LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4009 18.10.2018 Datum des Originals: 18.10.2018/Ausgegeben: 23.10.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1517 vom 20. September 2018 der Abgeordneten Marcus Pretzell, Alexander Langguth und Frank Neppe FRAKTIONSLOS Drucksache 17/3724 Anerkennung von „Feuerkrebs“ als berufsbedingte Krebserkrankung Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Feuerwehr, deren Hauptaufgabe als Hilfsorganisation es ist, Menschen, Tiere und Sachwerte vor Verbrennen zu schützen, leistet unersetzbare Arbeit für die Gesellschaft, zumal viele Feuerwehrleute diese Arbeit auch noch ehrenamtlich leisten. Aufgrund ihrer oft sogar lebensrettenden Tätigkeit verdient die Feuerwehr in hohem Maße nicht nur Anerkennung, sondern auch Solidarität aus der Politik, wenn es zu Berufserkrankungen bei den Feuerwehrmännern und -frauen kommt. Das „Hamburger Abendblatt“ schreibt am 09.06.2018 unter dem Titel „Die unterschätzte Gefahr für die Retter“1: „Internationale Studien haben längst belegt, dass Feuerwehrleute wegen ihres Kontaktes zu giftigen Stoffen ein bis zu 30 Prozent erhöhtes Risiko für bestimmte Krebserkrankungen haben – darunter Haut-, Hoden- und Prostatakrebs.“ Auch die „Rheinische Post Online“ vom 12.07.2017 weist darauf hin, dass Hoden-, Prostataund Lymphdrüsenkrebs bei Feuerwehrleuten ganz besonders häufig vorkämen, aber auch, dass es in Deutschland für Feuerwehrleute sehr schwer ist und bisher nur in Einzelfällen gelang, nachzuweisen, dass ihre Krebserkrankung berufsbedingt ist.2 Ein wichtiger Aspekt, der hierbei auch zu bedenken ist, liegt in der Prävention. So wird im „Schleswig Holstein Magazin“ von „ndr.de“ vom 29.04.2018 als ein weiteres Problem angesprochen, dass Feuerwehrleute teilweise nicht wissen, wie hochgradig gesundheitsgefährdend manche Materialien beim Verbrennen werden können und auch, dass es nicht ausreichend unter Feuerwehrleuten bekannt sei, wie sie zu ihrem und zum Schutz anderer nach Einsätzen korrekt mit kontaminierter Einsatzkleidung umzugehen hätten.“3 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4009 2 1 https://www.abendblatt.de/hamburg/article214527663/Krebs-die-unterschaetzte-Gefahr-fuer-die- Retter.html 2 https://rp-online.de/nrw/panorama/der-krebs-der-aus-dem-feuer-kommt_aid-21128377 3 https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Feuerkrebs-Risiko-fuer- Lebensretter,feuerkrebs116.html Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 1517 mit Schreiben vom 18. Oktober 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Finanzen und dem Minister des Innern beantwortet. 1. Hat sich diese oder eine frühere Landesregierung Nordrhein-Westfalens mit dem Thema der Anerkennung berufsbedingter Krebserkrankungen bei Feuerwehrmännern und -frauen bereits beschäftigt? Das Thema Berufskrankheitenrecht beschäftigt die Landesregierung bereits seit Jahren. So hat die Landesregierung die Bundesregierung im Rahmen der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (zuletzt 2016) mehrfach aufgefordert, das Berufskrankheitenrecht zu reformieren. Hier steht insbesondere auch die Anerkennungspraxis in der Kritik. Die Landesregierung fordert daher unter anderem Beweiserleichterungen, eine Härtefallregelung und mehr Forschung. Zu berufsbedingten Krebserkrankungen bei Feuerwehrmännern und -frauen wird aktuell im Rahmen eines Projekts des Instituts für Prävention und Arbeitsmedizin der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung ein Humanmonitoring von Feuerwehreinsatzkräften bei Realbränden durchgeführt. Hierbei soll geklärt werden, ob und wenn ja, wie viel von krebserzeugenden polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen im Feuerwehreinsatz bei der Brandbekämpfung über die Haut von Einsatzkräften aufgenommen werden. 2. Wenn ja, wie entschloss man sich, sich zu diesem Thema zu verhalten? 4. Beabsichtigt die Landesregierung, sich auf Bundesebene für die leichtere Anerkennung des sogenannten „Feuerkrebses“ als Berufserkrankung von Feuerwehrleuten zu engagieren? Die Fragen 2 und 4 werden wegen ihres Sinnzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das in der Antwort zur 1. Frage genannte Projekt hat noch eine Laufzeit bis Dezember 2019. Sobald die Ergebnisse des Projekts vorliegen, wird über weitere Maßnahmen entschieden. 3. Gibt es auf Anstoß der derzeitigen oder einer früheren nordrhein-westfälischen Landesregierung oder anderer Institutionen in Nordrhein-Westfalen Studien, die Aussagen machen zum Thema der Anerkennung berufsbedingter Krebserkrankungen bei Feuerwehrleuten? Wenn ja, listen Sie diese bitte inhaltlich auf? Die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen, ein landesunmittelbarer Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, ist an der in der Antwort zur 1. Frage aufgeführten Studie beteiligt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4009 3 5. Gibt es präventive Aufklärungsprogramme zur Vermeidung berufsbedingten Krebses bei Feuerwehrleuten in Nordrhein-Westfalen? Im Ausbildungskonzept der Feuerwehrmänner und –frauen ist das Tragen von Atemschutz bei Gefährdungen durch Atemgifte in der Feuerwehr-Dienstvorschrift 7 - FwDV 7 grundlegend verankert. Ferner klärt die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb) e.V. in der vfdb-Richtlinie 10/03 sowie dem Merkblatt „Empfehlung für den Feuerwehreinsatz zur Einsatzhygiene“ über die schädliche Wirkung der Atemgifte auf. Hier sind Hygienemaßnahmen beschrieben, die die Einwirkung und Verschleppung von Schadstoffbelastungen verhindern. Auch dienen die Technischen Regeln für Gefahrenstoffe (TRGS), die Verordnung zum Schutz vor Gefahrenstoffen (GefStoffV) sowie das Chemikaliengesetz als Bestandteil des staatlichen Arbeitsschutzes dem Schutz der Feuerwehreinsatzkräfte gegen krebserzeugende Gefahrenstoffe. Sie gelten gleichermaßen für die hauptamtlichen wie die ehrenamtlich tätigen Einsatzkräfte. Darüber hinaus betreibt die gesetzliche Unfallversicherung umfangreiche Präventionsarbeit: - Informationsportal „Feuerwehr“ der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen; Hinweise zu den Anforderungen an eine sichere Feuerwache (Einsatzstellenhygiene). - Hinweise fließen in den Seminarbetrieb, die Beratung, insbesondere die Bauberatung und Überwachung der Mitgliedsbetriebe der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen, ein. - Die Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV-Vor-schrift 1) und auch die Unfallverhütungsvorschrift „Feuerwehr“ (DGUV-Vorschrift 49) enthalten verbindliche Vorgaben zur Expositionsvermeidung. Die Regel „Feuerwehren“ (DGUV R 105-004) erläutert die DGUV-Vorschrift 49. - Die DGUV-Information 205-010 „Sicherheit im Feuerwehrdienst“ erläutert eine gute Praxis beim Umgang mit Gefahrstoffen bzw. dem Schutz vor Kontamination. - Die Studie „Krebsrisiko im Feuerwehrdienst“ war Gegenstand des Sicherheits-Forums Feuerwehr der Unfallkasse Nordrhein-West-falen am 19. September 2018. Am 11./12. Dezember 2018 steht das Thema „Krebsrisiko im Feuerwehrdienst? Stand der Forschung“ erneut im Programm des 5. DGUV-Fachgesprächs „kommmitmensch: - Einsatzdienst - Sicher - Gesund – Miteinander“.