LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3855 09.10.2018 Datum des Originals: 08.10.2018/Ausgegeben: 12.10.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1420 vom 4. September 2018 der Abgeordneten Christina Kampmann, Regina Kopp-Herr, Anja Butschkau und Dr. Dennis Maelzer SPD Drucksache 17/3540 Beratungsangebote für sexualisierte Gewalt in NRW Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Fall von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche stellt der schnelle, niedrigschwellige und unbürokratische Zugang zu Beratungsangeboten eine große Hilfe und Unterstützung für Betroffene dar. Dieser wird in freier Trägerschaft von spezialisierten Fachberatungsstellen, die sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend als erkennbaren Schwerpunkt aufweisen, geleistet. Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 1420 mit Schreiben vom 8. Oktober 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales und der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung wie folgt: Vorbemerkung der Landesregierung Die Prävention sexualisierter Gewalt ist für die Landesregierung ein wichtiges Thema, denn jeder Fall, der vermieden wird, ist von Bedeutung. Daher zieht sich die Prävention sexualisierter Gewalt z.B. durch viele Angebote der Jugendarbeit. Auch bei vielen Beratungsangeboten steht die präventive Wirkung im Vordergrund. Darüber hinaus gibt es spezielle Angebote für Betroffene sowie hierfür spezialisierte Beratungsstellen. Wesentlich bei Beratung ist die leichte Erreichbarkeit durch die Betroffenen. Die Schaffung entsprechender Strukturen liegt in der Zuständigkeit der Kommunen. Diese sind als öffentlicher Träger der Jugendhilfe in der Pflicht, entsprechende Hilfs- und Beratungsangebote vorzuhalten bzw. aufzubauen. Über eigene Angebote der Jugendämter und die Förderung von LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3855 2 freien Trägern, z.B. im Bereich der Familien- und Erziehungsberatungsstellen, kommen die Kommunen dieser Aufgabe nach. Über die flächendeckende Struktur von Angeboten hinaus bedarf es auch der Bereitstellung von Informationen. Zu diesem Zweck fördert das Land die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendschutz e.V. – Landesstelle Nordrhein-Westfalen (AJS NRW) in Köln. Diese hat u.a. die Aufgabe, zum Thema sexualisierter Gewalt zu informieren. Zudem berät die AJS NRW Institutionen bei der Umsetzung von Präventionsmaßnahmen vor Ort. Neben Informationsveranstaltungen wie z.B. "Sexuelle Übergriffe unter Kindern und Jugendlichen" bietet die AJS auch Fortbildungen für z.B. Schulen, Kindergärten, Beratungsstellen und Jugendämter an. Auch außerhalb der Strukturen der Kinder- und Jugendarbeit werden Unterstützungsangebote gefördert, die auch von Kindern und Jugendlichen genutzt werden können. Insbesondere sind dies die 51 Fachberatungsstellen für von sexualisierter Gewalt betroffenen Frauen und Mädchen. Darüber hinaus sind noch nachfolgende Angebote zu erwähnen: • Die vom Land geförderten Kompetenzzentren „Selbstbestimmt Leben“ bieten Unterstützungsangebote (Beratung sowie Fortbildung) an und helfen Menschen mit Behinderungen durch ihre besondere Erfahrung als Expertinnen und Experten in eigener Sache. Dies betrifft auch die Frage der Auseinandersetzung mit Erfahrungen sexualisierter Gewalt. • Opfer von Gewalt erhalten in den - von der Landesregierung geförderten - Traumaambulanzen in einer Akutsituation psychologische Unterstützung. Etwa die Hälfte der über 40 Traumaambulanzen in Nordrhein-Westfalen halten Angebote für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen vor. • Darüber hinaus enthält das Wohn- und Teilhabegesetz Nordrhein-Westfalen (WTG), das auch für die Einrichtungen der Eingliederungshilfe gilt, in § 8 Abs. 1 eine Verpflichtung des Leistungsanbieters, geeignete Maßnahmen zum Schutz der Nutzerinnen und Nutzer vor jeder Form der Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch, einschließlich der geschlechtsspezifischen Aspekte zu treffen. Auch bei der Prüfung der Einrichtung durch die zuständige Heimaufsicht wird auf Hinweise von Gewalt kontrolliert. Vergleichbar konkrete und weitreichende Schutzvorschriften sind nicht in allen Ländern vorhanden. Ausgehend von einem Beschluss der Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz (GFMK), nach dem die Länder aufgefordert werden, bei Reformen von Heimgesetzen die Regelungen zur Prävention von Gewalt und zum Gewaltschutz zu prüfen, beabsichtigt Herr Minister Laumann als diesjähriger Vorsitzender der Arbeits- und Sozialministerkonferenz die anderen Länder zu bitten, der Aufforderung der GFMK nachzukommen. 1. Wie viele spezialisierte Fachberatungsstellen, die sichtbar als Expertinnen und Experten mit einem Schwerpunkt zu sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend arbeiten, gibt es in Nordrhein-Westfalen? Die Gesamtzahl der Fachberatungsstellen ist der Landesregierung nicht bekannt (siehe Vorbemerkung). Daher ist auch die Zahl der spezialisierten Fachberatungsstellen nicht bekannt. Grundsätzlich können alle 264 vom Land nach den „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Familienberatungsstellen“ geförderten LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3855 3 Familienberatungsstellen mit ihren multiprofessionellen Fachkraftteams Beratungsarbeit bei sexualisierter Gewalt leisten. Von diesen Familienberatungsstellen sind 25 Beratungsstellen spezialisiert, Betroffene von sexualisierter Gewalt zu beraten. Darüber hinaus werden vom Land 51 Fachberatungsstellen für von sexualisierter Gewalt betroffene Frauen und Mädchen gefördert. Überdies beraten die sechs psychosozialen Beratungsstellen für LSBTI* und ihre Angehörigen Menschen jeden Alters unter anderem auch zu sexualisierter Gewalt. 2. Wie groß ist jeweils die Bevölkerungszahl für die eine einzelne spezialisierte Fachberatungsstelle zuständig ist? (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und deren Größe) Hierzu liegen keine Informationen vor. Siehe auch Vorbemerkung. 3. In wie vielen Fachberatungsstellen gibt es spezifische Angebote für verschiedene Zielgruppen (z.B. Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen, Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen mit Fluchterfahrung, betroffene Männer, betroffene Frauen, Jungs, Mädchen, LGBT*, etc.)? (Bitte einzeln nach Fachberatungsstellen und spezifischen Angeboten aufschlüsseln.) Das Land Nordrhein-Westfalen fördert nach den „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Familienberatungsstellen“ spezialisierte Fachberatungsstellen, die Beratungsarbeit bei sexualisierter Gewalt leisten: Mädchenberatungsstellen, Kinderschutzambulanzen, Kinderschutzzentren, Kontakt- und Beratungsstellen gegen sexuellen Missbrauch an Kindern und jungen Erwachsenen, landesweite Fachberatung gegen sexuellen Missbrauch sowie ärztliche Anlauf- und Beratungsstellen. Die sechs psychosozialen Beratungsstellen für LSBTI* und ihre Angehörigen beraten Menschen jeden Alters unter anderem auch bei sexualisierter Gewalt. Die vorhandenen Beratungsangebote der Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt gegen Frauen und Mädchen stehen grundsätzlich auch Frauen und Mädchen mit Behinderungen, geflüchteten Frauen und Mädchen etc. offen. Inwieweit einzelne Träger darüber hinaus in besonderer Weise auf bestimmte Zielgruppen spezialisiert sind und entsprechende Angebote vorhalten, ist der Landesregierung nicht bekannt. Die Gesamtübersicht der landesgeförderten Familienberatungsstellen, die Beratungsarbeit bei sexualisierter Gewalt leisten und der psychosozialen Beratungsstellen für LSBTI* und ihrer Angehörigen, kann der Anlage 1 entnommen werden. Die Gesamtübersicht der landesgeförderten Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt gegen Frauen und Mädchen kann der Anlage 2 entnommen werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3855 4 4. Wie viele Personalstellen werden in den einzelnen spezialisierten Fachberatungsstellen durch öffentliche Gelder finanziert (bitte aufschlüsseln nach Landesmitteln und kommunalen Mitteln mit einer Angabe der Höhe der Förderung)? Die Landesförderung der 264 Familienberatungsstellen beträgt jährlich rund 20,7 Millionen Euro. Die Förderung der spezialisierten Fachberatungsstellen sowie die anteilig geförderten Vollzeitäquivalente (VZÄ) in 2017 nach den „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Familienberatungsstellen“ sind in Anlage 1 aufgeführt. Ebenfalls können die Landesförderung 2017 sowie die anteilig geförderten VZÄ in der psychosozialen Beratung von LSBTI* der Anlage 1 entnommen werden. Die Zahl der Personalstellen sowie die Höhe der gesamten Landesförderung der landesgeförderten Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt gegen Frauen und Mädchen sind in der Übersicht (Anlage 2) eingetragen. Angaben zu der kommunalen Förderung der Fachberatungsstellen können nicht gemacht werden, da diese der Landesregierung nicht vorliegen. 5. In welcher Höhe erhalten die spezialisierten Fachberatungsstellen Zuschüsse zu Sachkosten aus öffentlichen Mitteln (bitte aufschlüsseln nach Landesmitteln und kommunalen Mitteln)? Im Rahmen der Landesförderung der Familienberatungsstellen werden ausschließlich Zuschüsse zu den Personalkosten gewährt. Näheres kann der Anlage 1 entnommen werden. Die psychosozialen Beratungsstellen für LSBTI* erhielten in 2017 einen Gesamtzuschuss zu den Personal- und Sachkosten. Näheres kann der Anlage 1 entnommen werden. Die landesgeförderten Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt gegen Frauen und Mädchen mit 0,5 Fachkraftstellen erhalten eine Sachkostenförderung durch das Land Nordrhein-Westfalen in Höhe von jährlich 3.000 €, Fachberatungsstellen mit einer Stelle und mehr erhalten eine Sachkostenförderung in Höhe von jährlich 6.000 €. Die Höhe des Zuschusses kann der Anlage 2 entnommen werden. Zur Höhe der kommunalen Sachkostenförderung können keine Angaben gemacht werden, da diese Informationen der Landesregierung nicht vorliegen. Anlage 1 Einrichtungen mit besonderem Beratungsschwerpunkt, Anlauf- und Beratungsstellen bei Misshandlung, Vernachlässigung und sexuellem Missbrauch (lfd. Nr. 1-25) Psychosoziale Beratungsstellen für LSBTI* und ihre Angehörigen (lfd. Nr. 26-31) Nr Fachberatungsstelle Spezialisierte Beratungsstellen Förderung Lan desmittel 2017 Vom Land NRW anteilig geförderte VZÄ - Verwaltung und Beratung 1 Mädchenhaus Bielefeld e.V. Mädchenberatungsstelle 78.612 Euro 3,11 VZÄ Beratung 1,0 VZÄ Verwaltung 2 Mädchenzentrum Gelsenkirchen e.V. Mädchenzentrum 45.180 Euro 1,5 VZÄ Gesamt 3 Femina vita, Mädchenhaus Herford e.V. Anlauf- und Beratungsstelle des Mädchenhauses 66.491 Euro 3,0 VZÄ Beratung 0,5 VZÄ Verwaltung 4 Lobby für Mädchen e. V. - Köln Mädchenberatungsstelle 38.644 Euro 2,0 VZÄ Beratung 5 Zartbitter Köln e.V. Kontakt- und Informationsstelle gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen und Jungen 127.700 Euro 4.0 VZÄ Beratung 1.0 VZÄ Verwaltung 6 Deutscher Kinderschutzbund Ortsver band Köln e.V. Kinderschutz-Zentrum 184.124 Euro 5.0 VZÄ Beratung 1.0 VZÄ Verwaltung 7 Deutscher Kinderschutzbund Ortsver band Wuppertal e.V. Landesweite Fachberatung gegen sexuellen Missbrauch 23.680 Euro 1,0 VZÄ Beratung 8 Caritas-Beratungsstelle "Neue Wege" in Bochum Beratungsstelle gegen Misshandlung, Vernach lässigung und sexuellen Missbrauch von Kindern 33.436 Euro 1, 5 VZÄ Beratung 0,31 VZÄ Verwaltung 9 pro familia Oberhausen Anlaufstelle bei sexuellem Missbrauch 8.400 Euro 0,5 VZÄ Beratung 10 pro familia Witten-Horizonte Anlaufstelle bei sexuellem Missbrauch 9.144 Euro 0,5 VZÄ Beratung 11 Ärztliche Beratungsstelle gegen Vernach lässigung und Misshandlung von Kin dern e.V. - Bielefeld Ärztliche Beratungsstelle gegen Vernachlässi gung und Misshandlung 17.020 Euro 1,0 VZÄ Beratung 12 Stiftung St.-Agnes-Hospital Bocholt Ärztliche und psychosoziale Beratungsstelle bei Misshandlung und Vernachlässigung 17.020 Euro 1,0 VZÄ Beratung 13 Ärztliche Beratungsstelle gegen Vernach lässigung und Misshandlung von Kin dern e.V. - Datteln Ärztliche Beratungsstelle gegen Vernachlässi gung und Misshandlung 17.020 Euro 1,0 VZÄ Beratung 14 Ärztliche Beratungsstelle gegen Vernach lässigung und Misshandlung von Kin dern e.V. - Dortmund Ärztliche Beratungsstelle gegen Vernachlässi gung und Misshandlung 17.020 Euro 1,0 VZÄ Beratung 15 Ärztliche Beratungsstelle gegen Vernach lässigung und Misshandlung e.V. -Essen Ärztliche Beratungsstelle gegen Vernachlässi gung und Misshandlung 17.020 Euro 1,0 VZÄ Beratung 16 Ärztliche Beratungsstelle der Evangeli schen Krankenhaus Hamm gGmbH Ärztliche Beratungsstelle für misshandelte, ver nachlässigte und sexuell Missbrauchte Kinder, Jugendliche und deren Eltern 17.020 Euro 1,0 VZÄ Beratung 17 Deutscher Kinderschutzbund e.V. Orts verband Krefeld Ärztliche Anlauf- und Beratungsstelle gegen Ver nachlässigung und Misshandlung 17.020 Euro 1,0 VZÄ Beratung 18 Deutscher Kinderschutzbund Ortsver band Mülheim an der Ruhr e.V. Ärztliche Anlauf- und Beratungsstelle gegen Ver nachlässigung und Misshandlung 17.020 Euro 1,0 VZÄ Beratung 19 Deutscher Kinderschutzbund Ortsver band Ratingen e.V. Ärztliche Anlauf- und Beratungsstelle gegen Ver nachlässigung und Misshandlung 17.020 Euro 1,0 VZÄ Beratung 20 Deutscher Kinderschutzbund Sankt Au gustin e.V. Ärztliche Beratungsstelle gegen Vernachlässi gung und Misshandlung 17.020 Euro 1,0 VZÄ Beratung 21 Anlauf- und Beratungsstelle Anker des Diakonisches Werk im Kirchenkreis Aachen e.V. Anlauf- und Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Ratsuchende 15.720 Euro 1,0 VZÄ Beratung 22 Kinderschutzambulanz der Stiftung evangelisches Krankenhaus Düsseldorf Kinderschutzambulanz 85.105 Euro 2,42 VZÄ Beratung; 0,7 VZÄ Verwaltung 23 Kinderschutzambulanz Bergisch Land e.V. Ärztliche Beratungsstelle gegen Vernachlässi gung und Misshandlung; Fachstelle 25.420 Euro 1,5 VZÄ Beratung 24 Ärztliche Kinderschutzambulanz des DRK-Kreisverband Münster e.V. Ärztliche Kinderschutzambulanz 148.658 Euro 4.0 VZÄ Beratung 1.0 VZÄ Verwaltung 25 Ärztliche Beratungsstelle gegen Vernachlässigung und Misshandlung von Kindern und Jugendlichen e.V. an der DRK-Kinderklinik Siegen Ärztliche Beratungsstelle gegen Vernachlässi gung und Misshandlung von Kindern 13.276 Euro 1,0 VZÄ Beratung 26 Rosa Strippe Bochum e. V., Psychoso ziales Beratungszentrum für Lesben, Schwule und deren Familien Psychosoziale Beratung von LSBTI* und Ihren Angehörigen in NRW 94.300 Euro * 1,5 VZÄ Beratung 27 LEBEDO - Beratungsstelle für Lesben und deren Angehörige Psychosoziale Beratung von LSBTI* und Ihren Angehörigen in NRW 65.600 Euro * 1,0 VZÄ Beratung 28 Beratungsstelle des Rubicon Psychosoziale Beratung von LSBTI* und Ihren Angehörigen in NRW 123.000 Euro * 2 VZÄ Beratung 29 Vor Ort Beraten - Mobile Beratung der Beratungsstelle Lebenslust Psychosoziale Beratung von LSBTI* und Ihren Angehörigen in NRW 55.000 Euro * 0,5 VZÄ Beratung 30 Beratungsstelle des KCM Psychosoziale Beratung von LSBTI* und Ihren Angehörigen in NRW 36.800 Euro * 0,5 VZÄ Beratung 31 andersROOM Psychosoziale Beratung von LSBTI* und Ihren 36.800 Euro * 0,5 VZÄ Beratung Angehörigen in NRW * Die psychosozialen Beratungsstellen für LSBTI* erhalten einen Gesamtzuschuss zu den Personal- und Sachkosten. Fachberatungsstellen für von sexualisierter Gewalt betroffene Frauen und Mädchen (konkrete Angebote für spezifische Zielgruppen sind nicht bekannt) Nr Fachberatungsstelle Förderung Landesmittel 2018 (inkl. Sachkosten: 3.000 € bei 0,5 Stellen/ 6.000 € bei einer und mehr Stellen) Vom Land NRW anteilig geförderte VZÄ 1 Rückhalt e.V. Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt Aachen 78.030 € 1,5 2 trauen für trauen e.V. Frauenberatungsstelle & Frauennotruf Ahaus 27.010 € 0,5 3 Frauen für Frauen e.V. Frauenzentrum Bad Honnef 78.030 € 1,5 4 Frauen helfen Frauen Beckum e.V. 78.030 € 1,5 5 Frauennotruf Bielefeld e.V. 78.030 € 1,5 6 Wildwasser Bochum e.V. 78.030 € 1,5 7 Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt, Frauen gegen sexualisierte Gewalt e.V. Bonn 78.030 € 1,5 8 Frauenzentrum Courage, Treffpunkt, Beratung und Hilfe für Frauen e.V. Bottrop 78.030 € 1,5 9 Frauenberatung Frauen-Zimmer e.V., Fachberatungsstelle gegen se xualisierte Gewalt im Rheinisch-Bergischen Kreis, Burscheid 72.356 € 1,5 10 Frauen e.V. Anlauf- und Beratungsstelle für Frauen und Mädchen im Kreis Coesfeld 54.020 € 1,0 11 Frauenberatungsstelle ALRAUNE e.V., Treffpunkt-Beratung-Hilfe für Frauen und Kinder e.V. Detmold 78.030 € 1,5 12 Frauen helfen Frauen e.V. Dortmund 78.030 € 1,5 13 Frauenberatungsstelle Frauen helfen Frauen e.V. Duisburg 52.828 € 1,0 14 Frauenberatungsstelle Düsseldorf e.V. 78.030 € 1,5 15 Frauenberatung Frauen helfen Frauen Essen e.V. 78.030 € 1,5 16 Frauenberatung und Psychotherapie Distel e.V. Essen 78.030 € 1,5 17 Frauenberatungsstelle Frauen helfen Frauen e.V. Euskirchen 74.745 € 1,5 18 Frauenberatungs- und Kontaktstelle / Notruf für vergewaltigte und se xuell missbrauchte Frauen und Mädchen e.V. Gelsenkirchen 76.260 € 1,5 19 Frauenberatungsstelle Gladbeck e.V. 27.010 € 0,5 20 Frauenberatungsstelle Impuls in Goch 54.020 € 1,0 21 Frauenberatungsstelle / Frauennotruf, Frauen für Frauen e.V. Güters loh 71.009 € 1,5 22 Frauenberatungsstelle Frauen helfen Frauen Hagen e.V. 68.916 € 1,5 23 Frauenberatungsstelle Herford e.V. 78.030 € 1,5 24 Schattenlicht Beratungs- und Kontaktstelle für Frauen und Mädchen Herne 25.673 € 0,5 25 Frauenforum Brühl - Hürth e.V. 49.629 € 1,0 26 Beratungsstelle für Frauen und Mädchen, Frauen helfen Frauen e.V. Jülich 77.507 € 1,5 27 Frauenberatungsstelle FrauenLeben e.V. Köln 77.500 € 1,5 28 Frauenberatungsstelle Krefeld e.V 49.529 € 1,0 29 Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt e.V. Leverkusen 78.030 € 1,5 30 Frauenberatungsstelle Märkischer Kreis Frauen helfen Frauen e.V. Lüdenscheid 37.014 € 1,0 31 Die Frauenberatung, Frauenzentrum Frauenzimmer e.V. Meschede 76.805 € 1,5 32 Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt für den Kreis Mett mann 78.030 € 1,5 33 Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt an Mädchen und Frauen, Wildwasser Minden e.V. 25.007 € 0,5 34 Frauen helfen Frauen e.V. Moers 26.420 € 0,5 35 Frauenberatungsstelle Mönchengladbach. 54.020 € 1,0 36 Allgemeine Frauenberatungsstelle, Hilfe für Frauen e.V. Mülheim 25.708 € 0,5 37 Frauen-Notruf Münster e.V. 76.644 € 1,5 38 Frauenberatungsstelle Frauen helfen Frauen e.V. Neuss 78.030 € 1,5 39 Frauenberatungsstelle Frauen helfen Frauen e.V. Oberhausen 74.115 € 1,5 40 Frauen helfen Frauen e.V. Frauenberatungsstelle Olpe 54.020 € 1,0 41 Frauenberatungsstelle Lilith e.V. Paderborn 78.030 € 1,5 42 Frauenberatung Recklinghausen 78.030 € 1,5 43 Frauenberatungsstelle Remscheid 74.440 € 1,5 44 Frauenberatungsstelle, Fachstelle Sexualisierte Gewalt, Frauen helfen Frauen e.V. Siegen 54.020 € 1,0 45 Frauenberatungsstelle Frauen helfen Frauen e.V. Solingen 78.030 € 1,5 46 Rückhalt e.V. Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt Stolberg 78.030 € 1,5 47 Frauenzentrum Troisdorf e.V., Beratung, Treff, Information 78.030 € 1,5 48 Frauen- und Mädchenberatungsstelle und Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt, Frauenforum im Kreis Unna e.V. 64.715 € 1,5 49 Frauenzentrum Viersen e.V. 52.840 € 1,0 50 Frauen helfen Frauen EN - Frauenberatung Witten 78.030 € 1,5 51 Frauenberatung & Selbsthilfe e. V. Wuppertal 74.440 € 1,5