LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3844 08.10.2018 Datum des Originals: 02.10.2018/Ausgegeben: 11.10.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1494 vom 14. September 2018 der Abgeordneten Monika Düker, Stefan Engstfeld und Verena Schäffer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/3673 Wurde die seit 2016 für die Sicherheit in der Düsseldorfer Altstadt eingesetzte Bereitschaftspolizei in den Hambacher Wald abgezogen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Jahr 2016 entschied die damalige rot-grüne Landesregierung an den Kriminalitätsbrennpunkten Bolkerstraße, der Kurzen Straße sowie dem Burgplatz in der Düsseldorfer Altstadt, dauerhaft an den Wochenenden zusätzliche Kräfte der Bereitschaftspolizei einzusetzen. Dieses Vorgehen hat sich laut der Antwort der Landesregierung (LT-Drs. 17/2645) auf die Kleine Anfrage 982 „Ist die Düsseldorfer Altstadt durch die im Jahr 2016 veranlassten polizeilichen Maßnahmen sicherer geworden?“ bewährt. So sei die Zahl der erfassten Straftaten 2017 im Vergleich zum Jahr 2015 um knapp 30 Prozent gesunken. Bei der Straßenkriminalität und bei den Diebstahldelikten sei ein Rückgang von 45 Prozent zu verzeichnen gewesen, bei Raubdelikten und räuberischer Erpressung sogar um fast 70 Prozent. Dementsprechend würden, so die Landesregierung, „wie im bisherigen Umfang, Kräfte der Bereitschaftspolizei bis auf Weiteres zugewiesen.“ Die KPB Düsseldorf plane, die erkennbare Tendenz einer abnehmenden Kriminalitätsbelastung der Düsseldorfer Altstadt, insbesondere durch die Fortsetzung des starken Kräfteansatzes, dauerhaft zu verfestigen. Die Rheinische Post berichtet am 8. September 2018 unter Verweis auf einen Erlass des NRW-Innenministeriums jedoch, dass aufgrund des Großeinsatzes im Hambacher Wald, der bis einen Tag vor Weihnachten andauern werde, „bis zum 2. Januar landesweit Schwerpunkteinsätze der Bereitschaftspolizei (etwa in Problemvierteln oder gegen Einbrecher) ausgesetzt werden.“1 1 Rheinische Post: „Polizei entdeckt Tunnel im Hambacher Forst“, 8. September 2018 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3844 2 Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1494 mit Schreiben vom 2. Oktober 2018 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Werden auf Grund des Erlasses auch in der Düsseldorfer Altstadt die Einsätze der Bereitschaftspolizei ausgesetzt? 2. Wenn ja, in welchem Umfang? (In Bezug auf die Anzahl der Kräfte und die Zeiträume der Einsätze) 3. Wie will die Landesregierung das bisherige Sicherheitsniveau nach Aussetzung des dauerhaften Einsatzes der Bereitschaftspolizei in der Düsseldorfer Altstadt gewährleisten? 4. Wie will die Landesregierung während des Großeinsatzes am Hambacher Wald die Bedarfe an Bereitschaftspolizei in Düsseldorf in besonderen Lagen, wie beispielsweise Demonstrationen oder Silvester abdecken? Frage 5 Beabsichtigt die Landesregierung nach Ende des Einsatzes am Hambacher Wald zum Kräfteeinsatz bei der Bereitschaftspolizei in der Altstadt zurückzukehren? Die Fragen 1 bis 5 werden im Zusammenhang wie folgt beantwortet: Ausgangslage Zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung entwickeln die Kreispolizeibehörden (KPB) Präsenzkonzeptionen, die eine gezielte Präsenz an Brennpunkten und in Angsträumen sicherstellen. Präsenzkonzeptionen sind Bestandteil der jeweiligen Sicherheitsprogramme der KPB. In diesem Zusammenhang kommt auch der (unterstützende) Einsatz von Kräften der Bereitschaftspolizei im Rahmen von Schwerpunkteinsätzen in Frage. Die Planung und Umsetzung örtlicher Präsenzkonzeptionen darf dabei jedoch unter Zugrundelegung der einschlägigen Erlasslagen nicht von der Zuweisung dieser Kräfte abhängig gemacht werden. Das Polizeipräsidium (PP) Düsseldorf hat unter Berücksichtigung dieser Maßgaben zur Erhöhung der Präsenz im Bereich der Düsseldorfer Altstadt, die Präsenzkonzeption „Mitte 2020“ entwickelt. Hierzu erhält sie regelmäßig Unterstützung durch Kräfte der Bereitschaftspolizei. Dabei unterliegen Angaben zu den jeweils eingesetzten Kräften der Geheimhaltung, um die Wirksamkeit der polizeilichen Maßnahmen nicht zu gefährden. Diese Unterstützung ist jedoch im Wechselspiel mit großen Einsatzlagen zu sehen. So wurde die Zuweisung von Kräften der Bereitschaftspolizei für Präsenzkonzeptionen bereits in den vergangenen Jahren bei vorrangigen landesweiten Einsatzlagen oder beispielsweise im Zeitraum der sogenannten jährlichen Einführungsfortbildung der Bereitschaftspolizei im Rahmen von Prioritätenentscheidungen teilweise ausgesetzt. In jedem Fall ist sichergestellt, dass die öffentliche Sicherheit durch die Polizei auch bei weiteren zeitgleichen Einsatzanlässen (wie beispielsweise Silvester) gewährleistet wird. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3844 3 Situation Hambacher Forst Vor dem Hintergrund der Sicherheitslage im Hambacher Forst und den sich zum damaligen Zeitpunkt abzeichnenden umfänglichen Einsatzmaßnahmen wurden im Juli 2018 die KPB darauf hingewiesen, dass die Wahrnehmung von Einsätzen aus diesem Anlass durch Kräfte der Bereitschaftspolizei grundsätzlich Vorrang gegenüber Schwerpunkteinsätzen im Rahmen von Präsenzkonzeptionen hat. Sofern jedoch die tägliche Prüfung der landesweiten Kräftelage die Möglichkeit einer Zuweisung von Kräften für Präsenzkonzeptionen ergeben sollte, wird diese auch erfolgen. Dies ist auch für den Fall vorgesehen, dass die erforderlichen Einsatzmaßnahmen im Bereich Hambacher Forst beendet worden sind. Auswirkungen auf das PP Düsseldorf Unabhängig von der Verfügbarkeit von Kräften der Bereitschaftspolizei gewährleistet das PP Düsseldorf die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auch im Bereich der Düsseldorfer Altstadt. Die grundlegende personelle Ausstattung der KPB erfolgt auf der Grundlage belastungsbezogener Kriterien und unterliegt einer regelmäßigen Überprüfung. Hierzu gehört maßgeblich die landesweite Entwicklung des Kriminalitäts-, Einsatz- und Verkehrsunfallgeschehens. Über die spezifische Verwendung des zugewiesenen Personals entscheiden die KPB eigenverantwortlich unter Berücksichtigung behördenstrategischer Schwerpunktsetzungen und aktueller sicherheitsrelevanter Aspekte. Sie stehen in erster Linie in der Verantwortung, das ihnen zugewiesene Personal lageangepasst einzusetzen, um die Aufgaben in ihrem Polizeibezirk unter Berücksichtigung der örtlichen Sicherheitslage zu erfüllen. Im Falle des PP Düsseldorf wurde - wie bei allen KPB - auch die behördenspezifische Sicherheitslage bei der grundlegenden Kräftezuweisung berücksichtigt. Daher ist das PP Düsseldorf in der Lage und in der Verpflichtung, die erforderlichen Maßnahmen im Rahmen der Präsenzkonzeption „Mitte 2020“ auch ohne ergänzenden Einsatz von Kräften der Bereitschaftspolizei oder sonstigen Unterstützungskräften aus anderen KPB umzusetzen.