LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3845 08.10.2018 Datum des Originals: 27.09.2018/Ausgegeben: 11.10.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1417 vom 5. September 2018 des Abgeordneten Guido van den Berg SPD Drucksache 17/3537 Wie steht es um eine Räumungs-Entscheidung für das Wiesencamp? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 28.08.2018 hat eine polizeiliche Durchsuchung im Wiesencamp am Hambacher Forst stattgefunden, bei der Pyrotechnik, Zwillen, Stichwaffen und Material für Brennsätze oder für den Bau von Barrikaden sichergestellt wurde. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft seien 21 Personen in Gewahrsam genommen worden, weil sich ihre Identität vor Ort nicht habe feststellen lassen. Drei Personen seien festgenommen worden, da sie u.a. Widerstand gegen den Einsatz geleistet hätten. Insgesamt habe man im Wiesencamp 40 Personen angetroffen. Zudem soll die Polizei nach erneuten Angriffen und andere Straftaten auf die Polizei, den Hambacher Forst jetzt als gefährlichen Ort nach §12 des Polizeigesetztes NRW eingestuft haben. Durch die Einstufung sollen jetzt alle Menschen, die sich im Forst oder der Umgebung aufhalten, kontrolliert und auch Autos durchsucht werden dürfen. Im Zusammenhang mit der Durchsuchung stellt sich die Frage nach der ausstehenden Räumungs-Entscheidung des OVG Münster 7 A 1668/15, die beim Bundesverwaltungsgericht unter dem Aktenzeichen 4 B 15.17 anhängig ist. Hierzu soll nach Angaben des Bundesverwaltungsgerichts bereits am 02.08.2018 ein Beschluss ergangen sein. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1417 mit Schreiben vom 27. September 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung und dem Minister der Justiz beantwortet. 1 Von wie vielen der 21 in Gewahrsam genommenen Personen konnten zwischenzeitlich die Identitäten festgestellt werden bzw. weitere Verfahren eingeleitet werden? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3845 2 Im Rahmen des Einsatzes der Polizei aus Anlass einer Durchsuchung des „Wiesencamps“ in Merzenich-Morschenich am 28.08.2018 (Vollstreckung eines Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlusses des Amtsgerichtes Aachen) wurden gegen 24 Personen freiheitsentziehende Maßnahmen getroffen. Davon wurden 21 Personen in Gewahrsam und 3 Personen festgenommen. 8 Personen, darunter auch die 3 Festgenommenen, konnten identifiziert werden. Bei den übrigen 16 Personen wurden erkennungsdienstliche Maßnahmen vorgenommen. Sie konnten jedoch letztlich vor Ort nicht identifiziert werden. Vor diesem Hintergrund wurden durch das Polizeipräsidium (PP) Aachen weitere, noch nicht abgeschlossene Ermittlungsmaßnahmen eingeleitet, um die Identität im Nachgang festzustellen. 2. Welche Kontrollen konnten bislang durch die Einstufung als gefährlicher Ort durchgeführt werden? Seit dem 24.08.2018 sind der Hambacher Forst sowie das „Wiesencamp“ durch das einsatzführende Polizeipräsidium Aachen als gefährlicher Ort gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 2a Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen definiert. Hinsichtlich der in diesem Zusammenhang durchgeführten Kontrollmaßnahmen werden durch das PP Aachen grundsätzlich keine statistischen Daten erfasst. 3. Welchen Beschluss hat das Bundesverwaltungsgericht am 02.08.2018 gefasst? Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am 02.08.2018 den Beschluss gefasst, dass die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 07.12.2016 zurückgewiesen wird. Der Beschluss ist über die Internet-Seite des BVerwG unter dem Aktenzeichen BVerwG 4 B 15.17 abrufbar. 4. Inwieweit wurde der Beschluss vom 02.08.2018 bei der Durchsuchung am 28.08.2018 berücksichtigt? Dem Kreis Düren als Beklagtem ist der Beschluss vom 02.08.2018 mit Schreiben des BVerwG vom 28.08.2018 erst am 29.08.2018 zugegangen. Im Übrigen erfolgten die polizeilichen Maßnahmen am 28.08.2018 aus Anlass eines Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlusses des Amtsgerichtes Aachen aufgrund eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Aachen. 5. Wie steht es um eine Räumungs-Entscheidung für das Wiesencamps? Der Erlass von ordnungsbehördlichen Maßnahmen sowie deren Vollstreckung liegt in bauaufsichtlicher Hinsicht im Ermessen der unteren Bauaufsichtsbehörde (hier: Kreis Düren).