LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4128 06.11.2018 Datum des Originals: 06.11.2018/Ausgegeben: 09.11.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1555 vom 4. Oktober 2018 der Abgeordneten Nic Vogel, Markus Wagner und Helmut Seifen AfD Drucksache 17/3827 Neue Mafia „Die Schwarze Axt“ terrorisiert Italien: Drohen eben solche Verhältnisse auch in NRW? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In den vergangenen Jahren hat sich in Italien zunehmend eine kriminelle Organisation hervorgetan, die es in weniger Zeit geschafft hat, sich dort als die „fünfte Mafia“ zu etablieren. Die Rede ist von dem nigerianischen Syndikat „Die Schwarze Axt“, welches in den späten 1970er Jahren in Süd-Nigeria als religiöse Bruderschaft gegründet wurde, dessen Splittergruppe sich aber zur mächtigsten afrikanischen Mafia entwickelte und nun weltweit für Terror sorgt. In Italien ist „Die Schwarze Axt“ mittlerweile eine feste Größe in der Unterwelt. Sie beherrscht hauptsächlich den Bereich des Rauschgifthandels und der Prostitution, wobei sich ihre Mitglieder durch eine extreme Art der Brutalität und Grausamkeit auszeichnen, die bis dato auf Italiens Straßen noch unbekannt war. Schlagzeilen in der internationalen Presse machte etwa ein tagelanger Bandenkrieg innerhalb der Organisation der „Schwarzen Axt“ in Ferrara, bei dem laut Basler Zeit v. 07. August 2018 die Stadt in ein Schlachtfeld verwandelt wurde. „Während dreier Tage seien mit Äxten, Macheten und Pistolen bewaffnete Nigerianer immer wieder aufeinander losgegangen und hätten die Stadt mit den weltberühmten Renaissancebauten in eine Kriegszone verwandelt.“1 F. C. D. R., der Generalstaatsanwalt des Antimafia-Ausschusses in Italien, berichtete 2011, als dieser noch stellvertretender Staatsanwalt in Neapel war, dass weitreichenden Ermittlungen zufolge das nigerianische Mafianetz schon große europäische Kreise gezogen habe.2 Das Ausbreitungsgebiet von „Die Schwarze Axt“ hat sich laut F. C. D. R. auf Österreich und die Niederlande und auf die Bundesrepublik Deutschland ausgedehnt. 1 Vgl. https://bazonline.ch/ausland/europa/die-schwarze-axt/story/15199232 2 Vgl. https://www.youtube.com/watch?v=2kP8gIgpTcM LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4128 2 Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1555 mit Schreiben vom 6. November 2018 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Hat die Landesregierung Hinweise auf in NRW existierende Zellen der Mafiaorganisation „Die schwarze Axt“ erhalten? 2. Gibt es Straftaten in NRW, die in Verbindung zur „Schwarzen Axt“ stehen? 3. Wenn ja, welche Ergebnisse zeigten die Ermittlungen? Die Fragen 1-3 werden gemeinsam beantwortet. Der Landesregierung liegen bisher keine Hinweise auf in Nordrhein-Westfalen bestehende Gruppen vor, die der Organisation „Die schwarze Axt“ zuzurechnen wären. Ausweislich des „Lagebild Organisierte Kriminalität“ des Landeskriminalamts Nordrhein- Westfalen sind im Jahr 2017 vier Ermittlungsverfahren gegen nigerianische Staatsangehörige wegen des Verdachts des Menschenhandels und Zwangsprostitution geführt worden. In diesem Kontext ergaben sich Hinweise, dass unter den Tatverdächtigen auch Mitglieder einer „nigerianischen Bruderschaft“ waren, die wiederum Kontakte zu anderen „Bruderschaften“ bzw. Netzwerken im europäischen Ausland unterhielten. Bezüge zur „Schwarzen Axt“ sind im Rahmen der genannten Ermittlungsverfahren aber nicht bekannt worden. 4. Gibt es zu dieser Thematik einen Austausch zwischen den Polizeibehörden des Landes und Interpol? Das Phänomen der „Nigerianischen Bruderschaften“ ist bereits seit Jahren in Nordrhein- Westfalen und auch in anderen Bundesländern polizeilich bekannt. Dazu findet ein Informationsaustausch mit betroffenen Bundesländern und anderen EU- und Nicht-EU- Staaten statt. Bislang bestand allerdings kein Anlass, einen direkten, ständigen Informationskanal von Polizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen und Interpol speziell zu der Organisation „Die Schwarze Axt“ einzusetzen. 5. Welche präventiven Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um der ausgehenden Gefahr entgegenzuwirken? Die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität ist ein kriminalpolizeilicher Schwerpunkt der Landesregierung. Ermittlungen zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität werden bei den Kriminalhauptstellen der Polizei Nordrhein-Westfalen und beim Landeskriminalamt Nordrhein- Westfalen regelmäßig im Rahmen von Ermittlungskommissionen und durch spezifisch fortgebildete Kräfte geführt. In diesem Kontext hat auch die Bekämpfung des Menschenhandels und der Zwangsprostitution hohe Priorität. Die Polizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen führen daher auf Grundlage ihrer operativen Erkenntnisse und kriminalpolizeilichen Analyseund Auswerteergebnisse regelmäßig eigeninitiierte Kontrollen an und in Prostitutionsstätten durch und beteiligen sich an den Kontrollen anderer Sicherheitspartner. Zur frühzeitigen Verdachtsschöpfung nutzen die Polizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen den seitens des Landeskriminalamtes entwickelten Leitfaden „Verdachtsschöpfung und Sachbearbeitung bei Fällen des Menschenhandels“. Dieser enthält Grundsätze und Handlungsempfehlungen für die polizeiliche Ermittlungsführung und Sachbearbeitung, den polizeilichen Opferschutz und zur Zusammenarbeit aller relevanten Behörden und Organisationen, insbesondere mit den nichtstaatlichen spezialisierten Fachberatungsstellen.