LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4076 30.10.2018 Datum des Originals: 30.10.2018/Ausgegeben: 05.11.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1534 vom 26. September 2018 der Abgeordneten Monika Düker und Verena Schäffer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/3765 Wurde die seit 2016 für die Sicherheit in Dortmund eingesetzte Bereitschaftspolizei in den Hambacher Wald abgezogen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Jahr 2016 entschied die damalige rot-grüne Landesregierung, in acht sogenannten Schwerpunktbehörden zusätzliche Kräfte der Bereitschaftspolizei für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger einzusetzen. Dazu zählt auch die Stadt Dortmund (neben Aachen, Bochum, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen und Köln). Die Rheinische Post berichtet am 8. September 2018 unter Verweis auf einen Erlass des NRW-Innenministeriums jedoch, dass aufgrund des Großeinsatzes im Hambacher Wald, der bis einen Tag vor Weihnachten andauern soll, „bis zum 2. Januar landesweit Schwerpunkteinsätze der Bereitschaftspolizei (etwa in Problemvierteln oder gegen Einbrecher) ausgesetzt werden“ (Rheinische Post: „Polizei entdeckt Tunnel im Hambacher Forst“, 8. September 2018). Wäre Dortmund hiervon betroffen, bedeutete dies einen Verzicht auf die Kräfte der Bereitschaftspolizei für über ein Vierteljahr, nämlich rund vier Monate. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1534 mit Schreiben vom 26. Oktober 2018 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Werden auf Grund des Erlasses auch in Dortmund die Einsätze der Bereitschaftspolizei ausgesetzt? 2. Wenn ja, in welchem Umfang? (In Bezug auf die Anzahl der Kräfte und die Zeiträume der Einsätze) 3. Wie will die Landesregierung das bisherige Sicherheitsniveau nach Aussetzung des dauerhaften Einsatzes der Bereitschaftspolizei in Dortmund gewährleisten? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4076 2 4. Wie will die Landesregierung während des Großeinsatzes im Hambacher Wald die Bedarfe an Bereitschaftspolizei in Dortmund bei besonderen Lagen, wie beispielsweise bei Demonstrationen oder an Silvester, abdecken? 5. Beabsichtigt die Landesregierung, nach Ende des Einsatzes im Hambacher Wald, zum Kräfteeinsatz bei der Bereitschaftspolizei in Dortmund zurückzukehren? Die Fragen 1 bis 5 werden im Zusammenhang wie folgt beantwortet: Zu Hintergründen der belastungsbezogenen Kräfteverteilung, des Einsatzes der Polizei im Rahmen von Präsenzkonzeptionen sowie der Unterstützung der Kreispolizeibehörden durch den Einsatz von Kräften der Bereitschaftspolizei im Rahmen von Schwerpunkteinsätzen wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1494 (LT-Drucksache 17/3844) verwiesen. Unter Berücksichtigung dieser Maßgaben hat das Polizeipräsidium (PP) Dortmund zur Erhöhung der Präsenz bereits vor einigen Jahren unter anderem die Präsenzkonzeptionen „City“ und „Nordstadt“ entwickelt und gewährleistet die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung unabhängig von der Verfügbarkeit von Kräften der Bereitschaftspolizei. Hierzu ist das PP Dortmund auch personell in der Lage. Darüber hinaus wurde der Erlass auf den sich die Fragestellung dieser Kleinen Anfrage bezieht zwischenzeitlich aufgehoben, da in Folge der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 05.10.2018 die Rodung ausgesetzt ist.