LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3843 08.10.2018 Datum des Originals: 05.10.2018/Ausgegeben: 11.10.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1402 vom 30. August 2018 des Abgeordneten Matthi Bolte-Richter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/3499 Wie unterstützt die Landesregierung bei der Umsetzung der DSGVO? Seit dem 25. Mai 2018 gilt die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) unmittelbar. Sie bietet erstmals hohe datenschutzrechtliche Standards für alle Bürgerinnen und Bürger Europas. Fachleute gehen bereits zum heutigen Zeitpunkt davon aus, dass sie in naher Zukunft zum Weltstandard des Datenschutzes wird. Dennoch wurde die Datenschutzgrundverordnung von zahlreichen Stellen kritisiert - kurz vor Inkrafttreten auch durch die regierungstragenden Fraktionen und die Landesregierung im Rahmen einer Aktuellen Stunde in der Plenardebatte am 16. Mai 2018. So forderte etwa der Abgeordnete Lehne: „Die Regeln zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung müssen … gelockert werden“. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1402 mit Schreiben vom 5. Oktober 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten sowie allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Seit dem 25. Mai 2018 gilt die Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung- DSGVO). Als Verordnung stellt sie unmittelbar geltendes Recht für den Datenschutz dar, das den nationalen Regelungen im Datenschutz vorgeht. Sie weist aber auch Öffnungsklauseln für den nationalen Gesetzgeber auf und enthält darüber hinaus auch konkrete Regelungsaufträge. Mit dem Bundesgesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Datenschutz-Anpassungs- und - Umsetzungsgesetz EU - DSAnpUG-EU) vom 30. Juni 2017 wurden die datenschutzrechtlichen Regelungen zur Anpassung bzw. Umsetzung des europäischen Datenschutzrechts für den LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3843 2 privaten Bereich und den öffentlichen Bereich auf Bundesebene vorgenommen. Das allgemeine Datenschutzrecht wird hierbei durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Mit dem Gesetz zur Anpassung des allgemeinen Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Nordrhein-Westfälisches Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU - NRWDSAnpUG-EU) vom 17. Mai 2018 wurden die datenschutzrechtlichen Regelungen zur Anpassung bzw. Umsetzung des europäischen Datenschutzrechts für den öffentlichen Bereich auf Landesebene vorgenommen. Das allgemeine Datenschutzrecht wird durch das Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) geregelt. Darüber hinaus erfolgte die europäische, bundes- und landesrechtliche Anpassung bereichsspezifischer datenschutzrechtlicher Normen, die noch nicht abgeschlossen ist. Die Landesregierung war über den Bundesrat an den Gesetzgebungsverfahren der EU und des Bundes beteiligt und setzt das neue Datenschutzrecht in Nordrhein-Westfalen um. Sowohl in den Gesetzgebungsverfahren als auch in der Anwendung nach in Kraft treten der Gesetze erfolgten von und für öffentliche Stellen zahlreiche Besprechungen, Abstimmungen, Informationsveranstaltungen mit allen Ebenen, einschließlich der kommunalen Spitzenverbände, um ein mit der DSGVO konformes Datenschutzrecht zu erhalten. Es kommt jetzt darauf an, Erfahrungen mit diesem neuen Recht zu sammeln und die Anwendung der Vorschriften und deren Auswirkungen in der Praxis zu beobachten und zu analysieren, wie die Verbraucher, die Wirtschaftsunternehmen, die Behörden, die Verbände und die Vereine damit zurechtkommen und welche Belastungen möglicherweise entstehen. Bis zum 25. Mai 2020 und danach alle vier Jahre legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Bewertung und Überprüfung dieser Verordnung vor. Die Berichte werden öffentlich gemacht (Artikel 97 DSGVO). Deswegen soll mit der Evaluierung in 2019 begonnen werden. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI) ist Aufsichtsbehörde im Sinne der DSGVO. Sie ist eine von der Landesregierung unabhängige Landesbehörde. Ihre Aufgabe ist es, über die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften in Nordrhein-Westfalen zu wachen. Um die Einhaltung der einschlägigen Datenschutzregelungen sowohl im öffentlichen als auch im nicht-öffentlichen Bereich des Datenschutzes durchzusetzen, verfügt die LDI über zahlreiche Befugnisse. Ergänzend besitzt sie auch die Möglichkeit, Datenschutzverstöße zu sanktionieren. Ein wichtiger Schwerpunkt der Tätigkeit der Aufsichtsbehörde besteht aber auch darin, Verantwortliche zu beraten. Dies erfolgt zum einen durch die Veröffentlichung von Broschüren oder anderer Beiträge zum Datenschutzrecht auf der Internetseite der LDI, durch die in allgemeiner Form Hilfestellungen hinsichtlich der Möglichkeiten und der Grenzen der Datenverarbeitung zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch für Einzelanfragen mit Rat und Tat zur Verfügung. Durch die Beratungstätigkeit kann in vielen Fällen erreicht werden, dass Datenschutzverstöße möglichst schon im Vorfeld vermieden werden. Dem Aufgabenzuwachs der LDI wurde durch eine personelle Verstärkung ihrer Landesbehörde Rechnung getragen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3843 3 1. Welche konkreten Unterstützungsangebote betreibt die Landesregierung seit welchem Zeitpunkt, um – jeweils bitte einzeln aufgeschlüsselt – öffentliche Einrichtungen, Betriebe, Vereine und sonstige gesellschaftliche Akteurinnen bzw. Akteure bei der Umsetzung der DSGVO zu unterstützen? In Ergänzung der Vorbemerkung: Im Rahmen der Umsetzung des neuen Datenschutzrechts war zu informieren, zu sensibilisieren und zu schulen (z. B. durch Inhouse-Schulungen, Fortbildungen, Besprechungen), waren die Auswirkungen für die einzelnen Geschäfts- und Fachbereiche einzuschätzen, waren Veröffentlichungen der Landesregierung (z. B. Internetseiten der Ministerien, das Landesportal (www.nrw.de) zu aktualisieren und anzupassen. Die Landesregierung hält auf der Internetseite des Ministeriums des Innern (IM) ausführliche Informationen zu den Bereichen Datenschutzaufsicht, Behördlicher Datenschutz, Rechtsgrundlagen, Formulare/Muster und FAQ bereit bzw. verweist auf andere Internetseiten z. B. die der LDI. Vielfach verweisen andere Ressorts auf diese Seite. Im IM wurde mit den kommunalen Spitzenverbänden ein Gesprächskreis eingerichtet, in dem aktuelle Fragestellungen erörtert werden. Internetseite des Ministeriums der Justiz (JM) Informationsblätter zum Datenschutz in Rechtssachen- und Verwaltungsangelegenheiten bereit, mit Erläuterungen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der DSGVO. Internetseite des Ministeriums für Schule und Bildung (MSB), dem Bildungsportal, Informationen zu den ressortspezifischen Konsequenzen der DSGVO für die Schulen bereit. Es werden konkrete Hilfestellungen und Muster für die Schulpraxis angeboten sowie ergänzend auf die grundlegenden Informationen der LDI und des IM auf deren Internetseiten verwiesen. Das Angebot wird sukzessive bedarfsgerecht erweitert. Internetseite des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft Informationen zum behördlichen Datenschutz bereit und verweist auf die Internetseiten der LDI und auf die DSGVO. Internetseite für das Landesportal (www.nrw.de) einen Verweis auf die Internetseite der LDI bereit. Für die jeweiligen Fachbereiche der Ressorts werden und wurden Handlungsempfehlungen erstellt und weitere Informationen für die Beschäftigten zum Umgang mit personenbezogenen Daten im Intranet bereitgestellt. Darüber hinaus hat das Ministerium der Finanzen die Handlungsempfehlungen und weitere - insbesondere auch fachspezifische - Handreichungen und Arbeitshilfen den übrigen Dienststellen des Geschäftsbereichs zur Verfügung gestellt. das Ministerium der Justiz nach Inkrafttreten des Justizvollzugsdatenschutzgesetz NRW weitere Informationsveranstaltungen geplant. Die Landesregierung bietet Fortbildungen zum Datenschutzrecht in der Fortbildungsakademie Herne an. stellt insbesondere für Vereine seit Mitte April ein Angebot mit hilfreichen Tipps und Dokumenten auf dem Engagementportal des Landes www.engagiert-in-nrw.de bereit. Mit diesem Datenschutz-Wegweiser will die Landesregierung all denen eine LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3843 4 Orientierungshilfe geben, die in Vereinen die DSGVO umzusetzen haben. Dieser Wegweiser enthält eine Auswahl an Informationsangeboten wie auch Praxisratgebern mit einfachen und praktischen Hinweisen für Vereine. Hinsichtlich privater Einrichtungen ist es grundsätzlich Aufgabe der zuständigen Aufsichtsbehörde LDI beratend tätig zu werden und Informationen bereitzustellen. Ergänzend stellt das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie (MWIDE) auf der Internetseite speziell für kleine und mittlere Unternehmen Informationen und Hinweise auf andere einschlägige Internetseiten zur Verfügung. 2. Wie häufig wurden die unter Frage 1 abgefragten Angebote angenommen? Die Anfragen werden statistisch nicht erfasst. 3. Hinsichtlich welcher Fragestellungen erfolgte jeweils eine Beratung oder Unterstützung? Zunächst wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. Die Fragestellungen bezogen sich in der Regel auf die Informationspflichten, die Notwendigkeit und Form einer Einwilligung, Erstellung von Verarbeitungsverzeichnissen und Datenschutzfolgeabschätzungen sowie das Erstellen von Datenschutzerklärungen für diverse ressortspezifische Homepages. 4. Beabsichtigt die Landesregierung, zusätzliche Angebote zu implementieren? Nein; die vorhandenen Angebote werden aber ständig angepasst und ergänzt. 5. Welche konkreten Maßnahmen hat die Landesregierung bisher für Änderungen am Landes-, Bundes- oder Europarecht im Kontext der DSGVO unternommen? Siehe Vorbemerkung. Unabhängig davon ist mit folgenden Gesetzen angepasst worden: NRWDSAnpUG-EU Anpassung folgender Gesetze: - Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen - Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen - Meldegesetz NRW - Ausführungsgesetz NRW Glücksspielstaatsvertrag - Spielbankgesetz NRW - Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbeamtengesetz - Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Kata- strophenschutz - Verfassungsschutzgesetz Nordrhein-Westfalen - Sicherheitsüberprüfungsgesetz Nordrhein-Westfalen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3843 5 - Abgeordnetengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen 16. Rundfunkänderungsgesetz Anpassung folgender Gesetze: - WDR-Gesetz - Landesmediengesetz Nordrhein-Westfalen - Landespressegesetz NRW Folgende Gesetze werden zurzeit überarbeitet: Abschiebungshaftvollzuggesetz Nordrhein-Westfalen Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen und Ordnungsbehördengesetz (LT-Drs. 17/2576) Gesetz zur Bildung Einheitlicher Ansprechpartner in Nordrhein-Westfalen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz NRW (BQFG NRW) Heilberufsgesetz (HeilBerG) Gesundheitsdatenschutzgesetz (GDSG NW) Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW) Schulgesetz NRW Justizdatenschutz-Anpassungsgesetz (Der Entwurf befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren. Es handelt sich um ein neues Gesetz, mit dem erstmals der Datenschutz im Bereich des Strafvollzugs umfänglich in einem eigenen Gesetz geregelt werden soll). Archivgesetz Nordrhein-Westfalen Hochschulgesetz Kunsthochschulgesetz Gesetz über die Rechtsanwaltsversorgung (RAVG NW) Gesetz über das Notarversorgungswerk Köln (NotVG NW) Gesetz über die Versorgung der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer (WPVG NW) Gesetz über die Versorgung der Steuerberaterinnen und Steuerberater (StBVG NW) E-Government-Gesetz Nordrhein-Westfalen (EGovG NRW)