LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3859 09.10.2018 Datum des Originals: 09.10.2018/Ausgegeben: 12.10.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1490 vom 12. September 2018 des Abgeordneten Carsten Löcker SPD Drucksache 17/3669 Licht ins Dunkel: Bunkert die Landesregierung Geld des Bundes? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der Sitzung des Verkehrsausschusses des Landtages von Nordrhein Westfalen vom 05. September 2018 wurde unter Tagesordnungspunkt 1 das Thema Fernverkehrsnetz der Deutschen Bahn diskutiert. Hier stellte die Deutsche Bahn, vertreten durch deren Konzernbevollmächtigten für Nordrhein Westfalen, Veränderungen im Fernverkehrsangebot und Konsequenzen für NRW vor. Im Rahmen der Diskussion wurde auch die Thematik „Robustes Netz“ und Finanzierung der Schieneninfrastruktur angesprochen. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 1490 mit Schreiben vom 9. Oktober 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung wie folgt: Vorbemerkung der Landesregierung Die vorliegende Beantwortung der Kleinen Anfrage bezieht sich im Sinne der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage 1490 ausdrücklich nur auf den Verkehrsbereich. Die Belange der weiteren genannten Ministerien sind entsprechend in der vorliegenden Antwort nicht berücksichtigt. 1. Was versteht die Landesregierung unter dem Begriff „Robustes Netz“ im Zusammenhang mit der Deutschen Bahn AG? In Bezug auf das Eisenbahnnetz versteht die Landesregierung unter einem robusten Netz ein Schienennetz, das so gut ausgebaut ist, dass äußere Einflüsse minimiert sind und Verspätungen abgebaut werden und sich nicht im Netz fortpflanzen und übertragen können. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3859 2 2. Welche Regionalisierungsmittel erhält die Landesregierung vom Bund bis zum Jahr 2030 (bitte detailliert jeweils nach Jahren seit 2017)? Der Anlage 1 zu § 5 Absatz 4 und 9 des Regionalisierungsgesetzes (RegG) gemäß erhält das Land in den Jahren 2017 bis 2030 Mittel wie folgt: 2017 1.336.104.640,00 € 2018 1.386.933.135,68 € 2019 1.439.158.559,30 € 2020 1.492.814.731,84 € 2021 1.547.936.239,21 € 2022 1.590.178.770,20 € 2023 1.633.440.500,96 € 2024 1.677.744.436,10 € 2025 1.723.114.078,19 € 2026 1.766.484.776,88 € 2027 1.810.858.531,75 € 2028 1.856.257.400,74 € 2029 1.902.703.910,85 € 2030 1.950.221.067,92 € 3. Wie hoch sind die Ausgabereste aus den Vorjahren? Aus dem Haushaltsjahr 2016 sind im Landeshaushalt bis dahin entstandene Ausgabereste in Höhe von 626.711.554,18 Euro bei den Regionalisierungsmitteln in das Haushaltsjahr 2017 übertragen worden. Die Bildung dieser Ausgabereste liegt im Verantwortungsbereich der Vorgängerregierung. 4. Wo sind diese in den Ressorts verortet? Sämtliche Regionalisierungsmittel und Ausgabereste daraus stehen dem Ministerium für Verkehr für Zwecke des ÖPNV bei Kapitel 09 110 des Landeshaushalts zur Verfügung.