LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4052 24.10.2018 Datum des Originals: 24.10.2018/Ausgegeben: 29.10.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1546 vom 14. September 2018 des Abgeordneten Andreas Bialas SPD Drucksache 17/3783 Wie lassen sich die polizeilichen Maßnahmen der langwierigen Fesselung mittels Kabelbinder und der Verweigerung von Wassertrinken im Rahmen der Demo „Die Rechte“ begründen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 16.06.2018 wurde am Rande einer Demonstration der Partei „Die Rechte“ in Wuppertal der Leiter des Jobcenter Wuppertal, Herr L., in Gewahrsam genommen. Dabei wurden ihm Kabelbinder angelegt und er wurde über einen langen Zeitraum, laut verschiedener Angaben ca. 90 Minuten, in einem Fahrzeug der Polizei festgehalten, bevor er zum nahegelegenen Polizeigewahrsam verbracht wurde. Das Polizeipräsidium mit dem Gewahrsam liegt laut Google Maps 2,1 km entfernt, es wird eine Fahrzeit von 4 Minuten angegeben. Erst im Gewahrsam wurden ihm die Kabelbinder gelöst. Durch die Kabelbinder sollen beide Hände stark angeschwollen gewesen sein, die Kabelbinder hätten sich in die Haut eingeschnitten und ein Fingerglied des Daumens sei noch über Wochen taub gewesen. Im Fahrzeug sei es sehr warm gewesen, laut Herr L. An diesem Tag herrschte eine Außentemperatur von ca. 24 Grad Celsius im Schatten, das Fahrzeug soll inmitten der B7 in der prallen Sonne gestanden haben. Einer Bitte Herr L., ihm Wasser zu geben, sei man ausdrücklich nicht nachgekommen. Während es nach Polizeiangaben sich um ca. 100 Demonstranten aufseiten der Partei „Die Rechte“ und ca. 400 Gegendemonstranten handelte, standen zur Bewältigung dieser Lage knapp 1000 Polizeikräfte zur Verfügung. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1546 mit Schreiben vom 24. Oktober 2018 namens der Landesregierung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4052 2 Vorbemerkungen der Landesregierung Nach den beim Polizeipräsidium Wuppertal vorliegenden Informationen hat der in den Vorbemerkungen zur Kleinen Anfrage 1546 aufgeführte Herr L. hinsichtlich der in Rede stehenden polizeilichen Maßnahmen mit Rechtsanwaltsschreiben vom 27.06.2018 Strafantrag u. a. wegen Körperverletzung im Amt sowie aller in Frage kommender Delikte gestellt. Die strafrechtlichen Ermittlungen in diesem Zusammenhang sind noch nicht abgeschlossen. 1. Wodurch wurde die Fesselung begründet? Die Fesselung erfolgte nach Maßgabe des § 62 Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen. Weitergehende Angaben können vor dem Hintergrund der im Sachzusammenhang laufenden strafrechtlichen Ermittlungen nicht gemacht werden. 2. Warum wurde der Ingewahrsam-Genommene nicht unverzüglich dem Polizeigewahrsam zugeführt bzw. mussten die mit dieser Maßnahme betroffenen Polizisten zwingend weitere Aufgaben im Zusammenhang mit der Demonstration abarbeiten? Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Waren polizeiliche Kräfte für mögliche Gefangenentransporte vorgesehen, die auch zum Einsatz gebracht wurden? Ja. 4. Ist es üblich, dass Personen über einen langen Zeitraum in ein aufgeheiztes Fahrzeug gesetzt werden ohne, dass Ihnen das Trinken von Wasser gewährt wird? Nein. 5. Wenn dies nicht üblich sein sollte, warum wurde im vorliegenden Fall so gehandelt? Dem Polizeipräsidium Wuppertal liegen hierzu derzeit keine Informationen vor und können vor dem Hintergrund der im Sachzusammenhang laufenden strafrechtlichen Ermittlungen nicht erhoben werden.