LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3920 16.10.2018 Datum des Originals: 15.10.2018/Ausgegeben: 19.10.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1519 vom 19. September 2018 des Abgeordneten René Schneider SPD Drucksache 17/3726 Abgrabung auf tönernen Füßen? Wie ist die Bodenzusammensetzung im Wickrather Feld? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Entwurf des Regionalplans Ruhr sieht die Ausweisung eines 91,7 ha großen Abgrabungsbereiches (Klf BSAB 2.A) für Kies im Kamp-Lintforter Ortsteil Wickrather Feld / Dachsbruch vor. Die Fläche umfasst nahezu komplett die einmalige Kamp-Lintforter Natur- und Kulturlandschaft Dachsbruch. Es droht der Verlust wertvoller Flächen für Land- und Forstwirtschaft, die Zerstörung des Lebensraums für zahlreiche seltene Tierarten, die Zerstörung eines einmaligen Naherholungsgebietes für Radfahrer und Wanderer, ein Verkehrskollaps durch Kies-LKW und der Verlust von Wohnung und Eigentum der Anwohner. Dabei ist bis heute nicht klar, wie ergiebig die o.g. Vorkommen tatsächlich sind. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 1519 mit Schreiben vom 15. Oktober 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. 1. Wie ist die genaue Zusammensetzung des Bodens im geplanten Abgrabungsbereich Klf BSAB 2.A? In dem genannten Bereich ist nach Auskunft des Geologischen Dienstes NRW mit folgendem Untergrundaufbau unter der Geländeoberkante (GOK) zu rechnen: bis zu 2 m u. GOK Feinsand, schluffig (Holozän, Auenablagerungen) bis ca. 12 m u. GOK Kies, Grobsand, Mittelsand, feinkiesig (Oberpleistozän, Ältere Niederterrasse) bis ca. 22 m u. GOK Ton, Schluff (Holstein, Interglazial) bis ca. 28 m u. GOK Sand, feinkiesig (Pleistozän, Mittlere Mittelterrasse) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/3920 2 Innerhalb des genannten Bereichs schwanken die Mächtigkeiten der o. g. geologischen Formationen um wenige Meter. Der Flurabstand zum Grundwasser beträgt ca. 2-3 m unter Gelände . 2. Wie mächtig ist das Quarz/Quarzitvorkommen (Quarzsand) im o.g. Abgrabungsbereich ? Im Fachinformationssystem "Rohstoffe" (1 : 50 000) des Geologischen Dienstes ist der in Rede stehende Bereich als Vorkommen der Rohstoffgruppe „Kies/Kiessand“ mit einer Mächtigkeit von bis zu 30 m eingestuft. Innerhalb dieser Mächtigkeit ist mit bis zu 10 m mächtigen Einschaltungen von Ton zu rechnen. Die Rohstoffgruppe „Kies/Kiessand“ umfasst definitionsgemäß quartärzeitliche Kiese und kiesige Sande. 3. Eignet sich das Tonvorkommen im Abgrabungsbereich Klf BSAB 2.A zur Herstellung von feuerfesten, säurefesten oder nicht als Ziegeleierzeugnissen anzusehenden keramischen Erzeugnissen oder zur Herstellung von Aluminium? Bei quartärzeitlichen Rohstoffvorkommen ist nicht automatisch davon auszugehen, dass die Eignungskriterien erfüllt sind. Ton, der sich für die Herstellung von feuerfesten, säurefesten oder nicht als Ziegeleierzeugnis anzusehenden keramischen Erzeugnissen oder zur Herstellung von Aluminium eignet, ist den grundeigenen Bodenschätzen gemäß § 3 Absatz 4 Bundesberggesetz (BBergG) zuzurechnen . Dieser Bodenschatz fällt in den Anwendungsbereich des Bergrechts. Der Landesregierung sind keine Eignungsprüfungen im Bereich des geplanten BSAB bekannt. 4. Fällt der o.g. Abgrabungsbereich unter das Bundesberggesetz? Da der Landesregierung keine Eignungsprüfungen bekannt sind, kann die Frage derzeit nicht beantwortet werden.