LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3870 10.10.2018 Datum des Originals: 10.10.2018/Ausgegeben: 15.10.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1491 vom 12. September 2018 des Abgeordneten Carsten Löcker SPD Drucksache 17/3670 Was macht die Landesregierung mit den Ausgaberesten bei den Entflechtungsmitteln des Bundes für NRW? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Deutsche Bahn, vertreten durch deren Konzernbevollmächtigten für Nordrhein Westfalen, hat in der Sitzung des Verkehrsausschusses des Landtages vom 05. September 2018 unter Tagesordnungspunkt 1 das Thema Fernverkehrsnetz der Deutschen Bahn vorgestellt. Die Veränderungen im Fernverkehrsangebot und Konsequenzen für NRW wurden intensiv diskutiert. Dabei wurde auch die Thematik „Robustes Netz“ und Finanzierung der Schieneninfrastruktur angesprochen. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 1491 mit Schreiben vom 10. Oktober 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die vorliegende Beantwortung der Kleinen Anfrage bezieht sich im Sinne der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage 1491 ausdrücklich nur auf den Verkehrsbereich. Die Belange der weiteren genannten Ministerien sind entsprechend in der vorliegenden Antwort nicht berücksichtigt. 1. Wie hoch sind die Ausgabenreste aus den Vorjahren bei den Entflechtungsmitteln des Bundes für NRW Aus dem Haushaltsjahr 2017 sind im Landeshaushalt im Verkehrsbereich entstandene Ausgabereste in Höhe von 363.333.046,23 Euro bei den Entflechtungsmitteln in das LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3870 2 Haushaltsjahr 2018 übertragen worden. Die Bildung dieser Ausgabereste liegt im Verantwortungsbereich der Vorgängerregierung. 2. Wie sind diese in den Ressorts verortet? Sämtliche Ausgabereste aus den Entflechtungsmitteln für den Bereich Öffentliche Verkehre stehen dem Ministerium für Verkehr für Zwecke des ÖPNV bei Kapitel 09 110 891 66 des Landeshaushalts zur Verfügung. Ausgabereste für die Entflechtungsmittel aus dem Bereich des Individualverkehrs sind in Kapitel 09 140 Titel 883 14 verortet. 3. Wie gedenkt die Landesregierung mit den Ausgaberesten von Regionalisierungsmitteln und Entflechtungsmitteln zweck-gebunden umzugehen? Die Landesregierung wird gemäß der landesrechtlichen Zweckbindung die für den ÖPNV einzusetzenden Ausgabereste bei den Entflechtungsmitteln zur Förderung von Investitionsmaßnahmen des ÖPNV einschließlich des SPNV verwenden. Ebenso wird die Landesregierung die Ausgabereste bei den Regionalisierungsmitteln gemäß der bundesrechtlichen Zweckbindung zur Förderung des ÖPNV einschließlich des SPNV einsetzen. Ein großer Teil der Ausgabereste ist bereits durch existente Förderprogramme gebunden. Die verbleibenden Reste werden im Wesentlichen für Maßnahmen des erweiterten Förderkatalogs des § 13 ÖPNVG NRW eingesetzt. Soweit es um die Förderung des kommunalen Straßenbaus geht, werden auch mit Ausgaberesten ausschließlich Maßnahmen gefördert, die lt. Entflechtungsmittelzweckbindungsgesetz NRW zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden führen.