LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4017 22.10.2018 Datum des Originals: 22.10.2018/Ausgegeben: 25.10.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1501 vom 14. September 2018 des Abgeordneten Frank Sundermann SPD Drucksache 17/3696 Setzt sich die Landesregierung für die Belange der Berufspendler, Studenten und Schüler in Kattenvenne, Westbevern, Ostbevern, Lengerich, Natrup-Hagen und Hasbergen ein? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Derzeit bestehen Pläne seitens des NWL (Nahverkehr Westfalen-Lippe), ab Dezember 2019 einen Rhein-Ruhr-Express (heute: RE 2, künftig: RXX) von Düsseldorf über Münster bis nach Osnabrück durchfahren zu lassen. Die Gespräche dazu sind in vollem Gange. Allerdings ist zu befürchten, dass diese Pläne zum Nachteil für Hunderte Berufspendler, Studenten und Schüler in den Ortschaften Kattenvenne, Westbevern, Ostbevern, Lengerich, Natrup-Hagen und Hasbergen sind. Denn in der Konsequenz könnte dies dazu führen, dass die Verbindung RB 66 auch in Stoßzeiten nur noch im stündlichen statt wie bisher im halbstündlichen Takt fährt. Denn es könnte eine Zeitfrage sein, um Anschlusszüge an den größeren Haltestellen wie Osnabrück, Münster, Essen etc. zu erreichen. Um die Fahrtzeiten einzuhalten, könnten demnach Haltestellen entfallen. Wenn der künftige RXX auch in Kattenvenne und anderen Ortschaften hielte und dadurch der heutige Halbstundentakt gewährleistet bliebe, wäre dies für die Pendlerinnen und Pendler sowie weitere Bahnreisende nicht weiter schlimm. Zwar gibt es tatsächlich Hinweise darauf, dass der RXX zwischen Münster und Osnabrück auch in Kattenvenne und Natrup-Hagen halten werde, doch gibt es dazu keine klaren Aussagen. Bereits am 21. Februar 2018 hat sich der Verkehrsausschuss des Landtags NRW mit dieser Thematik beschäftigt. Dennoch bestehen nach wie vor Unsicherheiten, an welchen Stationen der künftige RXX in Zukunft überhaupt noch Halt machen wird. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4017 2 Der Minister für Verkehr hat die hat die Kleine Anfrage 1501 mit Schreiben vom 22. Oktober 2018 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie bewertet die Landesregierung die geschilderte Problematik? Aus Sicht der Landesregierung stellt die Verlängerung des RRX-Vorlaufbetriebes den RE 2 von Münster nach Osnabrück im Dezember 2019 für die Region insgesamt ein deutlich verbessertes Verkehrsangebot dar. 2. Welche aktuellen Informationen liegen der Landesregierung in diesem Sachverhalt vor? 5. Legt die Landesregierung die Priorität auf eine schnelle Verbindung des neuen RXX oder auf eine weiterhin garantierte halbstündliche Anbindung aller bisher angefahrenen Haltestellen der RB 66? Die Fragen 2 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der RRX ist eine Bedarfsplanmaßnahme in der Finanzierungslast des Bundes. Die Einstufung in den Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplan 2030 sowie die nachfolgende Aufnahme des Projekts in das Bundesschienenwegeausbaugesetz basiert auf einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (Nutzen/Kosten-Verhältnis) des BMVI. Direkte Einflussmöglichkeiten der Länder bestehen bei gutachterlichen Bewertungen des Bundes nicht. Mit der Beschleunigung des RE 2 zwischen Essen und Münster ab Dezember 2019 beginnt der Vorlaufbetrieb für die RRX-Linie 7. Da diese Linie im Bundesverkehrswegeplan in Münster endet, war für die Verlängerung nach Osnabrück die Genehmigung des Bundes einzuholen. In seiner Genehmigung hat der Bund den eingereichten Fahrplan so geändert, dass die Halte Kattenvenne und Natrup-Hagen nur zweistündlich von der Linie RRX 7 bedient werden. Die Bedienung mit der Linie RB 66 im Stundentakt bleibt davon unberührt. Dafür behalten Hasbergen, Lengerich, Ostbevern und Westbevern den Halbstundentakt, dann aus RB 66 und RE 2, wobei der RE 2 eine stündliche, schnelle Verbindung über Münster hinaus ins Ruhrgebiet und die Landeshauptstadt bietet. 3. Was hat die Landesregierung bisher unternommen, um die Situation für die betroffenen Berufspendler, Studenten, Schüler etc., die auf einen halbstündlichen Takt angewiesen sind, nicht zu verschlechtern? (Aufzählung von Gesprächen, Eingaben und weiteren Maßnahmen) 4. Welche weiteren Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um die Situation für die betroffenen Berufspendler, Studenten, Schüler etc., die auf einen halbstündlichen Takt angewiesen sind, nicht zu verschlechtern? Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Eine Abweichung von den Vorgaben des Bundes für den Rhein-Ruhr-Express könnte das Nutzen-Kosten-Verhältnis des BVWP-Projektes „Rhein-Ruhr-Express“ negativ beeinflussen und dazu führen, dass dieser Teil des Gesamtprojekts in Frage gestellt wird. Die Vorgaben des Bundes gelten allerdings erst ab Fertigstellung der infrastrukturellen Voraussetzungen im Kernbereich. Davor bleibt es dem NWL unbenommen, die benannten Haltestellen weiterhin LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4017 3 zu bedienen. Nach den dem Land vorliegenden Informationen wird die konkrete Haltepolitik der Linie RE 2 zwischen Münster und Osnabrück aufgrund von Abhängigkeiten zu anderen Linien und Anschlüssen in Osnabrück erst im Rahmen der Erstellung des Jahresfahrplans 2019 festgelegt. Dabei wird versucht, die Belange der Berufspendler, Studenten und Schüler soweit wie möglich zu berücksichtigen.