LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4065 30.10.2018 Datum des Originals: 29.10.2018/Ausgegeben: 02.11.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1548 vom 1. Oktober 2018 der Abgeordneten Sarah Philipp SPD Drucksache 17/3814 Personalentwicklung in der Kreispolizeibehörde Kleve Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Sicherheit ist eines der wichtigsten Grundbedürfnisse der Menschen. Auch in ländlichen Räumen muss die Polizei für die Bürgerinnen und Bürger sichtbar sein, um das Gefühl der Sicherheit vermitteln zu können. Gerade in einem Flächenkreis, wie dem Kreis Kleve, wird es aufgrund der dünnen Personaldecke für die KPB immer schwieriger, die nötige Präsenz zu zeigen. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1548 mit Schreiben vom 29. Oktober 2018 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie hat sich die BKV der Kreispolizeibehörde Kleve von 2005 bis heute entwickelt? Die Entwicklung der Belastungsbezogenen Kräfteverteilung (BKV) der Kreispolizeibehörde (KPB) Kleve stellt sich wie folgt dar (Zahlen gerundet): Planstellen Beamtinnen/Beamte BKV 2005 2010 2015 2016 2017 2018 472 483 464 460 460 454 Stellen Regierungsbeschäftigte BKV 2005 2010 2015 2016 2017 2018 52 48 46 48 49 55 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4065 2 2. Wie hat sich die tatsächliche Ist-Stellen-Anzahl der Kreispolizeibehörde Kleve von 2005 bis heute entwickelt? Das Planstellen-Ist der Kreispolizeibehörde Kleve stellt sich wie folgt dar (Zahlen gerundet): Planstellen-Ist Beamtinnen/Beamte zum 01.10 eines Jahres 10/2005 10/2010 10/2015 10/2016 10/2017 469 465 463 457 459 Informationen zum diesjährigen Planstellen-Ist stehen auch in diesem Jahr erst nach Abschluss des Nachersatzverfahrens zum 1. September 2018 und der anschließenden Datenerhebung zum Stichtag 1. Oktober 2018 voraussichtlich ab Ende Oktober zur Verfügung. Soweit es die Stellen für die Regierungsbeschäftigten betrifft, ist die jeweilige BKV auch die Grundlage für die Zuweisung dieser Stellen und des Personalausgabenbudgets an die Polizeibehörden. Die Bewirtschaftung der zugewiesenen Stellen liegt im Verantwortungsbereich der Polizeibehörden. 3. Wie stellt sich die Entwicklung von BKV und Ist-Stellen im Verhältnis zu den anderen Polizei- und Landratsbehörden in NRW dar? Zur Einordnung der für die KPB Kleve dargelegten Entwicklungen im Verhältnis zu anderen Kreispolizeibehörden verweise ich auf meinen ergänzenden Bericht zur Information der Mitglieder des Innenausschusses vom 12. Juli 2018 zum Tagesordnungspunkt „Änderung der Belastungsbezogenen Kräfteverteilung (BKV) der Polizei im September 2018“ (Sitzung des Innenausschusses vom 5. Juli 2018). 4. Wie viele Stellen für Regierungsbeschäftigte sind der KPB Kleve bisher zugewiesen worden bzw. werden voraussichtlich in diesem Jahr zugewiesen werden (bitte nach Jahr und Stellenbewertung aufschlüsseln)? Der KPB Kleve stehen im 4. Quartal 2018 insgesamt rund 55 Stellen für Regierungsbeschäftige zur Verfügung. 5. Nach welchen Kriterien erfolgt eine Zuweisung dieser Stellen? Die jeweilige BKV bildet auch die Grundlage für die Zuweisung von Stellen für Regierungsbeschäftigte.