LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4134 07.11.2018 Datum des Originals: 06.11.2018/Ausgegeben: 12.11.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1570 vom 11. Oktober 2018 der Abgeordneten Carsten Löcker und Susana dos Santos Herrmann SPD Drucksache 17/3881 Wann kommen die Daten aus NRW in den Unfallatlas der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder stellen unter dem Link https://unfallatlas.statistikportal.de/ den so genannten Unfallatlas zur Verfügung. Hier werden die Daten der Ämter gesammelt, sodass eine umfangreiche geografische Darstellung der Unfallschwerpunkte straßengenau möglich ist. Auch Verkehrsträger lassen sich auflisten. Dies ist ein sehr wertvolles Tool, um bspw. einen sicheren Schulweg für Kinder herauszusuchen. Daten aus NRW fehlen aktuell. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1570 mit Schreiben vom 6. November 2018 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Warum liegen die Daten aus NRW noch nicht vor? Für die Darstellung der Unfälle im Unfallatlas ist es erforderlich, dass jeweils genaue Angaben zum Unfallort (Geokoordinaten) elektronisch vorliegen. Die Daten für 2017 weisen nicht die notwendige elektronische Georeferenzierung auf. Ein händisches Referenzieren im Nachgang konnte nicht flächendeckend geleistet werden, so dass auf die Darstellung der Straßenverkehrsunfälle aus Nordrhein-Westfalen im Unfallatlas verzichtet wurde. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4134 2 2. Welche Stelle ist für die Darstellung zuständig und welcher Arbeitsablauf ist dafür notwendig? Der Unfallatlas der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder beruht auf den Ergebnissen der Statistik der Straßenverkehrsunfälle. Gemäß Straßenverkehrsunfallstatistikgesetz (StVUnfStatG) übermitteln die Polizeidienststellen eines Landes monatlich die von ihnen erfassten Daten zu Straßenverkehrsunfällen an das jeweils zuständige Statistische Landesamt. In Nordrhein-Westfalen übernimmt das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein- Westfalen (LZPD NRW) diese Aufgabe zentral für die Kreispolizeibehörden. Der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) nimmt in seiner Funktion als Statistisches Landesamt die Daten entgegen und führt weitere Bearbeitungsschritte aus. Gemäß den Regelungen im Verbund der Statistischen Ämter koordiniert das Statistische Bundesamt den Einsatz der Landesämter und führt die Landesergebnisse zu einem Bundesergebnis zusammen. Sobald die endgültigen Ergebnisse für ein Berichtsjahr vorliegen (im Frühjahr des Folgejahres), initiiert das Bundesamt ihre Übernahme in den Unfallatlas. Sobald dem LZPD NRW elektronisch Geokoordinaten flächendeckend zu allen Unfällen vorliegen, kann IT.NRW die Informationen an das Statistische Bundesamt weiterleiten, um sie dann in den Unfallatlas übernehmen zu lassen. 3. Wann werden die Zahlen aus NRW an den Unfallatlas übermittelt? Durch die Umstellung der Erfassung von Unfalldaten auf das System EUSKa (Elektronische Unfalltypen-Steckkarte) Anfang des Jahres 2018 erfolgt eine Georeferenzierung automatisch. Für das Berichtsjahr 2018 wird demnach eine Georeferenzierung vorliegen. So sollten ab Mitte nächsten Jahres auch zu den nordrhein-westfälischen Straßenverkehrsunfällen des Jahres 2018 Geokoordinaten bereitgestellt werden können und eine Darstellung im Unfallatlas möglich sein. 4. Wann ist damit zu rechnen, auch Daten aus NRW dann im Unfallatlas abzurufen? Voraussichtlich Mitte des Jahres 2019.