LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4090 02.11.2018 Datum des Originals: 31.10.2018/Ausgegeben: 06.11.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1553 vom 4. Oktober 2018 des Abgeordneten Guido van den Berg SPD Drucksache 17/3820 Welche Informationen hat die Polizei zu Bedrohungen gegenüber Zulieferern von Tagebauen durch Extremisten? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Rheinische Post berichtet am 28.09.2018 im Artikel: „RWE-Zulieferer erhalten Drohungen“ darüber, dass sogenannte Aktivisten Nummernschilder von Mitarbeitern abfotografieren und in sozialen Netzwerken veröffentlichen würden und es Drohungen und Beschimpfungen per Mail und am Telefon gegen Mitarbeitern von Zulieferfirmen gekommen sei. Über den Kurznachrichtendienst Twitter sei dazu aufgerufen worden, Betriebe, die etwa Hebebühnen stellen, telefonisch unter Druck zu setzen und sie aufzufordern, ihre Geräte zurückzuziehen. Auch der Pressesprecher der Stadt Kerpen sei am Telefon bedroht worden. Über die Webseite „indymedia.org“ werde zu „Aktionen“ gegen Behörden und Firmen aufgerufen und „Informationen über mögliche Angriffsziele“ veröffentlicht. Dort soll es ferner heißen: „Und auch die ganzen fast leerstehenden Bullenwachen in NRW und anderen Regionen, die Bullen in den Hambi schicken, sollten sich in Acht nehmen. Wie immer: All Cops are Targets.“ Zudem werde das angebliche Nummernschild des Privatwagens eines Polizeipräsidenten genannt. Der Aufruf ende mit den Sätzen: „Habt Spaß und lasst Euch nicht erwischen! Die Erde stirbt nicht, sie wird ermordet, und ihre Mörder haben Namen und Adressen.“ Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1553 mit Schreiben vom 31. Oktober 2018 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Welche Fälle zu Bedrohungen gegenüber Zulieferern, Behördenvertretern und Mitarbeitern von Tagebauen sind den nordrhein-westfälischen Sicherheitsbehörden bekannt? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4090 2 2. Haben die Sicherheitsbehörden die Bedrohungsaufrufe auf Webseiten und in „sozialen“ Medien ausgewertet (wenn ja, mit welchem Ergebnis)? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. „Bedrohungen“ sind keine meldepflichtige Straftat im Sinne des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes - Politisch motivierte Kriminalität. Die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder, insbesondere das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung des Linksextremismus/-terrorismus und das Polizeipräsidium Aachen im Rahmen der übertragenen Aufgabenwahrnehmung führen Internetauswertungen zu Sachverhalten mit Bezug zum Hambacher Forst durch. Die in diesem Zusammenhang festgestellten Bedrohungssachverhalte werden inhaltlich und hinsichtlich ihrer Urheberschaft ausgewertet und den zuständigen Sicherheitsbehörden zur weiteren Bearbeitung zur Verfügung gestellt. Das Ergebnis der Auswertung mündete in einem zwischen den Sicherheitsbehörden abgestimmten Schreiben „Zusammenarbeit mit der Wirtschaft in Sicherheitsfragen", das am 14.09.2018 durch das Bundeskriminalamt an die Bedarfsträger der Wirtschaft versandt wurde und inhaltlich weiterhin Bestand hat. Im Rahmen der vorgenannten Auswertungen wurden den Sicherheitsbehörden bislang die folgenden Sachverhalte bekannt: Das Bayerische Landeskriminalamt stellte am 18.09.2018 einen Aufruf auf der Internetseite „indymedia.org“ fest, in dem unter dem Motto „Der Kampf ist nicht nur im Gefahrengebiet“ dazu aufgerufen wird, Polizeiwachen anzugreifen und dezentrale „Aktionen“ gegen „RWE, NRW und alle ihre Unterstützer*Innen“ durchzuführen. Explizit werden die Firmen Gerken und Mundt genannt, die für RWE tätig werden. Als weitere eng mit RWE verbundene Unternehmen werden thyssenkrupp, Siemens und die Deutsche Bank erwähnt. Im Zusammenhang mit der Erklärung „All Cops are Targets“ wird auch das vermeintliche Autokennzeichen des Aachener Polizeipräsidenten veröffentlicht. Am 21.09.2018 stellte das Polizeipräsidium Düsseldorf einen Boykott-Aufruf zum Nachteil der Firma Boels auf einem Twitter Account fest. Insbesondere wurde festgestellt, dass Verleihfirmen von Hebebühnen telefonisch und per E-Mail zur Kündigung der Mietverträge mit der RWE Power AG bewegt werden sollten. Am 02. und 04.10.2018 wurden auf der Internetseite „indymedia.org“ Bekennerschreiben zu Sachbeschädigungen an der Zentrale der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) in Köln sowie dem Innogy-Servicebüro in Mettmann veröffentlicht. Am Ende des Bekennerschreibens zum Sachverhalt in Mettmann erfolgt der Aufruf: „RWE, Tochterfirmen und Zulieferer anzugreifen“. 3. Welche Institutionen, Verbände oder Gruppen sympathisieren mit den Bedrohungs-Aufrufen oder unterstützen diese? Zu Sympathie- oder Unterstützungsbekundungen durch identifizierte kollektive Akteure liegen den Sicherheitsbehörden bislang keine Erkenntnisse vor. 4. Welche Strafverfolgungsansätze ergeben sich aus den Bedrohungen? Soweit sich aus Publikationen oder Aufzeichnungen zureichende Anhaltspunkte für strafrechtlich relevantes Verhalten ableiten lassen, werden diese Sachverhalte durch Polizei und Staatsanwaltschaft konsequent verfolgt. 5. Welcher Schutz wird den von Bedrohungen betroffenen Personen behördenseitig zu Teil? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4090 3 Die zuständigen Kreispolizeibehörden haben auch die aus den Drohungen (bzw. Veröffentlichungen) abzuleitenden Gefahren für die betroffenen Unternehmen bewertet und lageangemessene Schutzmaßnahmen sichergestellt.