LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4135 07.11.2018 Datum des Originals: 06.11.2018/Ausgegeben: 12.11.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1624 vom 22. Oktober 2018 der Abgeordneten Herbert Strotebeck und Helmut Seifen AfD Drucksache 17/4022 Prüfung der Studentenvertretungen durch den Landesrechnungshof Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Durch die Kleine Anfrage „Studentenvertretungen an Hochschulen in NRW“1 wurde bekannt, dass knapp 40 Prozent der Studentenvertretungen staatlicher Hochschulen in NRW noch nie durch den Landesrechnungshof überprüft wurden oder kein Datum einer letzten Prüfung bekannt ist. Unter anderem die Studentenvertretung der Universität zu Köln mit ihren über 49.000 Studenten wurde noch nie durch den Landesrechnungshof kontrolliert. Ebenso wurde durch die Kleine Anfrage der AfD publik, dass es drei Hochschulleitungen gibt, welche die Namen ihrer eigenen Studentenvertreter im Hochschulparlament nicht kennen. Laut Landesregierung sind auch nur an vier von 37 NRW-Hochschulen Informationen über die Vertreter in den Studentenparlamenten öffentlich abrufbar. Teilweise ist sogar die Wahlbeteiligung der letzten Parlamentswahl den Hochschulleitungen nicht bekannt. Der Verdi- Landesbezirk NRW hatte noch vor Veröffentlichung der Antwort in einer Stellungnahme (Zuschrift 17/152) zur AfD-Anfrage behauptet, „dass nahezu alle geforderten Informationen online offiziell einsehbar sind.“ Anlass für die Kleine Anfrage der AfD waren „Studenten unter Klüngelverdacht“2 an einer Berliner Universität und die Forderung nach „mehr Transparenz“3 in den Hochschulvertretungen. 1 www.landtag.nrw.de/Dokumentenservice/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-3722.pdf 2 www.spiegel.de/lebenundlernen/uni/berlin-humboldt-universitaet-verklagt-eigene-studenten-a-1221753.html 3 www.berliner-zeitung.de/wissen/mehr-transparenz-gefordert-humboldt-uni-verklagt-eigene-studentenvertreter- 31067992 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4135 2 Die Ministerin für Kultur und Wissenschaft hat die Kleine Anfrage 1624 mit Schreiben vom 6. November 2018 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Zu welchen Ergebnissen kam die jeweils letzte Landesrechnungshof-Prüfung der Studentenvertretungen der staatlichen Hochschulen in NRW (bitte aufschlüsseln nach Hochschule)? Da die Rechtsaufsicht über die Studierendenschaften gemäß § 53 Abs. 6 Hochschulgesetz durch die Rektorate der jeweiligen Hochschule ausgeübt wird, liegen im Ministerium für Kultur und Wissenschaft keine Informationen zu den Inhalten der benannten Prüfungen des Landesrechnungshofes vor. 2. Brachten weiter zurückliegende Überprüfungen gravierende Unregelmäßigkeiten in der Rechnungslegung der Asten zutage (bitte aufschlüsseln nach Hochschule und Art der Unregelmäßigkeiten)? Die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Studierendenschaften wurde durch den Landesrechnungshof in den Jahresberichten der Jahre 2009 (Abschnitt 16), 2000 (Abschnitt 22) und 2004 (Abschnitt 17) thematisiert. Aufgrund archivrechtlicher Vorgaben liegen zu den Inhalten der Prüfungsverfahren im Ministerium für Kultur und Wissenschaft keine Informationen mehr vor. Ein Prüfungsverfahren der Studierendenschaft der jetzigen Universität Duisburg-Essen, in dem vergleichbare Mängel wie in den oben genannten Jahresberichten festgestellt worden waren, wurde im September 2007 durch den Landesrechnungshof mit der Feststellung abgeschlossen, dass die Sanierung des Haushalts der Studierendenschaft gelungen sei. 3. Warum wurde die Studentenvertretung der Universität zu Köln noch nie durch eine zuständige Prüfungsinstanz des Landes kontrolliert? Fragen zur Arbeitsplanung des Landesrechnungshofes können durch die Landesregierung nicht beantwortet werden, da dieser als unabhängiges Organ der Finanzkontrolle nur dem Gesetz unterworfen ist. 4. Wie beurteilt die Ministerin für Kultur und Wissenschaft, Isabel Pfeiffer-Poensgen, die gegenwärtige Transparenz der Studentenvertretungen in Nordrhein- Westfalen? 5. Sieht die Landesregierung Änderungsbedarf in der gegenwärtig nicht vollständigen Transparenz der Studentenvertretungen? Aus Gründen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 4 und 5 gemeinsam beantwortet. Im Rahmen der Finanzkontrolle der Studierendenschaften sieht § 24 der Haushalts- und Wirtschaftsführungs-Verordnung der Studierendenschaften NRW (HWVO NRW) vor, dass das jeweilige Rechnungsergebnis mindestens zwei Wochen vor Beschlussfassung des Studierendenparlaments dazu hochschulöffentlich bekannt zu machen ist. Damit wird im Rahmen der Finanzkontrolle der Studierendenschaften Transparenz hergestellt.