LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3857 09.10.2018 Datum des Originals: 08.10.2018/Ausgegeben: 12.10.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1427 vom 6. September 2018 des Abgeordneten Wolfgang Jörg SPD Drucksache 17/3559 In welcher Höhe sind Landeszuschüsse für KiTas nach Hagen geflossen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Finanzierung der KiTas in NRW wird anteilig durch die Träger, Kommunen und aus Landesmitteln getragen. In den letzten Legislaturperioden wurden die finanziellen Zuschüsse des Landes für die Finanzierung der KiTas kontinuierlich erhöht. So hat etwa die damalige rot-grüne Landesregierung im August 2016 die jährliche Steigerung der Kindpauschalen von 1,5% auf 3 % verdoppelt (rund 200 Mio. Euro aus dem Landeshaushalt bis zum Kindergartenjahr 2018/2019). Darüber hinaus wurde mit 431 Mio. Euro einseitig der Landesanteil zu den KiTa-Pauschalen erhöht. Durch das sogenannte KiTa-Träger-Rettungsprogramm der aktuellen Landesregierung wurde 2017 durch weitere 500 Mio. Euro der Landesanteil erhöht. Der Träger Stadt Hagen betreibt 23 Kindertagesstätten mit 86 Gruppen und 1.864 betreuten Kindern. Als haushaltkonsolidierte Kommune spielen Landeszuschüsse eine wichtige Rolle. Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 1427 mit Schreiben vom 8. Oktober 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet 1. Um wieviel Prozent hat sich der Landesanteil an den Kindpauschalen im Jugendamtsbezirk Hagen, aufgeschlüsselt nach Trägern und Kindergartenjahren, seit dem Kindergartenjahr 2014/2015 entwickelt? In den vergangenen Jahren ist der Haushaltsansatz für den Bereich der Kindpauschalen erheblich angestiegen. Auch in den Jugendamtsbezirk Hagen fließen höhere Beträge. Die Steigerung des Landesanteils jeweils im Vergleich zum Vorjahr ergeben sich aus der beigefügten Tabelle. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3857 2 2. Plant die Landesregierung in den kommenden Jahren die Landeszuschüsse für den Jugendamtsbezirk Hagen zu erhöhen und wenn ja, in welcher Höhe pro Kindergartenjahr? Die Landesregierung hat den Entwurf eines „Gesetzes für einen qualitativ sicheren Übergang zu einem reformierten Kinderbildungsgesetz“ beschlossen. Damit ist geplant, einen nahtlosen Anschluss an die Finanzierung des Kita-Träger-Rettungsprogramms und einen Übergang zur großen KiBiz-Reform zu gewährleisten. Der Gesetzentwurf sieht ein Gesamtvolumen für die Kita-Träger in Höhe von gut 450 Millionen Euro für das Kitajahr 2019/20 vor. Insgesamt sind hierfür – vorbehaltlich der Entscheidung des Parlaments - Landesmittel in Höhe von 390,7 Millionen Euro vorgesehen. Die Regelungen zu den Landeszuschüssen beziehen sich dabei gleichermaßen auf alle Jugendamtsbezirke. Kleine Anfrage 1427 Anlage Zuschüsse aller Trägergruppen laut Zuschussantrag KiBiz.web Erhöhung von 2014/2015 nach 2015/2016 in % Erhöhung von 2015/2016 nach 2016/2017 in % Erhöhung von 2016/2017 nach 2017/2018 in % Erhöhung von 2017/2018 nach 2018/2019 in % Landeszuschuss gern. § 21 Abs. 1 KiBiz (Kindpauschalen): 2,77% 6,70% 8,92% 7,81% davon für Träger gern. §21 Abs. 1 Nr. 1 KiBiz (kirchliche Träger): 1,77% 3,47% 7,15% 7,96% Träger gern. § 21 Abs. 1 Nr. 2 KiBiz (andere freie Träger): 7,30% 25,81% 13,41% 12,77% Träger gern. § 21 Abs. 1 Nr. 3 KiBiz (Elterninitiativen): 3,13% 1,83% 10,44% 0,23% Träger gern. § 21 Abs. 1 Nr. 4 KiBiz (kommunale Träger): 1,49% 3,20% 7,40% 8,56%