LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3890 15.10.2018 Datum des Originals: 12.10.2018/Ausgegeben: 18.10.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1445 vom 11. September 2018 der Abgeordneten Sven W. Tritschler und Nic Vogel AfD Drucksache 17/3622 Kommunale Straßenbauinvestitionen und Straßenbaubeiträge Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Straßen in Nordrhein-Westfalen sind in vielen Fällen in schlechtem Zustand. Nicht nur die bekannten Sanierungsstaus auf den Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen sind ein Problem, sondern auch die Straßen auf Kommunalebene.1 Dabei werden hier die Kosten der Sanierung zu großen Teilen von Anwohnern selbst getragen.2 Diese Straßenbaubeiträge führen immer wieder zu großem Unmut unter den Betroffenen. Die Berechnung der Beiträge wird als ungerecht und wenig transparent empfunden. Nicht weniger belastend sind für viele Bürger die Verkehrsbehinderungen, die auf den maroden Zustand der Straßen zurückzuführen sind. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 1445 mit Schreiben vom 12. Oktober 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. 1Vgl. https://www.wp.de/region/sauer-und-siegerland/nrw-hat-zu-wenige-und-zu-schlechte-strassenid 212302667.html 2Vgl. https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=3549&anw_nr=2&aufgehoben=N& det_id=401334 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3890 2 1. Wie viele Kilometer Gemeindestraßen und wie viele Kilometer Kreisstraßen gibt es in Nordrhein-Westfalen? Bitte unterscheiden Sie die Gemeindestraßen weiter nach Hauptverkehrsstraßen und Erschließungsstraßen. In Nordrhein-Westfalen gibt es 94.587,6 km Gemeindestraßen (Stand: 01.01.2014) und 9.775,668 km Kreisstraßen (Stand: 01.01.2017). Der Landesregierung liegen bei den Gemeindestraßen keine Zahlen zur Differenzierung nach Hauptverkehrsstraßen und Erschließungsstraßen vor. Diese Informationen werden in dieser Aufteilung landesstatistisch nicht erfasst. 2. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, den Prozess der Berechnung von Straßenausbaubeiträgen auf kommunaler Ebene transparenter zu gestalten? In den kommunalen Straßenbaubeitragssatzungen werden unter Beachtung der Regelungen des für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen entscheidenden § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen die Berechnungsgrundlagen bzw. Berechnungsparameter dezidiert festgelegt. 3. Wie viele Vorhaben zur Abrechnung von Straßenbaubeiträgen sind in den letzten 5 Jahren in den Gemeinden abgewickelt worden (nach Gemeinden, Anzahl Straßenausbaumaßnahmen, Höhe der Umlagen)? 4. In wieviel Fällen ist von welchen Gemeinden von der Möglichkeit Gebrauch gemacht worden, zusammenhängende Straßenzüge für die Abrechnung in NRW zusammenzufassen? Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse bzw. statistischen Daten vor. Sie sind belastbar auch nicht innerhalb der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit zu beschaffen. Zu den jährlichen Ausbaukosten wird auf die Antwort zu Frage 1 des Berichts des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 1. Oktober 2018 an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen (LT-Drs. 17/1177) verwiesen.