LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4062 30.10.2018 Datum des Originals: 29.10.2018/Ausgegeben: 02.11.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1426 vom 6. September 2018 des Abgeordneten Thomas Röckemamm AfD Drucksache 17/3548 Anzahl muslimischer Gemeinden in Nordrhein-Westfalen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Integration von Muslimen ist ein kontrovers diskutiertes Thema. Seit dem pauschalen Satz „Der Islam gehört zu Deutschland“ vom damaligen Bundespräsidenten Wulff wurde eine sachliche Debatte über Integrationshemmnisse, die im islamischen Glauben bedingt liegen, unterbunden. Auch Kinder von Migranten in der dritten Generation sehen sich häufig nicht als Deutsche, sondern definieren sich über die Herkunft und den Glauben ihrer Eltern und Großeltern. Eine Parallelgesellschaft zeichnet sich durch gesellschaftliche Selbstorganisation einer Minderheit aus, welche nicht den wahrgenommenen Regeln und Moralvorstellungen der Mehrheitsgesellschaft entspricht und von dieser mitunter als ablehnend empfunden wird. In einer im Frühjahr 2006 von der Bundeszentrale für politische Bildung veröffentlichten Studie ließ sich feststellen, dass je religiöser Muslime sind, desto mehr wird von ihnen Distanz zu Nicht-Muslimen aufgebaut.1 Vor diesem Hintergrund ist die Entwicklung der Religiosität von Muslimen ein Indikator für zubzw . abnehmende Integrationsbereitschaft. Ein Indikator für die Entwicklung der Religiosität ist ein eventuelles Anwachsen der Anzahl von Moscheen und islamischen Gebets- und Kulturvereinen, welche als Ort der Glaubensauslebung eine zentrale Rolle spielen. Der Ministerpräsident hat die Kleine Anfrage 1426 mit Schreiben vom 24. Oktober 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration, der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung sowie dem Minister der Justiz beantwortet. 1 Aus Politik und Zeitgeschichte. Hrsg. von der Bundeszentrale für politische Bildung, Heft 1–2 (2006) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4062 2 Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung erhebt grundsätzlich keine Daten über die Anzahl religiöser Stätten, wie etwa christlicher Kirchen oder Moscheen. Umfangreiches Datenmaterial zu Muslimen in Deutschland enthält zum Beispiel die Studie „Islamisches Gemeindeleben in Deutschland“, 2012 (im Internet abrufbar unter: http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/Forschungsberichte/fb13- islamisches-gemeindeleben.html), die im Auftrag der Deutschen Islamkonferenz erstellt wurde. 1. Wie viele Moscheen gibt es in Nordrhein-Westfalen? (Bitte aufschlüsseln nach islamischer Glaubensrichtung, Ort und Zugehörigkeit zu Verein bzw. Dachorganisation) 2. Wie hat sich die Zahl der Moscheen in Nordrhein-Westfalen in den letzten 10 Jahren entwickelt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr der Eröffnung, Ort und Zugehörigkeit zu Verein bzw. Dachorganisation) Die Fragen 1 und 2 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Anzahl von Moscheen und ihre zahlenmäßige Entwicklung werden in Nordrhein-Westfalen weder von der Landesregierung noch von den nachgeordneten Behörden oder den Kommunen statistisch erfasst. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Wie viele islamische Kulturzentren gibt es in Nordrhein-Westfalen? (Bitte aufschlüsseln nach Ort und Zugehörigkeit zu Verein bzw. Dachorganisation) Es ist unklar, was in der Kleinen Anfrage unter dem Begriff „islamisches Kulturzentrum“ verstanden wird. Unter diesem Begriff werden weder von der Landesregierung noch von den nachgeordneten Behörden oder den Kommunen Daten statistisch erfasst. 4. Wie viele Imame bzw. islamische Seelsorger gibt es in Nordrhein-Westfalen? Die Anzahl der Imame und islamischen Seelsorger in Nordrhein-Westfalen wird weder von der Landesregierung noch von den nachgeordneten Behörden oder den Kommunen statistisch erfasst. Das Land hält jedoch Informationen zu den in den Justizvollzugseinrichtungen des Landes tätigen muslimischen Religionsbetreuern vor. Mit Stand zum 01.03.2018 waren dies 26 Seelsorger. 5. Wie viele Imame bzw. islamische Seelsorger in Nordrhein-Westfalen wurden im Ausland ausgebildet? (Bitte aufschlüsseln nach Gemeinde, in der sie tätig sind und Land, in der sie ausgebildet wurden) Die betreffenden Informationen werden weder von der Landesregierung noch von den nachgeordneten Behörden oder den Kommunen statistisch erfasst.