LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/389 23.08.2017 Datum des Originals: 22.08.2017/Ausgegeben: 28.08.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 137 vom 26. Juli 2017 der Abgeordneten Sarah Philipp SPD Drucksache 17/235 „Bäumchen Wechsel Dich“ auf Kosten der Steuerzahler – Welche Vorteile bringt der Wechsel des Landesverkehrsministeriums in das Stadttor? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Wie den Medien zu entnehmen war, beabsichtigt die Landesregierung als Folge der Regierungsbildung mehrere Landesministerien zu verlegen. Unter anderem soll die Staatskanzlei vom Stadttor in das Landeshaus verlegt werden. Der Mietvertrag im Stadttor läuft allerdings noch bis 2029. Deshalb sollen die Räumlichkeiten neu genutzt werden, indem im Herbst das Verkehrsministerium in das Stadttor einziehen soll. Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 137 mit Schreiben vom 22. August 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten und dem Verkehrsminister beantwortet. 1. Welche Vorteile sieht die Landesregierung für das Regierungshandeln des Verkehrsministeriums und dessen Mitarbeiter/innen durch einen Umzug in das Stadttor ? Der Umzug des Ministeriums für Verkehr ist Teil der Umsetzung des Organisationserlasses des Ministerpräsidenten. Auf das Regierungshandeln hat der Umzug keinen Einfluss. 2. Wann soll der Umzug konkret erfolgen bzw. komplett abgeschlossen sein? Der Umzug soll nach den Herbstferien 2017 abgeschlossen sein. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/389 2 3. Wie soll während dieser Zeit die Regierungsfähigkeit des Verkehrsressorts sichergestellt werden? Die Regierungsfähigkeit des Verkehrsressorts ist sichergestellt. 4. Mit welchen Kosten wird insgesamt gerechnet? 5. Mit welchen Haushaltsmitteln sollen diese Kosten bestritten werden? Die Fragen 4 und 5 werden zusammen beantwortet. Die Landesregierung hat eine ressortübergreifende Projektgruppe unter Federführung des Ministeriums der Finanzen eingerichtet, die gegenwärtig die erforderlichen Detailplanungen unter Einschluss der Prüfung der haushaltsmäßigen Konsequenzen vornimmt. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor.