LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4013 18.10.2018 Datum des Originals: 18.10.2018/Ausgegeben: 23.10.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1428 vom 6. September 2018 des Abgeordneten Guido van den Berg SPD Drucksache 17/3560 Wie ist die Landesregierung in die Rodungsstopp-Verhandlungen von Bundesminister Altmaier eingebunden? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 29.08.2018 ist aus der Aachener Zeitung unter der Überschrift: "Verhandlungen über Rodungsstopp im Hambacher Forst?" zu erfahren, dass CDU-Bundeswirtschaftsminister Altmaier Verhandlungen über einen Rodungsstopp im Hambacher Forst angedeutet habe. Er wird dort mit den Worten zitiert: „Ich selbst war in den vergangenen Wochen, auch mit den Beteiligten, im Gespräch“. Der CDU-Minister wird weiter so wiedergegeben, dass es allerdings nicht leicht sei, die Forderung von Umweltverbänden umzusetzen, die Rodung für die Dauer der Beratungen der Kommission auszusetzen. RWE habe einen rechtlichen Anspruch darauf, der von Gerichten mehrfach bestätigt worden sei. „Deshalb können Lösungen nur im Verhandlungswege und in Gesprächen gefunden werden und nicht in öffentlichen Debatten”, so Altmaier laut einer Reuters-Meldung. Da die Tagebauplanung und Genehmigung bis hin zu den Rodungserlaubnissen außerhalb der Bundeskompetenz liegen und Ländersachen sind, ist darzustellen wie die NRW-Landesregierung in diese Verhandlungen eingebunden wurde und grundsätzlich positioniert ist. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 1428 mit Schreiben vom 18. Oktober 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten und der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4013 2 1. Können Rodungsgenehmigungen oder Tagebauplanungen im Rahmen von Verhandlungen von Bundesministern bestimmt werden bzw. bedarf es hierzu verwaltungsrechtlicher Verfahren (bitte im letzteren Fall das notwendige Verfahrensrecht darstellen)? Die Erlaubnis zur Rodung ist Bestandteil von Betriebsplanzulassungen durch die Abt. "Bergbau und Energie in NRW" der Bezirksregierung Arnsberg als der hierfür zuständigen Bergbehörde. 2. Welche Gespräche von Vertretern der Landesregierung hat des mit dem Bundeswirtschaftsministerium zu einem geforderten Rodungsstopp im Hambacher Forst gegeben (bitte mit Angabe der Zeitpunkte, der Teilnehmer und der Inhalte)? 3. Wie wird die für Tagebauplanung zuständige NRW-Landesregierung bei den Altmaier-Verhandlungen mit Umweltverbänden, dem betroffenen Unternehmen oder ggf. auch Unterstützern der autonomen Szene im Hambacher Forst über einem Stopp von Rodungs-arbeiten eingebunden? Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Vertreter der Landesregierung und der Bundesregierung haben sich zu verschiedenen Anlässen über energiepolitische Fragestellungen und die Situation im rheinischen Revier ausgetauscht. In diesem Rahmen hat die Landesregierung das Bundeswirtschaftsministerium auch über die aktuelle rechtliche Lage mit Blick auf den Betriebsplan und die Hintergründe der Leitentscheidung aus dem Jahr 2016 sowie den Vorbehalt des Gerichts informiert. Die Tagebauplanung obliegt der RWE Power AG als dem bergbautreibenden Unternehmen. 4. Betreffen die Rodungsstopp-Verhandlungen von Bundesminister Altmaier mit dem daraus resultierenden Anhalten von genehmigten Tagebauflächen nur den Tagebau Hambach in NRW bzw. sind auch andere Tagebaue betroffen? Es wird auf die Antwort auf Frage 2 und 3 verwiesen. Darüber hinaus ist anzumerken, dass der Hambacher Forst ausschließlich im Abbaufeld des Tagebaus Hambach liegt. Die Tagebaue Inden und Garzweiler werden insofern naturgemäß von der angesprochenen Diskussion über einen Rodungsstopp nicht berührt sein. 5. Was ist die Position der NRW-Landesregierung zu einem Rodungsstopp in Hambach als angeblicher Voraussetzung, um Verhandlungen in der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung im Bund führen zu können? Aus Sicht der Landesregierung ist dem Beschluss zur Einsetzung der Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung (WSB)" eine solche Voraussetzung nicht zu entnehmen und ist auch kein Sachzusammenhang zwischen einem für einen einzelnen Tagebau geforderten Rodungsstopp und dem im vorgenannten Beschluss formulierten Arbeitsauftrag der Kommission erkennbar. Die Kommission hat dies selbst vor einigen Wochen festgestellt.