LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4094 02.11.2018 Datum des Originals: 02.11.2018/Ausgegeben: 07.11.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1515 vom 20. September 2018 des Abgeordneten Dr. Christian Blex AfD Drucksache 17/3716 Klimaschutzmanager als Werbebotschafter für den politogenen Klimawandel? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In den Kommunen koordinieren sogenannte Klimaschutzmanager die Aktivitäten und Projekte im Klimaschutz. Sie sorgen für die Umsetzung von regionalen und internationalen Abkommen auf lokaler Ebene und informieren die Bürger über Klimaschutzmaßnahmen und Fördermöglichkeiten. Sie sollen als Schnittstelle zwischen Politik, Industrie, Handwerk und Bürgern arbeiten. Die Grundlage für das Berufsbild wurde mit dem Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes in NRW geschaffen. Jedoch ist der kommunale Klimaschutzmanager in NRW kein anerkannter Ausbildungsberuf. Es gibt auch keinen Hochschulabschluss für Klimaschutz. Das Handwerkszeug soll in einem 3-tägigen Lehrgang vermittelt werden. Die ausgeschriebenen Stellen als Klimaschutzmanager in der Kommune sind meist in Abhängigkeit der Fördermittel auf wenige Jahre befristet. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 1515 mit Schreiben vom 18. Oktober 2018 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die freiwillige Einrichtung eines sogenannten Klimaschutzmanagements innerhalb von Kommunalverwaltungen geht nicht auf das Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes in Nordrhein-Westfalen zurück, sondern auf die bereits seit 2008 bestehende Förderung des Bundesumweltministeriums im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen (Kommunalrichtlinie)“. Die bundesweit seit 2008 eingesetzten kommunalen Klimaschutzmanager werden über die Kommunalrichtlinie hinsichtlich Organisation und Begleitung der Umsetzung bereits entwickelter kommunaler Klimaschutzkonzepte bzw. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4094 2 Teilkonzepte gefördert (Fördergegenstand: „Schaffung einer Stelle für Klimaschutzmanagement“). Umgesetzt wird die Förderung des Bundesumweltministeriums durch den Projektträger Jülich (PtJ). 1. Wie wird das Aufgabenspektrum eines kommunalen Klimaschutzmanagers definiert? 2. In welchen Kommunen gibt es kommunale Klimaschutzmanager? 3. Wie viele Klimaschutzmanager haben eine befristete Beschäftigung? 4. Welche Fördermittel stehen grundsätzlich für die Beschäftigung von kommunalen Klimaschutzmanagern zur Verfügung? (Projekt, Förderhöhe, Förderperiode) Die Fragen 1-4 werden zusammen beantwortet. Wie in der Vorbemerkung ausgeführt, handelt es sich bei der Einrichtung von kommunalen Klimaschutzmanagements um ein Förderangebot des Bundesumweltministeriums. Nähere Informationen über den Fördergegenstand ergeben sich aus der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen“ (im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Stand 22.06.2016; Merkblatt Förderung einer Stelle für Klimaschutzmanagement – Hinweise zur Antragsstellung, 01.07.2017). Hinsichtlich der Umsetzung des Förderprogramms liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Eine entsprechende Abfrage seitens der Landesregierung bei allen Kommunen ist innerhalb der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 5. Welche Landesmittel stehen den Kommunen für den kommunalen Klimaschutz zur Verfügung? (bitte Kostenpositionen einzeln und titelscharf aufführen) „Kommunaler Klimaschutz“ ist kein feststehender Begriff und damit nicht eindeutig definiert. Klimaschutz ist eine Querschnittsaufgabe, die in allen Handlungsfeldern einer Kommune integriert betrachtet werden muss. Dies gilt auch hinsichtlich einer Verortung des Themas in den Haushaltsplänen des Landes. Der Landeshaushalt enthält daher keine dem kommunalen Klimaschutz fest zugeordneten Kapitel und Titelgruppen. Maßnahmen und Projekte, die dem Bereich des kommunalen Klimaschutzes zugeordnet werden könnten, finden sich in den Haushaltsplänen mehrerer Ressorts und dort wiederum nur anteilig in unterschiedlichen Ansätzen. Beispielhaft kann hier der EFRE-Projektaufruf „KommunalerKlimaschutz.NRW“ genannt werden. Die dem Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie zur Verfügung stehenden Landesmittel zur Kofinanzierung dieser Fördermaßnahme sind in Einzelplan 14, Kapitel 14 731, Titelgruppe 60 „Zuschüsse zur Umsetzung des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) – Landesanteil 2014-2020“ enthalten.