LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4132 07.11.2018 Datum des Originals: 07.11.2018/Ausgegeben: 12.11.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1562 vom 8. Oktober 2018 des Abgeordneten Karl Schultheis SPD Drucksache 17/3862 Kinderarmut im Kreis Euskirchen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Nach Schätzung des Deutschen Kinderschutzbundes (DSKB) leben rund 4,4 Millionen Kinder in Deutschland in Armut. Der Trend im Kreis Euskirchen ist ebenfalls besorgniserregend: Jedes achte Kind unter 18 Jahren lebt dort in Armut. Dies ergab eine Studie der Hans-Böckler- Stiftung, die Ende 2017 veröffentlicht wurde. Auch wenn die Kinderarmut im Kreis Euskirchen noch rund 2,3 Prozent unter dem Bundesdurchschnitt liegt, so ist die Quote der Kinder mit SGB II-Bezug in 2011 von 9,6 Prozent auf nun mehr 12,3 Prozent gewachsen. Diese Steigerung gibt Grund zur Sorge. Oftmals sind die Eltern, auch im Kreis Euskirchen, in prekären Beschäftigungsverhältnissen oder sogar erwerbslos. Arme Kinder haben auch immer arme Eltern! In Deutschland werden Kinder als „arm“ definiert, die in einem Haushalt leben, der staatliche Grundsicherungsleistungen empfängt. Laut einer Studie der Bertelsmann Stiftung ist die Armutsrisikoquote bei Alleinerziehenden und Familien mit mehr als zwei Kindern dabei besonders hoch. Arme Kinder sind in ihrer Schullaufbahn benachteiligt. Ihnen fehlt eine adäquate Schulausstattung, die viel zu häufig nur aus gebrauchten Materialien besteht. Wenn sie ein Frühstück dabeihaben, ist dies selten eine ausgewogene und gesunde Mahlzeit. (Auch) Die Kosten für das Mittagessen können sich viele dieser Familien nicht leisten. Darüber hinaus können die Kinder an sozialen, kulturellen und sportlichen Angeboten nicht teilnehmen, wodurch sie Nachteile haben und teils ausgegrenzt werden. Die Benachteiligung zieht sich wie ein roter Faden auch durch andere Lebensbereiche, so dass die soziale Herkunft der Kinder ihre persönliche Entwicklung und die gesellschaftliche Teilhabe erschwert. Von einer Chancengleichheit im Sinne gerechter Startbedingungen für das Leben kann hier keine Rede sein. Der DSKB weist daher zurecht seit Jahren darauf hin, dass das Einkommen zwar eine Schlüsselrolle bei der Bewertung von „Armut“ spielt, darüber hinaus aber die daraus folgenden mangelnden Möglichkeiten in den Lebensbereichen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4132 2 „Bildung“, „Arbeit“, „Wohnen“, „Gesundheit“, „Freizeit“ und „soziale Netzwerke“ das wahre Ausmaß der Kinderarmut ausmachen. Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 1562 mit Schreiben vom 7. November 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration sowie der Ministerin für Schule und Bildung beantwortet. 1. Wie hat sich die Kinderarmut in den einzelnen Kommunen des Kreises Euskirchen in den letzten zehn Jahren entwickelt? (Bitte nach Jahr und Kommune) Absolute Zahlen sowie die Mindestsicherungsquote und ihre Entwicklung in den letzten zehn Jahren für die einzelnen 11 kreisangehörigen Kommunen ergeben sich aus den beigefügten tabellarischen Übersichten (Anlagen 1 und 2). 2. Wie haben sich die Maßnahmen aus dem Projekt „Kein Kind zurücklassen“ auf die Situation der Kinderarmut im Kreis Euskirchen ausgewirkt? (bitte mit konkreten Zahlen und Maßnahmen) Der Kreis Euskirchen ist seit 2017 eine von insgesamt 40 Modellkommunen des Programms „Kommunale Präventionsketten“ (ehemals „Kein Kind zurücklassen“). Für das Jahr 2017 erhielt der Kreis Euskirchen eine Zuwendung in Form einer Personalpauschale in Höhe von 29.997,30 Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF), die seitens des Kreises um den identischen Betrag kofinanziert wird. Die Mittel werden zur Finanzierung einer Personalstelle eingesetzt, die die ämter- und dezernatsübergreifende Zusammenarbeit im Rahmen der Umsetzung der Projektziele des Kreises koordiniert. Für 2018 erhält der Kreis Euskirchen ebenfalls eine Personalpauschale aus dem ESF in entsprechender Höhe. Erst seit 2018 werden überhaupt Landesmittel bereitgestellt, um konkrete Maßnahmen zum Schließen von Lücken in kommunalen Präventionsketten zu bezuschussen (Einzelplan 07, Kapitel 040, Titelgruppe 70) mit einem Förderhöchstbetrag von 35.000 Euro je Programmkommune. Der Kreis Euskirchen hat die Möglichkeit einer Antragstellung nicht wahrgenommen. Vor diesem Hintergrund und da kommunale Präventionsketten auf lange Sicht wirken, sind unmittelbare Auswirkungen auf die Kinderarmut im Kreis Euskirchen noch nicht feststellbar. 3. In welchem Umfang wurden Fördermittel zur Bekämpfung der Kinderarmut abgerufen? (nach Art der Fördermaßnahme, in Prozent der verfügbaren Fördermittelsummen, getrennt nach Kommune, nach Leistungsempfänger und nach Schulform) In Bezug auf das Programm „Kommunale Präventionsketten“ wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Im Hinblick auf Fördermöglichkeiten durch den Aufruf „Starke Quartiere – starke Menschen“ (SQsM) wird mitgeteilt, dass Mittel des ESF zum Thema Kinderarmut im Rahmen von SQsM aus dem Kreis Euskirchen nicht beantragt wurden. Insofern können ESF-Mittel durch den Kreis Euskirchen auch nicht „abgerufen“ werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4132 3 Seit dem Jahr 2015 finanziert das Land Nordrhein-Westfalen mit jährlich rd. 47,7 Mio. EUR das Programm „Soziale Arbeit an Schulen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets“. Mit den bereitgestellten Mitteln werden die Kommunen bei der sozialraumorientierten Jugend- und Sozialarbeit unterstützt. Hauptaufgabe der eingesetzten Bildungs- und Teilhabeberaterinnen und -berater ist die Vermittlung von Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets, um die gesellschaftliche und arbeitsmarktliche Integration durch Bildung zu forcieren sowie Bildungsarmut und soziale Exklusion zu verringern bzw. ganz zu vermeiden. Das Landesprogramm, an dem alle nordrhein-westfälischen Kommunen partizipieren, gilt damit als ein Baustein für die gesellschaftliche Integration von finanziell benachteiligten Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen. Im Jahr 2017 hat der Kreis Euskirchen 170.973,73 EUR aus diesem Landesprogramm erhalten. Dies entspricht dem maximalen Förderbetrag aus dem Landesprogramm für den Kreis Euskirchen. Mit den Mitteln wurden insgesamt 10 Bildungs- und Teilhabeberaterinnen und -berater mitfinanziert, die an insgesamt 14 Schul- und Bildungseinrichtungen des Kreises Euskirchen eingesetzt waren. In den Jahren 2015 - 2016 wurden im Rahmen des Programms „NRW hält zusammen… für ein Leben ohne Armut und Ausgrenzung“ ein Projekt des Kreises Euskirchen (Quantitative und qualitative Jugendbefragung - 14 bis 18 Jährige - zur Entwicklung zukunftsfähiger Konzepte im Quartier) gefördert. Die Zuwendung aus Landesmitteln betrug hierbei ein Prozent der für das gesamte Programm zur Verfügung stehenden Zuwendungsmittel. Im Rahmen des Aufrufs „Zusammen im Quartier - Kinder stärken -Zukunft sichern“ liegt bislang kein Antrag einer Kommune oder eines freien Trägers aus dem Kreis Euskirchen vor. 4. Welche Gründe sieht die Landesregierung, warum vorhandene Mittel aus Programmen und Förderungen zur Bekämpfung der Kinderarmut nicht abgerufen werden? Die Entscheidung über die Teilnahme an Landesförderprogrammen obliegt der kommunalen Selbstverwaltung der Kommunen. Dies gilt ebenso für eine Beteiligung freier Träger, soweit sie antragsberechtigt sind. Gemeinden und Städte aus dem Kreis Euskirchen haben sich am Aufruf „Starke Quartiere – starke Menschen“ bisher nicht beteiligt. Beim Landesprogramm „Soziale Arbeit an Schulen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets“ wurden alle zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel durch den Kreis Euskirchen im Jahr 2017 abgerufen. 5. Welche kurzfristigen und langfristigen Maßnahmen erwägt die Landesregierung, um die Kinderarmut im Kreis Euskirchen zu senken? Die Landesregierung wird Prävention (zur Bekämpfung der negativen Folgen von Kinderarmut) flächendeckend und nachhaltig stärken. Der Haushaltsentwurf 2019 enthält für den Aufbau kommunaler Präventionsketten zusätzliche Mittel in Einzelplan 07, Kapitel 040, Titelgruppe 70. Der Aufbau kommunaler Präventionsketten kann sich erst mittel- und langfristig auf die Entwicklung der Kinderarmutsquote auswirken, da er beim Kind selbst und nicht an der Einkommenssituation der Eltern ansetzt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4132 4 Das Landesprogramm „Soziale Arbeit an Schulen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets“ wurde frühzeitig bis zum Ende des Jahres 2020 verlängert. Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Landtag ist für den Haushalt 2019 überdies geplant, die Finanzierung des Landesprogramms bis zum Jahr 2022 einschließlich sicherzustellen, um den Kommunen weitere Planungssicherheit auf diesem Gebiet zu ermöglichen und dadurch den Kindern und Jugendlichen weiterhin Unterstützungsmöglichkeiten zu bieten. Auch wenn sich der Lebensstandard von Kindern im untersten Einkommensbereich der Gesellschaft befindet, darf dies keine Ausgrenzung nach sich ziehen. Schulsozialarbeit sowie Leistungen zur Bildungs- und Teilhabe können hier kompensatorisch wirken. Schulsozialarbeit versteht sich auch als ein Handlungsfeld der Jugendhilfe. Über die genaue Anzahl der Schulsozialarbeiter/innen im kommunalen Dienst liegen dem Schulministerium keine Informationen vor. Das Land wertschätzt den hohen Stellenwert der Sozialarbeit an Schulen. Deshalb stellt auch das Ministerium für Schule und Bildung in Ergänzung der kommunalen Schulsozialarbeit landeseigene Stellen für die Beschäftigung von Fachkräften für Schulsozialarbeit zur Verfügung, die unbefristet und dauerhaft finanziell gesichert sind: Mit dem Haushalt 2018 wurden mit Beginn des Schuljahrs 2018/2019 ab dem 1. August 2018 insgesamt 968 Stellen für die Schulsozialarbeit und den Bereich der Integration bereitgestellt. Die Landesstellen unterteilen sich in 482 Tarifstellen für Fachkräfte für Schulsozialarbeit (Gesamtschulen: 345 Stellen, Sekundarschulen: 124 Stellen, Gemeinschaftsschulen: 10 Stellen, Realschulen: 3 Stellen), die aus dem Ganztagszuschlag der Schulen finanziert werden. Außerhalb des Ganztagszuschlags werden als Mehrbedarf 250 Planstellen für Hauptschulen und 10 Planstellen für Förderschulen bereitgestellt, die auch für sozialpädagogische Kräfte geöffnet sind. Jede Schule kann je nach Schulgröße bis zu zwei Lehrerstellen in Stellen für Schulsozialarbeit umwandeln. Voraussetzung ist, dass die Erteilung des Unterrichts gemäß Stundentafel gewährleistet ist. Die Kommunen stellen in der Regel in gleicher Höhe Stellen für die Schulsozialarbeit zur Verfügung („Matching-Verfahren“). An Schulen mit gebundenem Ganztag sind Stellen bzw. Stellenanteile aus dem Ganztagszuschlag in Anspruch zu nehmen. Schulen ohne Ganztag, z.B. Berufskollegs, können reguläre Lehrerstellen dafür verwenden. Aktuell werden landesseitig 350 Lehrerstellen für den Einsatz sozialpädagogischer Fachkräfte in Schulen genutzt (RdErl. v. 23 Januar 2008 „Beschäftigung von Fachkräften für Schulsozialarbeit in NRW.“). Weitere Fördermöglichkeiten im Rahmen von Schulsozialarbeit: Das Programm „Geld oder Stelle“ zur Kapitalisierung von Lehrerstellen im Ganztag gibt mit Anstellungsträgerschaft bei der Kommune oder den freien Trägern ebenfalls Möglichkeiten zur Finanzierung von Schulsozialarbeit durch das Land. Schließlich haben die Kommunen Schulsozialarbeit aufund ausgebaut. Die Kommunen haben vielerorts Träger der freien Jugendhilfe als Anstellungsträger beauftragt. Mit dem aktuellen Programmaufruf „Zusammen im Quartier - Kinder stärken - Zukunft sichern“ (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales) wurde darüber hinaus ein Förderprogramm gegen Kinderarmut aufgelegt, in dessen Mittelpunkt einkommensarme Kinder, Jugendliche und ihre Familien stehen, die in benachteiligten Quartieren leben. Ihre Teilhabechancen sollen verbessert werden, denn sie sind besonders von Armut und Ausgrenzung betroffen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4132 5 Bausteine des Aufrufs sind die Förderung qualifizierter Bezugspersonen im Quartier, Maßnahmen für gesundes Aufwachsen sowie Aktivitäten zur Implementierung von Sozialplanungsprozessen in Gemeinden. Über den Programmaufruf werden jährlich acht Millionen Euro aus Landes- und ESF-Mitteln zur Verfügung gestellt. Antragsberechtigt sind juristische Personen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Hierzu zählen neben den Gebietskörperschaften auch Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie weitere Akteure, die für das Quartier aktiv sind. M^laQ€{/ / Empfängerinnen und Empfänger von Wfindesfsicherungsleistungen*) unter 18 Jahren im Kreis Euskirchen zum Jahresende Region Euskirchen Bad Münstereifel, Stadt Blankenheim Dahlem Euskirchen, Stadt Heilenthal Kai! IVfechernich, Stadt Nette rs heim Schleiden, Stadt Weilerswist Zülpich, Stadt 2007 4077 248 87 111 1622 99 192 737 76 211 272 422 2008 3836 242 91 69 1610 94 192 642 69 172 238 417 2009 3710 199 92 74 1650 99 195 G88 48 128 204 333 2010 i 3296 186 92 51 1484 64 169 568 46 112 200 324 2011 3330 192 88 51 1503 65 147 549 56 152 191 336 2012 f 3315 176 70 55 1515 67 152 548 51 162 202 317 2013 3382 199 95 51 1525 67 157 542 52 189 180 325 2014 3658 206 109 50 1604 74 171 575 57 244 201 367 2015 4388 310 166 62 1784 81 242 749 75 219 261 439 2016 4313 288 137 61 1777 85 225 712 86 233 272 437 2017 4336 277 165 67 1775 95 227 683 82 247 305 413 *) Mindestsicherungsieistungen sind finanzielle Hiifen des Staates, die zur Sicherung des sozioökonomischen Existenzminimums an leistungsberechtigte Personen gezahlt werden. Dazu zählen folgende Leistungen: Gesamtregeileistung nach dem SGB II „Grundsjcherung für Arbeitsuchende" (Arbeitslosengeld II / Sozialgeld), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsmindenjng nach dem SGB Xl! „Sozialhilfe", laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem SGB Xl! und Regellejstungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). - - - Datenqueifen: Bundesagentur für Arbeit, Ergebnisse der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende jeweils zum Berichtsmonat Dezember; IT NRW, Ergebnisse der Sozialhilfestatistik, derSlatistikderGrundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie der Asylbewerberleistungsstatistik (jeweils zum Stichtag 31.12.) ^(aQe o2/ {J Mindestsicherungsquote*) von unter 18 Jährigen im Kreis Euskirchen Region Euskirchen Bad Münstereifel, Stadt Biankenheim Dahlem Euskirchen, Stadt Hellenthal Kall Mechernich, Stadt Nettersheinn Schleiden, Stadt Weilerswist Zülpich/ Stadt 2007 11,0 7,4 4,9 13,0 15,6 5,9 8,4 13,3 4,7 7,8 9,4 10,8 2008 10,6 7,4 5,4 8,2 15,7 5,8 8,7 11/9 4,5 6,6 8,3 10,8 2009 10,5 6,3 5,5 8,7 16,1 6,4 9,0 13,2 3,3 5,2 7,4 8,9 2010 9,6 6,2 5,8 6/4 14,7 4,4 8,1 11,2 3,3 4,7 7,5 8,8 2011 10,0 6,8 5,8 6,3 15,2 4/6 7,3 11,1 4,1 6,6 7,4 9,4 2012 10,2 6,4 4,9 6,9 15,5 4/8 7,7 11,1 3/9 7,3 7,7 9,1 2013 10,5 7,4 6/8 6,6 15,7 5,1 8,2 11,2 4,2 8,6 6,7 9,5 2014 11,5 7,9 8,3 6,6 16,5 5,7 9,1 11/9 4,7 11,3 7,2 10,8 2015 13,6 11,8 12,4 8,1 18,1 6,3 12,9 15,5 6,2 10,0 9,0 12,9 2016 13,4 11,0 10,5 8,2 17,9 7,1 11,8 14,8 7/3 11,2 8,9 13,0 2017 13,5 10,8 12,8 9,1 17,7 8,1 12,1 14,1 7.2 11,6 9,8 12,4 *) Die MEndestsicherungsquofe ist ein zusammengefasster Indikator, der den prozentualen Anteii der Empfänger/-innen von Mindestsjcherungsleistungen an der Gesamfbevölkerung darstellt.--- Datenquellen: Bundesagentur für Arbeit, Ergebnisse der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende jeweils zum Berichtsmonat Dezember; IT NRW, Ergebnisse der Sozialhilfestatistik, der Statistik der Grundsjcherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie der Asylbewerberleistungsstatistik (jeweils zum Stichtag 31.12.). sowie der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes auf Basis der VZ87 (bis 2010) bzw. des Zensus 2011 (ab 2011) jeweils zum Stichtag 31.12. 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