LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4003 16.10.2018 Datum des Originals: 16.10.2018/Ausgegeben: 22.10.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1496 vom 14. September 2018 des Abgeordneten Michael R. Hübner SPD Drucksache 17/3686 Renovierungskosten der Staatskanzlei – Was verheimlicht die Landesregierung? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Trotz einer Kleinen Anfrage und einem Berichtswunsch im Haushalts- und Finanzausschuss hat die Landesregierung bisher keine Antworten darauf gegeben, welche Kosten für Umbauund Sanierungsarbeiten an der neuen Staatskanzlei zu erwarten sind. Vielmehr verwies man darauf, dass diese noch abgestimmt werden müssen und zum Teil auf Unterlassungen in der Vergangenheit beruhen. Einen Zeit- und Kostenplan hat man allerdings bis heute nicht vorlegt. Der Minister der Finanzen hat die Kleine Anfrage 1496 mit Schreiben vom 16. Oktober 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten sowie der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. 1. Sind Kostenschätzungen von 10-15 Mio. € richtig, um die Staatskanzlei vollständig umzubauen bzw. zu renovieren? Nein. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4003 2 2. Wenn nein, wie hoch sind diese dann? 3. Welche konkreten Maßnahmen mit welchem Zeitplan sind dafür vorgesehen? Die Fragen 2 und 3 werden zusammen beantwortet: Die Planungsphase für die Sanierungs- und Umbaumaßnahmen in der Staatskanzlei ist noch nicht abgeschlossen. Erst im Anschluss daran lassen sich Aussagen zu den voraussichtlichen Kosten sowie zum zeitlichen Rahmen treffen. 4. Ist es richtig, dass Architektenleistungen für den Umbau nicht ausgeschrieben worden sind? Nein. 5. Trifft es zu, dass mittlerweile der zweite Architekt mit der Planung beauftragt wurde? Nein.