LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/393 23.08.2017 Datum des Originals: 23.08.2017/Ausgegeben: 28.08.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 158 vom 25. Juli 2017 der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky AfD Drucksache 17/276 NRW - Integrationsstrategie 2030 Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Es soll überprüft werden, welche Mittel die Landesregierung im Rahmen Ihrer Integrationsstrategie 2030 aufwenden möchte und wie die Empfänger von Fördermitteln kontrolliert werden sollen. Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 158 mit Schreiben vom 23. August 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. 1. In welchem Umfang sollen der Integrationsstrategie 2030 vom Land NRW Gelder zur Verfügung gestellt werden? 2. Wofür sollen diese in welcher jeweiligen Höhe verwendet werden (aufgeschlüsselt nach Projekt- und Sachausgaben, Personalkosten etc.)? 3. Migranten-Selbstorganisationen, die schon heute hohe Fördermittel erhalten, sollen in noch größerem Umfang gefördert werden. Für welchen Zweck und in welcher Höhe sind hier weitere Mittel geplant. 4. Sollen Migranten-Selbstorganisationen in Zukunft auf die freiheitlich demokratische Grundordnung verpflichtet werden? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/393 2 5. Wie soll diese Verpflichtung, speziell bei muslimischen Organisationen, überprüft werden, auch hinsichtlich der problematischen Einflussnahme fremder Staaten? Antwort zu den Fragen 1 - 5: Der Koalitionsvertrag für Nordrhein-Westfalen 2017 – 2022 sieht im Kapitel „Integration und Einwanderung“ die Entwicklung einer NRW-Integrationsstrategie 2030 vor. Die Landesregierung wird einen entsprechenden Vorschlag erarbeiten. Konkrete Ziele und mögliche Aussagen zu erwarteten Kosten werden zu gegebener Zeit bekannt gegeben.