LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/394 24.08.2017 Datum des Originals: 23.08.2017/Ausgegeben: 29.08.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 87 vom 14. Juli 2017 der Abgeordneten Sarah Philipp SPD Drucksache 17/166 City-Maut in Nordrhein-Westfalen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der Stadt Münster wird derzeit über die Einführung einer City-Maut diskutiert (Rheinische Post vom 12.07.2017). Der Verkehrsminister hat die Kleine Anfrage 87 mit Schreiben vom 23. August 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie, der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung und der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. 1. Befürwortet die Landesregierung das Konzept einer City-Maut? Die Oberzentren erfüllen wichtige Aufgaben für ihr jeweiliges Umland, einschließlich grundlegender Aspekte der Daseinsvorsorge, und müssen für alle Einwohnerinnen und Einwohner eines erheblichen Umkreises gut erreichbar sein. Für viele Besucherinnen und Besucher aus größeren Entfernungen kommt dafür insbesondere in einem ländlichen Umfeld als Verkehrsmittel oft nur das Auto in Frage. Es liegt zugleich im unmittelbaren Interesse des Oberzentrums selbst, dass diese Erreichbarkeit gewährleistet ist, denn die Attraktivität, Vitalität und Vielfalt der zentralen Angebote hängt unmittelbar von der Besucherfrequenz ab. Bei einer Abschottung der Kernbereiche des Oberzentrums droht in diesem Zusammenhang eine Verlagerung wichtiger Funktionen an die Peripherie, mit einem unerwünschten Zersiedelungseffekt bei gleichzeitiger erheblicher Schwächung des Zentrums. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/394 2 Vor diesem Hintergrund ist es das Ziel der Landesregierung, die innerstädtische Verkehrssituation und Lebensqualität zu verbessern (Vermeidung von Staus, Senkung von Schadstoffemissionen , Verringerung des Verkehrslärms), ohne in diesem Rahmen neue Fahrverbote oder Gebührensysteme einzuführen. 2. Wäre die Landesregierung bereit, die entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Umsetzung einer City-Maut zu schaffen oder sich dafür beim Bund einzusetzen? Entfällt, vgl. Antwort zu Frage 1. 3. Sollten potenzielle Einnahmen einer City-Maut zweckgebunden für die Finanzierung umweltfreundlicher Verkehrsträger (ÖPNV, Fahrrad) eingesetzt werden? Entfällt, vgl. Antwort zu Frage 1. 4. Hält es die Landesregierung für notwendig, den Autoverkehr in urbanen Gebieten zu reduzieren und falls ja, welche Instrumente hält sie dazu für geeignet? Die Landesregierung geht davon aus, dass die Kommunen bereits bisher die verfügbaren Instrumente der Verkehrslenkung nutzen, die z.B. in einer konsequenten Umsetzung des Parkraum -Managements, Parkleitsystemen, Einrichtung von Fußgängerzonen, ggf. Einrichtung von verkehrsberuhigten Bereichen etc. bestehen. Eine pauschale Aussage, wonach der „Autoverkehr in urbanen Gebieten“ zu reduzieren wäre, hält die Landesregierung vor diesem Hintergrund für unsachgerecht. Die Landesregierung weist auch darauf hin, dass der Autoverkehr in den Ballungsräumen notwendig ist, um die konkreten Mobilitätsansprüche der Bevölkerung zu erfüllen. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass in vielen Ballungsräumen der Autoverkehr maßgeblich zu den hohen gesundheitsschädlichen Luftschadstoffbelastungen beiträgt. Für Gebiete, in denen die Belastungen zu hoch sind, wird im Rahmen der Luftreinhalteplanung von den zuständigen Bezirksregierungen geprüft, welche Maßnahmen zur Minderung der Belastungen zu ergreifen sind. 5. Hält es die Landesregierung für notwendig, ergänzend Diesel-Fahrverbote zu verhängen ? Fahrverbote schränken die individuelle Mobilität und den freien Warenverkehr gerade im innerstädtischen Liefer- und Personenverkehr ein. Im NRW-Koalitionsvertrag wurde vereinbart: „Pauschale Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in Innenstädten lehnen wir ab.“ Damit würden Fahrzeughalter bestraft, die sich im guten Glauben ein Dieselfahrzeug gekauft haben. Umwelt- und Verkehrsministerkonferenz haben übereinstimmend die Bundesregierung aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass die Automobilindustrie durch technische Ertüchtigung niedrigere Realemissionen der Diesel-Bestandsflotte sicherstellt, wobei die Verbraucherinnen und Verbraucher von den Kosten der Nachrüstung zu entlasten sind. Diese Forderung wurde anlässlich des „Diesel-Gipfels“ am 2. August 2017, zu dem Bundesverkehrsminister Dobrindt LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/394 3 und Bundesumweltministerin Hendricks unter anderen die Automobilindustrie und die Ministerpräsidenten der sogenannten „Autoländer“ eingeladen hatten, durch Ministerpräsident Armin Laschet ausdrücklich unterstützt.