LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3868 10.10.2018 Datum des Originals: 09.10.2018/Ausgegeben: 15.10.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1409 vom 4. September 2018 der Abgeordneten Carsten Löcker und Susana dos Santos Herrmann SPD Drucksache 17/3519 Verschläft die Landesregierung die Entwicklung im internationalen Luftverkehr? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der zurückliegenden 16. Wahlperiode des Landtages von Nordrhein Westfalen hatte die damalige Opposition von FDP und CDU auf ein neues Luftverkehrskonzept für Nordrhein Westfalen gedrungen. Die FDP titelte in ihrem Plenarantrag vom 25.08.2015 „Stillstand in der Luftverkehrspolitik beenden – NRW-Luftverkehrskonzept 2010 endlich fortschreiben“. Und die CDU kritisierte in ihrem damaligen Antrag (Drs. 16/13530) vom 22. November 2016 ein „völlig veraltetes nordrhein-westfälische(s) Luftverkehrskonzept“. Unterzeichner war u.a. auch der heutige Landesverkehrsminister Hendrik Wüst. Demgegenüber hatte die damalige SPD-geführte Landesregierung darauf verwiesen, dass ein als Grundlage für NRW dienendes neues Luftverkehrskonzept des Bundes noch nicht vorliege. Diese wurde erst im Mai 2017 veröffentlicht. Offenkundig haben die damaligen Oppositionsparteien ihre Bemühungen für ein neues Luftverkehrskonzept für NRW mit der Landtagswahl vom Mai 2017 eingestellt. Denn passiert ist bislang nichts. Ein neues Luftverkehrskonzept für NRW liegt bis heute, nach fast eineinhalb Jahren Regierungsverantwortung von FDP und CDU, nicht vor. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 1409 mit Schreiben vom 9. Oktober 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Innovationen, Digitalisierung und Energie und der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz wie folgt: Vorbemerkung der Landesregierung Der Luftverkehrsstandort Nordrhein-Westfalen steht in einem sich verschärfenden internationalen Wettbewerb. Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, mit einer aktiven Luftverkehrspolitik seine Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und zu stärken. Hierzu hat sie LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3868 2 bereits umfangreiche Maßnahmen eingeleitet. Insbesondere setzt sie sich dafür ein, dass bei den Personenkontrollen schnellst möglichst technische Innovationen nutzbar gemacht werden können und das Pilotprojekt „Easy Security“ am Flughafen Köln/Bonn in den Regelbetrieb an allen in Frage kommenden Flughäfen übernommen werden kann. Auch Innovationen in der Luftfahrt sollen von hieraus weiter vorangetrieben werden können. Deshalb will die Landesregierung mit Landesmitteln den Ausbau des Flugplatzes Aachen- Merzbrück zu einem Forschungsflugplatz unterstützen. Aktuell wird im Änderungsverfahren des Landesentwicklungsplans die von der Vorgängerregierung festgelegte Benachteiligung sog. „regionalbedeutsamer Flughäfen“ aufgehoben. Dies entspricht der Forderung des von den Fragestellern zitierten Plenarantrags der Fraktion der CDU „Den Worten Taten folgen lassen: SPD-Landesparteitagsbeschluss zum Luftverkehrskonzept auch im Landesentwicklungsplan umsetzen!“ (Drs. 16/13530). 1. Welche Bedeutung misst die Landesregierung einem neuen Luftverkehrskonzept für Nordrhein Westfalen bei? Ein wichtiges Instrument zur Stärkung des Luftverkehrsstandorts Nordrhein-Westfalen ist die zukunftsweisende Ausrichtung der Luftverkehrskonzeption unter umfassender Integration von Klima-, Umwelt- und Gesundheitsbelangen. Dabei sind auch mögliche Verbesserungen des Lärmschutzes in die Untersuchung einzubeziehen. Die Bündelung der Interessen für den Luftverkehrsstandort Nordrhein-Westfalen trägt zudem dazu bei, nordrhein-westfälische Interessen gegenüber der Bundesregierung mit dem notwendigen Nachdruck vertreten zu können. 2. Welche Hemmnisse stehen dem bislang entgegen? 3. Wann wird die Landesregierung endlich ein neues Luftverkehrskonzept für NRW vorlegen? 4. Was sind die Ergebnisse des von der Landesregierung beauftragten Gutachtens zum Luftverkehrskonzept NRW? Die Fragen 2, 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. 2012 hat die Vorgängerregierung entschieden, vor einer Neufassung des Luftverkehrskonzeptes für Nordrhein-Westfalen, zunächst die Luftverkehrskonzeption der Bundesregierung abzuwarten. Diese liegt bis heute nicht vor. Im Mai 2017 wurde lediglich das Ressortkonzept des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zum Luftverkehr veröffentlicht. Im Dezember 2017 wurde zudem ein von der Landesregierung in Auftrag gegebenes Analysegutachten zum Luftverkehrsstandort Nordrhein-Westfalen abgeschlossen. Die Datenerhebung dieses Gutachtens ist durch tiefgreifende Marktveränderungen (u.a. Air Berlin Insolvenz) heute jedoch wieder überholt und daher anzupassen. Deshalb hat die Landesregierung ein weiteres Gutachten „Empfehlungen für die Luftverkehrskonzeption 2030“ in Auftrag gegeben, das u.a. das Ressortkonzept des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur auswertet, die Daten- und Faktenbasis für Nordrhein-Westfalen nochmals aktualisiert und für den Luftverkehrsstandort Empfehlungen aussprechen soll. Die Vergabe dieses Gutachtens erfolgte im August 2018. Die Ergebnisse des Gutachtens bleiben abzuwarten. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3868 3 5. Mit welchen konkreten Forderungen bzw. Positionen geht die Landesregierung in den geplanten Luftverkehrsgipfel am 05. Oktober 2018 in Berlin? Als Ergebnis der Beratungen des hochrangigen Treffens „Fortschrittstreiber Luftfahrt: Ein Schwerpunkt der deutschen Verkehrspolitik“ am 5. Oktober 2018 in Hamburg haben sich die Teilnehmenden auf ein Maßnahmenpaket verständigt. Für die Landesregierung hat Herr Ministerpräsident folgende Schwerpunkte betont: 1. Beschleunigung von Sicherheitskontrollen an Flughäfen: Das Land Nordrhein-Westfalen spricht sich dafür aus, dass technische Innovation künftig schneller umgesetzt werden können als bisher. Das Bundesinnenministerium muss den kurzfristigen Einsatz von innovativen Systemen, wie z.B: Easy Security, ermöglichen. 2. Vermeidung flugsicherungsbedingter Verspätungen: Die Landesregierung fordert den Bund auf, mehr Personal für die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) zur Verfügung zu stellen und an den tatsächlichen Bedarf anzupassen sowie bei der EU-Kommission auf eine Vereinheitlichung im europäischen Luftraum hinzuwirken. 3. Verbesserung der Flughafenkoordination: Die Landesregierung fordert den Bund auf, zu prüfen, inwieweit die Befugnisse des Flugkoordinators der Bundesregierung gestärkt werden können. 4. Optimierung von betrieblichen Abläufen: Gemeinsam muss an die Fluggesellschaften appelliert werden, damit Verspätungstoleranzen auf das absolute Mindestmaß beschränkt werden. Hierzu sollen die Fluggesellschaften Ihre Umlaufzeiten überprüfen und für ausreichende Ersatzkapazitäten bei Personal und Fluggerät sorgen. 5. Stärkung der Fluggastrechte: Die Landesregierung fordert die Fluggesellschaften auf, Verbraucherinnen und Verbraucher bei Flugausfällen, Umbuchungen oder Verspätungen aus eigener Initiative besser über mögliche Entschädigungen zu informieren und diese auch aktiv anzubieten.