LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4055 29.10.2018 Datum des Originals: 26.10.2018/Ausgegeben: 02.11.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1538 vom 27. September 2018 des Abgeordneten Ibrahim Yetim SPD Drucksache 17/3769 Zusammensetzung und Zeitplan des Beirates für Teilhabe und Integration Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 17. September fand die konstituierende Sitzung des Beirates für Teilhabe und Integration statt. Das Expertengremium soll die Landesregierung bei einer Neujustierung der Einwanderungs- und Integrationspolitik beraten und die im Koalitionsvertrag angekündigte „Integrationsstrategie 2030“ erarbeiten. Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 1538 mit Schreiben vom 26. Oktober 2018 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Nach welchen Kriterien wurden die Mitglieder des Beirats für Integration und Teilhabe ausgewählt? Der Beirat der Landesregierung für Teilhabe und Integration wurde gemäß Entschließung 17/2471 des Landtags vom 25.4.2018 beim Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen gebildet. Bei der Auswahl der Mitglieder wurden die im Koalitionsvertrag als Säulen der neuen nordrhein-westfälischen Integrationspolitik benannten Schwerpunkte Sprache, Bildung, Arbeit und Wertevermittlung berücksichtigt, die den Kern der Integrationsstrategie 2030 bilden sollen. Um ein breites, möglichst viele Facetten der Integration berücksichtigendes und auch über die vier o.g. Bereiche hinausgehendes thematisches Spektrum abzudecken, wurden ausgewiesene Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft, Arbeit, Religion, Kommunen, Migrantenselbstorganisationen, Verbänden, Stiftungen und weiteren Bereichen in den Beirat berufen. Dabei war darauf zu achten, dass zur Wahrung der Arbeitsfähigkeit des Gremiums die Mitgliederzahl begrenzt bleibt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4055 2 2. Aus welchem Grund wurde der Landesintegrationsrat nicht berücksichtigt? Der Landesintegrationsrat wird seit vielen Jahren von dem für Integration zuständigen Ministerium institutionell gefördert. Die Wertschätzung, die dem Landesintegrationsrat und den kommunalen Integrationsräten entgegen gebracht wird, kommt auch darin zum Ausdruck, das erst 2017 die Mittel für die institutionelle Förderung um 150.000 € auf insgesamt 470.000 € aufgestockt wurden. Es gibt nur wenige andere Einrichtungen der Integrationspolitik in Nordrhein-Westfalen, mit denen die Landesregierung so kontinuierlich und eng zusammenarbeitet wie mit dem Landesintegrationsrat. Die Landesregierung kennt, schätzt und berücksichtigt die Positionen und Verlautbarungen des Landesintegrationsrates bei ihren Entscheidungen auch ohne formelle Mitgliedschaft im Beirat, dessen Auftrag gerade auch darin besteht, bisher noch nicht ausreichend diskutierten Positionen Gehör zu verschaffen. Dies schließt nicht aus, dass der Landesintegrationsrat zu einzelnen Sitzungen des Beirates eingeladen wird, um seine Expertise anlassbezogen in dessen Arbeit einfließen zu lassen. 3. Wie sieht der Zeitplan für die Arbeit des Beirates aus? Die Amtsdauer des Beirats bemisst sich nach der Dauer der Legislaturperiode. Die konstituierende Sitzung des Beirates fand am 17. September 2018 statt. Vorgesehen sind eine Tagungsfrequenz von zwei Treffen pro Jahr sowie – bei Bedarf – anlassbezogene Treffen. Das nächste Treffen findet am 6. Februar 2019 statt. 4. Wann soll die Integrationsstrategie 2030 fertiggestellt sein? Mit dem o.g. Entschließungsantrag wurde die Landesregierung beauftragt, gemeinsam mit dem Beirat für Teilhabe und Integration mittelfristig eine Integrationsstrategie 2030 zu erarbeiten. Eine detaillierte Zeitplanung für die Fertigstellung der Integrationsstrategie 2030 liegt noch nicht vor.