LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3840 08.10.2018 Datum des Originals: 04.10.2018/Ausgegeben: 11.10.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1433 vom 10. September 2018 des Abgeordneten Karl Schultheis SPD Drucksache 17/3610 Herkunftssprachlichen Unterricht (HSU) an Schulen in NRW fördern: Wie soll der Bedarf an Lehrkräften für HSU gedeckt werden? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der herkunftssprachliche Unterricht (kurz: HSU) ist ein Angebot des Landes NRW für Schülerinnen und Schüler, die mit zwei oder mehr Sprachen aufwachsen. Die Staatsangehörigkeit ist unerheblich. Die Kommunalen Integrationszentren NRW stellen fest: Die mitgebrachten Herkunftssprachen und die Kultur der Herkunftsländer sind Teil der Identität der Kinder oder Jugendlichen; sie sind für ihre Persönlichkeitsentwicklung von besonderer Bedeutung. Die Mehrsprachigkeit ist ein kultureller Reichtum und mittlerweile auch eine allgemeine Bildungsbedingung. Die Herkunftssprache wird in Wort und Schrift gefördert und gefestigt. Die Förderung der Herkunftssprache ist ein ausgezeichneter Beitrag zum Erwerb der deutschen Sprache. Dies ist durch wissenschaftliche Untersuchungen belegt. Auch die Schulpraxis zeigt, dass Schülerinnen und Schüler, die mehrsprachig aufwachsen, leichter Deutsch lernen als die, die einsprachig sind. Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 1433 mit Schreiben vom 4. Oktober 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration und der Ministerin für Kultur und Wissenschaft wie folgt: 1. Für welche Sprachen wird HSU an Schulen in NRW angeboten? Zurzeit gibt es in Nordrhein-Westfalen HSU in folgenden Sprachen: Albanisch, Arabisch, Bosnisch, Bulgarisch, Dari/Farsi, Paschto, Griechisch, Italienisch, Koreanisch, Kroatisch, Kurdisch (kurdische Sprachen), Mazedonisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Romanes, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Spanisch, Türkisch, Vietnamesisch. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3840 2 2. Welche Schulen in NRW bieten HSU in Kurdisch an? Eine Abfrage der Bezirksregierungen ergab, dass der herkunftssprachliche Unterricht Kurdisch an 29 Grundschulen (767 Schülerinnen und Schüler) und 10 weiterführenden Schulen (379 Schülerinnen und Schüler) angeboten wurde. Insgesamt lernten in NRW im Schuljahr 2017/2018 somit 1146 Schülerinnen und Schüler in 75 Lerngruppen ihre kurdische Herkunftssprache. 3. Wie fördert die Landesregierung den herkunftssprach-lichen Unterricht an Schulen? Das im Februar 2012 im nordrhein-westfälischen Landtag einstimmig beschlossene Teilhabe– und Integrationsgesetz betont die besondere Bedeutung der Wertschätzung der natürlichen Mehrsprachigkeit (§ 2 Abs. 3). Die Landesverbände von CDU und FDP haben dies im aktuellen Koalitionsvertrag bekräftigt und die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Förderung der Mehrsprachigkeit weiterzuentwickeln (Verbindliche Integration: Sprache, Bildung und Arbeit, S. 106). Der herkunftssprachliche Unterricht ist dazu ein wichtiger Baustein, indem er zur Entwicklung und zur Festigung der Mehrsprachigkeit von Schülerinnen und Schülern mit internationaler Familiengeschichte beiträgt. Die Durchführung von herkunftssprachlichem Unterricht für Kinder und Jugendliche, die öffentliche Schulen besuchen, ist Aufgabe des Landes. Die Organisation obliegt der staatlichen Schulaufsicht. Mit den für den HSU anzuwendenden Lehrplänen gibt das Land unterrichtenden Lehrkräften nicht nur Orientierung für den Unterricht, sondern auch inhaltliche und fachliche Leitlinien vor. Damit ist der herkunftssprachliche Unterricht curricular abgesichert und gewährleistet einen Unterricht, der an den Pflichtunterricht anknüpft und mit den dortigen Bildungszielen verzahnt ist. Als zusätzliches schulisches Angebot fördert das Land die Angebote des HSU, indem es die personellen und finanziellen Ressourcen sicherstellt. 4. Soll das Angebot an herkunftssprachlichem Unterricht ausgebaut werden? Im aktuellen Haushaltsentwurf für 2019 sind 50 zusätzliche Lehrerstellen für den herkunftssprachlichen Unterricht eingeplant. 5. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um den Mangel an entsprechend ausgebildeten Lehrkräften für den herkunftssprachlichen Unterricht zu beseitigen? Ein Mangel an ausgebildeten Lehrkräften für den HSU ist dem Ministerium für Schule und Bildung nicht bekannt.