LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4126 06.11.2018 Datum des Originals: 30.10.2018/Ausgegeben: 09.11.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1549 vom 2. Oktober 2018 des Abgeordneten Jochen Ott SPD Drucksache 17/3812 Lärmschutz an der A 3 auf dem Gebiet der Stadt Troisdorf Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Zuge des Baus eines Parkplatzes mit WC-Anlage für 50 LKW und 30 PKW an der A 3 im Sülztal (Stadt Lohmar, in der Höhe der L 84) wird zum Schutz des Parkplatzes eine Lärmschutzwand zwischen Autobahn und Parkplatz errichtet. Auf der gegenüberliegenden Seite der Autobahn befinden sich in unmittelbarer Nähe mehrere Wohnhäuser, die sich auf dem Gebiet der Stadt Troisdorf befinden und bereits vor deren Bau im Jahre 1936 bestanden. Im Lärmaktionsplan der Stadt Troisdorf – Konfliktbereich Nr. 5 – wird die Überschreitung der Lärmsanierungswerte dokumentiert. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 1549 mit Schreiben vom 30. Oktober 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. 1. Trifft es zu, dass im Zuge des Parkplatz-Neubaus auf der Lohmarer Seite nicht nur eine Lärmschutzwand zum Schutz der Parkplatznutzer gebaut wird, sondern auch eine zusätzliche Wand zum Schutz der Anwohner der Straße Euelen? Ja. Der Bau der Lärmschutzwände wird auf Grundlage der Regelungen des Planfeststellungsbeschlusses vom 25.03.2015 und einer am 17.10.2018 beantragten Ergänzung des Planfeststellungsbeschlusses zum Bau des Rastplatzes umgesetzt. 2. Warum lehnt die Landesregierung demgegenüber den Bau einer Lärmschutzwand auf der Troisdorfer Seite zum Schutz der Anwohner der Sülzbachstraße und der Flughafenstraße ab, obwohl diese näher an der Autobahn liegen als die Anwohner auf der Lohmarer Seite? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4126 2 3. Wie unterscheiden sich die Lärmwerte, die ursächlich für den Bau der Lärmschutzwand zum Schutz der Lohmarer Siedlung Pützrath waren, von denen auf der gegenüber liegenden bewohnten Troisdorfer Seite? Die Fragen 2 und 3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Beurteilung der von einer vorhandenen Straße ausgehenden Lärmsituation ist in jedem Einzelfall gesondert zu überprüfen, um die sich daraus ergebenden Handlungsmöglichkeiten abzuleiten. Eine vom Landesbetrieb Straßenbau durchgeführte überschlägige lärmtechnische Voruntersuchung für den Bereich der Troisdorfer Seite hat ergeben, dass Überschreitungen der Auslösewerte der Lärmsanierung vorliegen. Im Rahmen einer noch durchzuführenden detaillierten lärmtechnischen Berechnung wird untersucht, welche konkreten Lärmschutzmaßnahmen realisierbar sind. 4. Trifft es zu, dass Anträge von Eigentümern der Troisdorfer Seite auf passiven Lärmschutz (Fenster) ebenfalls abgelehnt worden sind? Der Landesbetrieb Straßenbau hat in den letzten vier Jahren keine entsprechenden Anträge erhalten. 5. Welche konkreten Möglichkeiten haben diese Anlieger, bei denen die Lärmsanierungswerte überschritten werden, auf Verbesserung des Lärmschutzes? Grundsätzlich besteht für die Anlieger die Möglichkeit, die Überprüfung der Lärmsituation nach den Kriterien der Lärmsanierung beim Landesbetrieb Straßenbau zu beantragen. Dieser Antrag kann formlos erfolgen. Als Ergebnis der lärmtechnischen Untersuchung wird festgestellt, welche konkreten Lärmschutzmaßnahmen realisierbar sind. Wie zuvor erläutert, ist für den Bereich der Troisdorfer Seite bereits eine detaillierte lärmtechnische Berechnung geplant, die die Untersuchung realisierbarer, konkreter Lärmschutzmaßnahmen zum Gegenstand haben wird.