LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4058 30.10.2018 Datum des Originals: 29.10.2018/Ausgegeben: 02.11.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1516 vom 20. September 2018 der Abgeordneten Horst Becker und Sigrid Beer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/3717 Wie ist der aktuelle Stand der Stellenbesetzung in den Schulen des Landes für die jeweiligen Bezirksregierungen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Nach einer Darstellung der Landesregierung zum Stichtag 01.06.2018 (Vorlage 17/968), bestehen insbesondere in den Bereichen Schule, Bezirksregierungen und Finanzverwaltung deutliche Lücken zwischen Planstellen und Stellensoll im Jahr 2018 auf der einen und der tatsächlichen Ist-Besetzung von Stellen auf der anderen Seite. Eine differenzierte Darstellung aktueller Ist-Zahlen zum 01.09.2018 wurde seitens eines Vertreters des Innenministeriums bezüglich der Schulformen, aufgeteilt nach Bezirksregierungen, in der Sitzung des Unterausschusses Personal am 10.07.2018 angekündigt, bis dato jedoch nicht vorgelegt. Da entgegen der erneuten Zusage in der letzten Sitzung am 11.9.2018 nun auch die Beantwortung in der Oktobersitzung in Frage zu stehen scheint, fragen wir vor diesem Hintergrund die Landesregierung: Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 1516 mit Schreiben vom 29. Oktober 2018 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie ist der aktuelle Stand der Stellenbesetzungen in den fünf Bezirksregierungen in den verschiedenen Schulformen zum 01.07.2018 (bitte jeweils gestaffelt nach Schulformen für die fünf Regierungsbezirken darstellen)? Die Stellenbesetzung zum Stichtag 1. Juli 2018 in den fünf Regierungsbezirken in den verschiedenen Schulformen ist in der Anlage 1 aufgeführt. Hinzu kommen 200 Stellen aus Kapitel 05 390 Titelgruppe 76 und 365 Stellen für Lehrerinnen und Lehrer, die an andere Landeseinrichtungen und Universitäten abgeordnet sind (ohne Besoldungsaufwand). Diese Stellen werden zentral im MSB bewirtschaftet und können nicht einzelnen Bezirksregierungen zugeordnet werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4058 2 2. Wie viele Stellen sind aus welchen Gründen in den fünf Bezirksregierungen in den verschiedenen Schulformen zum 01.07.2018 nicht besetzt (bitte jeweils gestaffelt nach Schulformen für die fünf Regierungsbezirken darstellen)? Die nicht besetzten Stellen zum Stichtag 1. Juli 2018 in den fünf Regierungsbezirken in den verschiedenen Schulformen sind in der Anlage 2 aufgeführt. Es ist naheliegend, dass die Zahl der nicht besetzten Stellen überwiegend auf den angespannten Lehrerarbeitsmarkt zurückzuführen ist. Der Mangel an Lehrkräften insbesondere für die Lehrämter Grundschule und Sonderpädagogik liegt darin begründet, dass die Vorgängerregierung in diesem Bereich zu wenig Studienplätze geschaffen hat. Aus diesem Grund hat die neue Landesregierung zum Wintersemester 2018/19 für das Lehramt an Grundschulen 339 zusätzliche Studienplätze und für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung 250 zusätzliche Studienplätze bereitgestellt. Darüber hinaus startete im April 2018 parallel zur Veröffentlichung der neuen Lehrerbedarfsprognose eine breit angelegte Werbe- und Imagekampagne für den Lehrerberuf. Ziel ist es, mehr junge Menschen für den Lehrerberuf zu gewinnen und die Attraktivität zu steigern. 3. Wie ist der aktuelle Stand der Stellenbesetzungen in den fünf Bezirksregierungen in den verschiedenen Schulformen zum 01.09.2018 (bitte jeweils gestaffelt nach Schulformen für die fünf Regierungsbezirken darstellen)? 4. Wie viele Stellen sind aus welchen Gründen in den fünf Bezirksregierungen in den verschiedenen Schulformen zum 01.09.2018 nicht besetzt (bitte jeweils gestaffelt nach Schulformen für die fünf Regierungsbezirken darstellen)? Die Fragen 3 und 4 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Stellenbesetzung wird quartalsweise zu den Stichtagen 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober erhoben (siehe Antwort zu den Fragen 1 und 2). Eine Datenerhebung ist zum 1. September 2018 nicht vorgesehen. In der Vergangenheit liegende Daten können nicht erhoben werden, da in der Stellenverwaltung keine historischen Daten abrufbar sind. 5. Inwiefern und mit welchen Mitteln beabsichtige die Landesregierung die Quote der Stellenbesetzungen für die verschiedenen Schulformen zeitnah zu erhöhen? Bereits seit 2017 hat die Landesregierung verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Lehrkräfteversorgung ergriffen. Erfolge stellen sich in der komplizierten Lage des Fachkräftemangels nicht von heute auf morgen ein. Viele Einzelmaßnahmen werden in der Summe dazu führen, dass die Situation für die Schulen Schritt für Schritt verbessert werden kann. Bisherige Maßnahmen: Programm „Erweiterter Einsatz für Oberstufenlehrkräfte“ Lehrkräfte mit dem Lehramt für Gymnasien und Gesamtschulen können an Grundschulen im Dauerbeschäftigungsverhältnis eingestellt werden, sofern sie über eine Lehrbefähigung für ein Unterrichtsfach der Grundschule verfügen. Damit verbunden ist die Zusage, zwei Jahre später an eine Schule entsprechend ihrer Lehramtsbefähigung versetzt zu werden. Seiteneinstieg LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4058 3 Die Möglichkeiten des Seiteneinstiegs in der Grundschule wurden um das Fach Englisch erweitert. Privilegierte Ausschreibung im Rahmen des Einstellungsverfahrens In einer Stellenausschreibung wird die Einstellung für attraktive Regionen angeboten, wenn die Bewerberin oder der Bewerber im Gegenzug die Bereitschaft erklärt, zuvor für einen begrenzten Zeitraum (ein bis zwei Jahre) in schwerer zu versorgende Regionen abgeordnet zu werden. Werbekampagne für den Lehrerberuf Im April 2018 startete eine breit angelegte Werbe- und Imagekampagne für den Lehrerberuf. Die Kampagne wird für die Jahre 2019 und 2020 verlängert. Neue Studienplätze Zum Wintersemester 2018/19 werden für die Grundschullehrerausbildung 339 zusätzliche Studienplätze bereitgestellt. Für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung werden 250 zusätzliche Studienplätze bereitgestellt. Der 6-Punkte-Plan vom 24. August 2018 sieht folgende weitere Maßnahmen vor: 1. Erweiterung des Kreises potenzieller Bewerberinnen und Bewerber für den Seiteneinstieg durch Reduzierung der für die Zulassung zum berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst (OBAS) erforderlichen Regelstudienzeit von acht auf sieben Semester, Öffnung des Seiteneinstiegs für Master-Abschlüsse von Fachhochschulen. 2. Einstellungsperspektiven für Absolventen oder Studierende mit Überhangfächern durch gezielte Informationen von Absolventinnen und Absolventen des Lehramts für Gymnasien und Gesamtschulen mit Überhangfächern über befristete und dauerhafte Einstellungsmöglichkeiten in Mangelbereichen anderer Schulformen. 3. Erleichterter Erwerb weiterer Lehramtsbefähigungen und Schaffung von Verbeamtungsperspektiven durch Verlängerung und Ausweitung der Sonderregelung, die zu einer Verbeamtung und zum Erwerb weiterer Lehrämter führt: Lehrkräfte mit dem Lehramt für Gymnasien und Gesamtschulen können die sechsmonatige praktische Bewährung an einer Schule der Sekundarstufe I absolvieren und dadurch das Alt-Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen erwerben. Somit wird eine entsprechende Verbeamtung (Bes.Gr. A12) möglich, wenn die weiteren laufbahn- und beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Diese bis 2021 befristete Sonderregelung wird verlängert. Zudem wird sie auf die Primarstufe ausgeweitet, so dass die sechsmonatige praktische Bewährung auch an einer Grundschule möglich ist, Neugestaltung des zusätzlichen Erwerbs des Lehramtes für sonderpädagogische Förderung (VOBASOF). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4058 4 4. Gewinnung von Pensionärinnen und Pensionären für den Schuldienst durch attraktivere finanzielle Anreize durch Aktives Zugehen auf Pensionärinnen und Pensionäre, Längere Aussetzung der Hinzuverdienstgrenze für Beamtinnen und Beamte, Hinausschieben des Ruhestandes von Beamtinnen und Beamten auf Antrag um bis zu drei Jahre. 5. Ausbau des Programms „Erweiterter Einsatz von Oberstufenlehr-kräften“ durch Einstellung von S-II-Lehrkräften in Dauerbeschäftigungsverhältnisse auf S-I- Stellen für vier Jahre. Danach werden sie auf eine S-II-Stelle entsprechend ihrer Lehramtsbefähigung versetzt und wechseln ohne eine erneute Bewerbung die Laufbahn (von Bes.Gr. A12 nach Bes.Gr. A13). 6. Zusätzliche Stellen für Oberstufenlehrkräfte an Gesamtschulen durch Erhöhung der Zahl der Sek-II-Stellen im Verhältnis zu Stellen der Sek I an Gesamtschulen zum neuen Schuljahr 2019/20 um 646 zusätzliche Stellen. Antwort Kleine Anfrage 1516 Besetzung zum 1. Juli 2018 Anlage 1 Bezirksregierung Schulform Stellenbesetzung BR Arnsberg Grundschule 7.799,48 BR Arnsberg Hauptschule 1.559,87 BR Arnsberg Förderschule 2.827,42 BR Arnsberg Realschule 2.530,05 BR Arnsberg PRIMUS 39 BR Arnsberg Sekundarschule 1.499,40 BR Arnsberg Gesamtschule 4.008,93 BR Arnsberg Gemeinschaftsschule 98,34 BR Arnsberg Gymnasium 5.837,07 BR Arnsberg Weiterbildungskolleg 354,72 BR Arnsberg Berufskolleg 4.500,24 BR Detmold Grundschule 4.887,27 BR Detmold Hauptschule 603,64 BR Detmold Förderschule 1.344,78 BR Detmold Realschule 1.736,97 BR Detmold PRIMUS 59,03 BR Detmold Sekundarschule 802,98 BR Detmold Gesamtschule 3.038,17 BR Detmold Gemeinschaftsschule 83,37 BR Detmold Gymnasium 3.403,23 BR Detmold Weiterbildungskolleg 251,17 BR Detmold Berufskolleg 2.629,63 BR Düsseldorf Grundschule 11.088,20 BR Düsseldorf Hauptschule 1.520,66 BR Düsseldorf Förderschule 4.167,28 BR Düsseldorf Realschule 3.102,21 BR Düsseldorf PRIMUS 18,58 BR Düsseldorf Sekundarschule 687,42 BR Düsseldorf Gesamtschule 7.462,43 BR Düsseldorf Gemeinschaftsschule 91,59 BR Düsseldorf Gymnasium 8.650,65 BR Düsseldorf Weiterbildungskolleg 267,61 BR Düsseldorf Berufskolleg 6.059,84 BR Köln Grundschule 9.960,00 BR Köln Hauptschule 1.784,78 BR Köln Förderschule 3.707,64 BR Köln Realschule 2.793,63 BR Köln PRIMUS 18,25 BR Köln Sekundarschule 692,82 BR Köln Gesamtschule 5.378,36 BR Köln Gemeinschaftsschule 40,73 BR Köln Gymnasium 7.883,09 BR Köln Weiterbildungskolleg 270,26 BR Köln Berufskolleg 4.999,12 BR Münster Grundschule 5.855,99 BR Münster Hauptschule 1.344,19 BR Münster Förderschule 1.717,88 BR Münster Realschule 1.796,13 BR Münster PRIMUS 51,3 BR Münster Sekundarschule 1.012,92 BR Münster Gesamtschule 3.025,03 BR Münster Gemeinschaftsschule 92,35 BR Münster Gymnasium 4.266,75 BR Münster Weiterbildungskolleg 167,06 BR Münster Berufskolleg 3.550,59 Antwort Kleine Anfrage 1516 Freie Stellen zum 1. Juli 2018 Anlage 2 Bezirksregierung Schulform nicht besetzte Stellen BR Arnsberg Förderschule -129,22 BR Arnsberg Sekundarschule -46,80 BR Arnsberg Gemeinschaftsschule -7,14 BR Arnsberg PRIMUS 1,6 BR Arnsberg Realschule 23,85 BR Arnsberg Weiterbildungskolleg 28,28 BR Arnsberg Hauptschule 187,53 BR Arnsberg Gesamtschule 218,87 BR Arnsberg Berufskolleg 223,26 BR Arnsberg Gymnasium 227,13 BR Arnsberg Grundschule 240,92 BR Detmold Förderschule -141,08 BR Detmold Grundschule -40,77 BR Detmold Gymnasium -19,33 BR Detmold Gemeinschaftsschule -0,77 BR Detmold Realschule 0,43 BR Detmold Weiterbildungskolleg 2,63 BR Detmold PRIMUS 4,27 BR Detmold Berufskolleg 21,47 BR Detmold Sekundarschule 31,22 BR Detmold Gesamtschule 36,63 BR Detmold Hauptschule 48,76 BR Düsseldorf Förderschule -312,08 BR Düsseldorf Gemeinschaftsschule -10,89 BR Düsseldorf PRIMUS -0,78 BR Düsseldorf Weiterbildungskolleg 6,69 BR Düsseldorf Sekundarschule 158,08 BR Düsseldorf Realschule 167,49 BR Düsseldorf Hauptschule 212,64 BR Düsseldorf Berufskolleg 229,36 BR Düsseldorf Gymnasium 232,25 BR Düsseldorf Gesamtschule 312,97 BR Düsseldorf Grundschule 477,40 BR Köln Förderschule -202,64 BR Köln Weiterbildungskolleg -13,96 BR Köln PRIMUS -5,05 BR Köln Gemeinschaftsschule -3,63 BR Köln Gesamtschule 0,14 BR Köln Sekundarschule 61,48 BR Köln Realschule 72,87 BR Köln Hauptschule 175,32 BR Köln Berufskolleg 176,58 BR Köln Gymnasium 232,71 BR Köln Grundschule 237,40 BR Münster Förderschule -136,48 BR Münster Gesamtschule -44,73 BR Münster Weiterbildungskolleg -2,96 BR Münster PRIMUS -0,5 BR Münster Gemeinschaftsschule 6,05 BR Münster Realschule 39,07 BR Münster Sekundarschule 86,38 BR Münster Hauptschule 95,91 BR Münster Gymnasium 113,65 BR Münster Berufskolleg 181,71 BR Münster Grundschule 184,31 Die Stellen-Ist-Besetzung einzelner Kapitel des Einzelplans 05 liegt teilweise über dem Soll. Es besteht jedoch im Schulbereich die Besonderheit des Flexibilisierungsvermerks, demzufolge eine Stellenverschiebung je nach Schülerzahlen unter den versch. Schulformen möglich ist. Insgesamt wird jedoch des Stellensoll mit der Ist-Besetzung im Einzelplan 05 nicht überschritten. Wegen eines im Vergleich zum prognostizierten derzeit geringer ausfallenden Bedarfs ist eine entsprechend angepasste Stellenzuweisung erfolgt (z.B. Pädagogische Übermittagbetreuung, Grundstellenbedarf). Aufgrund des abweichenden Bewirtschaftungszeitraums im Schulbereich (Schuljahr), stehen 1.283 Planstellen und Stellen erst ab dem 1. August 2018 zur Besetzung zur Verfügung.