LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4006 17.10.2018 Datum des Originals: 16.10.2018/Ausgegeben: 22.10.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1470 vom 12. September 2018 des Abgeordneten René Schneider SPD Drucksache 17/3648 Rechnung mit vielen Unbekannten: Wer errechnet eigentlich den Bedarf an Sand und Kies in NRW? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Landesregierung hat in einem Kabinettsbeschluss weitreichende Änderungen für den Landesentwicklungsplan vorgeschlagen. Insbesondere für die Rohstoffsicherung für oberflächennahe nichtenergetische Rohstoffe sollen im Entwurf des LEP auf die bisher vorgegebene Konzentration der Abgrabungsbereiche verzichtet werden. Es droht insbesondere im Kies- und Sandabbau ein Flickenteppich von Baggerseen, die Natur und Umwelt nicht nur optisch beeinträchtigen und das Landschaftsbild in vielen Teilen Nordrhein- Westfalen zu zerstören droht. Basis dafür ist ein so genannter Bedarf, dessen Herleitung nicht näher definiert wird. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 1470 mit Schreiben vom 16. Oktober 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. 1. Wer errechnet den im LEP genannten Rohstoffbedarf im Bereich oberflächennaher nichtenergetischer Rohstoffe (insbesondere Kies und Sand)? 2. Wie wird dieser im LEP genannte „Bedarf“ konkret errechnet? Bitte um genaue Nennung der Variablen und Grundlagen. 3. Wie wird der so berechnete Bedarf auf die einzelnen Planungsbehörden aufgeteilt, die auf dieser Grundlage die Ausweisung von Auskiesungsflächen vornehmen? Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4006 2 Die Bedarfsermittlung für die regionalplanerische Festlegung von Bereichen für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze (BSAB) ist nicht Gegenstand des aktuellen LEP-Änderungsverfahrens. Der im Februar 2017 in Kraft getretene LEP erläutert hierzu: „Die Bedarfsermittlung erfolgt auf der Grundlage eines landeseinheitlichen Abgrabungsmonitorings, bei dem der Fortschritt des Rohstoffabbaus nach Fläche und Volumen erfasst wird.“ (Erläuterung zu Ziel 9.2-2). Die Durchführung dieses Abgrabungsmonitorings für Lockergesteine erfolgt entsprechend der Methodenbeschreibung des Geologischen Dienstes NRW (www.gd.nrw.de/ro_am.htm). Der Geologische Dienst veröffentlicht hierzu jährlich Monitoringberichte, die die Ergebnisse für die einzelnen Planungsgebiete zusammenfassen. Diese auf die Planungsgebiete bezogenen Monitoringberichte berücksichtigen die regionalen Planungsträger bei der Festlegung der BSAB in ihren Regionalplänen. 4. Hat die Landesregierung Kenntnis darüber, wie viel Tonnen Kies und Sand aus NRW-Gebieten in andere (Bundes-)Länder exportiert werden? Bitte inklusive Quellenangabe nach Bundesländern/Ländern aufschlüsseln. Die Landesregierung bezieht ihre Informationen zu statistischen Daten aus der amtlichen Statistik. Angaben aus der Produktionserhebung oder die Außenhandelsstatistik liefern hier allerdings kein vollständiges Bild, weil eine Reihe der Einzelwerte unter die statistische Geheimhaltung fallen oder nur Güter erfasst werden, die von Nordrhein-Westfalen aus ins Ausland exportiert werden. Herangezogen werden daher die von IT.NRW veröffentlichten Ergebnisse des Jahresberichts im Bergbau und Verarbeitenden Gewerbe für das Jahr 2017. Erfasst werden hier aber nicht Gewinnungsmengen, sondern die damit erwirtschafteten Umsätze. Unter dem Wirtschaftszweig (WZ) 0812 finden sich die Angaben zur Gewinnung von Kies, Sand, Ton und Kaolin. Der Berichtskreis für Kies und Sand umfasst dabei alle in Nordrhein- Westfalen gelegenen produzierenden Betriebe der Gewinnung von Steinen und Erden von Unternehmen mit 10 und mehr tätigen Personen und wirtschaftlichem Schwerpunkt in diesem Wirtschaftsbereich. Nicht enthalten sind Betriebe von Unternehmen des Baugewerbes. Hiernach betrug im Jahr 2017 der Gesamtumsatz der Rohstoffgruppe Kies, Sand, Ton und Kaolin 494.819 T€, der Inlandsumsatz 411.246 T€ und der Auslandsumsatz 83.573 T€. Vertiefende Angaben zum Inlandsumsatz (Aufgliederung nach Bundesländern) oder zu Exporten (Aufgliederung nach Staaten) einzelner Rohstoffarten sind der amtlichen Statistik nicht zu entnehmen.