West und der AS DO-Eichlinghofen, 2. zwischen der AS DO-Eichlinghofen und dem AK DO-Witten, 3. zwischen dem AK DO-Witten und des AS DO-Süd. Hier liegen folgende Belastungszahlen vor: SVZ 2000 PKW Schwerverkehr Busse Sonstige PKW ohne Lieferwagen 59.122 8.056 175 3.581 Sonstige= Lieferwagen+Krad 59.702 8.099 151 3.199 64.529 8.620 173 3.238 SVZ 2005 PKW Schwerverkehr Busse Sonstige PKW ohne Lieferwagen 47.665 5.914 74 2.546 Sonstige= Lieferwagen+Krad 60.398 7.900 121 3.113 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3836 3 66.581 8.950 145 3.987 SVZ 2010 PKW Schwerverkehr Busse Sonstige PKW ohne Lieferwagen 47.831 6.049 95 2.610 Sonstige= Lieferwagen+Krad 47.799 6.189 76 2.552 58.214 7.450 117 2.433 SVZ 2015 PKW Schwerverkehr Busse Sonstige PKW* 54.085 5.617 124 392 Sonstige= Krad 57.219 5.523 89 368 61.370 6.842 108 439 * Lieferwagen werden 2015 nicht mehr gesondert ausgewiesen In einer Verkehrsuntersuchung von 2017 mit dem Zieljahr 2030 sind folgende Prognosen für die drei Bereiche ermittelt worden. DTV SV-Anteil in % SV-Anteil 53.286 9,4 % 5.009 52.350 9,4 % 4.921 75.956 11 % 8.355 DTV ist die durchschnittliche tägliche Belastung der mit allen Fahrzeugarten, der SV-Anteil beinhaltet Lkw mit zulässigem Gesamtgewicht über 3,5 t mit und ohne Anhänger, Sattelzüge und Busse. Aus diesen Zahlen werden die für die Bemessung von Straßen maßgeblichen Werte abgeleitet. 2. Welche konkreten Baumaßnahmen sind nach aktuellem Stand vorgesehen (z.B. zusätzliche Fahrspuren, Austausch des Fahrbahnbelags, Brückenneubauten, Verkehrsleitsysteme, Lärmschutzwände etc.) Für die Talbrücken Enderbach und die Grotenbach wird überprüft, ob und wann ggf. ein Ersatzneubau erforderlich ist. Zusätzlich wird zzt. untersucht, wie eine Unfallhäufungsstelle im AK Dortmund/Witten beseitigt werden kann. Zur Frage des Baus von Lärmschutz wird auf die Beantwortung der folgenden Fragen verwiesen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3836 4 3. Wie bewertet die Landesregierung die Lärmsituation auf der betroffenen Strecke angesichts der Erkenntnisse aus dem Modellprojekt Tempolimits und der Kritik der Dortmunder Bürgerinitiative „Gegen Lärm an der A45“? 4. Welche konkreten Maßnahmen sollen sowohl im Rahmen des BVWP-Ausbaus als auch als Einzelmaßnahmen im Vorfeld umgesetzt werden, um die Bürgerinnen und Bürger in Löttringhausen, Schnee, Kruckel, Persebeck, Menglinghausen, Eichlinghofen und Oespel besser vor Autobahnlärm zu schützen? Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die wissenschaftliche Untersuchung für den Modellversuch „Wirkung von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf BAB‘en zur Minderung von Lärmpegelspitzen“ erfolgte durch ein Gutachterkonsortium im Auftrag der Bezirksregierung Arnsberg in Abstimmung mit dem Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen unter Beteiligung des Landesbetriebes Straßenbau Nordrhein-Westfalen. Bei diesem Versuch sollten Erkenntnisse zu den sog. „Lärmpegelspitzen“ gewonnen worden. Im Vorfeld hat es immer wieder Mutmaßungen gegeben, dass solche Pegelspitzen nicht ausreichend durch Lärmberechnungen erfasst würden. Daher ist die Überprüfung, ob einzelne Lärmpegelspitzen (z. B. durch besonders schnell fahrende Einzelfahrzeuge, beschleunigende Motorräder) durch Geschwindigkeitsbeschränkungen wirksam vermieden werden können, vorrangiges Ziel des Modellversuchs gewesen. Während des Versuchs ist bewusst auf eine höhere Kontrolldichte – z.B. durch intensive Polizeikontrollen – verzichtet worden, um keine unrealistischen Bedingungen zu schaffen. Die Ergebnisse haben gezeigt, dass ein Tempolimit (unter der v. g. Voraussetzung) kein geeignetes Mittel zur wirksamen Eindämmung solcher Lärmpegelspitzen ist. Der energieäquivalente Dauerschallpegel (Mittelungspegel) wird anhand der geltenden Berechnungsvorschriften für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) ermittelt. Hier haben die Ergebnisse des Modellversuchs ergeben, dass die tatsächlichen Verhältnisse durch die aktuellen Berechnungsverfahren abgebildet werden. Mit der Umsetzung der Planungen aus dem BVWP sind Maßnahmen der Lärmvorsorge (Lärmschutz an neuen Straßen) zu erwarten. Im Zuge von lokalen Maßnahmen zur Erneuerung der Fahrbahndecke besteht ggf. die Möglichkeit, durch den Einsatz der heutigen Standardbauweise für Fahrbahndecken eine Reduzierung des Lärmpegels um bis zu – 2 dB (A) zu erreichen. Auf Basis der in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten Verkehrszahlen sind im Rahmen der freiwilligen Lärmsanierung (Lärmschutz an bestehenden Straßen) keinerlei Maßnahmen gesetzlich geboten. 5. Wie sieht der Zeitplan für das Planungs-, Beteiligungs- und Umsetzungsverfahren des Gesamtprojekts aus? Maßgeblich für die Arbeit der Straßenbauverwaltung sind die Planungsaufträge des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen. Hier ist der 6-streifige Ausbau der A 45 AS Dortmund- Süd bis AK Dortmund-West in der Dringlichkeit Weiterer Bedarf mit Planungsrecht (WB*) eingestuft. Der Bund hat hierfür eine Finanzierung nach 2030 in Aussicht gestellt. Solche Maßnahmen sind im Regelfall anzugehen, wenn die Vorhaben des Vordringlichen Bedarfs (VB) einschl. VB – Engpassbeseitigung abgearbeitet sind. Im Masterplan zur Umsetzung des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen ist zu den Vorhaben des WB* Folgendes aufgeführt: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3836 5 „Aufgrund der hohen Zahl an Maßnahmen im “Vordringlichen Bedarf -Engpassbeseitigung“ und „Vordringlichen Bedarf“ werden Maßnahmen in der Kategorie “Weiterer Bedarf“ mit Planungsrecht jeweils mit den Arbeitsplänen in eine Reihenfolge gebracht.“ Sie werden anschließend an die höher priorisierten Maßnahmen angegangen. Die neue Landesregierung hat die Planungs- und Baukapazitäten des Landesbetriebs Straßenbau NRW bereits massiv erweitert und hat dies für die Zukunft weiterhin vor, um Planungsvorhaben zu beschleunigen bzw. die Verfahren früher aufnehmen zu können. Die Landesregierung ist zudem selbstverständlich bereit, die Stadt Dortmund zu unterstützen, wenn sie gegen Erstattung der externen Planungskosten die Planung selbst aufnehmen möchte.