LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4008 18.10.2018 Datum des Originals: 18.10.2018/Ausgegeben: 23.10.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1499 vom 14. September 2018 des Abgeordneten Arndt Klocke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/3690 Lärmemissionen durch Gleisbremsanlagen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Lärm durch den Bahngüterverkehr ist seit langem ein großes Problem für die Anliegerinnen und Anlieger. Hier wird mit dem Verbot von lauten Güterwaggons ohne entsprechend leisere Bremsen ab 2020 und der bis dahin erfolgenden Umrüstung des vorhandenen Wagenmaterials etwas Abhilfe geschaffen. Empfindliche Störungen ergeben sich aber nach wie vor in der Nähe von Rangierbahnhöfen, weil dort mechanische Gleisbremsanlagen eingesetzt werden, die sehr laute Quietschgeräusche erzeugen und die Anwohnerinnen und Anwohner vor allem Nachts entsprechend beeinträchtigen. Insbesondere Bürgerinnen und Bürger, die in der Nähe des Güterbahnhofs Köln-Kalk leben, beschweren sich über den davon ausgehenden Lärm. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 1499 mit Schreiben vom 18. Oktober 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Der Landesregierung obliegt bei Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Deutsche Bahn AG (DB AG) keine originäre Zuständigkeit, vielmehr liegt diese kraft Gesetzes beim Bund. Daher ist der Landesregierung ein unmittelbarer Einfluss auf die Entscheidungsfindung bei der DB AG verwehrt. Zudem ist ihr eine abschließende Bewertung von Sachverhalten, die den Zuständigkeitsbereich der Deutschen Bahn betreffen und zu denen sie über keine eigenen Kenntnisse verfügt, nicht möglich. Im zeitlich zur Verfügung stehenden Umfang können hierzu lediglich Auskünfte der DB AG eingeholt werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4008 2 1. Ist der Landesregierung das oben genannte Problem mit den Gleisbremsanlagen bekannt? Die Landesregierung hat in der jüngeren Vergangenheit keine spezifischen Eingaben zu der geschilderten Problematik erhalten. Die Deutsche Bahn AG unterliegt nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz als Eisenbahn des Bundes der Aufsicht des Eisenbahn-Bundesamtes. Die Landesregierung hat daher auch keine unmittelbare Einwirkungsmöglichkeiten auf die Deutsche Bahn AG zur Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen. 2. Wie geht die Deutsche Bahn bislang mit dem Problem quietschender Gleisbremsanlagen in NRW um? Die Landesregierung hat hierzu als Antwort der Deutschen Bahn AG erhalten, dass die Gleisbremsanlagen in NRW gemäß § 18 Abs. 2 AEG durch das Eisenbahn-Bundesamt genehmigt worden seien. Die im Rahmen einer Plangenehmigung durchgeführten schalltechnischen Untersuchungen hätten ergeben, dass keine Schallschutzmaßnahmen erforderlich seien. Dementsprechend seien dort weder aktive noch passive Schallschutzmaßnahmen angeordnet worden. Derzeit werde die Gesamtkonzeption des freiwilligen Lärmsanierungsprogramms des Bundes an bestehenden Schienenwegen des Bundes überarbeitet. Mit der Fertigstellung der neuen Gesamtkonzeption werde voraussichtlich noch in 2018 gerechnet. Eine Aussage, ob im Rahmen dieser Überarbeitung gegebenenfalls Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen am Rbf Köln -Kalk bestehe, sei derzeit noch nicht möglich. 3. Welche innerstädtischen Rangierbahnhöfe in NRW sind von den oben beschriebenen Lärmemissionen betroffen? Die Deutsche Bahn AG hat mitgeteilt, dass die Rangierbahnhöfe Hagen-Vorhalle, Siegen- Kreuztal, Köln-Kalk, Köln-Gremberg, Wanne-Eickel und Oberhausen-Osterfeld über Gleisbremsanlagen verfügen würden. 4. In anderen Bundesländern mit innerstädtischen Rangierbahnhöfen wie zum Beispiel in Nürnberg sind die Gleisbremsanlagen mit sogenannten Reibmodifikatoren ausgestattet worden, die die Geräusche fast vollständig eliminieren. In welchen Rangierbahnhöfen in NRW werden diese Reibmodifikatoren bereits eingesetzt? Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG werden derartige Reibmodifikatoren im Rangierbahnhof Hagen–Vorhalle eingesetzt. 5. Wird eine solche Verbesserung in absehbarer Zeit auch in Köln-Kalk umgesetzt? Nach Angaben der Deutschen Bahn AG erfolgte die Inbetriebnahme als Rangierbahnhof (inkl. Ablaufberg) mit zugehörigem Bahnbetriebswerk für Übergabefahrten und Andienungen östlich vom Rhein im Jahr 1910. Seit 1965 sei die Gleisbremse in ihrer heutigen Form in Betrieb und werde vom Ablaufwärter auf dem Stellwerk bedient. Konkrete weitere Lärmschutzmaßnahmen seien nicht verpflichtend und derzeit auch nicht vorgesehen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4008 3