LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4138 07.11.2018 Datum des Originals: 31.10.2018/Ausgegeben: 16.11.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage 8 der Fraktion der SPD Drucksache 17/3349 Wie haben sich die Arbeitsbedingungen des Personals an den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen entwickelt? Die Ministerin für Kultur und Wissenschaft hat die Große Anfrage 8 namens der Landesregierung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4138 2 Vorbemerkung der Großen Anfrage Mit dem im Jahr 2014 beschlossenen Hochschulzukunftsgesetz hat die SPD-geführte Vorgängerregierung die Frage nach der Qualität der Arbeitsbedingungen an den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit gerückt. Hintergrund waren die vielfach vorgetragenen Beschwerden und vom Hochschulpersonal geäußerten Befürchtungen, dass ohne entschiedene politische Schritte, die Hochschulen in NRW als attraktiver Arbeitgeber zurückfallen und ihre Zukunftsfähigkeit gefährdet sei. Ausdruck dieser Einschätzung ist § 34a des Hochschulzukunftsgesetzes, der die Etablierung eines Rahmenkodexes für gute Beschäftigungsbedingungen des Hochschulpersonals normierte. Diese gesetzgeberische Initiative wurde vom Wissenschaftsrat ausdrücklich begrüßt. In einem langwierigen Dialogprozess wurde ein Vertrag zwischen den Hochschulleitungen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem Wissenschaftsministerium ausverhandelt, der dieser Zielsetzung Rechnung trägt. Auch wenn der Vertrag nicht den Begriff des Rahmenkodexes nutzt, war die gesetzliche Initiative notwendig, um zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen. Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft kommentiert auf seiner Homepage den Vertragsabschluss wie folgt: „70 Hochschulen und mehr als 50 außeruniversitäre Forschungseinrichtungen machen Nordrhein-Westfalen zur dichtesten Wissenschaftsregion Europas. Dafür braucht das Land hervorragende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Die Hochschulen und Forschungseinrichtungen konkurrieren national und international um die besten Köpfe, sowohl mit der Wirtschaft als auch innerhalb der Wissenschaft. Sie können diesen Wettbewerb nur gewinnen, wenn sie durchweg gute Beschäftigungsbedingungen anbieten. Um auch auf der Landesebene konkrete Verbesserungen für die Beschäftigten zu erreichen, hat das Wissenschaftsministerium gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber- (Hochschulen) und der Arbeitnehmerseite (Landespersonalrätekonferenzen) einen Rahmenvertrag für gute Beschäftigungsverhältnisse erarbeitet. NRW hat damit einen bundesweiten Maßstab aufgestellt. Einerseits, weil sich Hochschulen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und das Ministerium auf gemeinsame Standards geeinigt haben, andererseits aufgrund der inhaltlichen Tragweite des Vertrages.“ In dem abgeschlossenen Vertrag ist eine Evaluierung verabredet, die vier Jahre nach Unterzeichnung des Vertrages durch die sogenannte Ständige Kommission erfolgen soll. Ohne diese Evaluierung abzuwarten, plant die Landesregierung in ihrem Gesetzentwurf die Abschaffung des – aus ihrer Sicht entbehrlichen – § 34a des Hochschulgesetzes. Vor diesem Hintergrund erscheint es notwendig, die Entwicklung der Beschäftigungsverhältnisse an den Hochschulen seit Inkrafttreten des § 34a des Hochschulgesetzes zu hinterfragen, um feststellen zu können, ob die geplante Abschaffung des § 34a des Hochschulgesetzes Folgewirkungen an den Hochschulen entwickelt. Da die Hochschulen sich zudem in der im Oktober 2016 unterzeichneten Hochschulvereinbarung verpflichtet haben, verstärkt dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse zu finanzieren und dies insbesondere für den Vertrag "Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal" sowie für die Beteiligung an geplanten Bund-Länder-Programmen für den sogenannten wissenschaftlichen Nachwuchs gilt, erscheint es sinnvoll, auch hier die entsprechende Umsetzung zu validieren. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4138 3 Vorbemerkung der Landesregierung Die vorliegende Große Anfrage der Fraktion der SPD steht im sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der anstehenden Novellierung des Hochschulgesetzes, insbesondere mit der geplanten Streichung der Vorschrift des § 34a des Hochschulgesetzes Nordrhein- Westfalen, der die Etablierung eines Rahmenkodexes für gute Beschäftigungsbedingungen des Hochschulpersonals normiert. Die Große Anfrage 8 ist in acht Themenfelder gegliedert: 1. Landesweiter Arbeitsmarkt der Universitäten und Hochschulen, 2. Umsetzung der Hochschulvereinbarung vom 26.10.2016, 3. Sondermittel aus dem Hochschulpakt III im Bereich Humanmedizin, 4. Veränderung der Arbeitsbedingungen der Personalgruppen, 5. Personalentwicklung, 6. Angebot von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für befristet Beschäftigte, 7. Chronisch Kranke und schwerbehinderte Beschäftigte, 8. Gesundheitsmanagement. Für die Landesregierung sind attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal der Hochschulen ein wichtiges Anliegen. Zwar gibt es derzeit Pläne, im Rahmen der anstehenden Novellierung des Hochschulgesetzes die Vorschrift des § 34a aus dem Gesetz zu streichen. Diese Streichung soll erfolgen, nachdem die Hochschulen in der Trägerschaft des Landes Nordrhein-Westfalen im Jahr 2015 einen Vertrag für gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal mit den Landespersonalrätekonferenzen und dem (damaligen) Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung abgeschlossen haben. Seitdem sind die Verträge an den einzelnen Hochschulen in Kraft und werden vor Ort gelebt. Der Regelung des § 34a bedarf und bedurfte es nicht. Durch die Streichung des § 34a aus dem Hochschulgesetz wird sich an der Geltung der Verträge an jeder Hochschule nichts ändern: Die Verträge bleiben weiterhin in Kraft. Die in dem Vertrag über gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal vorgesehene Evaluierung wird derzeit von der Ständigen Kommission zur Evaluierung und Fortentwicklung des Vertrages über gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal geplant. Die Evaluierung nach 4 Jahren ist Bestandteil des Vertrages über gute Beschäftigungsbedingungen und wird daher unabhängig von der geplanten Streichung der Vorschrift wie vorgesehen erfolgen. Den Zeitraum von 4 Jahren hat die damalige Landesregierung selbst für angemessen für die Evaluierung gehalten. Die Große Anfrage beinhaltet eine Reihe von Fragen, die sich letztendlich nur beantworten ließen, wenn die Personalakten der ungefähr 130.000 Beschäftigten (ohne das Personal der Klinika) einzeln ausgewertet würden. Ein solches Unterfangen würde einen unabsehbar langen Zeitraum in Anspruch nehmen, in größerem Umfang Hochschulpersonal binden und die Hochschulen in der Erfüllung ihrer originären Aufgaben nicht unerheblich beeinträchtigen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4138 4 Die frühere Landesregierung selbst hatte im Jahr 2012 die Studie "Befristete Beschäftigung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in Nordrhein-Westfalen" in Auftrag gegeben. Hierbei stellte sich heraus, dass die Erhebung der Daten für die Studie einen unerwartet langen Zeitraum (von fast zwei Jahren) in Anspruch nahm, obwohl man in die Studie lediglich sechs Einrichtungen (Hochschulen und Forschungseinrichtungen) einbezogen hatte und sich die Erhebungen nur auf Befristungen bezog. Demgemäß lassen sich diese Fragen nur allgemein beantworten. Die Landesregierung versteht den Begriff der Hochschulen im Sinne der Großen Anfrage 8 dahingehend, dass er sowohl die Universitäten als auch die Fachhochschulen in der Trägerschaft des Landes Nordrhein-Westfalen umfasst, vergleiche hierzu § 1 des Hochschulgesetzes. Indem die Fragestellungen jeweils an das Hochschulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen anknüpfen und nicht an das Kunsthochschulgesetz, fallen die Kunsthochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen aus dem einzubeziehenden Kreis der Hochschulen heraus. Zur Beantwortung der Großen Anfrage wurde für eine Reihe von Fragen auf die Daten der amtlichen Hochschulstatistik zurückgegriffen, da nur so eine fristgerechte Beantwortung möglich war. Aktuell liegen für die Hochschulen in Trägerschaft des Landes Daten zu ca. 157.000 Personen vor. Die Auswertung dieses Datenbestands hinsichtlich einiger Fragestellungen ist auf Grund der Definitionen in der Amtlichen Statistik mit Einschränkungen verbunden. Die amtliche Hochschulstatistik stellt grundlegende Informationen für die Planung und politische Gestaltung des Hochschulwesens bereit. Im Rahmen der Hochschulstatistiken werden Daten über die Anzahl der Studierenden und Studienanfänger, Absolventen, Habilitierten, Gasthörer, Personal an Hochschulen und die Finanzen der Hochschulen erhoben. Rechtsgrundlage ist die am 1.6.1992 in Kraft getretene Neufassung des Gesetzes über die Statistik für das Hochschulwesen (Hochschulstatistikgesetz – HStatG vom 2. November 1990). Durch Art. 1 des Gesetzes vom 2. März 2016 (BGBl. I S. 342) ist das Hochschulstatistikgesetz vom 2. November 1990 novelliert worden. Dieses Gesetz gibt die Merkmale vor, die im Rahmen der einzelnen Berichtskreise erhoben werden. Im Rahmen der Novellierung des HStatG haben sich Anzahl und Definition der erhobenen Merkmale zum Teil geändert, sodass nicht immer ein Vergleich der nachgefragten Zeitpunkte möglich war. Die für die Beantwortung der Fragen verwendete Hochschulpersonalstatistik erhebt Daten des Personals zu den Stichtagen 1.12. des jeweiligen Jahres. Die erhobenen Daten erlauben keine individuelle Verfolgung der Veränderungen der Beschäftigungsverhältnisse von Personen im Hochschuldienst. Angaben über Veränderungen werden deshalb als Saldo von Bestandgrößen ausgewiesen. Ausgewertet wurden die Daten der Universitäten in Trägerschaft des Landes inklusive der medizinischen Einrichtungen und der Fachhochschulen in Trägerschaft des Landes. Etliche Fragestellungen erforderten aber auch eine intensive Bearbeitung unter Beteiligung der Hochschulen. Hierzu wurden die Hochschulen nach Auswahl der durch sie zu beantwortenden Fragen angeschrieben und um Beiträge gebeten. Alle Hochschulen beteiligten sich an der Beantwortung der Großen Anfrage 8. Die Rückmeldungen der Hochschulen wurden anschließend durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft ausgewertet und zum Teil zusammengefasst dargestellt. Entsprechend dem Verständnis der Landesregierung von autonomen Hochschulen werden deren Beiträge LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4138 5 im Übrigen mit dem Inhalt wiedergegeben, wie sie von den Hochschulen übersandt worden sind (Formatierungen und kleine redaktionelle Änderungen ausgenommen). Es ist darauf hinzuweisen, dass die Zeitpunkte der Datenerhebung zwischen amtlicher Statistik und der Statistik der einzelnen Hochschulen differieren. Hieraus können sich Abweichungen ergeben. Neben den einzelnen Hochschulen haben sich auch die Landesrektorenkonferenzen und die Konferenzen der Hochschulkanzler an der Beantwortung der Großen Anfrage 8 beteiligt. Ihre jeweiligen Stellungnahmen zu einzelnen Fragen sind an den entsprechenden Stellen hervorgehoben. Die Sprechergruppen teilen für die Hochschulen mit, diese sähen sich aus ihrer Verantwortung heraus, einen geordneten Hochschulbetrieb zu gewährleisten, außerstande, die an die Hochschulen gerichteten Fragen der Großen Anfrage 8 vollumfänglich zu beantworten. Selbstverständlich würden die Hochschulen alle Daten erheben und Informationen zur Verfügung stellen, für die das mit vertretbarem Aufwand in der gegebenen Frist möglich sei. Und selbstverständlich drücke ihre Reaktion auch keinerlei Vorbehalt gegenüber dem Auskunftsrecht des Parlamentes aus. Sie sähen im vorliegenden Fall aber quantitativ eine Grenze überschritten, die dadurch markiert sei, dass die Hochschulen für einen nicht vertretbaren Zeitraum gehindert sein würden, ihren gesetzlichen Aufgaben nachzukommen. Es wird seitens der Hochschulen davon ausgegangen, dass ihre Haltung Zustimmung finde. Man hoffe darüber hinaus, dass die Gründe, die einer vollumfänglichen Beantwortung im Wege stünden, auch im Landtag auf Verständnis stießen. Mit Blick auf den beschäftigungspolitischen Hintergrund der Anfrage möchten die Hochschulen hervorheben, dass sie ein großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen für ihr Personal haben und engagiert an deren weiterer Verbesserung arbeiten. Dies finde u.a. Ausdruck in dem Vertrag über gute Beschäftigungsbedingungen, den die Hochschulleitungen mit ihren Personalvertretungen im Jahr 2016 abgeschlossen hätten. Viele der in der Großen Anfrage aufgeworfenen Fragen seien Bestandteil dieses Vertrags und würden daher auch Gegenstand der in Artikel 13 Abs. 1 des Vertrags vereinbarten Evaluierung sein. Die Hochschulen hätten in der hierfür eingesetzten Arbeitsgruppe allerdings Wert darauf gelegt, dass die Evaluierung auf einer ausreichenden Erfahrungs- und Datengrundlage und daher erst nach vier Jahren (Artikel 13 Abs. 2) erfolge. Sie seien aus ihren täglichen Erfahrungen heraus davon überzeugt, dass der Vertrag in vielerlei Hinsicht Wirkung entfalte. Für eine umfassende Bewertung seiner Wirkungen sei es aber noch zu früh. Und das gelte, soweit die Große Anfrage Regelungsgegenstände des Vertrags aufgreife, eben auch für diese. 1. Landesweiter Arbeitsmarkt der Universitäten und Hochschulen Die folgenden Fragen beziehen sich jeweils auf Hochschulen in der Trägerschaft des Landes NRW (nachfolgend Hochschulen genannt). Bitte unterteilen Sie die Antworten auf die folgenden Fragen nach Hochschularten, Personalgruppen und Entgeltgruppen. Bitte berücksichtigen Sie den Zeitraum seit dem 01.04.2016. 1.1. In wie vielen Fällen hat es einen Wechsel von Tarifbeschäftigten aus dem Landesdienst an eine Hochschule, von einer Hochschule in den Landesdienst oder zwischen Hochschulen gegeben? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4138 6 1.2. In wie vielen Fällen wurde bei einem solchen Wechsel auf die Einhaltung einer neuerlichen Probezeit verzichtet und in wie vielen nicht? 1.3. In wie vielen Fällen kam es bei einem solchen Wechsel zu Gehaltseinbußen? (Wechsel von TV-Ü in TV-L bzw. niedrigere EG und/oder niedrigere Stufe) 1.4. In wieviel Fällen wurde bei einem solchen Wechsel nach Artikel 1 Abs. 2 des Vertrages über gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal die Mitnahme bereits erreichter Bewährungsaufstiege realisiert und in wie vielen nicht? 1.5. In wie vielen Fällen fand ein Wechsel von einem befristeten in ein unbefristetes und in wie vielen Fällen in ein befristetes Beschäftigungsverhältnis statt? Die Beantwortung der Fragen zu Themenkomplex 1 (Fragen 1.1. bis 1.5.) ist den Hochschulen in dieser Form nicht möglich. Die Sprechergruppen der Rektorinnen und Rektoren sowie Kanzlerinnen und Kanzler teilen hierzu mit, dass die Informationen, auf die sich die Fragen 1.1 bis 1.5 richteten, von den Hochschulen in ihren Personalverwaltungssystemen in der Regel nicht erfasst würden, da es sich bei diesen Angaben um solche Beschäftigteninformationen handele, die für das laufende Arbeitsverhältnis an den Hochschulen nicht relevant seien. Einige dieser Informationen wären durch eine vollständige Recherche in den Personalakten zu ermitteln, andere (z.B. ehemalige Gehälter, Angaben zur Befristung der vorherigen Beschäftigungsverhältnisse) lägen den Hochschulen überhaupt nicht vor. Wo eine Beantwortung durch Einzelrecherche in Personal- oder Vertragsakten grundsätzlich möglich wäre, hätte dies einen ganz außerordentlichen Arbeitsaufwand zur Folge. Die Personalverwaltungen der Hochschulen müssten sich für einige Wochen oder Monate weitestgehend auf die Ermittlung der zu Beantwortung der Großen Anfrage benötigten Informationen konzentrieren und das laufende Geschäft unterbrechen. Ein Verfahrensstopp beispielsweise für laufende Berufungsverfahren, Einstellungs- und Verlängerungsverträge für Tarifbeschäftigte und Hilfskräfte, die Verarbeitung von Änderungsmitteilungen würde einen Stillstand des Personalgeschäfts für längere Zeit und damit eine schwerwiegende Beeinträchtigung des Hochschulbetriebs in Lehre, Forschung und Administration herbeiführen. Auch dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen ist eine Beantwortung aus der amtlichen Statistik nicht möglich. Allgemein gilt, dass der Wechsel von Tarifbeschäftigten vom Arbeitgeber Hochschule zum Arbeitgeber Land bzw. zwischen verschiedenen Hochschulen als Arbeitgeber unproblematisch möglich ist. Die Stellen an den Hochschulen sowie im Dienst des Landes werden für alle Beschäftigten einsehbar im Portal "Stellenmarkt NRW" veröffentlicht. Die Regelung des § 34 Absatz 2 des Hochschulgesetzes (HG) mit ihrer Auslegung durch den Arbeitgeberverband des Landes (AdL) bewirkt, dass bei einem solchen Wechsel keine finanziellen Nachteile befürchtet werden müssen. Aus der amtlichen Statistik kann lediglich auf die Frage 1.5 geantwortet werden. Ausgewertet wurde das hauptberufliche wissenschaftlich- künstlerische Personal und das Verwaltungspersonal nach Hochschulgruppen, Personalgruppen, Dienstbezeichnung, Vergütungsgruppen und Dauer der Beschäftigung. Die zugehörige Tabelle befindet sich in Anlage II, Nr. 1. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4138 7 2. Umsetzung der Hochschulvereinbarung vom 26.10.2016 Wie viele zusätzliche Stellen sind an den Hochschulen mit den mittlerweile für die Grundfinanzierung zur Verfügung gestellten 100 Millionen Euro als Dauerstellen eingerichtet worden? Wie viele Stellen wurden befristet eingerichtet und mit welchen Vertragslaufzeiten? Wir bitten, die Zahlen hochschulscharf zur Verfügung zu stellen und die Vertragslaufzeiten gestaffelt auszuweisen (bis sechs Monate, mehr als sechs bis zwölf Monate, mehr als zwölf bis 18 Monate, mehr als 18 bis 24 Monate, mehr als 24 bis 36 Monate mehr als 36 Monate). Darüber hinaus bitten wir um Aufschlüsselung nach Personalgruppen und Entgeltgruppen sowie der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit mit einer Unterteilung nach Hochschularten. Die Sprechergruppen haben zu dieser Frage mitgeteilt, die Hochschulen hätten, über die zentrale Hochschulstatistik hinausgehend, in der Regel zur Planung und Steuerung ein auf ihre jeweiligen Bedürfnisse ausgerichtetes und mit ihren Gremien abgestimmtes spezifisches Berichtswesen aufgebaut. Es würden hier in großer Zahl Informationen abgefragt, die in entsprechender Auflösung nicht oder, je nach individuellem Zuschnitt des Berichtswesens, nur ausschnitthaft in einzelnen Hochschulen verfügbar seien. Die Berichtssysteme der Hochschulen so umzugestalten, dass Antworten auf die Fragen gegeben werden könnten, würde mit einem enormen Zeit- und Finanzaufwand verbunden sein. Darüber hinaus würden die je nach Bedarf technisch und fachlich unterschiedlich konfigurierten Berichtssysteme zwischen den Hochschulen vereinheitlicht werden müssen. Hierbei würden jedoch gerade die Informationsansprüche, die je nach Bedarfslage in den Hochschulen sehr unterschiedliche Ausprägungen erfahren hätten und auf die hin die Systeme ausgerichtet worden seien, ganz zurückgestellt werden müssen. Beides, der Ressourcenaufwand zur Restrukturierung der vorhandenen Systeme als auch die Vereinheitlichung über die individuellen Informationsbedarfe der Hochschulen hinweg, erscheine den Sprechergruppen weder vertretbar noch sachgerecht. Im Rahmen der jeweils bestehenden Möglichkeiten haben die Hochschulen die Frage wie nachfolgend wiedergegeben beantwortet. Hierbei ist zu beachten, dass es keine Stellen bzw. Stellenpläne gibt und dass sich die Antworten größtenteils auf Vollzeitäquivalente (VZÄ) beziehen. 01 Technische Hochschule Aachen Der RWTH stehen ca. 7,2 Mio. € aus den verstetigten HSP-Mitteln zu. Hieraus wurden 46 unbefristete Stellen (VZÄ) geschaffen (ca. 2,9 Mio). Dies waren im Einzelnen 11 Professoren-Stellen, 24,8 WM-Stellen und 10 BTV-Stellen (jeweils VZÄ) und 32 befristete Stellen, 1 Professoren- Stelle, 27 WM-Stellen und 4 BTV-Stellen (ebenfalls jeweils VZÄ). Im Einzelnen: Unbefristet: Professuren = 11 (VZÄ), W2/W3; (alle Vollzeit) WM-Stellen = 24,8 (VZÄ); E13 oder E14; 22 in Vollzeit und 5 in Teilzeit BTV-Stellen = 10; E9 bis 12; 9 in Vollzeit und 2 in Teilzeit LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4138 8 Befristet: Professoren = 1; W2; (Vollzeit); 5 Jahre WM-Stellen = 27 (VZÄ); E13 oder E 14; 23 Vollzeit, 7 in Teilzeit; Vertragslaufzeit: bis 6 Monate (1), bis 12 Monate (5), bis 18 Monate (6), bis 24 Monate (7), bis 36 Monate (7), > 36 Monate (4) BTV-Stellen = 4; E9 bis 12; alle in Vollzeit; Vertragslaufzeit: jeweils 24 Monate 02 Universität Bielefeld Eine Beantwortung seitens der Uni ist aus folgenden Gründen nicht möglich: Stellenpläne werden nur noch für Haushaltsstellen geführt, im Übrigen werden formal keine Stellen eingerichtet, zusätzliche Mittel werden den Bereichen entsprechend ihrer Zweckbindung zur weiteren Verwendung zur Verfügung gestellt. Inwieweit die Mittel zu einem etwaigen Aufwuchs ganz konkret verwendet wurden oder nicht, ist seitens der Uni nicht valide auszuwerten, daher kann ein Personalaufwuchs nur im Allgemeinen betrachtet werden. 03 Universität Bochum Erstverträge zur Promotion werden in der Regel für drei Jahre ausgestellt. Ebenso orientieren sich seit Einführung der dortigen Beschäftigungsrichtlinie die Drittmittelverträge stärker am Bewilligungszeitraum und es gibt weniger Verträge, die mit einem Stundenumfang unter 19,915 Wochenstunden erstellt werden. Vertragslaufzeiten können zurzeit technisch noch nicht ausgewertet werden und stehen in der entsprechend gewünschten Auflösung nicht zur Verfügung bzw. können in der zur Verfügung stehenden Zeit und ohne erheblichen Mehraufwand nicht ermittelt werden, daher keine Angabe. 04 Universität Bonn Eingerichtete Dauerstellen für Personal in Technik und Verwaltung: TVL E 15 1 VZÄ TVL E 13 6 VZÄ TVL E 12 1 VZÄ TVL E 11 5,75 VZÄ TVL E 10 1 VZÄ TVL E 9 7,33 VZÄ TVL E 8 2,75 VZÄ TVL E 7 1 VZÄ TVL E 6 3,35 VZÄ TVL E 5 4 VZÄ Insgesamt: 33,18 VZÄ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4138 9 Befristet eingerichtete Stellen in Technik und Verwaltung: mehr als 36 Monate : TVL E 10 1 VZÄ TVL E 5 1 VZÄ 18 bis 24 Monate: TVL E 5 1 VZÄ 12 bis 18 Monate TVL E 13 1 VZÄ bis 6 Monate TVL E 7 1 VZÄ 05 Universität Dortmund An der TU Dortmund wird die Verteilung der verstetigten HSP-Mittel im Rahmen der bedarfsgerechten Budgetierung erfolgen. Um eine bedarfs- und leistungsgerechte Verteilung der Mittel zu gewährleisten, müssen die Fakultäten in einem flächendeckenden Verfahren ihre Bedarfe ermitteln. Die hieraus resultierende Matrix wird aktuell in einem übergreifenden Abstimmungsverfahren ermittelt. 06 Universität Düsseldorf Die Heinrich-Heine-Universität führt in ihrer Personalwirtschaft keine Form von Nachweis über die Finanzierung von Beschäftigungsverhältnissen, welche es erlauben würde, eine trennscharfe Zuordnung des Personalaufwandes oder von Stellen zu den Einnahmen aus verstetigten Hochschulpaktmitteln vorzunehmen. 07 Universität Duisburg-Essen Die Zuweisung zusätzlicher Budgets (z. B. Verstetigung von Mitteln des Hochschulpakts ab Haushalt 2017, Integration von LABG-Mitteln ab Haushalt 2018, Zuweisung von Mitteln für das Institut für Sozioökonomie usw.) erfolgt ohne die Ausweisung entsprechender Planstellen und Stellen im Haushaltsplan. Die Universität Duisburg-Essen budgetiert seit dem Jahr 2006 die Mittel dezentral in einem Globalhaushalt. Der Stellenplan diente in diesem Modell nur noch als ein Anhaltspunkt zur Ermittlung von Personalbudgets; eine weitere Pflege erfolgte nicht. Globale Budgetzu- und -abgänge fanden im Stellenplan keinen Niederschlag, sondern führten zu einer Veränderung des Ausfinanzierungsgrades der Stellen. Wie viel Personal aus den Budgets beschäftigt wird, steht zur Disposition der jeweiligen Budgetverantwortlichen. Seit 2017 wird zudem eine Differenzierung von Personal- und Sachmittelbudgets nicht mehr vorgenommen; der Stellenplan hat damit mit Ausnahme der beamtenrechtlichen Vorgaben zu Zahl und Wertigkeit der Planstellen und deren Pflege in Bezug auf die Inanspruchnahme keine Bedeutung mehr. 08 Fernuniversität in Hagen Insgesamt 18 Stellen, davon 5 Stellen W2/W3, 7 Stellen wiss. MA, 5 Stellen Sekretariate, 1 Stelle W1. 09 Universität Köln Die Universität zu Köln entwickelt einen strukturierten und qualitätsgesicherten Prozess zur Einrichtung von Dauerstellen an der Hochschule (s.u. Antwort zu Frage 5). Hierbei wird LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4138 10 berücksichtigt, dass Haushaltsmittel verstärkt für unbefristete Beschäftigung eingesetzt werden. Eine Datenerhebung über den Saldo der Dauerstellen aus Haushaltsmitteln vor und nach Abschluss der Hochschulvereinbarung vom 26.10.2016 hinaus wäre an der Universität zu Köln mit einem erheblichen Arbeitsaufwand verbunden. Da die Datenstruktur des universitätsinternen Berichtssystems nicht der Systematik der Abfrage entspricht, müssten diese Informationen manuell ausgewertet werden. 10 Deutsche Sporthochschule Köln Es wurden 7,5 unbefristete Stellen in der EG 13 geschaffen, diese unterteilen sich in 4 wiss. MA- und 3,5 LfbA-Stellen. Es wurde außerdem eine 0,5 wiss. MA-Stelle (EG 13), befristet für mehr als 36 Monate, eingerichtet. 11 Universität Münster Zum Stichtag 31.12.2017 wurden 41 Dauerstellen aus den verstetigten Hochschulpaktmitteln neu eingerichtet. Angaben zu aus diesen Mitteln befristet eingerichteten Stellen lassen sich aus den vorhandenen Daten nicht generieren. 12 Universität Paderborn Aus den Mitteln, die die Universität Paderborn im Rahmen des Hochschulpakts erhält, wurden bereits im Vorgriff auf eine Verstetigung zahlreiche unbefristete Beschäftigungsverhältnisse geschlossen. Darüber hinaus wurde Anfang 2018 in einem ersten Schritt eine Verstetigung von 55 Stellen beschlossen. Diese umfasst 12,5 unbefr. W3/W2-Professuren, 4 unbefr. A13/A14-Stellen, 10,5 unbefr. E 13-LfbA, 3 unbefr. E 13-WiMi sowie 2,5 unbefr. NiWi. Weiterhin wird die Universität 10 Stellen in Technik und Verwaltung dauerhaft besetzen. Es wurden 22,5 VZÄ befristete Stellen für Wissenschaftliche Mitarbeiter geschaffen. Hierbei handelt es sich um eine 25%-Stelle mit mehr als 36 Monaten Laufzeit, eine 25%-Stelle mit 24- 36 Monaten Laufzeit, zwei 50%-Stellen mit 24-36 Monaten Laufzeit und 21 100%-Stellen (elf davon mit einer Laufzeit von über 36 Monaten, 8 mit einer Laufzeit von 24-36 Monaten, und je eine mit einer Laufzeit von 18-24 Monaten bzw. 12-18 Monaten). 13 Universität Siegen Gemäß Hochschulvereinbarung haben sich die Universitäten verpflichtet mit den verstetigten Mitteln verstärkt dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse zu finanzieren. Die Umsetzung dieser Vereinbarung soll über die Personalstatistik nachgehalten werden. Daher werden an der Uni Siegen keine über die Angaben aus der Personalstatistik hinausgehenden Daten gepflegt. 14 Universität Wuppertal Ohne Einzelanalyse der entsprechenden Personalvorgänge mit Aufschlüsselung der jeweiligen Finanzierungsquellen ist lediglich die vergleichende Angabe von Beschäftigtenzahlen möglich. Die Wahl zweier Zeitpunkte, für die die Daten erhoben wurden (1. Dezember 2013 und 1. Dezember 2017), soll näherungsweise Effekte der Hochschulvereinbarung nachvollziehbar machen. Da die Personalkostenbudgets seit mehreren Jahren nicht mehr auf der Basis von „Stellen“ bewirtschaftet werden, beziehen sich die Angaben auf Beschäftigungsverhältnisse (Vollzeitäquivalente): LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4138 11 01.12.2013 01.12.2017 VZÄ alle Beschäftigten 1.525 1.788 davon unbefristet 918 1.032 davon befristet 607 756 VZÄ in Technik und Verwaltung 590 625 davon unbefristet 506 556 davon befristet 84 69 15 Fachhochschule Aachen Durch die mittlerweile für die Grundfinanzierung zur Verfügung gestellten Mittel wurden an der FH Aachen 30 Dauerstellen eingerichtet. Außerdem wurden 8 befristete Stellen eingerichtet. Die Zuordnung zu den unterschiedlichen Vertragslaufzeiten erfolgt tabellarisch: Vertragslaufzeiten Anzahl Stellen unbefristet 59 bis 6 Monate 0 > 6 bis 12 Monate 2 > 12 bis 18 Monate 0 >18 bis 24 Monate 0 >24 bis 36 Monate 7 >36 Monate 14 Gesamt 82 Die Einrichtung der Stellen erfolgte in den Personalgruppen Professoren (14 Stellen) und Mitarbeiter/innen in Technik und Verwaltung (24 Stellen). Die Zuordnung zu den jeweiligen Entgeltgruppen ist in untenstehender Tabelle dargestellt: Personal- Entgeltgruppen gruppen W2 E7 E8 E9 E10 E11 E12 E13 ges. Professoren: 14 14 Wiss. MA: 10 15 19 44 MA T. u. V.: 3 0 11 1 5 1 3 24 Gesamt: 14 3 0 11 1 15 16 21 82 Die vertraglich vereinbarten Arbeitszeiten aus den eingerichteten Stellen teilen sich wie folgt auf: Vertraglich vereinbarte Anzahl Arbeitszeiten Stellen 100% 60 < 50% 2 50% bis <75% 11 75% bis <100% 9 Gesamt 82 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4138 12 16 Fachhochschule Bielefeld Der Hochschule ist eine Beantwortung der Frage nicht möglich. Für die verschiedenen Gründe wird auf die Stellungnahme der Sprechergruppen zu dieser Frage verwiesen. Sie wird im Einleitungstext zur Beantwortung von Frage 2 wiedergegeben. 17 Fachhochschule Bochum Insgesamt werden 8 entfristete Stellen aus den Verstetigungsmitteln finanziert. Davon 4 Professuren, 3 wissenschaftliche Mitarbeit*innen und 1 Mitarbeiter*in Technik und Verwaltung. 18 Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg Es wurden 18,15 VZÄ geschaffen. Diese teilen sich wie folgt auf: Entgeltgruppe 8: 1x 1,0 VZÄ, 2x 0,7 VZÄ Entgeltgruppe 9: 4x 1,0 VZÄ, 1x 0,75 VZÄ, 3x 0,5 VZÄ Entgeltgruppe 10: 2x 1,0 VZÄ Entgeltgruppe 11: 5x 1,0 VZÄ, 1x 0,5 VZÄ Entgeltgruppe 12: 1x 1,0 VZÄ Entgeltgruppe 14: 1x 1,0 VZÄ Die Beantwortung der Fragen zu den befristeten Stellen ist wegen eines derzeitigen personellen Engpasses nicht möglich. 19 Fachhochschule Dortmund Im Vergleich der Jahre 2013 und 2017 hatte die FH Dortmund am 31.12. 2013: 452 und am 31.12.2017: 543 unbefristet Beschäftigte (beinhaltet Prof*Innen, Beamte*innen, Mitarbeiter*Innen (wissenschaftlich und nichtwissenschaftlich)) Eine detaillierte Antwort ist leider nicht möglich. 20 Fachhochschule Düsseldorf Der Hochschule ist eine Beantwortung der Frage nicht möglich. Für die verschiedenen Gründe wird auf die Stellungnahme der Sprechergruppen zu dieser Frage verwiesen. Sie wird im Einleitungstext zur Beantwortung von Frage 2 wiedergegeben. 21 Fachhochschule Gelsenkirchen Durch die zur Verfügung gestellten Personalmittel war eine Ausfinanzierung der zuletzt mit Haushalt von 2007 ausgewiesenen Stellen nicht mehr möglich. Die zur Verfügung gestellten zusätzlichen Mittel (Stand 2018: 1.976.000,-- €) werden nach derzeitigem Planungsstand komplett für unbefristete Beschäftigungsverhältnisse verwendet und in das Budget für Personalausgaben fließen. Eine Ausweisung der hierbei speziell aus diesen Mitteln finanzierten Stellen erfolgt dabei nicht. 22 Fachhochschule für Gesundheitsberufe Es wurden folgende zusätzliche Stellen geschaffen: Im Bereich der dauerhaften Stellen: 3 Stellen für Wiss. Mitarbeiter*innen (EG 11) und 5,5 Stellen für Lehrkräfte für besondere Aufgaben (EG 13). Zudem wurden 2 auf 24 Monate befristete Stellen für Lehrkräfte für besondere Aufgaben (EG 13) geschaffen. Dabei ist der Faktor "vertraglich vereinbarte LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4138 13 Arbeitszeit" in dieser Form nicht darstellbar, da es sich um eine Darstellung der geschaffenen Stellen handelt, deren personelle Besetzung im Laufe der Zeit variiert und damit auch die individuellen Arbeitszeiten. Ebenso kann die die Eingruppierung je nach persönlicher Voraussetzung des Stelleninhabers variieren. 23 Fachhochschule Hamm-Lippstadt Aus den Hochschulpaktmitteln sind folgende 13 Stellen eingerichtet worden: Personalgruppe Anzahl EG/Besoldung Professuren 4 W2 wiss. Mitarbeiter/innen 6 E12 nichtwiss. Mitarbeiter/innen* 13 4 x E6 2 x E8 5 x E9 2 x E10 * 7 der 13 Stellen als nichtwiss. Mitarbeiter/innen sind in den Bereichen Bibliothek, Campus Office, Study Support, International Office und Qualitätsmanagement eingerichtet worden. Weitere Gelder aus den verstetigten Hochschulpaktmitteln sind durch Sach- und Gebäudekosten verplant. 24 Fachhochschule Südwestfalen Seit dem 01.01.2018 wurden die HP-Verstetigungsmittel für die Einrichtung von Dauerstellen in Anspruch genommen. Insgesamt wurden 100 Stellen (entspricht 81,61 Vollzeitäquivalenten) als Dauerstellen eingerichtet (Stand: 01.09.2018). Aufschlüsselung: Personalgruppen: Lehrkräfte für besondere Aufgaben: 31 Professuren: 2 Beschäftigte in Technik und Verwaltung: 21 Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: 46 Entgeltgruppen: E 5: 1 E 6: 5 E 8: 4 E 9: 8 E 10: 10 E 11: 6 E 12: 20 E 13: 42 E 14: 2 W 2: 2 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4138 14 vertraglich vereinbarte Arbeitszeit: 10 %: 1 25 %: 1 30 %: 1 34 %: 1 40 %: 1 50 %: 22 60 %: 1 63 %: 1 70 %: 1 73 %: 1 75 %: 6 80 %: 3 88 %: 2 90 %: 1 100 % : 57 25 Fachhochschule Rhein-Waal Zusätzliche Dauerstellen: 1,5 VZÄ EG 6 TV-L 7,5 VZÄ EG 9 TV-L 1,5 VZÄ EG 10 TV-L 3,5 VZÄ EG 11 TV-L 7,0 VZÄ EG 13 TV-L 21 Stellen gesamt Bitte zur Beantwortung auch Anlage I, Nr. 1 beachten. 26 Fachhochschule Köln Die Beantwortung erfolgt in Anlage I, Nr. 2. 27 Fachhochschule Ostwestfalen-Lippe Bereits besetzte Stellen In Besetzung Besetzung ab 2020 oder später Gesam t Eingruppierung MA TuV wiss. MA MA TuV MA TuV wiss. MA Prof. E03 1,00 1,00 E07 1,00 1,00 E08 2,00 1,65 3,65 E09 5,85 1,00 1,00 7,85 E10 3,13 1,00 1,00 5,13 E11 2,50 0,15 2,00 1,00 5,65 E12 1,00 1,00 E13h 1,85 0,21 1,00 1,00 1,00 5,06 W2 3,00 3,00 Gesamt 17,33 1,36 5,00 5,65 1,00 3,00 33,34 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4138 15 28 Fachhochschule Ruhr-West Eine Beantwortung dieser Frage ist nicht möglich, da eine Aufzeichnung der geforderten Daten seit Gründung der Hochschule 2009 nicht erfolgt ist. Die Hochschule wirtschaftet erst seit dem 01.01.2016 mit einem eigenen Kapitel im Haushaltsplan. 29 Fachhochschule Münster Aus den Mitteln zur Verstetigung des Hochschulpakts werden an der FH Münster insgesamt rund 70 Stellen (VZÄ) zusätzlich dauerhaft besetzt werden. Eine nähere Aufteilung nach Entgeltgruppen, Personalkategorien und Arbeitszeiten kann nicht erfolgen, da diese teilweise noch nicht feststehen. Die Einrichtung von zusätzlichen Professuren aus Mitteln ist nicht möglich, weil die dafür erforderlichen Planstellen nicht zur Verfügung gestellt werden. Deshalb werden die zusätzlichen Stellen vorrangig für akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingerichtet, zumal in diesem Bereich die Ausstattung der FH Münster defizitär ist. 30 Fachhochschule Niederrhein Es sind zusätzliche Stellen aus Haushalts- bzw. Hochschulpaktmitteln geschaffen worden. Diese Stellen können aufgrund der Budgetierung nicht als Einzelfall ausgewiesen werden. Aus dem Vergleich der beiden Hochschulstatistik Meldungen der Jahre 2016 und 2017 geht hervor, dass die Hochschule Niederrhein in Summe 22 Dauerstellen in den Kategorien Nichtwissenschaftlich Beschäftigte in Teilzeit (+ 7) und Vollzeit (+6) sowie Wissenschaftlich Beschäftigte in Vollzeit (+8) geschaffen hat. Hinzu kommen in der Regel 2 Jahre sachgrundlos befristete Vollzeitstellen für Nichtwissenschaftlich Beschäftigte (+1). 3. Sondermittel aus dem Hochschulpakt III im Bereich Human-medizin Wie viel Prozent der Sondermittel werden für den Personalaufwuchs genutzt? Wie hoch ist der Personalaufwuchs auf Basis dieser Sondermittel? Welche Arbeitsverhältnisse sind auf dieser Basis entstanden? Die Fragen wurden nur an die Universitäten mit humanmedizinischer Fakultät gerichtet. Die Fragen werden jeweils gemeinsam beantwortet: 01 Technische Hochschule Aachen Die eingesetzten Personalmittel wurden für die Aufstockung der kapazitätsrelevanten Stellen genutzt um kapazitätsgerecht 20% mehr Studierende im ersten Fachsemester aufnehmen zu können (sechs Stellen). Weiterhin wurden für das Life-Streaming ins Internet über definierte URLs von Veranstaltungen via "Adobe connect" auf lokale Rechner bei den Studierenden (aufgrund der großen Kohorte, die nicht in einen Hörsaal passte) Hilfskräfte eingesetzt. Zur weiteren Aufschlüsselung bitte Tabelle in der Anlage I Nr. 3 beachten. 04 Universität Bonn Von dem Personalbudget von 2.792.050 € wurden bisher 1.731.850 (62,03%) für den Personalaufwuchs umgesetzt. Es wurden 8 E13-Stellen (drei 100% Stellen mit Laufzeiten von 24, 41 und 60 Monaten, vier 50% Stellen mit Laufzeiten von 1.5, 8, 12, 48 Monaten und eine 25%-Stelle mit einer Laufzeit von 4.5 Monaten) damit finanziert. Darüber hinaus wurden noch 1 SHK, 1 A13-Stelle (100% mit 3 Jahren Laufzeit), 2 E9 (50% mit jeweils 75 Monaten Laufzeit) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4138 16 und eine E6-Stelle (50% mit 3 Monaten Laufzeit) finanziert. Die Befristungsgründe lassen sich nicht individuell zurückverfolgen. 06 Universität Düsseldorf (1) 63 % (1.216 T€ / 1.919 T€) wurden für die Einstellung von wissenschaftlichem Personal am UKD sowie in geringem Umfang für die Einstellung von wissenschaftlichen bzw. studentischen Hilfskräften eingesetzt. Darüber hinaus wurden mehr als 27% der Sondermittel eingesetzt, um Lehre im ambulanten Sektor (Lehraufträge für Fachärzte/-innen für Allgemeinmedizin) und in peripheren Krankenhäusern zu ermöglichen. (2) Am UKD wurden zusätzlich 31 wissenschaftliche Mitarbeiter/innen, 5 wissenschaftliche Hilfskräfte und 2 studentische Hilfskräfte eingestellt. (3) Die o.g. 31 wissenschaftliche Mitarbeiter/-innen werden in der Regel nach TV-L 13 bzw. TV-Ä1 oder Ä2 vergütet, und in der Regel im Umfang von 50% der üblichen Wochenarbeitszeit aus den Sondermitteln finanziert. Da die HSP-Mittel vom Land nur befristet (für jeweils 5 Jahre) zur Verfügung gestellt wurden und das Dekanat HSP-Mittel etwa der Hälfte der Institute und Kliniken des UKD jeweils befristet für 2 oder 3 Jahre zur Verfügung stellen konnte, wurden die entsprechenden Mitarbeiter/-innen fast ausnahmslos auch nur für jeweils 2 oder 3 Jahre aus den Sondermitteln finanziert. Die wissenschaftlichen Hilfskräfte werden in der Regel mit 17 h / Woche eingestellt, und die studentischen Hilfskräfte mit 10 h / Woche, befristet für jeweils 1 Jahr entsprechend den Hilfskräfterichtlinien der HHU. In der Kürze der Beantwortungszeit ist es leider nicht möglich, die Begründung für die einzelnen Befristungen aus den Personalakten zu ermitteln. 07 Universität Duisburg-Essen 75% der Mittel aus den HSP II-Mitteln werden für Personalaufwendungen genutzt. Diese werden wie folgt verwendet: 22 wissenschaftliche Stellen, davon 14 Voll- und 8 Teilzeit. Von den 14 Vollzeitstellen sind 11 befristete Arbeitsverhältnisse und 3 unbefristete Arbeitsverhältnisse. Von den 8 Teilzeitarbeitsverhältnissen sind 7 befristet und 1 unbefristet. Zudem werden die Mittel für 10 nichtwissenschaftliche Stellen verwendet. Hiervon sind 7 Stellen Vollzeit und 3 Teilzeit. Von den 7 Vollzeitstellen sind 5 befristet und 2 unbefristet, bei den Teilzeitstellen sind es 2 befristete und 1 unbefristete. 09 Universität Köln Rund 50 % der Sondermittel aus dem Hochschulpakt III im Bereich Humanmedizin wurden in 2017 für Personal genutzt. Davon wurden überwiegend Stellen für wissenschaftliche MitarbeiterInnen geschaffen (etwa 67 %). Zu knapp einem Drittel wurde Personal aus Technik und Verwaltung (32,6%) eingestellt. Nur geringfügig bezieht sich dieser Personalaufwuchs auf wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte (0,4 %). Da die Hochschulpaktmittel für die Humanmedizin zeitlich begrenzt zur Verfügung gestellt werden, sind alle hierüber finanzierten Beschäftigungsverhältnisse befristet. Die Vertragslaufzeiten der Beschäftigten unterscheiden sich im Verhältnis zu den entsprechenden Studierenden-Kohorten in den einzelnen Fächern (bzw. Kliniken und Instituten). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4138 17 11 Universität Münster Im Jahr 2017 wurden 100% der Sondermittel für Personal verwendet, im Jahr 2018 bisher 73,98 %. Bisher wurden ausschließlich befristete Arbeitsverhältnisse abgeschlossen, zum Stichtag 15.09.2018 wie folgt: 2 x TV-L E14 (wissenschaftlich: 1 x 100%, Arzt: 1 x 45%), 5 x TV-L E13 (wissenschaftlich, 1 x 100%, 3 x 50%, 1 x 25%) 1 x TV-L E11 (nichtwissenschaftlich, 1 x 100%) 2 x TV-L E9 (nichtwissenschaftlich, 1 x 100%, 1 x 50%) Die Vertragslaufzeiten betragen zwischen 11 Monaten und 4,92 Jahren. Weitere Daten sind nicht verfügbar. 4. Veränderung der Arbeitsbedingungen der Personalgruppen Wir bitten, zur Beantwortung der folgenden Fragen (4.) jeweils die Daten zum 01.10.2013 und dem 01.10.2017 im Vergleich auszuweisen. 4.1. Verwaltungs-, technisches und sonstiges Personal Wie haben sich die Zahl und Arbeitsbedingungen des Verwaltungs-, technischen und sonstigen Personals entwickelt? 4.1.1. Wie viele Beschäftigte aus dem Bereich Technik und Verwaltung sind unbefristet und wie viele befristet tätig? Bitte hochschulscharf und nach Personalkategorien und Eingruppierungen sowie in Teilzeit und Vollzeit ausweisen. Die Frage 4.1.1. wird aus der amtlichen Hochschulstatistik beantwortet (vgl. hierzu auch die Vorbemerkung zur Beantwortung der Großen Anfrage 8). Ausgewertet wurde das Verwaltungspersonal nach Hochschulgruppen, Hochschulen, Personalgruppen, Dienstbezeichnung, Vergütungsgruppen, Dauer der Beschäftigung und Arbeitszeit. Die Auswertung ist Anlage II, Nr. 2 zu entnehmen. 4.1.2. Wie viele Beschäftigte waren unbefristet in Teilzeit beschäftigt? Wie viele von ihnen wiesen eine befristete Aufstockung auf? Wie lange betrugen die Vertragslaufzeiten und die durchschnittliche, vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit der Aufstockungen? Bitte unterteilen bis drei Monate, drei bis sechs Monate, mehr als sechs bis zwölf Monate, mehr als zwölf bis 18 Monate, mehr als 18 bis 24 Monate. Die Frage 4.1.2. wird aus der amtlichen Hochschulstatistik beantwortet. Ausgewertet wurde das Verwaltungspersonal mit unbefristeter Beschäftigungsdauer in Teilzeitbeschäftigung. Angaben über Vertragslaufzeiten liegen nicht vor: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4138 18 unbefristet 2013 2017 Öffentlich-rechtliche Universitäten Teilzeit 9.890 13.398 Öffentlich-rechtliche Fachhochschulen Teilzeit 652 890 Gesamtergebnis 10.542 14.288 4.1.3. Wie viele Beschäftigte waren ausschließlich befristet beschäftigt? Bitte ausweisen nach Befristungsgrund (z. B. Auszubildende, Mutterschutz/Elternzeitvertretungen, Krankheitsvertretungen, sachgrundlos nach dem TzBfG). Welche weiteren Gründe sind Grundlage für die Befristung und wie viele Beschäftigte sind davon betroffen? Eine Beantwortung der Frage ist so nicht möglich. Die Sprechergruppen haben zu dieser Frage mitgeteilt, die Hochschulen hätten, über die zentrale Hochschulstatistik hinausgehend, in der Regel zur Planung und Steuerung ein auf ihre jeweiligen Bedürfnisse ausgerichtetes und mit ihren Gremien abgestimmtes spezifisches Berichtswesen aufgebaut. Es würden hier in großer Zahl Informationen abgefragt, die in entsprechender Auflösung nicht oder, je nach individuellem Zuschnitt des Berichtswesens, nur ausschnitthaft in einzelnen Hochschulen verfügbar seien. Die Berichtssysteme der Hochschulen so umzugestalten, dass Antworten auf die Fragen gegeben werden könnten, würde mit einem enormen Zeit- und Finanzaufwand verbunden sein. Darüber hinaus würden die je nach Bedarf technisch und fachlich unterschiedlich konfigurierten Berichtssysteme zwischen den Hochschulen vereinheitlicht werden müssen. Hierbei würden jedoch gerade die Informationsansprüche, die je nach Bedarfslage in den Hochschulen sehr unterschiedliche Ausprägungen erfahren hätten und auf die hin die Systeme ausgerichtet worden seien, ganz zurückgestellt werden müssen. Beides, der Ressourcenaufwand zur Restrukturierung der vorhandenen Systeme wie auch die Vereinheitlichung über die individuellen Informationsbedarfe der Hochschulen hinweg, erscheine den Sprechergruppen weder vertretbar noch sachgerecht. 4.1.4. Wie lange betrugen die Laufzeiten der befristeten Verträge? Bitte unterteilen bis drei Monate, drei bis sechs Monate, sechs bis 12 Monate, 12-18 Monate, 18-24 Monate. Siehe Antwort zu Frage 4.1.3. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4138 19 4.2. Aushilfen und Hilfskräfte Bitte weisen Sie Ihre Antworten gesondert nach Studentischen Aushilfen, Studentischen Hilfskräften, Wissenschaftlichen Hilfskräften mit Bachelor-Abschluss, Wissenschaftlichen Hilfskräften mit Master-Abschluss sowie Hochschulart aus. 4.2.1. Wie viele Aushilfen und Hilfskräfte waren im genannten Zeitraum beschäftigt? Bitte hochschulscharf und nach den o. g. Personalkategorien ausweisen. Die Frage 4.2.1. wird aus der amtlichen Hochschulstatistik beantwortet. Ausgewertet wurde die Personalgruppe der "Wissenschaftlichen Hilfskräfte", die nochmals zwischen Wiss. Hilfskräften, Tutoren und studentischen Hilfskräften unterscheidet. Es werden jeweils die Wochenstunden erfasst und gruppiert ausgewiesen. Die Auswertung ist Anlage II, Nr. 3 zu entnehmen. 4.2.2. Wie lange betrugen die durchschnittlichen Vertragslaufzeiten? Bitte aufschlüsseln bis drei Monate, drei bis sechs Monate, sechs bis 12 Monate, 12-18 Monate, 18-24 Monate, mehr als 24 Monate. Bitte hochschulscharf und nach den o. g. Personalkategorien ausweisen. Eine Beantwortung der Frage 4.2.2. ist weder durch Abfrage bei den Hochschulen noch aus der amtlichen Statistik möglich (siehe hierzu Vorbemerkung zur Beantwortung der Großen Anfrage 8). 4.2.3. Wie hoch war die vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit? Bitte unterteilen bis fünf Stunden, sechs bis elf Stunden, 12 bis 19 Stunden, mehr als 20 Stunden. Bitte hochschulscharf und nach den o. g. Personalkategorien ausweisen. Die Frage 4.2.3. wird aus der amtlichen Hochschulstatistik beantwortet. Die Auswertung ist Anlage II, Nr. 3 zu entnehmen 4.2.4. Wie hoch war der vertraglich vereinbarte Stundenlohn (brutto)? Bitte unterteilen: unter 5 Euro, 5-8,50 Euro, 8,51-11 Euro, 11,01-13,50 Euro, 13,51-16 Euro, 16,01-18,50 Euro, mehr als 18,51 Euro. Bitte hochschulscharf und nach den o. g. Personalkategorien ausweisen. Die Antworten auf die Frage 4.2.4. sind folgenden Anlagen zu entnehmen: Beantwortung durch die Universitäten: Anlage I, Nr. 4 Beantwortung durch die Fachhochschulen (Jahr 2017), Anlage I, Nr. 5 Beantwortung durch die Fachhochschulen (Jahr 2015), Anlage I, Nr. 6 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4138 20 4.2.5. In welchen Bereichen waren die Studentischen Hilfskräfte beschäftigt? Bitte hochschulscharf aufschlüsseln nach Bereich (Lehre, Forschung, Labor, Bibliothek, Verwaltung usw.) und unterteilen bis fünf Stunden, sechs bis elf Stunden, 12 bis 19 Stunden, mehr als 20 Stunden. Die Frage 4.2.5. wird aus der amtlichen Hochschulstatistik beantwortet. Ausgewertet wurde die Gruppe der studentischen Hilfskräfte nach Kategorien der organisatorischen Einheiten der Personalstatistik. Es werden jeweils die Wochenstunden erfasst und gruppiert ausgewiesen. Die Auswertung ist Anlage II, Nr. 4 zu entnehmen. 4.2.6. Wie viele Hilfskraftverträge sind auf Grundlage von § 2 Abs. 1 WissZeitVG (Qualifikationsphase) geschlossen worden? Bitte aufschlüsseln nach Stundenumfang, Befristungsdauer und Fachrichtung. Befristungsdauer bitte aufschlüsseln bis drei Monate, drei bis sechs Monate, sechs bis 12 Monate, 12-18 Monate, 18-24 Monate, mehr als 24 Monate. Bitte hochschulscharf ausweisen. Eine Beantwortung der Frage ist den Hochschulen nicht möglich. Die Sprechergruppen der Hochschulen teilen hierzu mit, wie bei der Beantwortung der Frage 2 ausgeführt, der Ressourcenaufwand zur Beantwortung der Frage erscheine ihnen weder vertretbar noch sachgerecht. Allgemein können Arbeitsverträge mit wissenschaftlichen Hilfskräften (mit abgeschlossenem Hochschulstudium) nach § 2 Absatz 1 Satz 1 und 2 WissZeitVG befristet werden, wenn die befristete Beschäftigung zur eigenen wissenschaftlichen und künstlerischen Qualifizierung erfolgt. Verträge mit studentischen Hilfskräften können seit der jüngsten Novellierung des WissZeitVG nicht mehr nach § 2 Absatz 1 WissZeitVG befristet werden, sondern lediglich nach Maßgabe des § 6 WissZeitVG. Die Befristungsmöglichkeiten des WissZeitVG für wissenschaftliche Hilfskräfte sollen nach Maßgabe des Artikel 7 des Vertrages über gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal aber nicht vollumfänglich genutzt werden. 4.2.7. Welche Maßnahmen wurden von den Hochschulen ergriffen, um die missbräuchliche Beschäftigung von wissenschaftlichen Hilfskräften zu vermeiden (Artikel 4, Absatz 5 des Vertrags über gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal)? 01 Technische Hochschule Aachen Die RWTH hat die maximale Gesamtbeschäftigungsdauer für WHK auf 12 Monate begrenzt, sodass diese Beschäftigungsform nur noch für Übergangsbeschäftigungen nach Abschluss des Studiums genutzt wird. Die geringe Anzahl von WHK (102 Personen – Stand 24.8.2018) verdeutlicht die geringe Bedeutung dieser Personalkategorie an der RWTH. 02 Universität Bielefeld Wissenschaftliche Hilfskräfte mit MA-Abschluss werden für max. drei Jahre beschäftigt; alle Verträge enthalten als Anlage eine Aufgabenbeschreibung, mittels derer überprüft wird, ob die Aufgaben statusangemessen sind (auch seitens des WPR). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4138 21 03 Universität Bochum Zwischen dem Rektor und dem wissenschaftlichen Personalrat wurde am 15.09.2015 eine Beschäftigungsrichtlinie (Leitlinie guter Beschäftigungsbedingungen für das Personal an der Ruhr-Universität Bochum) abgeschlossen, in der auch die Beschäftigungsbedingungen für Hilfskräfte geregelt wurden. 04 Universität Bonn Die Universität Bonn hat in den Richtlinien für die Beschäftigung und Vergütung wissenschaftlicher und studentischer Hilfskräfte unter dem Abschnitt wissenschaftliche Hilfskräfte folgenden Satz aufgenommen: „Die Aufgaben orientieren sich an § 46 Abs. 1 des Hochschulgesetzes und grenzen sich von denen wissenschaftlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab.“ Die Änderung der Richtlinien ist per Rundschreiben bekannt gegeben worden. 05 Universität Dortmund Um die missbräuchliche Beschäftigung von wissenschaftlichen Hilfskräften zu vermeiden, wird der betroffene Personenkreis an der TU Dortmund nur im Rahmen des ersten Beschäftigungsverhältnisses als wiss. Hilfskraft beschäftigt. Ausnahmen hiervon bedürfen einer gesonderten schriftlichen Begründung der Einrichtung. 06 Universität Düsseldorf Die HHU beachtet bei der Beschäftigung von WHK die Höchstbefristungsgrenzen des WissZeitVG und darüber die Vorgabe des Vertrags über gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal, wonach WHK mit einem Masterabschluss oder einem vergleichbaren Abschluss unabhängig von den Vorgaben des WissZeitVG maximal drei Jahre beschäftigt werden können. Ferner ist an der HHU ein Einsatz von SHKs und WHKs in den zentralen Service-Einrichtungen, in denen keine wissenschaftlichen Leistungen erbracht werden, grundsätzlich per Rektoratsbeschluss ausgeschlossen worden. 07 Universität Duisburg-Essen Neufassung der Richtlinie für die Beschäftigung von Hilfskräften mit Umsetzung zum 01.10.2017. In der Richtlinie für die Beschäftigung von Hilfskräften enthalten ist die in dem Vertrag über gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal enthaltene Maßgabe, dass als SHK nur Studierende beschäftigt werden sollen, die in dem ihrer Hilfskrafttätigkeit zugeordneten Fach noch keinen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss erworben haben, so dass vermehrt Hilfskraftverträge als WHF geschlossen werden. 08 Fernuniversität in Hagen Anpassung des Vertrags über gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal (VGB) im Rahmen eines Rektoratsbeschlusses mit fernuniversitätsspezifischen Verbesserungen für das wiss. Personal: Einrichtung eines Überbrückungsfonds mit fest definiertem Budget, um z.B. eine aus finanziellen Gründen gebotene Zwischenbeschäftigung als WHK zwischen zwei Beschäftigungen als wiss. Beschäftigte verhindern zu können. Privilegierung interner Bewerbungen bei der Zulassung zu Stellenbesetzungsverfahren im wiss. Bereich, um eine Übernahmemöglichkeit von WHK´s auf Stellen für wiss. Beschäftigte prüfen zu können LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4138 22 Festlegung, dass eine Erstbeschäftigung mit dem Qualifizierungsziel der Promotion im Regelfall 3 Jahre umfasst, so dass häufiger Beschäftigungen als wiss. Beschäftigte und nicht als WHK angeboten werden. Überarbeitung der Hilfskraftrichtlinien mit einer Anpassung an den Vertrag über gute Beschäftigungsbedingungen sowie an das WissZeitVG (hier z.B. eine deutlichere Betonung des Qualifizierungsgedankens) Schärfung der Aufgabenprofile von wissenschaftlichen Mitarbeitern/innen und wissenschaftlichen Hilfskräften, um diese besser voneinander abzugrenzen zu können. Übernahme in eine Beschäftigung als wissenschaftlich Beschäftigte/n so früh wie möglich Bewilligung von unterhälftiger Teilzeitbeschäftigung als wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in auf Antrag des/der Beschäftigten (z.B. parallel zu einem Rechtsreferendariat oder Stipendium, aus familiären Gründen), anstatt eines Wechsels in ein WHK Verhältnis Keine Beschäftigung von Promovierten als WHK 09 Universität Köln Die Richtlinie für die Beschäftigung und Vergütung wissenschaftlicher und studentischer Hilfskräfte an der Universität zu Köln wurde zum 19. Februar 2018 überarbeitet. Sie definiert seitdem u.a. ein klarer abgegrenztes Aufgabenspektrum für wissenschaftliche Hilfskräfte und schließt eine Beschäftigung nach abgeschlossener Promotion aus. Auch eine maximale Beschäftigungsdauer von drei Jahren als wissenschaftliche Hilfskraft wurde in die überarbeitete Richtlinie aufgenommen. Die am 19. Juli 2018 verabschiedeten „Leitlinien guter Beschäftigungsbedingungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs an der Universität zu Köln“ definieren die Beschäftigung als wissenschaftliche MitarbeiterIn in einem tariflich geregelten Beschäftigungsverhältnis als grundsätzlich vorzugswürdige Einstellungsform. Eine Beschäftigung als wissenschaftliche Hilfskraft wird so weit wie möglich vermieden. 10 Deutsche Sporthochschule Köln WHK-Verträge werden auf Grundlage des § 2 Abs. 1 WissZeitVG geschlossen, Aufgabenbeschreibung wird angefordert und auch im Arbeitsvertrag mit aufgenommen. Bei WHB wird Aufgabenbeschreibung ebenfalls angefordert und auch im Arbeitsvertrag mit aufgenommen, Beschäftigung erfolgt auf Grundlage des § 6 WissZeitVG. Gremien, insbes. WPR werden beteiligt; Richtlinie zur Beschäftigung von HK wurde aufgrund des Vertrages über gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal angepasst und wird beachtet. 11 Universität Münster Der Vertrag über gute Beschäftigungsbedingungen wurde veröffentlicht, es wurde eine eigene Informationsseite im Intranet erstellt, alle verwaltungsnahen Bereiche wurden auf WHK-Stellen konkret untersucht und Verträge in diesen Bereichen liefen aus bzw. werden nicht mehr LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4138 23 abgeschlossen. Der Abschluss einer neuen Richtlinie für WHK konnte aufgrund der fehlenden Zustimmung des wissenschaftlichen Personalrats noch nicht umgesetzt werden. Dieser Punkt wird aber in einer neuen Arbeitsgruppe mit dem Personalrat besprochen und soll zum Ende des Jahres umgesetzt werden. 12 Universität Paderborn An der UPB gab es keine missbräuchliche Beschäftigung von WHK´s. Auf die Einhaltung des Vertrages über gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal wird strikt geachtet. 13 Universität Siegen Nach Unterzeichnung des Vertrags über gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal wurde die Personalkategorie WHB (wissenschaftliche Hilfskraft mit Bachelorabschluss) neu eingeführt. Entsprechend wurde auch die für die Universität Siegen geltende Richtlinie für die Beschäftigung und Vergütung wissenschaftlicher und studentischer Hilfskräfte um die neue Personalfigur erweitert. Hierin sind die Beschäftigungsbedingungen für WHB verbindlich geregelt. Zudem wurden alle Fakultäten umfassend über die neue Personalkategorie und damit einhergehende Beschäftigungsmöglichkeiten informiert. Ebenso wird in dieser Richtlinie bei wissenschaftlichen Hilfskräften mit Masterabschluss (WHK) auf die „Leitlinien für die Ausgestaltung der Qualifizierungsphase bei Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern an der Universität Siegen“ verwiesen. Diese Leitlinien, die in Kooperation mit den Fakultäten und Personalräten erarbeitet wurden, geben vor, dass für die WHK die gleichen Beschäftigungsbedingungen wie für die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelten. Weiterhin wird für jede WHK eine detaillierte, vom Vorgesetzten und der WHK gegengezeichnete Tätigkeitsdarstellung erstellt. Diese wird neben weiteren Beschäftigungsunterlagen im Personaldezernat vor der Beschäftigung umfassend geprüft. 14 Universität Wuppertal Die Bergische Universität hat sich in ihren internen Prozessen und Verfahren auf die entsprechenden Vereinbarungen im Vertrag über gute Beschäftigungsbedingungen eingestellt und zudem ihre internen Schulungen zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz intensiviert. An der Bergischen Universität werden seither zudem Studierende vermehrt als Aushilfsangestellte beschäftigt. 15 Fachhochschule Aachen Um die missbräuchliche Beschäftigung von wissenschaftlichen Hilfskräften zu vermeiden, wurde der „Leitfaden für die Einstellung / Beschäftigung studentischer und wissenschaftlicher Hilfskräfte“ erstellt und an die am Einstellungsverfahren beteiligten Fachbereiche / Beschäftigten kommuniziert. In diesem wurden die wichtigsten Informationen, u.a. die Rechtsgrundlage des Beschäftigungsverhältnisses, inklusive der Aufgaben von wissenschaftlichen Hilfskräften entsprechend der Amtlichen Begründung zu § 46 Hochschulgesetz, zusammengestellt. Zudem wurde der Antrag auf Einstellung von wissenschaftlichen Hilfskräften im Sinne des § 46 HG angepasst. In diesem wurden die in der „Begründung des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 16. September 2014“ aufgeführten Aufgaben wissenschaftlicher Hilfskräfte aufgenommen. Die Abgrenzung der LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4138 24 Personalkategorie der wissenschaftlichen Hilfskraft zu den anderen hochschulischen Personalkategorien wird somit umgesetzt. Eine Prüfung erfolgt durch die Sachbearbeitung im Personaldezernat. Die weiteren Absätze des Artikel 4 des Vertrags über gute Beschäftigungsbedingungen werden umgesetzt. Um eine missbräuchliche Beschäftigung von wissenschaftlichen Hilfskräften zu vermeiden, erfolgt eine Prüfung durch die Sachbearbeitung im Personaldezernat. Auch die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Personalrat der wissenschaftlich und künstlerisch Beschäftigten unterstützt bei der Vermeidung der missbräuchlichen Beschäftigung von wissenschaftlichen Hilfskräften. Der Abgrenzung der Aufgaben der jeweiligen Personalkategorie kommt eine besondere Aufmerksamkeit zu. Anträge auf Einstellung wissenschaftlicher Hilfskräfte werden gegebenenfalls kritisch hinterfragt. 16 Fachhochschule Bielefeld Beschränkung der WHK grundsätzlich auf Beschäftigungen während des Studiums Beschäftigung von WHK nur in Forschung und Lehre Aufgabenbereich von WHK wird durch Personalabteilung geprüft (aufgrund Tätigkeitsbeschreibung) 17 Fachhochschule Bochum In die Richtlinien für die Beschäftigung und Vergütung wissenschaftlicher Hilfskräfte und studentischer Hilfskräfte an der Hochschule Bochum wurde aufgenommen, dass Absolventinnen und Absolventen mit einem Master- oder einem vergleichbaren Abschluss maximal 3 Jahre als WHK beschäftigt werden können und dass nach abgeschlossener Promotion eine Beschäftigung als WHK ausgeschlossen ist. 18 Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg Vor Vertragsabschluss mit wissenschaftlichen Hilfskräften (WHK) erfolgt von Seiten der Personalabteilung eine Prüfung, ob Befristungshöchstgrenzen überschritten sind und WHK`s auch als wiss. Mitarbeiter beschäftigt werden können. Dies erfolgt auf der Grundlage von Beratungsgesprächen mit den Fachbereichsleitungen und in enger Zusammenarbeit mit dem Personalrat sowie Bereitstellung eines Merkblattes. 19 Fachhochschule Dortmund An der FH Dortmund besteht die Regelung, dass für wiss. Hilfskräfte keine Hilfskraftverträge mit mehr als 17 Stunden wöchentlich abgeschlossen werden können. Dies ist nur im Rahmen eines wiss. Mitarbeitervertrages möglich. 20 Fachhochschule Düsseldorf Auf der Grundlage von § 6 WissZeitVG ist in Zusammenarbeit mit dem wissenschaftlichen Personalrat ein Antragsformular entwickelt worden, in dem die zulässigen Aufgaben für eine wissenschaftliche Hilfskraft detailliert aufgelistet werden. Es erfolgt auch eine entsprechende LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4138 25 Beratung der Fachbereiche. Die Anträge werden vom Dezernat Personal und Recht sowie vom Personalrat wiss. eingehend vor der Einstellung geprüft. 21 Fachhochschule Gelsenkirchen Es findet eine Einzelfallprüfung auf der Grundlage der Tätigkeitsbeschreibungen in der Begründung zu § 46 Hochschulgesetz statt. Absolventinnen und Absolventen mit Masterabschluss werden grundsätzlich nicht als wissenschaftliche Hilfskräfte eingestellt. 22 Fachhochschule für Gesundheitsberufe An der hsg wurden Richtlinien für die Beschäftigung und Vergütung studentischer und wissenschaftlicher Hilfskräfte entwickelt und verabschiedet, die zu diesen Punkten explizit Stellung nehmen. Der Beschäftigungsvertrag Hilfskräfte wurde ebenfalls angepasst. Vor Vertragserstellung erfolgt u.a. auch eine diesbezügliche Kontrolle des Antrages durch das Personaldezernat. 23 Fachhochschule Hamm-Lippstadt Es werden keine Hilfskräfte mehr in Verwaltungsbereichen beschäftigt. Eingehende Hilfskraftanträge werden im Personaldezernat dahingehend geprüft, ob die im Antrag beschriebenen Aufgaben dem zulässigen Aufgabenspektrum von Hilfskräften entsprechen. Darüber hinaus wird aktuell die hochschulinterne Hilfskraftrichtlinie überarbeitet, die auch die wesentlichen Aussagen aus der Vereinbarung über gute Beschäftigungsbedingungen beinhalten wird. 24 Fachhochschule Südwestfalen Zum 01.03.2017 ist an der FH SWF erstmals eine Hilfskraftrichtlinie in Kraft getreten, die die Vorgaben des Vertrages über gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal übernommen hat und weitere formale und inhaltliche Bedingungen für die Beschäftigung von Wissenschaftlichen Hilfskräften festschreibt. 25 Fachhochschule Rhein-Waal Bei Antragstellung müssen durch die Fakultät konkrete Tätigkeiten benannt werden. Diese Angaben werden dann durch den Personalbereich geprüft, um zu vermeiden, dass Tätigkeiten übernommen werden, die nicht mit dem Aufgabenprofil von wissenschaftlichen Hilfskräften zusammenpassen. Zudem werden keine Personen als wissenschaftliche Hilfskräfte eingestellt, die bereits einen Master in der Fachrichtung abgeschlossen haben, in der sie tätig werden sollen. 26 Fachhochschule Köln In der Richtlinie des Präsidiums „Beschäftigung und Vergütung wissenschaftlicher und studentischer Hilfskräfte“ vom 04.04.2018 sind entsprechende Regelungen getroffen worden, z. B.: zulässige und nicht zulässige Einsatzbereiche (Kap. 3.1), kein Einsatz mehr als WHK bei Hochschulabschluss auf Master-Niveau, sondern Einsatz als WMA (Kap. 3.1, zweiter Absatz), LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4138 26 kein Abschluss negativer statutsverändernder Beschäftigungsverhältnisse (Kap. 4.3, vierter Absatz). 27 Fachhochschule Ostwestfalen-Lippe Wissenschaftliche Hilfskräfte werden grundsätzlich nach § 6 WissZeitVG beschäftigt. Damit handelt es sich überwiegend um Dienstleistungen in Forschung und Lehre in den Fachbereichen, den wissenschaftlichen Einrichtungen oder Betriebseinheiten (gem. § 46 Hochschulgesetz NRW). Eine darüberhinausgehende Beschäftigung ist ausnahmsweise möglich, wenn die Vorgesetzten bestätigen und begründen, dass die Beschäftigung dem Zweck der eigenen Weiterqualifikation der wissenschaftlichen Hilfskraft dient. Die Tätigkeit muss sich überwiegend auf die Qualifizierung beziehen und die vereinbarte Befristungsdauer so bemessen sein, dass sie der angestrebten Qualifizierung angemessen ist. 28 Fachhochschule Ruhr-West Als junge Hochschule haben wir an dieser Stelle bisher keine negativen Erfahrungen gemacht und die Anzahl an WHK-Verträgen beträgt max. 15 pro Jahr. 29 Fachhochschule Münster An der FH Münster werden wiss. Hilfskräfte gemäß der Richtlinie der FH Münster für die Beschäftigung und Vergütung wissenschaftlicher Hilfskräfte vom 07.09.2016 beschäftigt, die angemessene Beschäftigungsbedingungen entsprechend dem Vertrag über gute Beschäftigungsbedingungen sicherstellt. 30 Fachhochschule Niederrhein Wissenschaftliche Hilfskräfte erfüllen Dienstleistungen in Forschung und Lehre sowie damit zusammenhängende Verwaltungstätigkeiten. Sie haben in der Regel einen ersten Abschluss erworben und sind in einem Masterstudiengang eingeschrieben. Sie werden nicht länger als 3 Jahre als wissenschaftliche Hilfskraft beschäftigt. Wissenschaftliche Hilfskräfte werden bei ihrer Einstellung über die Anrechnungsregeln im Wissenschaftszeitvertragsgesetz bezogen auf die befristungsrechtlichen Folgen ihrer wöchentlichen Arbeitszeit informiert. 4.2.8. Aus welchen Mitteln werden die Hilfskräfte bezahlt? Bitte aufschlüsseln nach Grundmittel und Drittmittel. Falls Drittmittel bitte unterteilen in öffentliche und nicht-öffentliche Drittmittel. Die Frage 4.2.8. wird aus der amtlichen Hochschulstatistik beantwortet. Ausgewertet wurde die Personalgruppe der "Wissenschaftlichen Hilfskräfte" nach Hochschulgruppen und Art der Finanzierung. Folgende Drittmitteldefinitionen des Statistischen Bundesamtes liegen der Zuordnung zugrunde: Drittmittel vom öffentlichen Bereich sind Drittmittel vom Bund, von den Ländern, den Gemeinden, Gemeinde- und Zweckverbänden, der Bundesagentur für Arbeit sowie den sonstigen öffentlichen Bereichen (z.B. die Sondervermögen ERP, Lastenausgleichsfonds sowie die Sozialversicherungen). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4138 27 Drittmittel von anderen Bereichen sind Drittmittel von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), der Europäischen Union (EU), von anderen internationalen Organisationen (z.B. OECD, UN), von Hochschulfördergesellschaften, von Stiftungen u. dgl., von der gewerblichen Wirtschaft und sonstigen Bereichen. Die Auswertung ist Anlage II, Nr. 5 zu entnehmen. 4.2.9. Hat das Ministerium Lohnerhöhungen der nach § 46 HZG NRW eingestellten Hilfskräfte eingeplant? Wenn ja: in welcher Höhe, über welchen Zeitraum und in welcher Kostenkategorie (Sachkosten- oder Lohnkosten)? Wenn nein, warum nicht? Die Bezahlung der wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte richtet sich nach den "Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder über die Arbeitsbedingungen der wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte". Erhöhungen des Vergütungsrahmens liegen nicht in der Zuständigkeit des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft, sondern sind Aufgabe der TdL. In NRW sind die Hochschulen im Arbeitgeberverband des Landes organisiert, welcher wiederum Mitglied der TdL ist. 4.2.10. Teilt das Ministerium die Auffassung, dass auf dem Weg zu einer vollen personalrechtlichen Vertretung, die nach § 46a HZG NRW definierten „Vertretungen der Belange studentischer Hilfskräfte“ zunächst vereinheitlicht, gestärkt, institutionalisiert und unterstützt werden müssen, um sie perspektivisch hin zu einem studentischen Personalrat (Berliner Modell) zu entwickeln? Wenn nein, warum nicht? Die Landesregierung schließt sich der Auffassung des damaligen Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung an, dass angesichts der beachtlichen Unterschiede zwischen studentischen Hilfskräften einerseits und den übrigen Beschäftigten an den Hochschulen andererseits es nicht angezeigt erscheint, das „Modell Personalrat“ auf die studentischen Hilfskräfte anzuwenden. 4.2.11. Wenn rein administrative Aufgaben inzwischen nicht mehr von Hilfskräften erledigt werden (bspw. in Datenverarbeitungszentren, Bibliotheken, Fachbereichssekretariaten): Von wem und unter welchen Bedingungen wird diese Arbeit nun geleistet? Bitte aufschlüsseln nach Personalkategorie, Eingruppierung, Vertragsdauer, Vergütung, Stundenumfang, Befristung, Begründung für die Befristung. Bei nicht-Tarifbeschäftigten bitte Vertragsart ausweisen. Die Sprechergruppen der Hochschulen teilen hierzu mit, dass die Frage, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang und auf welche Weise Leistungen kompensiert worden seien, die nicht mehr durch Hilfskräfte erbracht wurden, ohne Betrachtung jedes einzelnen Falles und insoweit durch die Hochschulen nur mit einem unvertretbaren Aufwand zu ermitteln sei. Aus dem kollegialen Austausch lasse sich nicht auf eine prägende Tendenz im Umgang der Hochschulen mit dem Sachverhalt schließen. Die Mitteilungen umfassten die ganze Bandbreite von der kompensatorischen Begründung tariflicher Beschäftigungsverhältnisse für die Hilfstätigkeiten über ihre partielle Übernahme durch vorhandenes Personal bis hin zum ersatzlosen Wegfall der betreffenden Leistungen, wo Formen der Kompensation weder möglich noch zweckmäßig gewesen seien. Im Ganzen sei jedenfalls davon auszugehen, dass LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4138 28 die Maßnahme, der die Frage 4.2.11 gilt, in Dichte und Umfang zu einem merklichen Rückgang derjenigen administrativen Serviceleistungen in den Hochschulen geführt habe, die in der Vergangenheit temporär von studentischen Hilfskräften ausgeübt worden seien. 4.3. Wissenschaftliche Beschäftigte Bitte jeweils aufschlüsseln nach Personalkategorie (WiMi, LfbA, akademische Räte und Oberräte auf Zeit usw.), Vertragslaufzeit, Befristungsgrund (WissZVG, TzBfG, beamtenrechtliche Regelungen, BEEG), Wochenarbeitszeit, Hochschulart und Fachrichtung. 4.3.1. Wie haben sich die Zahl und Arbeitsbedingungen von Wissenschaftlich Beschäftigten entwickelt? Bitte jeweils ausweisen für: a) Wissenschaftlich Beschäftigte mit Bachelorabschluss b) Wissenschaftlich Beschäftigte mit Masterabschluss in der Qualifizierungsphase vor der Promotion. Bitte hier ergänzend ausweisen: Befristungsdauer für den ersten und zweiten Vertrag in der Promotionsphase. Vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit bei Promotionsstellen auf tariflicher Basis sowie auf nichttariflicher Basis. c) Wissenschaftlich Beschäftigte nach der Promotion (Post-Doc-Phase) Die Frage 4.3.1. wird aus der amtlichen Statistik beantwortet. Ausgewertet wurde das hauptberufliche wissenschaftlich-künstlerische Personal nach Hochschulgruppen, Dienstbezeichnung, Fächergruppen, Anteil an Vollbeschäftigung und Dauer der Beschäftigung. Die Auswertung ist Anlage II, Nr. 6 zu entnehmen. 4.3.2 Aus welchen Mitteln werden die Wissenschaftlichen Beschäftigten bezahlt? Bitte aufschlüsseln nach Grundmittel und Drittmittel. Falls Drittmittel, bitte unterteilen in öffentliche und nicht-öffentliche Drittmittel. Die Frage 4.3.2. wird aus der amtlichen Statistik beantwortet. Ausgewertet wurde das hauptberufliche wissenschaftlich-künstlerische Personal nach Hochschulgruppen, Dienstbezeichnung, Fächergruppen, Art der Finanzierung (gruppiert), Anteil an Vollbeschäftigung und Dauer der Beschäftigung. Die Auswertung ist Anlage II, Nr. 8 zu entnehmen. 4.3.3. Wie viele Arbeitsverträge haben wissenschaftliche Mitarbeiter (im Durchschnitt) in ihrer Qualifizierungsphase bis zur Promotion? Auch zu dieser Frage sind Angaben ohne Auswertung der einzelnen Personalakten, so die Mitteilung der Sprechergruppen der Hochschulen, nicht möglich. Die Universitäten gingen jedoch davon aus, dass die Frage der Anzahl und Dauer befristeter Arbeitsverträge in der Qualifikationsphase bis zur Promotion ein wesentlicher Gegenstand der zwischen den Hochschulen und ihren Personalvertretungen vereinbarten Evaluierung des Vertrags über gute Beschäftigungsbedingungen sein würde. Im kollegialen Austausch werde vielfach die LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4138 29 Erfahrung mitgeteilt, dass aufgrund der Änderungen im Wissenschaftszeitvertragsgesetz ein Rückgang der Zahl der Arbeitsverträge und eine Verlängerung ihrer Laufzeit eingetreten seien. 4.4. Professuren Wie haben sich die Zahl und die Arbeitsbedingungen von Professor*innen entwickelt? Bitte aufschlüsseln nach Personalkategorie (Vertretungs- und Verwaltungsprofessur, Stiftungsprofessur, Apl. Professur, Juniorprofessur (W1), W2 und W3 usw.), Eingruppierung/Besoldungsgruppe, befristet oder unbefristet und Hochschulart. Bei befristet beschäftigten Professor*innen bitte ausweisen, ob sie auf Zeit verbeamtet oder angestellt sind. Wir bitten darum, die Vertragslauzeiten gestaffelt auszuweisen (bis sechs Monate, sechs bis 12 Monate, 12-18 Monate, 18-24 Monate, 24-36 Monate mehr als 36 Monate). Wie viele Juniorprofessuren wurden entfristet und wie viele nicht verlängert? Bitte nach Fachrichtung ausweisen. Ausgewertet wurde aus der amtlichen Statistik die Personalgruppe "Professor" nach Hochschulgruppen, Dienstbezeichnung, Vergütungsgruppen und Dauer der Beschäftigung. N 2013 2013 Ergebn is 2017 2017 Ergebn is unbefrist et befrist et unbefrist et befrist et Öffentlich-Rechtliche Universitäten 3.514 1.379 4.893 4.191 831 5.022 Beamte 3.348 1.152 4.500 3.964 718 4.682 W3 1.170 267 1.437 1.708 97 1.805 C4 und entspr. Besoldungsgruppe 969 131 1.100 764 26 790 W2 619 292 911 994 214 1.208 C3 und entspr. Besoldungsgruppe 567 83 650 488 8 496 Juniorprofessoren, W1, AT 374 374 371 371 C2 und entspr. Besoldungsgruppe - auf Dauer - 23 23 10 10 C2 und entspr. Besoldungsgruppe - auf Zeit - 1 1 1 1 Gastprofessoren (hauptberuflich), C2-C4, W2, W3, BAT IIa, E13h, E14, AT 4 4 1 1 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4138 30 Arbeitnehmer 166 227 393 227 113 340 W3 74 48 122 75 20 95 C4 und entspr. Besoldungsgruppe 6 6 12 6 1 7 W2 44 77 121 79 39 118 C3 und entspr. Besoldungsgruppe 7 12 19 12 12 Juniorprofessoren, W1, AT 7 7 5 5 C2 und entspr. Besoldungsgruppe - auf Dauer - 35 35 55 55 C2 und entspr. Besoldungsgruppe - auf Zeit - 19 19 13 13 Gastprofessoren (hauptberuflich), C2-C4, W2, W3, BAT IIa, E13h, E14, AT 58 58 35 35 Öffentlich-Rechtliche Fachhochschulen 2.304 455 2.759 2.433 473 2.906 Beamte 2.161 375 2.536 2.342 417 2.759 W3 5 2 7 2 10 12 W2 846 206 1.052 1.333 306 1.639 C3 und entspr. Besoldungsgruppe 808 108 916 598 88 686 C2 und entspr. Besoldungsgruppe - auf Dauer - 502 502 409 409 C2 und entspr. Besoldungsgruppe - auf Zeit - 57 57 13 13 Gastprofessoren (hauptberuflich), C2-C4, W2, W3, BAT IIa, E13h, E14, AT 2 2 Arbeitnehmer 143 80 223 91 56 147 W2 56 40 96 52 22 74 C3 und entspr. Besoldungsgruppe 16 1 17 3 3 C2 und entspr. Besoldungsgruppe - auf Dauer - 71 71 36 36 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4138 31 C2 und entspr. Besoldungsgruppe - auf Zeit - 22 22 24 24 Gastprofessoren (hauptberuflich), C2-C4, W2, W3, BAT IIa, E13h, E14, AT 17 17 10 10 Gesamtergebnis 5.818 1.834 7.652 6.624 1.304 7.928 4.4 Lehrbeauftragte 4.5.1. Wie hat sich die Zahl der Lehraufträge entwickelt (bitte in Semesterwochenstunden ausweisen)? Bitte ausweisen nach Lehraufträgen mit bzw. ohne Vergütung, Höhe der Vergütung, Hochschulart, Fakultät/Fachbereich oder Zentrum. Ausgewertet wurde aus der amtlichen Statistik die Anzahl der Lehrbeauftragten multipliziert mit der Stundenzahl nach organisatorische Einheiten der Hochschulen: Semesterwochenstunden 2013 2017 Universitäten 20.036 18.847 Lehrbeauftragte Abteilung/Sektion 658 416 Betriebstechnische und Versorgungseinrichtungen 542 547 Fachbereich/Fakultät 2.184 1.499 Fachbezogene Einrichtungen der Lehre und Forschung (ohne Kliniken) 10.983 10.682 Forschungszentrum/-schwerpunkt 14 16 Hochschulbibliothek 4 Hochschulkliniken 1 369 Hochschulrechenzentrum 4 Hochschulverwaltung, zentrale Dienste 1.351 738 Informations-, Koordinierungs-, Planungszentrum 3 Institut/Seminar 787 661 Lehrstuhl 187 350 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4138 32 Mit der Hochschule verbundene Einrichtungen 13 Wiss. Einheit/Bereich/Forschungsstelle 353 123 Zentrale Einrichtungen der Lehre und Forschung (ohne Kliniken) 1.743 2.260 Zentrale Hochschulverwaltung 217 40 Zentrale wissenschaftliche oder künstlerische Einrichtung 999 1.139 Fachhochschulen (ohne Verwaltungsfachhochschulen) 12.498 17.029 Lehrbeauftragte Fachbereich/Fakultät 9.000 10.341 Fachbezogene Einrichtungen der Lehre und Forschung (ohne Kliniken) 3.029 5.293 Hochschulverwaltung, zentrale Dienste 11 Institut/Seminar 157 Laboratorium 24 12 Wiss. Einheit/Bereich/Forschungsstelle 4 Zentrale Einrichtungen der Lehre und Forschung (ohne Kliniken) 190 768 Zentrale Hochschulverwaltung 38 22 Zentrale wissenschaftliche oder künstlerische Einrichtung 60 578 Gesamtergebnis 32.534 35.876 4.5.2. Im Bereich der Sprachlehre: Wie hat sich der Anteil der Lehraufträge in der Sprachlehre entwickelt? Bitte unterscheiden nach Lehraufträgen an Fachbereichen und Sprachzentren sowie Höhe der Vergütung. Die Beantwortung der Frage ist den Hochschulen nicht möglich. Die Sprechergruppen führen hierzu aus, dass der fristgerechten Beantwortung entgegenstehe, dass hierfür die Personalakten sämtlicher Lehraufträge daraufhin durchgesehen werden müssten, ob ihr Gegenstand die Sprachlehre ist. Das sei deswegen erforderlich, weil Lehraufträge für den Sprachunterricht je nach Hochschule in zentralen Serviceeinrichtungen, in fachbereichsintegrierten Serviceeinrichtungen und/oder in den Fächern selbst erteilt würden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4138 33 4.5.3. Wie viele Lehrauftragnehmer*innen haben zusätzlich Arbeitsverträge mit den Hochschulen? Bitte nach Personalkategorie, Vertragslaufzeit, Wochenarbeitszeit, Hochschulart aufschlüsseln. Eine Beantwortung der Frage ist den Hochschulen in der gesetzten Frist nicht möglich. Die Sprechergruppen führen hierzu aus, dass die Informationen, auf die sich die Fragen 1.1 bis 1.5 oder 4.5.3 richteten, von den Hochschulen in ihren Personalverwaltungssystemen in der Regel nicht erfasst würden, da es sich bei diesen Angaben um solche Beschäftigteninformationen handele, die für das laufende Arbeitsverhältnis an den Hochschulen nicht relevant seien. Einige dieser Informationen wären durch eine vollständige Recherche in den Personalakten zu ermitteln, andere (z.B. ehemalige Gehälter, Angaben zur Befristung der vorherigen Beschäftigungsverhältnisse) lägen den Hochschulen überhaupt nicht vor. Wo eine Beantwortung durch Einzelrecherche in Personal- oder Vertragsakten grundsätzlich möglich wäre, hätte dies einen ganz außerordentlichen Arbeitsaufwand zur Folge. Die Personalverwaltungen der Hochschulen müssten sich für einige Wochen oder Monate weitestgehend auf die Ermittlung der zu Beantwortung der Großen Anfrage benötigten Informationen konzentrieren und das laufende Geschäft unterbrechen. Ein Verfahrensstopp beispielsweise für laufende Berufungsverfahren, Einstellungs- und Verlängerungsverträge für Tarifbeschäftigte und Hilfskräfte, die Verarbeitung von Änderungsmitteilungen würde einen Stillstand des Personalgeschäfts für längere Zeit und damit eine schwerwiegende Beeinträchtigung des Hochschulbetriebs in Lehre, Forschung und Administration herbeiführen. 4.06. Weitere Honorarkräfte 4.6.1. Wie viele Honorarverträge wurden zwischen Hochschulen und natürlichen Personen abgeschlossen? Bitte hochschulscharf sowie nach Werk oder Dienstleistung und Entgelt ausweisen. 4.6.2. Wie viele Werkverträge wurden zwischen Hochschulen und natürlichen Personen abgeschlossen? Bitte hochschulscharf sowie nach Werk und Entgelt ausweisen. 4.6.3. Wie viele Dienstleistungsverträge wurden zwischen Hochschulen und natürlichen Personen abgeschlossen? Bitte hochschulscharf sowie nach Dienstleistung und Entgelt ausweisen. Mit Blick auf die Fragen 4.6.1 bis 4.6.3 (Weitere Honorarkräfte), die den Hochschulen zur Einzelbeantwortung übermittelt wurden, ist es ein Anliegen der Sprechergruppen, auf einen Sachverhalt aufmerksam zu machen, der die Bewertung der Antworten in Frage stellen könnte. Erfragt werde hochschulscharf sowie nach Zahl, vereinbarter Leistung und Entgelt der Abschluss von Honorarverträgen, Werkverträgen und Dienstleistungsverträgen mit natürlichen Personen. Die drei Vertragskategorien seien jedoch insofern nicht klar voneinander abgegrenzt, als ein Honorarvertrag als Oberbegriff des Werk- und des Dienstleistungsvertrags LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4138 34 verstanden werden könne. Letztere seien zwar voneinander abgrenzbar, jedoch gegenüber dem Oberbegriff nicht trennscharf. Zudem gehen die Sprechergruppen davon aus, dass die Hochschulen die Zahl der von ihnen zu einem Stichtag mit natürlichen Personen abgeschlossenen Werk- und Dienstleistungsverträge ermitteln könnten, die weitergehende Ermittlung und Klassifizierung von Leistungen und Entgelten jedoch eine aufwändige Einzelrecherche der Vertragsakten voraussetzen würde. Die Hochschulen führen hierzu ergänzend aus: 01 Technische Hochschule Aachen An der RWTH wird für sämtliche Arten der Beauftragung natürlicher Personen der Begriff „Werkvertrag“ genutzt – unabhängig davon, ob es sich in zivilrechtlicher Hinsicht um einen Werk- oder Dienstvertrag handelt. Die Natur der Gegenleistung für das gezahlte Entgelt ergibt sich lediglich aus der Beschreibung im Vertrag. Der Begriff „Honorarvertrag“ ist ohnehin rechtlich unscharf, das Gesetz kennt einen solchen Vertrag nicht. Hieraus ergibt sich, dass an der RWTH mit natürlichen Personen insgesamt: Im Jahr 2013: 210 „Werkverträge“ mit einem Gesamtvolumen von 619.283,31 € und im Jahr 2017: 93 „Werkverträge“ mit einem Gesamtvolumen von 179.053,50 € geschlossen worden sind. 02 Universität Bielefeld Frage 4.6.1. Stand 01.10.2013: 39 Verträge mit einem Wert von 41.420 €, davon: 15 Verträge mit Beratertätigkeit (Wert: 23.300€) 24 Verträge mit Vortragstätigkeit (Wert: 18.120€) Stand 01.10.2017: 33 Verträge mit einem Wert von 26.516,30€, davon: 8 Verträge mit Beratertätigkeit (Wert: 13.300€) 14 Verträge mit Vortragstätigkeit (Wert: 11.396,30€) 11 Verträge mit Dolmetschertätigkeit (Wert:1.820€) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4138 35 Frage 4.6.2. Zum Stand 01.10.2013: insgesamt 83 offene Werkverträge mit einem Wert von 210.538,99€ zum Stand 1.10.2017: insgesamt 114 offene Werkverträge mit einem Wert von 70.175,82€ Frage 4.6.3. Stand 01.10.2013: 14 Verträge mit einem Wert von 3.961,50€ Stand 01.10.2017: 21 Verträge mit einem Wert von 78.266,57€ 03 Universität Bochum Honorarverträge (nur Summenangabe möglich): 01.10.2013: 313.685,41 € 01.10.2017: 355.816,61 € Eine Anzahl der dahinterliegenden Honorarverträge, sowie die juristische Eigenschaft der jeweiligen Vertragspartner (natürliche Person oder sonstige Körperschaft des öffentlichen Rechts) sowie die jeweiligen Gewerke kann aus der Finanzbuchhaltung nicht hergeleitet werden. Werkverträge (nur Summenangabe möglich): 01.10.2013: 9.219,10 € 01.10.2017: 60.197,12 € Eine Anzahl der dahinterliegenden Werkverträge sowie die juristische Eigenschaft der jeweiligen Vertragspartner (natürliche Person oder sonstige Körperschaft des öffentlichen Rechts) sowie die jeweiligen Gewerke kann aus der Finanzbuchhaltung nicht hergeleitet werden. Dienstleistungsverträge: Eine Differenzierung zwischen Dienstleistungs- und Honorarverträgen ist nicht möglich. 04 Universität Bonn Leider ist es nicht möglich bis zum 01.10.2013 Daten auszuwerten. Es kann immer nur das ganze Jahr berücksichtigt werden: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4138 36 Im Jahr 2013 wurden 239 Honorarverträge abgeschlossen. Die Gesamtsumme der Verträge belief sich auf 536.432,85 EUR. Für das Jahr 2017 sind aufgrund dezernatsübergreifender Änderungen von Vertragszuständigkeiten lediglich die Daten bis zum 30.06. vorhanden. In diesem Zeitraum wurden 55 Honorarverträge mit einer Gesamtsumme von 252.660 EUR abgeschlossen. Danach ist eine Abgrenzung zu Werkverträgen im Sinne dieser Anfrage nicht möglich. Die u. g. Werkverträge betreffen auch Honorarverträge. Wie bereits oben erwähnt, können nur die Daten für das gesamte Jahr 2013 angegeben werden. In dieser Zeit wurden 174 Werkverträge über eine Gesamtvertragssumme in Höhe von 676.069 EUR abgeschlossen. Es erfolgte keine inhaltliche Differenzierung zwischen Dienstleistung und Werk. Verträge im Zeitraum 04/2016 bis dato: Wir können Auskunft geben über Aufträge oberhalb 500 € Netto. Verträge unter 500,-€ Netto dürfen die Institute selbst vergeben; hierzu ist keine Angabe zur Anzahl möglich. Über 500 €: 125 Verträge: Gesamtsumme 684.787,70 €, 1 Vertrag: Summe 1.800 $. 05 Universität Dortmund Die Beantwortung der Fragen 4.6.1. bis 4.6.3. ist der Anlage I, Nr. 7 zu entnehmen. 06 Universität Düsseldorf Zum 01.10.2013 wurden außerhalb der Korrekturassistenten in der Juristischen Fakultät – wie auch in den Vorjahren – in aller Regel zwischen 50 bis 70 Dienstleistungs- und Werkverträge jährlich abgeschlossen, davon wurden etwa die Hälfte mit eigenen oder mit früheren Beschäftigten abgeschlossen. Zum 01.10.2017 ist von einem insgesamt niedrigeren Aufkommen auszugehen. Eine weitere Aufteilung/Detail-lierung ist mangels Systemerfassung nicht möglich. Jedoch hat das Rektorat in seiner Rektoratssitzung am 20.08.2015 beschlossen, künftig mit Beschäftigten der HHU keine Dienstleistungsverträge, Werkverträge oder sonstige Vereinbarungen (auch mündlicher Art) zu Nebenbeschäftigungen an der HHU abzuschließen. Für ehemalige Beschäftigte der HHU gilt – bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen – eine Wartezeit von mindestens drei Monaten. Damit ist gewährleistet, dass mit Beschäftigten nicht zugleich andere Honorarvereinbarungen an der HHU getroffen werden. Das Personaldezernat und das für Werk- und Dienstleistungsverträge zuständige Finanzdezernat tauschen sich zudem regelmäßig über etwaig problematische Anträge aus, bei denen natürliche Personen an der HHU tätig werden sollen; dadurch und durch einen vorgeschalteten Fragebogen, der von der antragstellenden Stelle auszufüllen ist und aus dem sich die Abgrenzung zu Arbeitsverträgen ergibt, sollen missbräuchliche Personaleinsätze vermieden werden. 07 Universität Duisburg-Essen Die Beantwortung der Fragen 4.6.1. bis 4.6.3. ist der Anlage I, Nr. 8 zu entnehmen. 08 Fernuniversität in Hagen Die Beantwortung der Fragen 4.6.1. bis 4.6.3. ist der Anlage I, Nr. 9 zu entnehmen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4138 37 09 Universität Köln Die Vertragsarten – Honorarvertrag, Werkvertrag und Dienstleistungsvertrag – werden in der Datenerfassung durch SAP nicht separat geführt. Insofern lässt sich nur die Gesamtzahl dieser Verträge durch Daten abbilden. Die Datenerfassung zu Werkverträgen (sowie Honorar- und Dienstleistungsverträgen) zwischen der Universität zu Köln und natürlichen Personen lässt sich mit Abfrage zu Stichtagen nicht sinnvoll abbilden. Werkverträge werden nicht mit einer Laufzeit, sondern nur zu Bestell- oder Lieferdatum im Berichtssystem dokumentiert. Zu den Stichtagen des 1.10.2013 und 1.10.2017 hatte kein Werkvertrag sein Bestell- oder Lieferdatum. Insgesamt wurden im Lieferjahr 2013 jedoch 387 Werkverträge mit natürlichen Personen zu verschiedenen Arten von Leistungen abgeschlossen. In 2017 bestand eine Gesamtzahl von 519 Werkverträgen. Eine Erhebung nach Werk und Entgelt wäre zu diesen insgesamt 906 Verträgen mit erheblichem Arbeitsaufwand für die Universitätsverwaltung verbunden. 10 Deutsche Sporthochschule Köln Beantwortung ist mit vertretbarem Arbeitsaufwand nicht möglich, da nur die jährlichen Ausgaben für freie Mitarbeit bekannt sind. Die Anzahl der Verträge ist jedoch nicht im System abgebildet. Siehe auch Schreiben der Kanzler- und Rektorenkonferenz zu diesem Punkt. 11 Universität Münster 2017: 1951 Honorarvereinbarungen, Durchschnittsbetrag: 924,55 € 2013: 2805 Honorarvereinbarungen, Durchschnittsbetrag: 597,70 € Konkretere Angaben sind nicht möglich. 2017: 530 Werkverträge, Durchschnittsbetrag 1.003,39 € 2013: 465 Werkverträge, Durchschnittsbetrag 1.350,06 € Die Kategorie "Dienstleistungsverträge" existiert nicht an der WWU. 12 Universität Paderborn Die Beantwortung der Fragen 4.6.1. bis 4.6.3. ist der Anlage I, Nr. 10 zu entnehmen. 13 Universität Siegen Zum Stichtag 1.10.2013 hatte die Universität Siegen keine Honorarverträge mit natürlichen Personen geschlossen. Zum Stichtag 1.10.2017 waren es 16 Honorarverträge. Zum Stichtag 1.10.2013 hatte die Universität Siegen 40 Werkverträge mit natürlichen Personen geschlossen sowie 25 Werkverträge zum Stichtag 1.10.2017. Zu den beiden Stichtagen 1.10.2013 sowie 1.10.2017 gab es keine Dienstleistungsverträge zwischen der Hochschule und natürlichen Personen. Im Übrigen wird für die Beantwortung der Fragen 4.6.1. bis 4.6.3. auf die Anlage I, Nr. 11 verwiesen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4138 38 14 Universität Wuppertal 01.10.2013 01.10.2017 Honorarverträge (Frage 4.6.1.) 92 (40,7 TEUR) 35 (68,7 TEUR) Werkverträge (Frage 4.6.2.) 15 (31,0 TEUR) 9 (17,2 TEUR) Die Bergische Universität unterscheidet zwischen Honorarverträgen und Werkverträgen sowie Arbeitsverträgen. Zahlen zu Dienstleistungsverträgen (Frage 4.6.3.) können daher nicht angegeben werden. 15 Fachhochschule Aachen Zur Beantwortung der Fragen bedarf es einer Vertragsdatenbank, in der die abgefragten Sachverhalte abgespeichert sind. Die an der FH Aachen geführte Vertragsdatenbank stellt die zur Beantwortung der Fragen erforderlichen Daten nicht in einem ausreichenden Maß bereit. Zur Beantwortung der Fragen haben wir daher hilfsweise auf die Daten der Finanzbuchhaltung zurückgegriffen. Sie enthalten die Buchungen jeweils vom 01.01. – 01.10. der angefragten Jahre. Zwischen den Jahren 2013 und 2017 gab es an der FH Aachen neue Kontierungsregeln bzgl. „weiterer Fremddienstleistungen“. Zur Steigerung der Aussagekraft der Buchführung wurden die hier erfassten Aufwendungen im Jahr 2017 auf neu geschaffenen Konten erfasst. Die aus diesem Grund zusammengehörigen Konten sind in den Tabellen gelb markiert. Die verschiedenen Vertragsarten sind (grob) den jeweiligen Aufwandskonten zugeordnet worden. Aus dieser Zuordnung ergeben sich die folgenden Tabellen, die die Fragen 4.6.1. – 4.6.3. bestmöglich beantworten. Die o.g. Tabellen zur Beantwortung der Fragen 4.6.1. bis 4.6.3. sind der Anlage I, Nr. 12 zu entnehmen. 16 Fachhochschule Bielefeld Zu 4.6.1.: 01.10.2013: 0 01.10.2017: 7 Honorarverträge für studienvorbereitenden Unterricht (Mathematik) an Schulen, 18.360€ Zu 4.6.2.: 01.10.2013: 0 01.10.2017: 1; Übersetzungsarbeiten, 300€ Zu 4.6.3.: 01.10.2013: 12; insgesamt 78.264€ Beratungs- und Entwicklungstätigkeit im Forschungsprojekt, Fortbildung zu Software im Studierendensekretariat, Hardwarewartung und Softwarepflege, Psychosoziale Beratung, Medientechnische Beratung ILIAS-Plattform, Erstellung einer Bibliographie, Organisationsberatung, Auswertung von Daten in Datenbanken, Konzeption von Musterlösungen für ein Forschungsprojekt, Förderung und Verstetigung von strategischen Partnerschaften und LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4138 39 thematischen Netzwerken, Betreuung der Ausstellung in dem Projekt „Leonardo da Vinci“ 01.10.2017: 21; insgesamt 57.837€ Beratungs- und Entwicklungstätigkeit im Forschungsprojekt, Weiterentwicklung und Koordination der Projektinitiative „Menschen bewegen Märkte“, Vorbereitung und Durchführung einer Konferenz, Einrichtung Bühnen- und Theatertechnik, Förderung und Verstetigung von strategischen Partnerschaften und thematischen Netzwerken, Konzeption und Betreuung einer Website, Durchführung von Interviews mit Studierenden, Workshops, Betreuung der Ausstellung im Projekt „Leonardo da Vinci“, Organisationsberatung, Organisation und Durchführung einer Konferenz 17 Fachhochschule Bochum Frage 4.6.1.: 77 Verträge in 2013, 93 Verträge in 2017 Frage 4.6.2.: 6 Verträge in 2013, 15 Verträge in 2017 Frage 4.6.3.: Es wurden keine Dienstleistungsverträge zwischen Hochschule und natürlichen Personen abgeschlossen. Hinweis: Die Daten können derzeit nicht weiter hinreichend differenziert und Stichtage genau ausgewiesen werden. 18 Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg Kann nicht mit hinreichender Aussagekraft ausgewertet werden. Hintergrund ist, dass die erforderlichen Daten nicht differenziert vorliegen. Um die Auswertung in diesem Maße beantworten zu können, müssten man jeden Beleg ab dem gewünschten Zeitraum einzeln anschauen und bewerten. Diese Maßnahme ist aktuell nicht leistbar. 19 Fachhochschule Dortmund Die Fachhochschule Dortmund unterscheidet nicht in Honorar-, Dienst- und Werkverträge, sondern schließt nur Verträge über „freie Mitarbeit“ ab: 01.10.2013: 23 Verträge über freie Mitarbeit über insgesamt 82.389,00 Euro 01.10.2017: 43 Verträge über freie Mitarbeit über insgesamt 180.687,26 Euro. 20 Fachhochschule Düsseldorf Honorarverträge: 2013 = 609 Verträge (260.702,45 € Volumen) 2017 = 626 Verträge (315.098,08 € Volumen) Werkverträge: 2013 = 102 Verträge (162.677,18 € Volumen) 2017 = 62 Verträge (87.809,86 € Volumen) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4138 40 Die Daten (Honorarverträge und Werkverträge) wurden aus den Buchungsdaten der Finanzbuchhaltung ermittelt. Abweichungen sind aufgrund der Datenstruktur (Korrekturbuchungen; Splittung auf zwei Kostenstellen, etc.) möglich. Eine Differenzierung nach Werk oder Dienstleistung ist mangels Vorgabe und nicht eindeutiger Buchungstexte nicht möglich. Dienstleistungsverträge: Die Kontierungsrichtlinie nach Vorgabe des Landes lässt eine differenzierte Auswertung der Dienstleistungsverträge im Sinne der Anfrage nicht zu. Außerdem ist die Fragestellung wenig konkret, da unter „Dienstleistung“ auch Verträge mit Handwerkern und Firmen zu verstehen ist. 21 Fachhochschule Gelsenkirchen In 2013 wurden insgesamt 128 und in 2017 wurden 202 Honorar-verträge abgeschlossen. Die Vertragskategorien werden unter dem Oberbegriff „Honorarvertrag“ zusammengefasst. Die Ermittlung und Klassifizierung von Leistungen und Entgelten würde eine unverhältnismäßig hohe Einzelrecherche voraussetzen. 22 Fachhochschule für Gesundheitsberufe Zum Stichtag 1. Oktober 2013: 14 Honorarverträge, Gesamtentgelt 26.966,- € 6 Werkverträge, Gesamtentgelt 27.004,52 € Dienstleistungsverträge können an der hsg auf Basis der erfassten Daten nicht mit vertretbarem Aufwand ermittelt werden. Zum Stichtag 1. Oktober 2017: 41 Honorarverträge, Gesamtentgelt 35.953,41 € 9 Werkverträge, Gesamtentgelt 29.110,- € Dienstleistungsverträge können an der hsg auf Basis der erfassten Daten nicht mit vertretbarem Aufwand ermittelt werden. 23 Fachhochschule Hamm-Lippstadt Zum Stichtag 1. Oktober 2013: 1 Honorarvertrag, monatlicher Durchschnitt ca. 7.300,- € keine Werkverträge keine Dienstleistungsverträge Zum Stichtag 1. Oktober 2017: 2 Honorarverträge, monatlicher Durchschnitt ca. 11.600,- € keine Werkverträge keine Dienstleistungsverträge LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4138 41 24 Fachhochschule Südwestfalen 1.10.2013: 1 Honorarvertrag zu 500,- EUR monatlich 1.10.2017: 1 Honorarvertrag zu 500,- EUR monatlich (Anzahl der im Zeitraum von vier Jahren zwischen dem 1.10.2013 und dem 1.10.2017 geschlossenen Verträge: 31 Honorarverträge mit der Gesamtvergütung von 55.378,- EUR) 1.10.2013: ./. Werkverträge 1.10.2017: ./. Werkverträge (Anzahl der im Zeitraum von vier Jahren zwischen dem 1.10.2013 und dem 1.10.2017 geschlossenen Verträge: 115 Werkverträge mit der Gesamtvergütung von 275.497,65 EUR) 1.10.2013: ./. Dienstleistungsverträge 1.10.2017: ./. Dienstleistungsverträge 25 Fachhochschule Rhein-Waal Bezüglich 4.6.1, 4.6.2. und 4.6.3 liegen der Hochschule keine Unterlagen vor, da die Eigenschaft „natürliche Person“ im Finanzmanagementsystem bei den Dienstleistern nicht hinterlegt ist. Somit können dazu keine Daten analysiert werden. 26 Fachhochschule Köln Zu Frage 4.6.1.: Dozentenverträge in der Lehre: 01.10.2013: 4 Verträge; Stundensatz: 50 € zzgl. 5% NK-Pauschale 01.10.2017: 62 Verträge, überwiegend Stundensätze: zwischen 35 € bis 265 €, oder Festbetragsvereinbarung Dozentenverträge für Schulung von Beschäftigten: 01.10.2013: keine Verträge 01.10.2017: 6 Verträge; Stundensatz 40 € mit Gesamtvolumen von 12.040,- € Zu Frage 4.6.2.: 01.10.2013: 30 Werkverträge mit einem Gesamtvolumen von 125.593,46 € 01.10.2017: 22 Werkverträge mit einem Gesamtvolumen von 101.380,50 € Zu Frage 4.6.3.: 01.10.2013: 3 Werkverträge mit einem Gesamtvolumen von 14.065.94 € 01.10.2017: 2 Werkverträge mit einem Gesamtvolumen von 11.264,50 € (Dozentenverträge in der Lehre s.o. unter Honorarverträge) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4138 42 27 Fachhochschule Ostwestfalen-Lippe Die Beantwortung der Fragestellungen 4.6.1 und 4.6.3 ist nicht möglich. Die Hochschule OWL nutzt die vonseiten des MKW vorgegebene Kontierungsrichtlinie, die eine Gliederung speziell nach Honorar- und Dienstleistungsverträgen nicht vornimmt. Entsprechende Aufwendungen für derlei Verträge treten mithin grundsätzlich über sämtliche Sachkonten verteilt auf. Hinzu kommt, dass selbst ein Filtern über getätigte Ausgaben, sofern dieses denn möglich wäre, aufgrund der stichtagsbezogenen Anfrage ins Leere liefe. Eine solche Ausgabeerhebung könnte aufgrund der Formulierung der Anfrage lediglich als Anhaltspunkt für bestehende Verträge dienen. Ein vollumfängliches Vertragskataster ist diesbezüglich nicht vorgeschrieben und besteht für die Hochschule OWL auch nicht. Bezüglich der Beantwortung der Frage 4.6.2. wird im Übrigen auf Anlage I, Nr. 13 verwiesen. 28 Fachhochschule Ruhr-West Fehlanzeige. 29 Fachhochschule Münster Die FH Münster verwendet den Hochschulkontenrahmenplan des Landes NRW. In diesem Kontenrahmen gibt es das Aufwandskonto 613000 Werkverträge/Honorar/Dienstleistungen. Alle Werkverträge, Honorare und Dienstleistungen werden über dieses Aufwandskonto gebucht. Im Jahr 2013 wurden insgesamt 1.535 Belege über das Sachkonto erfasst. Im Jahr 2017 wurden insgesamt 1.324 Belege über das Sachkonto erfasst. Aufgrund der zuvor geschilderten Buchungssystematik ist es nicht möglich die Differenzierung in die Kategorien Werkvertrag, Honorar und Dienstleistung vorzunehmen. Daher haben wir folgende Auswertung der drei Kategorien erstellt. Es wurden alle Belege des Sachkontos in Bezug auf Mitarbeiter ausgewertet. Danach gab es in 2013 insgesamt 10 Belege zu Mitarbeitern welche sich wie folgt in die drei Kategorien gliedern: Werkvertrag 0 Honorar 7 Dienstleistung 3 Danach gab es in 2017 insgesamt 197 Belege zu Mitarbeitern welche sich wie folgt in die drei Kategorien gliedern: Werkvertrag 14 Honorar 128 Dienstleistung 55 30 Fachhochschule Niederrhein LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4138 43 4.6.1.: Zum Stand 01.10.2013 wurden 183 Lehraufträge vergeben mit einer durchschnittlichen Vergütung von 28,18 € pro Stunde. Zum Stand 01.10.2017 wurden 106 Lehraufträge vergeben mit einer durchschnittlichen Vergütung von 33,71 € pro Stunde. 4.6.2.: Zum Stand 01.10.2013 wurden ca. 26 Werkverträge abgerechnet. Zum Stand 01.10.2017 wurden 104 Werkverträge mit einem durchschnittlichen Entgelt von 518,31 € abgerechnet. Weitere Informationen zum Werk sind nur sehr aufwändig in Einzelfallbetrachtung zu ermitteln. 4.6.3.: Zum Stand 01.10.2013 wurden 3 freie Dienstverträge mit einem durchschnittlichen Entgelt von 344,00 € abgerechnet. Zum Stand 01.10.2017 wurden 13 freie Dienstverträge mit einem durchschnittlichen Entgelt von 763,30 € abgerechnet. Weitere Informationen zur Dienstleistung sind nur sehr aufwändig in Einzelfallbetrachtung zu ermitteln. 4.6.4. Wie viele Stipendien werden aus Hochschulmitteln finanziert? Wem sind die Stipendiatinnen und Stipendiaten zugeordnet (z. B. den Fachbereichen, International Offices, Exzellenzclustern usw.)? Bitte hochschulscharf und unter Berücksichtigung der Anzahl, der durchschnittlichen Stipendienhöhe sowie der Laufzeit ausweisen. Der Begriff der Hochschulmittel ist nicht exakt definiert. Die Antworten der Hochschulen lassen verschiedene Auslegungen des Begriffs erkennen. Die Antworten der Hochschulen zu der Frage 4.6.4. sind der Anlage I, Nr. 14 zu entnehmen. 4.6.5. Welche weiteren Personalkategorien, die nicht im Hochschulgesetz verankert sind, haben die einzelnen Hochschulen eingeführt? Wie viele Personen sind in diesen Personalkategorien erfasst? Welche Zielsetzung, Vertragslaufzeiten, Wochenarbeitszeiten und Vergütung weisen sie auf? Bitte hochschulscharf ausweisen. Die Personalkategorien an den Hochschulen im Sinne des § 1 Hochschulgesetz sind im Hochschulgesetz abschließend geregelt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4138 44 5. Personalentwicklung An welchen Hochschulen sind Personalplanungskonzepte nach Artikel 7, Absatz 3 des Vertrags über gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal entwickelt worden? Welche dieser Personalentwicklungskonzepte weisen Dauerstellenkonzepte auf? An welchen Hochschulen ist dies nicht geschehen? Bitte hochschulscharf ausweisen. 01 Technische Hochschule Aachen Ja, die RWTH hat ein Personalentwicklungskonzept und ein Dauerbeschäftigungskonzept. 02 Universität Bielefeld Nein, ein Konzept im engeren Sinne von Art. 7 Abs. 3 existiert nicht. 03 Universität Bochum Für das wissenschaftliche. Personal gibt es ein übergreifendes Personalentwicklungskonzept. Ein Konzept für Mitarbeiter in Technik und Verwaltung liegt im Entwurf vor. Dauerstellenkonzept: nein 04 Universität Bonn Personalplanungskonzept/Dauerstellenkonzept liegen noch nicht vor. 05 Universität Dortmund Personalplanungskonzepte existieren derzeit nicht an der TU Dortmund. Es gibt derzeit folgende Personalentwicklungskonzepte zur Personalentwicklung insgesamt zur Einarbeitung neuer Beschäftigter zur Personalentwicklung für wissenschaftlich Beschäftigte Konzept zur Forderung der Karrierechancen wissenschaftlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 06 Universität Düsseldorf Im Rahmen der Beantragung für das WISNA Programm hat die HHU ein Personalentwicklungskonzept für wissenschaftliche Beschäftigte erstellt und vorgelegt. Darüber hinaus wurde eine Richtlinie zu den Dauerbeschäftigungsmöglichkeiten an der HHU unter Einbindung der Personalvertretungen erarbeitet. In dieser Richtlinie sind Personalplanungskonzepte der einzelnen Fakultäten im Sinne des Vertrages über gute Beschäftigungsbedingungen vorgesehen, bei denen die Personalvertretungen zu beteiligen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4138 45 sind. Die Richtlinie tritt ab dem 01.10.2018 in Kraft. Die Veröffentlichung dieser Richtlinie erfolgte in den amtlichen Bekanntmachungen der HHU Nr. 30/2018 am 24.08.2018. 07 Universität Duisburg-Essen Ja, es wurde sowohl ein Personalentwicklungskonzept als auch Dauerstellenkonzepte erarbeitet. 08 Fernuniversität in Hagen Ja, es wurden sowohl ein Personalentwicklungskonzept als auch Dauerstellenkonzepte erarbeitet. 09 Universität Köln An der Universität zu Köln wurden gemäß Artikel 7, Absatz 3 des Vertrages über gute Beschäftigungsbedingungen Dauerstellenkonzepte entwickelt. Ziel ist ein transparentes und qualitätsgesichertes Verfahren in der Vergabe von Dauerstellen anhand klar definierter Prinzipien der befristeten und unbefristeten Beschäftigung. Für die Entwicklung dieses Personalplanungskonzeptes musste zunächst dezentral analysiert werden, welche kontinuierlich anfallenden Aufgaben sinnvoll in Profilen von Dauerstellen gebündelt werden können. Bis Januar 2018 haben daher dezentral bereits fünf der sechs Fakultäten eigene Dauerstellenkonzepte erarbeitet. Die Medizinische Fakultät erstellt ihr Dauerstellenkonzept bis Ende 2018. Von der Universitätsleitung wird auf der Grundlage der Fakultätskonzepte ein universitätsweites Rahmenkonzept für die Vergabe von Dauerstellen erarbeitet. 10 Deutsche Sporthochschule Köln Ja, ein Personalplanungskonzept wurde entwickelt und wird verwendet. Dieses beinhaltet auch ein Dauerstellenkonzept. 11 Universität Münster Die Universität Münster hat verschiedene Dauerstellenkonzepte für ausgewählte Stellenfiguren (z. B. Lehrkräfte für besondere Aufgaben, Sprachlehrerstellen), Personengruppen (lebensältere Beschäftigte) und Finanzierungsarten (LABG-Mittel, Qualitätsverbesserungsmittel) erarbeitet. Weitere (z. B. für Stellen mit Schwerpunkt im Hochschulmanagement) sind in Vorbereitung. 12 Universität Paderborn Ja. Die Universität Paderborn hat ein Personalplanungskonzept entwickelt. Ein Dauerstellenkonzept liegt noch nicht vollständig vor. 13 Universität Siegen Nein. Für verschiedene Bereiche der Hochschule liegen Personalentwicklungskonzepte, in denen Dauerstellenkonzepte ausgewiesen sind, vor. In den anderen Bereichen wird noch daran gearbeitet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4138 46 14 Universität Wuppertal Die Bergische Universität hat kein umfassendes Personalplanungskonzept einschließlich eines Dauerstellenkonzeptes entwickelt. Bei Freiwerden unbefristeter Positionen wird auf Basis der früheren Stellenpläne jeweils eine sachgerechte Entscheidung im Einzelfall getroffen. Hierbei erfolgt eine enge Abstimmung mit den Personalräten. 15 Fachhochschule Aachen Ein Personalplanungskonzept nach Artikel 7 Absatz 3 des Vertrags über gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal wurde bisher noch nicht entwickelt. 16 Fachhochschule Bielefeld Die FH Bielefeld verfolgt das Ziel, die Anzahl von unbefristeten Stellen kontinuierlich zu erhöhen, soweit dies der finanzielle Rahmen gestattet. Dies wird im Rahmen der Hochschulentwicklungsplanung kommuniziert und umgesetzt. 17 Fachhochschule Bochum Nein. Ein Personalplanungskonzept befindet sich in der Entwicklung und ist noch nicht fertiggestellt. 18 Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg Nein. 19 Fachhochschule Dortmund An der Fachhochschule Dortmund gibt es kein Personalplanungskonzept nach Artikel 7 Absatz 3 des Vertrags über gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal. Aber es gibt ein Konzept zur lebensereignisorientierten Personalentwicklung, in dem die verschiedenen Lebensereignisse charakterisiert und geeignete Personalentwicklungsinstrumente zugeordnet werden. Dieses Konzept weist keine Dauerstellen auf. 20 Fachhochschule Düsseldorf Die Hochschule hält im Rahmen der Personalkostenplanung und Personalratsbeteiligung, ein Personalplanungskonzept gem. Artikel 7 Abs. 3 des Vertrags über gute Beschäftigungsbedingungen vor. Hierbei werden die Dauerstellen in den Fachbereichen, den zentralen Einrichtungen und der Verwaltung hinsichtlich der Entwicklung und Aufgabenzuordnung regelmäßig und fortlaufend überprüft. Befristete Stellen werden regelmäßig und wiederkehrend überprüft und bei Vorliegen der Voraussetzungen in den Bereich der Dauerstellen überführt. 21 Fachhochschule Gelsenkirchen Ein Personalkonzept ist nicht veröffentlicht. Sofern jedoch Dauerstellen frei oder zusätzlich geschaffen werden, werden an der Hochschule beschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich durch die frei gewordene Stelle entwickeln können, in die Überlegungen zur Nachbesetzung der frei gewordenen Stelle einbezogen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4138 47 22 Fachhochschule für Gesundheitsberufe Es gibt ein Personalaufwuchskonzept, aus dem ersichtlich ist, welchen Bereichen wie viele Dauerstellen bzw. befristete und Qualifizierungsstellen zugewiesen wurden. Derartige Konzepte sind jedoch nach wie vor stark von der Aufbauphase der Hochschule geprägt. 23 Fachhochschule Hamm-Lippstadt Ja, es gibt detaillierte Stellenpläne für alle Bereiche, die ein Dauerstellenkonzept beinhalten. 24 Fachhochschule Südwestfalen Personalplanungskonzept: Ja; Dauerstellenkonzept: Ja, in u. g. Sinne: Im Rahmen einer Entfristungsinitiative wurden, zusätzlich zu den seinerzeit bereits bestehenden unbefristeten Stellen, weitere Beschäftigungspositionen identifiziert, denen Daueraufgaben zugeordnet sind. Zur Wahrnehmung dieser wurden weitere 100 unbefristete Stellen (VZÄ) geschaffen. In einem jährlich stattfindenden Prozess werden alle unbefristeten und befristeten Stellen betrachtet und es wird unter Berücksichtigung der finanziellen Situation der jeweiligen Organisationseinheit geprüft, welche Veränderungen und Handlungsbedarfe sich ergeben haben bzw. auch in Zukunft ergeben werden und wo weitere Entfristungen geschaffen werden können. 25 Fachhochschule Rhein-Waal Ja – Abschluss zum Ende des Jahres; Ja – Personalplanung für Dauerstellen. 26 Fachhochschule Köln Es liegen Personalentwicklungskonzepte der einzelnen Organisationseinheiten der TH Köln vor, die auch Aussagen zu Dauerstellen bzw. der Verstetigung von Stellen treffen. 27 Fachhochschule Ostwestfalen-Lippe Nein. Im Rahmen der Entwicklung der Hochschulstrategie ist geplant, die Erstellung eines Personalplanungskonzeptes weiter zu verfolgen und auszubauen. Es wird angestrebt, Dauerstellenkonzepte im Rahmen dieses Personalplanungskonzeptes zu verankern. 28 Fachhochschule Ruhr-West Nein. Als Hochschule im Entstehen besteht hier auch aktuell kein Bedarf. 29 Fachhochschule Münster An der FH Münster wurde bislang ein Personalplanungskonzept nicht erstellt, ein Dauerstellenkonzept wird individuell für jede Organisationseinheit vereinbart. 30 Fachhochschule Niederrhein Das Personalentwicklungskonzept und das Konzept zur Entfristungspolitik der Hochschule mit einem Dauerstellenkonzept befinden sich beide im Entwurfsstatus. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4138 48 6. Angebot von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für befristet Beschäftigte 6.1. An welchen Hochschulen sind professionelle Beratungs- und Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für befristet Beschäftigte nach Artikel 8 des Vertrags über gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal entwickelt worden? An welchen Hochschulen ist dies nicht geschehen? Bitte hochschulscharf ausweisen. Artikel 8 des Vertrages über gute Beschäftigungsbedingungen enthält keine gesonderte Vorschrift für befristet Beschäftigte. Die Antworten der Hochschulen erfolgen teilweise unter Hinweis auf diesen Umstand. 01 Technische Hochschule Aachen An der RWTH sind entsprechende Maßnahmen entwickelt und umgesetzt worden. 02 Universität Bielefeld Ja, entsprechende Beratungs- und Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sind entwickelt. 03 Universität Bochum Es liegen erste Konzeptideen vor. 04 Universität Bonn Ja. Für alle Beschäftigten im Wissenschaftsbereich, unabhängig von der Dauer ihres Beschäftigungsverhältnisses, wird von der Personalentwicklung ein umfangreiches Beratungs- und Qualifizierungsangebot zur Verfügung gestellt. Dies beinhaltet speziell Coachings und Seminare zu Karriereplanung und Karriereentwicklung. 05 Universität Dortmund Für befristet Beschäftigte werden Gespräche für die Perspektivberatung angeboten. Diese dienen dazu, berufliche Perspektiven innerhalb der TU Dortmund aufzuzeigen und ggfs. den Weiterqualifizierungsbedarf zu eruieren und entsprechende Weiterbildungen zu identifizieren und anzubieten. Bei Bedarf werden Qualifizierungspläne erstellt. Die Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen stehen allen Beschäftigten, unabhängig von eventueller Befristung, gleichermaßen zur Verfügung. 06 Universität Düsseldorf Eine im Intranet angebotene Plattform (ProFiL) versammelt alle an der HHU angebotenen Fortbildungsveranstaltungen zentral an einem Ort. Hier finden Beschäftigte der HHU die Angebote aus dem „Blauen Heft“ (Personalentwicklung), die Veranstaltungen der Graduiertenakademien im Verbund der Heine Research Academies, der Hochschuldidaktik, der ULB sowie der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten. Die Veranstaltungen sind generell offen für Angehörige der Heinrich-Heine-Univer-sität Düsseldorf. Neben Angeboten in Beratung, Coaching, Counseling, Mentoring sind hier auch Support- und Assistenzangebote LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4138 49 aufgeführt. Service- und Beratungsangebote im Bereich der Personalentwicklung an der HHU beinhalten u.a. Themenbereiche wie Beratung und Coaching für Lehrende/Neuberufene, Coaching für neuberufene Führungskräfte, vertrauliche Konfliktberatung, Kompetenzentwicklung, Karriereentwicklung. Alle Angebote stehen selbstverständlich grundsätzlich auch befristet Beschäftigten zur Verfügung, so dass die HHU die Voraussetzungen des Vertrages über guten Beschäftigungsbedingungen insoweit als erfüllt ansieht. 07 Universität Duisburg-Essen Ja, es ist ein umfangreiches professionelles angebots- und bedarfsorientiertes Angebot vorhanden. 08 Fernuniversität in Hagen Ja. 09 Universität Köln An der Universität zu Köln bestand bereits vor Vertragsabschluss ein breites Angebot an professionellen Beratungs-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für das wissenschaftliche Personal. Dies wurde in den vergangenen Jahren weiter ausgebaut. 10 Deutsche Sporthochschule Köln Die DSHS bietet ihren wissenschaftlich Beschäftigten (unbefristet und befristet beschäftigt) ein umfangreiches Beratungs-, Fort- und Weiterbildungsangebot u.a. zu Themen in den folgenden Bereichen: Hochschuldidaktik, Forschungsförderung, wissenschaftliche Karriere, wissenschaftliches Publizieren, Academic writing, E-Learning und Auslandsaufenthalte. Beratung für befristet beschäftigte WMA findet auch durch die jeweiligen Führungskräfte statt. 11 Universität Münster Das bereits 2012/13 gegründete Graduate Center der WWU bietet sowohl verschiedene Weiterbildungsveranstaltungen wie auch individuelle und Gruppenberatungen zum Thema „Karriereentwicklung“ an. Daneben werden auch die Professor*innen in ihrer Rolle als Führungskräfte geschult (z. B. im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Erfolgreich managen für Erst- und Neuberufene“), um die wissenschaftlich Beschäftigten bei ihrer Karriereentwicklung zu unterstützen. 12 Universität Paderborn Ja. An der Universität Paderborn werden Beratungs- und Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen selbstverständlich auch für befristet Beschäftigte angeboten. 13 Universität Siegen Ja. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4138 50 14 Universität Wuppertal Die Bergische Universität hat im Jahr 2017 ein Konzept zur akademischen Personalentwicklung formuliert und die Servicestelle akademische Personalentwicklung eingerichtet, über die sämtliche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zugänglich sind. Das Gesamtkonzept für die akademische Personalentwicklung bezieht alle Gruppen (darunter auch befristete akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter), definiert relevante Kompetenzprofile (Forschung, Lehre, Management), differenziert nach unterschiedlichen Karrierepfaden (u.a. Promotion, Wissenschaftsmanagement), berücksichtigt verschiedene Phasen der Beschäftigung und bekennt sich zu den übergeordneten Werten (Motivation, Integration, Differenz und Identität). Befristet Beschäftige (z.B. Promovierender oder Qualitätsbeauftragter) können bedarfsorientiert aus dem professionellen Angebot wählen. Hervorzuheben sind das Zertifikat „Professionelle Lehrkompetenz für die Hochschule“ des Netzwerkes Hochschuldidaktik NRW, das „Zertifikat für Beratung in Studium und Lehre“ sowie das Zertifikat „Qualitätsmanagement in Studium und Lehre“. 15 Fachhochschule Aachen Ein gesondertes Beratungsangebot sowie Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für befristet Beschäftigte wurden bisher nicht entwickelt. In 2018 wurde das Personalentwicklungsinstrument Mitarbeitergespräch „Das Jahresgespräch an der FH Aachen“ in drei wissenschaftlichen Einrichtungen / Fachbereichen als Pilotprojekt eingeführt. Dem Bereich Personalentwicklung kommt im Jahresgespräch eine besondere Bedeutung zu. Die beruflichen Perspektiven der jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden individuell besprochen. Es findet ein Austausch über die beruflichen Perspektiven und Wünsche, geeignete Weiterbildungsmaßnahmen sowie deren Vereinbarung statt. Eine Ausweitung des Jahresgesprächs in die weiteren Fachbereiche / wissenschaftlichen Einrichtungen ist für 2019 geplant. 16 Fachhochschule Bielefeld Es gibt bisher keine besonderen professionellen Beratungs-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für befristet Beschäftigte nach Artikel 8. Die FH Bielefeld hat zunächst eine Mitarbeiterbefragung durchgeführt und wird im Rahmen der Maßnahmenableitung entsprechende Handlungsalternativen entwickeln. 17 Fachhochschule Bochum Es wurden keine professionellen Beratungs- und Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für befristet Beschäftigte nach Artikel 8 des Vertrags über gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal entwickelt. 18 Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg Ja. 19 Fachhochschule Dortmund Die FH Dortmund bietet allen Beschäftigten den gleichen Zugang zu allen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen innerhalb und außerhalb der Hochschule. Eine Differenzierung nach vertraglichen Unterschieden (Voll-/Teilzeit; befristet/unbefristet) erfolgt nicht. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4138 51 20 Fachhochschule Düsseldorf Ja, an der HSD werden spezifische Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für befristet Beschäftigte angeboten. 21 Fachhochschule Gelsenkirchen Für befristet Beschäftigte stehen das Standard-Fortbildungsprogramm für Hochschulmitglieder sowie die Hochschulangebote für „Bewerbungstraining“ und „Bewerbungsmappen-Check“ offen. 22 Fachhochschule für Gesundheitsberufe Ja. Aufgrund der geringen Größe der hsg kann dies jedoch immer nur in kleinem Umfang realisiert werden. 23 Fachhochschule Hamm-Lippstadt Nein. Unter Berücksichtigung der Größe der Hochschule erfolgt dieses aktuell noch nicht über ein Konzept, wird aber durch die/d en jew. Vorgesetzte/n unter Berücksichtigung des Einzelfalles vorgenommen. 24 Fachhochschule Südwestfalen Ja. Die Beratung erfolgt durch die Führungskräfte und das Personaldezernat. Den wissenschaftlich Beschäftigten stehen die allgemein zugänglichen Angebote ebenfalls zur Verfügung, insbesondere auch das hdw-Angebot. Es ist geplant diese Angebote im Rahmen eines Fortbildungskonzepts zu strukturieren und auszubauen. 25 Fachhochschule Rhein-Waal Nein - An dieser Hochschule wird hinsichtlich der Angebote nicht zwischen befristet und unbefristet Beschäftigten differenziert. Alle Beschäftigten haben gleichen Zugang zu den vorhandenen Angeboten. Aktuell werden in den Fakultäten sog. Mitarbeiterentwicklungsgespräche geführt. Diese sind ein spezielles Angebot der Personalentwicklung für den wissenschaftlichen Bereich und werden von einer Mitarbeiterin der Personalentwicklung begleitet. Auch diese richten sich an alle Beschäftigten. Ggf. werden aber nach der Evaluation dieser Gespräche – je nach Bedarf – spezielle Maßnahmen für einzelne Beschäftigungsgruppen folgen. 26 Fachhochschule Köln Es werden keine ausgewiesenen Angebote für befr. Beschäftigte angeboten. Alle Fortbildungsangebote richten sich auch an befr. Beschäftigte. 27 Fachhochschule Ostwestfalen-LippeJa, befindet sich weiter im Aufbau. Professionelle Beratungs- und Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für die genannte Zielgruppe werden u.a. durch das Institut für Wissenschaftsdialog (IWD) angeboten. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4138 52 28 Fachhochschule Ruhr-West Eine professionelle Beratung wird den befristet Beschäftigten angeboten. Zielgerichtete Fortund Weiterbildungsmaßnahmen sind derzeit in der Entwicklung. 29 Fachhochschule Münster Ein solches Angebot wurde erfolgreich etabliert. 30 Fachhochschule Niederrhein Ja. 6.2. Gem. Artikel 7, Absatz 5 des Vertrags über gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal soll Beschäftigten mindestens drei Monate vor Ablauf eines befristeten Beschäftigungsverhältnisses mitgeteilt werden, ob sie anschließend weiterbeschäftigt werden sollen. In wie vielen Fällen wird diese Frist beachtet und in wie vielen nicht? Allgemein ist anzumerken, dass Artikel 7 Absatz 5 des Vertrags über gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal (VgB) keine Mitteilungspflicht enthält. Vielmehr ist geregelt, dass eine beabsichtigte Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses möglichst so frühzeitig erfolgen soll, dass den Beschäftigten eine unnötige Meldung beim Arbeitsamt erspart bleibt. 01 Technische Hochschule Aachen Seit der Vertragsunterzeichnung am 6.1.2016 wird die Frist im Regelfall eingehalten. Bei befristeten Beschäftigungsverhältnissen, die aus Drittmitteln finanziert werden, erfolgt die Verlängerung der Bewilligungen oftmals so spät, dass die Weiterbeschäftigung erst innerhalb der letzten 3 Monate geklärt werden kann. 02 Universität Bielefeld Datum der Unterzeichnung des VgB: 16.12.2015. Verlässliche Daten sind hierüber nicht vorhanden, da diese nicht ausgewertet werden. Geschätzt geht das Dezernat Personal und Organisation davon aus, dass die Mitteilung über eine etwaige Weiterbeschäftigung in ca. 80% der Fälle mindestens drei Monate vor Ablauf erfolgt. 03 Universität Bochum Wird soweit möglich praktiziert, kann aber ohne erheblichen Aufwand nicht ausgewertet werden. Unterzeichnung VgB 22.03.2016. Davor (Inkrafttreten 15.09.2015) einer zwischen dem Rektor und dem wissenschaftlichen Personalrat erarbeiteten Beschäftigungsrichtlinie (Leitlinie guter Beschäftigungsbedingungen für das Personal an der Ruhr-Universität Bochum), deren Regelungen in vielen Bereichen noch über den VgB hinausgehen. 04 Universität Bonn Datum der Unterzeichnung des Vertrages: 13.1.2016. Die Frage spiegelt nicht den Inhalt des Art. 7 Abs. 5 wider. Eine solche Regelung findet sich dort nicht. Gleichwohl sind verschiedene Aktivitäten erfolgt, um eine frühzeitige Antragstellung LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4138 53 – wo möglich – durch die Arbeitsbereiche zu erreichen. Festzuhalten ist, dass die Antragstellung nach wie vor in aller Regel (vor allem auch durch die Gegebenheiten in Drittmittelfällen) erst relativ kurz vor Vertragsende erfolgt. Zahlenmaterial kann dazu nicht geliefert werden, zumal weder Stichtag noch Zeitraum genannt sind. 05 Universität Dortmund Die befristet Beschäftigten der TU Dortmund erhalten ausnahmslos mindestens drei Monate vor Ablauf des Beschäftigungsverhältnisses eine entsprechende Mitteilung. + Der Vertrag über gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal wurde von der HHU am 02.12.2015 (von Rektorin, Kanzler, Personalvertretungen) unterzeichnet; die Gegenzeichnung durch das Ministerium erfolgte am 16.12.2015. Durch einen definierten Austrittsprozess, verortet im Personaldezernat, erhalten alle Beschäftigungsstellen und alle Beschäftigten einen rechtzeitigen Hinweis über die bevorstehende Beendigung der Beschäftigung, wie sie im datenführenden System hinterlegt ist. Zusätzlich erfolgt ein entsprechender Hinweis zur Erreichung einer etwaigen Höchstbeschäftigungsgrenze nach WissZeitVG 6-12 Monate vor deren Ablauf. Eine Übersicht darüber, in wie vielen Fällen trotz dieser Maßnahmen eine grundsätzlich mögliche Weiterbeschäftigung nicht rechtzeitig beantragt oder umgesetzt wird, ist nicht systemisch hinterlegt und daher nicht auswertbar. 07 Universität Duisburg-Essen Die Frist wird in der Regel eingehalten. 08 Fernuniversität in Hagen Keine valide Auswertung möglich. 09 Universität Köln Die am 19. Juli 2018 verabschiedeten „Leitlinien guter Beschäftigungsbedingungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs an der Universität zu Köln“ halten fest, dass Verlängerungen einer befristeten Beschäftigung mehr als drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgen sollen. Die Einhaltung der Frist von mindestens drei Monaten zur Klärung der Fortsetzung eines befristeten Beschäftigungsverhältnisses wissenschaftlicher MitarbeiterInnen liegt im Verantwortungsbereich der direkten Vorgesetzten. 10 Deutsche Sporthochschule Köln Beschäftigte und Vorgesetzte werden drei Monate vor Ablauf des befristeten Arbeitsvertrages informiert, soweit kein Antrag auf Weiterbeschäftigung vorliegt. Bei drittmittelfinanzierten Beschäftigungsverhältnissen ist aufgrund der oftmals kurzfristigen Mittelzusage die 3- Monatsfrist häufig nicht einzuhalten, gelegentlich auch bei Finanzierungen aus Haushaltsmitteln. Fallzahlen können nachträglich nicht ermittelt werden. 11 Universität Münster Die WWU hat neue, verstärkte Hinweise zur rechtzeitigen Verlängerung von Verträgen sowohl in Schreiben an die Vorgesetzten wie auch an die Beschäftigten aufgenommen. Gerade im LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4138 54 Bereich von Drittmittelprojekten oder Sondermitteln kollidiert der gute Wille, frühzeitig Verträge zu verlängern, aber häufig mit sehr kurzfristigen Bewilligungen. 12 Universität Paderborn In 100 % der Fälle wird 4 Monate vor Ablauf des befristeten Vertrages Kontakt mit der Bedarfsstelle und dem Mitarbeiter über das bevorstehende Vertragsende aufgenommen und die weiteren Planungen abgefragt. 13 Universität Siegen Der Vertrag wurde seitens der Hochschule am 16. Dezember 2015 unterzeichnet. Seither werden die Perspektiven befristet Beschäftigter in der Regel mindestens sechs Monate vor Ablauf des Beschäftigungsverhältnisses gemeinsam erörtert. Zum Teil ist eine derart frühzeitige Mitteilung aufgrund von Besonderheiten des Einzelfalls nicht möglich (wenn z.B. nicht bekannt ist, ob und inwieweit ein weiterer Vertretungsbedarf besteht). Die Zahl der Fälle in denen rechtzeitig vorher mit den befristet Beschäftigten gesprochen wurde, wird auf rund 75% geschätzt. 14 Universität Wuppertal An der Bergischen Universität werden die Beschäftigten bei Neueinstellung (Aushändigung und Unterzeichnung eines gesonderten Informationsblattes) und innerhalb des Arbeitsvertrages auf die Arbeitssuchendmeldung bei der Bundesagentur für Arbeit hingewiesen. Zudem werden die Mitarbeiter*innen und die jeweilige Organisationseinheit fünf Monate vor Auslaufen des Vertrages darauf hingewiesen. Eine Statistik darüber, in wie vielen Fällen die Arbeitsverträge zur Weiterbeschäftigung dann vor den letzten drei Monaten des Arbeitsvertrages unterzeichnet / abgeschlossen werden, wird nicht geführt. 15 Fachhochschule Aachen Der Vertrag wurde am 19.11.2015 durch die FH Aachen sowie die Personalvertretungen unterzeichnet. Ministerin Svenja Schulze hat diesen am 06.01.2016 gegengezeichnet. Die Mitteilung, ob Beschäftigte im Anschluss an ihr befristetes Beschäftigungsverhältnisses weiterbeschäftigt werden oder nicht, erfolgt durch die jeweiligen direkten Dienstvorgesetzten. In der Regel erfolgt eine frühzeitige Anfrage zur Weiterbeschäftigung durch das Dezernat Personal bei den Dienstvorgesetzten sowie eine Anfrage nach einem Arbeitszeugnis falls das Beschäftigungsverhältnis nicht verlängert wird. Da uns keine Daten aus den Organisationseinheiten über die Einhaltung der Frist vorliegen, kann eine Aussage, ob die Mitteilung an die Beschäftigten in jedem Fall mindestens drei Monate vor Ablauf eines befristeten Beschäftigungsverhältnisses erfolgt oder in wie vielen Fällen diese Frist nicht beachtet wurde, nicht getroffen werden. 16 Fachhochschule Bielefeld Datum der Vertragsunterzeichnung: 21.01.2016. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4138 55 Die FH Bielefeld ist bemüht, den befristet Beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mindestens drei Monate vor Ablauf des Beschäftigungsverhältnisses mitzuteilen, ob sie anschließend weiterbeschäftigt werden. Häufig verzögern zu klärende Finanzierungsfragen, fehlende Bewilligungen von Drittmittelprojekten sowie die Prüfung einer rechtssicheren Befristung die Bearbeitung. Bei 54 Weiterbeschäftigungen wurde die Frist beachtet. Bei 100 konnte diese nicht eingehalten werden. 17 Fachhochschule Bochum Die Frist wurde in ca. 20 % der Fälle beachtet. 18 Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg Vertragsunterzeichnung 10.02.2016. In der Regel wird diese Frist beachtet, jedoch ist es in einzelnen Fällen aus nachvollziehbaren Gründen nicht möglich. Eine hochschulscharfe Ausweisung ist nicht möglich, da hierzu keine schriftlichen Aufzeichnungen vorgenommen werden. 19 Fachhochschule Dortmund Datum der Unterzeichnung: 18.12.2015. Rechtssichere Mitteilungen werden immer mindestens drei Monate vor Ablauf eines befristeten Beschäftigungsverhältnisses getätigt. 20 Fachhochschule Düsseldorf Eine Auswertung und konkrete Bezifferung der Fallzahlen ist nicht möglich. 21 Fachhochschule Gelsenkirchen Eine belastbare Aussage hinsichtlich der Weiterbeschäftigung ist oftmals nicht möglich, da eventuelle Anschlussprojekte oder andere Möglichkeiten der Weiterbeschäftigung häufig erst kurzfristig vorliegen bzw. sich ergeben. 22 Fachhochschule für Gesundheitsberufe In den meisten Fällen (>90%) wird den Beschäftigten mind. 3 Monate vor Ablauf des befristeten Beschäftigungsverhältnisses mitgeteilt, ob eine Verlängerung realisiert wird oder nicht. Für Projektstellen, die über Drittmittel oder andere befristet genehmigte Mittel finanziert werden, ist eine Anschlussfinanzierung zu diesem Zeitpunkt jedoch teilweise nicht geklärt bzw. gesichert. 23 Fachhochschule Hamm-Lippstadt Die Vertragsunterzeichnung erfolgte durch die Personalvertretungen am 07.12.2015, die Hochschulleitung am 14.12.2015 und durch das Ministerium am 18.12.2015. Die jeweiligen Vorgesetzten sind gehalten, die Verlängerungsoptionen rechtzeitig, d.h. spätestens drei Monate vor Auslaufen des Vertrages, mit den Beschäftigten zu klären. Es gibt keine Datengrundlage aus der konkrete Zahlen ermittelt werden könnten. Nach Rückmeldung der Verantwortlichen aus dem Personaldezernat gehen aber nur wenige Anträge auf LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4138 56 Vertragsverlängerung erst kurz vor dem Auslaufen des Vertrages ein. Diese stehen meist im Zusammenhang mit kurzfristigen Verlängerungen von Drittmittelprojekten oder Weiterbeschäftigungsoptionen durch neu eingeworbene Projekte. 24 Fachhochschule Südwestfalen Datum der Unterzeichnung: 15.01.2016 Die Frage kann nicht beantwortet werden, da dazu keine Erhebungen stattfinden. Gleichwohl wird allen Tarifbeschäftigten zu Beginn der Beschäftigung ein zu unterschreibendes Merkblatt ausgehändigt, mit dem sie auf die Verpflichtung hingewiesen werden, sich drei Monate vor Ablauf der Befristung arbeitssuchend zu melden (§ 38 Abs. 1 SGB III). 25 Fachhochschule Rhein-Waal Unterzeichnet 11.01.2016. An der Hochschule werden Beschäftigte und Fachvorgesetzte bei jedem befristeten Vertragsverhältnis auf diese Frist und die Konsequenzen hingewiesen. 26 Fachhochschule Köln Der Vertrag über gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal der TH Köln wurde am 16.12.2015 bzw. durch das MIWF am 15.1.2016 unterzeichnet. Die TH Köln ist bestrebt, die 3-monatige Frist zur Information über weitere Beschäftigungsmöglichkeiten gegenüber den Beschäftigten einzuhalten und realisiert dies auch in weiten Teilen. Bei Beschäftigungsverhältnissen, die durch kurzfristigen Planungsentscheidungen begründet werden, wie z.B. in Forschungs- bzw. Drittmittelprojekten, ist eine Einhaltung der Frist vielfach jedoch nicht möglich, da z.B. die entsprechende Projektfinanzierung noch nicht abgesichert ist. 27 Fachhochschule Ostwestfalen-Lippe Datum der Vertragsunterzeichnung: 03.03.2016. Grundsätzlich wird versucht, die Frist von mindestens 3 Monaten einzuhalten. Ist die Dauer eines Beschäftigungsverhältnisses jedoch an die Laufzeit eines (Forschungs-)Projektes gebunden, ist dies noch nicht durchgängig möglich. 28 Fachhochschule Ruhr-West Vertragsunterzeichnung – HRW 15.12.2016 – Gegenzeichnung Ministerium 15.01.2016. Die Frist wurde in allen Fällen eingehalten. 29 Fachhochschule Münster Alle Vorgesetze sind verpflichtet, bei befristeten Verträgen spätestens drei Monate vor Ablauf über die Weiterbeschäftigung zu entscheiden. Eine Kontrolle ist nicht möglich. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4138 57 30 Fachhochschule Niederrhein Die Frist zur rechtzeitigen Benachrichtigung der Beschäftigten ist im Ablaufplan der Personalsachbearbeitung enthalten. 7. Chronisch Kranke und schwerbehinderte Beschäftigte 7.1. Welche Hochschulen erfüllen die Pflichtquote von 5% gem. § 154 SGB IX (n.F.) und welche Hochschulen erfüllen sie nicht? Die Pflichtquote wird von folgenden Hochschulen (3 Universitäten und 8 Fachhochschulen) erfüllt: Universität Bonn, Universität Düsseldorf, Fernuniversität in Hagen, Fachhochschule Bielefeld, Fachhochschule Bochum, Fachhochschule Dortmund, Fachhochschule Düsseldorf, Fachhochschule für Gesundheitsberufe, Fachhochschule Südwestfalen, Fachhochschule Köln, Fachhochschule Niederrhein. Die Pflichtquote wird von folgenden Hochschulen (11 Universitäten und 8 Fachhochschulen) nicht erfüllt: Technische Hochschule Aachen, Universität Bielefeld, Universität Bochum, Universität Dortmund, Universität Duisburg-Essen, Universität Köln, Deutsche Sporthochschule Köln, Universität Münster, Universität Paderborn, Universität Siegen, Universität Wuppertal, Fachhochschule Aachen, Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg, Fachhochschule Gelsenkirchen, Fachhochschule Hamm-Lippstadt, Fachhochschule Rhein-Waal, Fachhochschule Ostwestfalen-Lippe, Fachhochschule Ruhr-West, Fachhochschule Münster. 7.2. Wie viele Personen fallen an den Hochschulen unter den Punkt 2.1. der Fürsorgerichtlinie des SGB IX oder werden mit einem Grad der Behinderung von 30 im Sinne der Fürsorgerichtlinie aufgrund einer Einzelfallentscheidung einem schwerbehinderten Menschen im Bedarfsfall gleichgestellt? Bitte hochschulscharf ausweisen. Seitens des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen wurde für die Beantwortung der Frage durch die Hochschulen der Stichtag 1. Dezember 2017 festgelegt. 01 Technische Hochschule Aachen 45 Personen. 02 Universität Bielefeld 127 Personen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4138 58 03 Universität Bochum 293 schwerbehindert, 29 gleichgestellt. 04 Universität Bonn Zum Stichtag 01.12.2017 hatte die Universität Bonn 206 schwerbehinderte Beschäftigte (inkl. Gleichgestellte). 05 Universität Dortmund An der TU Dortmund fallen 134 Beschäftigte in die genannte Personengruppe der Schwerbehinderten bzw. der den Schwerbehinderten Gleichgestellten. 06 Universität Düsseldorf An der HHU waren zum Stichtag insgesamt 142 schwerbehinderte Menschen bzw. mit schwerbehinderten Menschen Gleichgestellte beschäftigt. (124 SB und 18 Gleichgestellte). 07 Universität Duisburg-Essen 187 (einschl. Klinikum; 178 (ohne Klinikum). 08 Fernuniversität in Hagen Zum Stichtag am 01.12.2017 waren 94 Personen schwerbehindert bzw. gleichgestellt. Chronisch Kranke Personen erfasst die Fernuniversität nicht gesondert. 09 Universität Köln An der Universität zu Köln fielen 211 Personen (ohne Medizin) zum Stichtag des 27. August 2018 unter Punkt 2.1 der Richtlinie zur Durchführung der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen im öffentlichen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen. 10 Deutsche Sporthochschule Köln 24 Personen. 11 Universität Münster Zum Stichtag 01.12.2017 waren 199 schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mind. 50% beschäftigt; die Anzahl der Beschäftigten mit einem Grad der Behinderung von mind. 30, die den schwerbehinderten Menschen gleichgestellt waren, betrug 11. 12 Universität Paderborn 76 Schwerbehinderte und 8 Gleichgestellte. 13 Universität Siegen Es sind 4 Personen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4138 59 14 Universität Wuppertal 3 Personen. 15 Fachhochschule Aachen 37 Personen. 16 Fachhochschule Bielefeld 4 Personen. 17 Fachhochschule Bochum Es fallen an der Hochschule Bochum zum Stichtag 01.12.2017 30 Personen unter den Punkt 2.1. (29 schwerbehinderte Menschen und ein Gleichgestellter). 18 Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg 0. 19 Fachhochschule Dortmund Die FH Dortmund beschäftigte am 01.12.2017 33 schwerbehinderte und die ihnen gleichgestellte Menschen. 20 Fachhochschule Düsseldorf Zum Stichtag 01.12.2017 fallen 35 Personen unter den Punkt 2.1 der Fürsorgerichtlinie des SGB IX und 1 Person wird mit einem Grad der Behinderung von 30 im Sinne der Fürsorgerichtlinie aufgrund einer Einzelfallentscheidung einem schwerbehinderten Menschen im Bedarfsfall gleichgestellt. 21 Fachhochschule Gelsenkirchen 25 Personen. 22 Fachhochschule für Gesundheitsberufe Zum Stichtag 31.12.2017: 8 Mitarbeiter*innen. 23 Fachhochschule Hamm-Lippstadt Personen zum Stichtag 01.12.2017: 7. 24 Fachhochschule Südwestfalen 3 Gleichgestellte und 47 Schwerbehinderte. 25 Fachhochschule Rhein-Waal Stand 11.09.2018: 17 Personen mit Schwerbehinderung (davon eine gleichgestellt, 8 Frauen und 9 Männer). Damit liegt die entsprechende Quote lediglich bei 3,1%. Wir vergeben jedoch LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4138 60 zudem aktuell die Pflege der Außenanlagen an eine nach § 225 SGB IX von der Bundesagentur für Arbeit anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). 26 Fachhochschule Köln Anzahl der Personen gemäß Fragestellung: 92. 27 Fachhochschule Ostwestfalen-Lippe Zum Stichtag 01.12.2017 waren insgesamt 24 Personen an der Hochschule Ostwestfalen- Lippe beschäftigt, die unter den Punkt 2.1. der Fürsorgerichtlinie des SGB IX fallen. 28 Fachhochschule Ruhr-West 14 Personen. 29 Fachhochschule Münster Stichtag 1.12.2017: 40 Personen. 30 Fachhochschule Niederrhein Zum Stichtag 01.12.2017 waren an der Hochschule Niederrhein 3 Personen, die einem Schwerbehinderten gleichgestellt sind, beschäftigt. 7.3. An welchen Hochschulen wird die Fürsorgerichtlinie in vollem Umfang angewendet und an welchen nicht? Bitte hochschulscharf ausweisen. Die Richtlinie zur Durchführung der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX) im öffentlichen Dienst im Lande Nordrhein-Westfalen gilt für die Dienststellen des Landes. Hierzu gehören laut Punkt 1.2 der Richtlinie auch die Hochschulen in staatlicher Trägerschaft. Die Hochschulen haben berichtet, dass die Fürsorgerichtlinie in der Praxis angewandt wird. 7.4. Werden die Regelungen des SGB IX in regelmäßigen Fortbildungsveranstaltungen für Personalverantwortliche (gem. Punkt 1.4 der Fürsorgerichtlinie) behandelt? Bitte hochschulscharf ausweisen. Zu dieser Frage ist anzumerken, dass Punkt 1.4 der Fürsorgerichtlinie zu den regelmäßigen Fortbildungsveranstaltungen ausführt: "Das SGB IX und ergänzende Regelungen sind regelmäßig in Fortbildungsveranstaltungen zu behandeln." Demnach ist es nicht erforderlich, dass jede Dienststelle selbst derartige Fortbildungsveranstaltungen durchführt, sondern den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Gelegenheit gegeben wird, externe Fortbildungsveranstaltungen zu diesem Thema zu besuchen. So bietet die Fortbildungsakademie des Innenministeriums in Herne entsprechende Seminare regelmäßig an. Dieser Umstand ist bei den Antworten der Hochschulen zu berücksichtigen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4138 61 01 Technische Hochschule Aachen Ja, entsprechende Fortbildungsveranstaltungen werden regelmäßig angeboten. 02 Universität Bielefeld Nein, allerdings werden Personalverantwortliche im Rahmen eines Personalgewinnungsleitfadens, der bei jeder Stellenbesetzung zur Anwendung kommt, über die Regelungen des SGB IX in Kenntnis gesetzt. Zudem erfolgt in großen Teilen bereits eine intensive Begleitung von Stellenbesetzungsverfahren durch die Personalgewinnungsabteilung, in der das Spezialwissen zu SGB IX vorhanden ist und auf entsprechende Berücksichtigung geachtet wird. 03 Universität Bochum Ja, Führungskräfte werden auf ihre Verantwortung in diesem Bereich hingewiesen. 04 Universität Bonn Nein. Wird bisher nur in Einzelfall beraten, ab 2019 geplant einmal pro Semester. 05 Universität Dortmund n der TU Dortmund gibt es eine verbindliche Führungskräfte-Schulung. Inhaltlicher Teil dieser Führungskräfte-Entwicklung ist grundsätzlich auch der Umgang mit erkrankten und schwerbehinderten Beschäftigten. Seit 2015 wird zudem zweimal jährlich die Veranstaltung „Führung als Gesundheitsfaktor“ angeboten. Für Nachwuchsführungskräfte ist die Teilnahme an dieser Veranstaltung verbindlich. Inhalte der Veranstaltung sind explizit Fragen der Fürsorge im Umgang mit erkrankten und schwerbehinderten Beschäftigten. 06 Universität Düsseldorf Ja - Die Richtlinie zum SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen im nordrhein-westfälischen Landesdienst – ist zu Fortbildungszwecken der Personalverantwortlichen auf den Seiten des Inklusionsbeauftragten der HHU veröffentlicht. Darüber hinaus werden insbesondere Fortbildungsveranstaltungen des LVR angeboten. 07 Universität Duisburg-Essen Im Rahmen der Schulungen zur Personalauswahl, zu Mitarbeitergesprächen (Kooperationsund Fördergesprächen) und im Nachwuchsführungskräfteentwicklungsprogramm werden Grundsätze der Gleichbehandlung thematisiert und vermittelt. Zur Förderung der Gleichbehandlung werden alle Dozenten*innen in regelmäßigen Treffen hinsichtlich des Themas sensibilisiert. 08 Fernuniversität in Hagen Nein. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4138 62 09 Universität Köln Die Führungskräftefortbildungen behandeln regelmäßig Themen der Integration und der sich aus dem SGB IX ergebenden Rechte und Pflichten. Im Personalmanagement gibt es ferner SachbearbeiterInnen, die sich speziell mit den Regelungen im Bereich des Schwerbehindertenrechts auskennen und sich hier fortlaufend weiterbilden und Personalverantwortliche beratend unterstützen. Um potentielle Hürden für die Beschäftigung von Schwerbehinderten oder ihnen Gleichgestellten besser zu verstehen und für das offene Miteinander zu sensibilisieren, hat das Rektorat am 8. Mai 2018 beschlossen, eine Sensibilisierungskampagne verbunden mit einer Mitarbeitendenbefragung „Arbeiten, Zusammenarbeiten und Führen mit Behinderung/gesundheitlicher Beeinträchtigung an der Universität zu Köln“ durchzuführen. Dies ist eine Maßnahme von diversen im Teilprojekt Inklusion im Rahmen des Diversity Audits „Vielfalt gestalten". 10 Deutsche Sporthochschule Köln Die Führungskräfte werden regelmäßig über externe Fortbildungsveranstaltungen informiert. Für hochschulinterne Veranstaltungen ist die DSHS zu klein. 11 Universität Münster Ja. 12 Universität Paderborn Ja. Es stehen den Personalverantwortlichen die Fortbildungsveranstaltungen der Akademie Mont-Cenis offen. 13 Universität Siegen Ja, diese werden regelmäßig behandelt. Diesjährige Fortbildungen: „Gesundheit als Führungsaufgabe, Krankheit als Führungsproblem“. Darüber hinaus kann das umfangreiche Fortbildungsangebot von IM/HÜF/LUK genutzt werden. 14 Universität Wuppertal Ja. 15 Fachhochschule Aachen Fortbildungsveranstaltungen zu den Regelungen des SGB IX wurden bisher noch nicht durchgeführt. In 2015 wurde für die Personalverantwortlichen der Zentralverwaltung sowie der wissenschaftlichen Einrichtungen ein Führungskräfteentwicklungsprogramm entwickelt und eingeführt. Die Regelungen des SGB IX werden in dem Modul „Umgang mit Krankheit“ behandelt, das für das Wintersemester 2018/19 eingeplant ist. Auch in den geplanten Programmen für Sachgebietsleitungen sowie Dekaninnen und Dekane werden die Regelungen Bestandteil sein. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4138 63 16 Fachhochschule Bielefeld Es gibt keine regelmäßigen Fortbildungsveranstaltungen für Personalverantwortliche, in denen die Regelungen des SGB IX behandelt werden. Das Dezernat Personal und Organisation achtet zentral auf die Einhaltung der Fürsorgerichtlinie. 17 Fachhochschule Bochum In internen Fortbildungsveranstaltungen für Personalverantwortliche werden die Regelungen des SGB IX nicht behandelt. 18 Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg Nein. 19 Fachhochschule Dortmund Ja, da externe Fortbildungsveranstaltungen angeboten werden, nehmen Personalverantwortliche in regelmäßigen Abständen an diesen Veranstaltungen teil. 20 Fachhochschule Düsseldorf Die HSD bietet bislang im eigenen internen Fortbildungsprogramm keine regelmäßigen gesonderten Fortbildungsveranstaltungen zu Regelungen des SGB IX für Personalverantwortliche an. In den Veranstaltungen „Rechtssicherheit in der Führungspraxis“ im Rahmen der internen Führungskräfteentwicklung sind Bezüge zum SGB IX enthalten. Darüber hinaus besteht für Beschäftigte die Möglichkeit externe Veranstaltungen zu den Regelungen des SGB IX zu besuchen. So wurde beispielsweise das diesbezügliche Angebot des LVR in Anspruch genommen. 21 Fachhochschule Gelsenkirchen Nein, grundsätzliche Infoveranstaltungen für Personalverantwortliche sind jedoch im Rahmen des internen Fortbildungsprogramms in Planung. 22 Fachhochschule für Gesundheitsberufe Nein. Weiterbildungsmaßnahmen werden regelmäßig durch die SB-Vertretung der Hochschule wahrgenommen und die Informationen werden intern im persönlichen Gespräch an die Führungskräfte weitergeleitet. 23 Fachhochschule Hamm-Lippstadt Es gibt keine hochschulinternen Fortbildungsveranstaltungen. Der Besuch externer Veranstaltungen wird unterstützt. Die für Personalangelegenheiten zuständigen Beschäftigten sind geschult und über die relevanten Entwicklungen informiert. Die Vorgesetzten werden entsprechend sensibilisiert. 24 Fachhochschule Südwestfalen Ja. Die FH SWF verfügt nicht über ein internes Fortbildungsprogramm. Bei Personalmaßnahmen erfolgt jedoch eine einzelfallabhängige Beratung der Führungskräfte durch das Personaldezernat. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4138 64 25 Fachhochschule Rhein-Waal Ja - wird in Veranstaltungen thematisiert (z.B. in „Verwaltungsgrundwissen“). Diese richten sich jedoch nicht nur an Personalverantwortliche. 26 Fachhochschule Köln Nein. 27 Fachhochschule Ostwestfalen-Lippe Nein. Die Personalsachbearbeiter informieren die Personalverantwortlichen über alle rechtlichen Vorgaben, insbesondere über Rechte der Schwerbehinderten Bewerberinnen / Bewerber. Im Rahmen der regelmäßigen Führungskräfteschulung wird die Behandlung der Regelungen des SGB IX erfolgen. 28 Fachhochschule Ruhr-West Ja. 29 Fachhochschule Münster Nein. 30 Fachhochschule Niederrhein Nein. 7.5. Welche Hochschulen haben Richtlinien und Handreichungen zu Einstellungsverfahren entwickelt, um die „gleiche Eignung“ chronisch Kranker und Schwerbehinderter Bewerber*innen feststellen zu können? Bitte hochschulscharf ausweisen. Zwar ist die Entwicklung von Richtlinien und Handreichungen nicht vorgeschrieben. An vielen Hochschulen sind sie jedoch vorhanden, wie die Einzelantworten ausweisen. 01 Technische Hochschule Aachen Nein, die RWTH hat keine Richtlinie oder andere Handreichungen. 02 Universität Bielefeld Nein, es gibt keine Richtlinie/Handreichung. Die Bewertung einer etwaigen gleichen Eignung chronisch Kranker oder schwerbehinderter BewerberInnen wird im Rahmen der Einstellungsverfahren durch die in großen Teilen erfolgende Begleitung der Personalgewinnungsabteilung vorgenommen. 03 Universität Bochum Ja, es wurde ein online-Assistent zum Thema Personaleinstellung im Serviceportal (Intranet) der RUB entwickelt, in dem das Thema erläutert wird. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4138 65 04 Universität Bonn Im „Leitfaden Personalgewinnung“ finden sich Hinweise zum Einstellungsverfahren, auch bezogen auf schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber. 05 Universität Dortmund Der Umgang mit schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern ist an der TU Dortmund in der „Richtlinie zur zentralen Personalauswahl“ geregelt. Die Richtlinie bestimmt u. a., wie Eignung festgestellt und verglichen wird. Die Richtlinie ist für die Einstellung von nichtwissenschaftlich Beschäftigten bindend. Für die Einstellung von wissenschaftlich und künstlerisch Beschäftigten kann die zentrale Personalauswahl auf Wunsch der einstellenden Fakultät den Auswahlprozess unterstützen. 06 Universität Düsseldorf Ja - Die HHU hat ein Merkblatt für Fachvorgesetzte entwickelt, in dem u. a. festgehalten wird, dass schwerbehinderte Bewerber/-innen oder diesen Gleichgestellte stets zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen sind, soweit sie die Bewerbungsvoraussetzungen erfüllen und dass eine Einladung nur dann entbehrlich ist, wenn nach übereinstimmender Auffassung von Dienststelle und Schwerbehindertenvertretung die fachliche Eignung offensichtlich fehlt (§ 165 SGB IX). Ob die fachliche Eignung fehlt, ist allein an dem mit der Stellenausschreibung bekannt gemachten Anforderungsprofil zu messen. Sofern seitens der/des jeweiligen Fachvorgesetzten eine offensichtliche Nichteignung gesehen wird, erfolgt nach Prüfung der begründeten Mitteilung durch das Dezernat Personal von dort eine Erörterung mit der Schwerbehindertenvertretung. 07 Universität Duisburg-Essen Nein. 08 Fernuniversität in Hagen Nein, Richtlinien hat die Hochschule nicht, aber es werden in der ZHV/UB/ZMI standardisierte Verfahren durchgeführt, denen ein für alle Bewerbenden gleicher Interviewleitfaden zu Grunde liegt; auf Besonderheit der Zielgruppe bei gleiche Eignung wird im Leitfaden/Hinweisen zur Durchführung von Bewerbungsverfahren hingewiesen; auch wird als Standard durch die Schwerbehindertenvertretung erfragt, ob und welche Mittel zur Durchführung der Tätigkeit ggf. erforderlich wären. 09 Universität Köln Eine Richtlinie oder Handreichungen zur Feststellung der „gleichen Eignung“ Schwerbehinderter oder ihnen Gleichgestellter besteht nicht. Der Auswahlleitfaden „Personal gewinnen“ weist auf die besonderen Rechte des Personenkreises gesondert hin (siehe https://verwaltung.unikoeln .de/abteilung42/content/mitarbeiterinnen_finden__binden/mitarbeiterinnen_finden/index _ger.html). 10 Deutsche Sporthochschule Köln Nein. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4138 66 11 Universität Münster Die WWU hat allgemeine Handreichungen zu Einstellungsverfahren entwickelt, die auch Hinweise zum Umgang mit schwerbehinderten Bewerber*innen umfassen. Die „Eignung“ von Bewerber*innen wird zunehmend durch strukturierte Auswahlverfahren überprüft, die auf die erforderlichen Kompetenzen abstellen und durch die eine Gleichbehandlung aller Kandidat*innen sichergestellt wird. 12 Universität Paderborn Ja. Es gibt insbesondere einen Leitfaden für die Einstellung von Auszubildenden mit den entsprechenden Hinweisen für schwerbehinderte Bewerber/innen. 13 Universität Siegen Ja, mit beiden Personalräten und der Schwerbehindertenvertretung wurde eine Integrationsvereinbarung geschlossen. 14 Universität Wuppertal Ja. 15 Fachhochschule Aachen Eine Richtlinie oder Handreichungen zu Einstellungsverfahren ist vorhanden. Hierin wird allgemein auf die Verpflichtung zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen bei gleicher Eignung hingewiesen. Detailliertere Hinweise zur Feststellung der „gleichen Eignung“ chronisch Kranker und schwerbehinderter Bewerber*innen gibt es nicht. Sie werden im Einzelfall im Auswahlverfahren durch die beteiligten Schwerbehindertenvertretungen oder das Personaldezernat gegeben. 16 Fachhochschule Bielefeld Auf der Grundlage des Interviewleitfadens für das jeweilige Vorstellungsgespräch wird ein Beurteilungsbogen erstellt. Dieser wird von den arbeitgeberseitigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern während des Vorstellungsgesprächs ausgefüllt. Anschließend erfolgt die Auswertung der Bögen. Die Schwerbehindertenvertretung wird bei allen Einstellungsverfahren beteiligt. 17 Fachhochschule Bochum Nein. Bei Bewerbungen von schwerbehinderten Bewerber*innen und Gleichgestellten prüfen das Personaldezernat und die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen, ob diese zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden müssen oder ob die fachliche Eignung offensichtlich fehlt. Um die gleiche Eignung chronisch Kranker und schwerbehinderter Bewerber*innen feststellen zu können, wird auf strukturierte Auswahlverfahren hingewirkt. Sind Eignungstests oder andere Leistungsnachweise vorgesehen, werden die schwerbehinderten Bewerber rechtzeitig darauf hingewiesen, dass Ihnen auf Antrag entsprechend der Art und dem Umfang der Behinderung Erleichterungen eingeräumt werden können. Auch wird darauf geachtet, dass behinderungsbedingte Einschränkungen den schwerbehinderten Bewerbern nicht zum Nachteil gereichen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4138 67 18 Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg Nein. 19 Fachhochschule Dortmund Ja, an der FH Dortmund werden unter Begleitung der Personalabteilung strukturierte Vorstellungsgespräche in allen Bereichen durchgeführt, so dass die gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf SchwBeh und gleiche Eignung in jedem Verfahren Rechnung getragen wird. 20 Fachhochschule Düsseldorf An der HSD werden zur Einstellung von wissenschaftlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sowie für Beschäftigte in Technik und Verwaltung strukturierte Personalgewinnungsverfahren mit klaren Aufgaben- und Anforderungsprofilen, offen ausgeschriebenen Positionen und transparenten Auswahlverfahren nach dem Prinzip der Bestenauslese durchgeführt. Die Verfahren beinhalten i.d.R. im Rahmen von teilstrukturierten Interviews mit fachlichen Aufgaben die eignungsdiagnostische Überprüfung der „gleichen Eignung“ chronisch kranker und schwerbehinderter Bewerber und Bewerberinnen. Die Schwerbehindertenvertretung ist im gesamten Personalgewinnungsverfahren entsprechend ihrer Beteiligungsrechte involviert. 21 Fachhochschule Gelsenkirchen Richtlinien und Handreichungen existieren nicht. Die Eignung schwerbehinderter Bewerber/- innen wird im persönlichen Vorstellungsgespräch geklärt. Die Entwicklung von allgemeingültigen Richtlinien und Handhabungen erscheint schwierig, da auf die jeweiligen Stellenanforderungen und die persönlichen Voraussetzungen der Bewerberinnen und Bewerber im Einzelfall eingegangen werden muss. 22 Fachhochschule für Gesundheitsberufe Nein, es gibt keine Richtlinie. Auswahlgespräche werden strukturiert, streng an den Anforderungskriterien orientiert und unter Teilnahme der SB-Vertretung durchgeführt. Spezielle Richtlinien sind aus Sicht der hsg hier nicht notwendig. 23 Fachhochschule Hamm-Lippstadt Nein. Es gibt keine gesonderten Richtlinien und Handreichungen. Strukturierte Auswahlverfahren unterstützen bei der Feststellung der gleichen Eignung von auch schwerbehinderten Bewerber/innen. Sofern Bewerber/innen aufgrund ihrer Schwerbehinderung besondere Hilfestellungen im Auswahlverfahren benötigen, wird darüber im Einzelfall entschieden. 24 Fachhochschule Südwestfalen Ja. Für einzelne Beschäftigtengruppen sind derlei Unterlagen vorhanden. Für alle übrigen befinden sich diese derzeit in Arbeit. 25 Fachhochschule Rhein-Waal Nein - die Einstellungsverfahren im Verwaltungsbereich werden grundsätzlich durch den Personalbereich begleitet. In diesem Zusammenhang werden die Fachabteilungen bei LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4138 68 Fragestellungen in dieser Hinsicht beraten. Bei den Einstellungsverfahren im wissenschaftlichen Bereich werden die Unterlagen durch den Personalbereich gesichtet und die Bereiche im Einzelfall auf die Thematik hingewiesen. Darüber hinaus wird bei jedem Verfahren natürlich die Schwerbehindertenvertretung beteiligt. 26 Fachhochschule Köln Berufungsordnung, Berufungsleitfaden und die Richtlinie für die Einstellung von LfbA beschreiben das standardisierte Auswahlverfahren für die betroffenen Stellen. Die Bewertung der schriftlichen Bewerbungsunterlagen erfolgt für alle Bewerbungen anhand dieser Vorgaben. Es bestand und besteht deshalb keine Notwendigkeit, für Bewerbungen schwerbehinderter Menschen noch zusätzliche Richtlinien vorzugeben. Bei Erfüllung der formalen Kriterien wird verpflichtend zu Probelehrveranstaltungen eingeladen. Dazu gibt es ein Informationsblatt von Team 9.3 einheitlich für alle Teams im Hochschulreferat Personalservice (HR9), welches auf die Pflicht zur Einladung zu Vorstellungsgesprächen fachlich geeigneter schwerbehinderter Menschen hinweist. 27 Fachhochschule Ostwestfalen-Lippe Eine Richtlinie und Handreichungen zu Einstellungsverfahren, um die „gleiche Eignung“ chronisch Kranker und Schwerbehinderter Bewerberinnen/Bewerber feststellen zu können, gibt es nicht an der Hochschule OWL. In Ausschreibungen wird darauf hingewiesen, dass Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bei gleicher Eignung vorrangig eingestellt werden. Die Schwerbehindertenvertretung nimmt an allen Vorstellungsgesprächen teil, an denen Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber sich beworben haben und zum Gespräch eingeladen worden sind. An der Auswahl ist die Schwerbehindertenvertretung beteiligt und wirkt mit. 28 Fachhochschule Ruhr-West Ja. Es gibt einen Beurteilungsbogen für Bewerber/innen mit Schwerbehinderung sowie weitere Informationen für die Auswahlkommissionen in unserem Onlinetool für das Bewerbungsmanagement. 29 Fachhochschule Münster Ja, Richtlinie der FH Münster zu „offenen, transparenten und leistungsbezogenen Rekrutierungsverfahren“. (OTMR), Beteiligung am Gütesiegel der EU „Human Resources Strategy for Researchers“ (HRS4R),Prozessbeschreibung zu Auswahlverfahren im Rahmen von Berufungsverfahren; Handreichungen für die Mitglieder in Berufungskommissionen. 30 Fachhochschule Niederrhein Ja - Die Prozessbeschreibung „Einstellungsverfahren“ enthält die Verpflichtung, die „gleiche Eignung“ chronisch Kranker und schwerbehinderter Bewerberinnen und Bewerber festzustellen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4138 69 8. Gesundheitsmanagement An welchen Hochschulen sind Konzepte zum Gesundheitsmanagement nach § 76 LBG und Artikel 12 des Vertrags über gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal entwickelt worden? An welchen Hochschulen ist dies nicht erfolgt? Bitte hochschulscharf ausweisen. 01 Technische Hochschule Aachen Ein BGM ist mit Beschluss des Rektorates an der RWTH implementiert, ein Arbeitskreis und ein Steuerkreis mit Beteiligung der Interessensvertretungen eingerichtet. 02 Universität Bielefeld Kein Konzept aus Anlass des VgB, aber die Universität Bielefeld war die erste Hochschule, die ein Konzept zum Gesundheitsmanagement für Beschäftigte durch das Rektorat beschlossen hat (1994). Das Konzept wurde 2006 zuletzt aktualisiert und seine Umsetzung wiederum durch das Rektorat beschlossen. 2013 wurde die Universität Bielefeld als erste deutsche Hochschule mit dem Corporate Health Award für exzellentes Gesundheitsmanagement mit dem 1. Preis in der Kategorie Sonderpreis Gesunde Hochschule ausgezeichnet. 03 Universität Bochum Ja. 04 Universität Bonn Ja. Ein Konzept zu einem umfassenden Gesundheitsmanagement für Beschäftigte und Studierende (Healthy Campus Bonn) ist durch das Rektorat verabschiedet. Eine Steuerungsgruppe unter Beteiligung des Personalrats für wissenschaftlich Beschäftigte, des Personalrats für Beschäftigte aus Technik und Verwaltung und der Schwerbehindertenvertretung ist für die Zielgruppe der Beschäftigten eingerichtet (analog dazu wurde eine Steuerungsgruppe für die Zielgruppe der Studierenden eingerichtet), das universitäre Gesundheitsmanagement wird grundlegend fest verankert und wird derzeit in Teilprojekten weiterentwickelt und in den nächsten Jahren ausgerollt. 05 Universität Dortmund Das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) der TU Dortmund ist seit 2012 der Abteilung Personalentwicklung im Dezernat Personal und Recht zugeordnet. Zu den vielfältigen Maßnahmen des BGM an der TU Dortmund gehören Konzepte u. a. zu Einzelmaßnahmen (Pausenexpress, Zirkeltraining etc.) zum Gesundheitspass zur Gesundheitspartnerschaft der TU Dortmund mit der TK zum Corporate Health Award LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4138 70 zur Dienstvereinbarung Sucht zu den Sozialen Ansprechpartnerinnen/-partnern zur psychischen Gefährdungsbeurteilung zu den Gesundheitswerkstätten und Zufriedenheitszirkeln Die Maßnahmen des BGM werden über den BGM-Lenkungskreis gesteuert, in dem der Kanzler für die Hochschulleitung teilnimmt. 06 Universität Düsseldorf Nein – zwar gibt es an der HHU diverse konkrete Maßnahmen, die Bestandteil eines Gesundheitsmanagements sein könnten. Jedoch fehlt es bislang an den erforderlichen Ressourcen, um in diesem Bereich ein ganzheitliches Konzept zum Gesundheitsmanagement zu entwickeln. Dieses Thema ist allerdings einer Arbeitsgruppe zugewiesen worden, die diesen im Hochschulentwicklungsplan vorgesehenen Aspekt gezielt weiterentwickeln soll. 07 Universität Duisburg-Essen Nein. 08 Fernuniversität in Hagen Die Anforderungen aus § 76 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 sowie aus Art .12 Abs. 1 des Vertrags über gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal vom 12.01.2016 sind an der FernUniversität erfüllt worden. Die Rektorin der FernUniversität hat am 27.02.2017 ein 12- seitiges und detailliertes Konzept zum betrieblichen Gesundheitsmanagement genehmigt. Das Konzept nimmt unter dem Punkt 2 „Strukturelle Grundlagen für ein Betriebliches Gesundheitsmanagement an der FernUniversität“ explizit Bezug auf den Vertrag über gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal, der dem Gesundheitskonzept zudem als Anlage beigefügt ist. 09 Universität Köln Die Universität zu Köln hat im Dezember 2015 ein ganzheitliches BGM-System zur Umsetzung von verhaltens- und verhältnisorientierten Maßnahmen initiiert. Damit folgt sie den Vorgaben des Gesetzgebers, die Arbeitsplätze nicht nur auf physische, sondern auch auf psychosoziale Belastungen hin zu überprüfen (§ 5 ArbSchG Psychische Gefährdungsbeurteilung, PsyGB). Um die wichtigsten gesundheitsorientierten Handlungsfelder zu identifizieren, wurde 2016 zunächst eine universitätsweite Beschäftigtenbefragung durchgeführt. Im Anschluss wurden mit Beteiligung der MitarbeiterInnen der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und Zentralverwaltung Maßnahmen bzw. Handlungspläne entwickelt, um (psychosoziale) Belastungen am Arbeitsplatz wirksam zu reduzieren und vorhandene Ressourcen der Gesundheit zu stärken. 10 Deutsche Sporthochschule Köln Das Konzept zum Gesundheitsmanagement wurde erarbeitet und wird derzeit mittels Dienstvereinbarung mit den Gremien abgestimmt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4138 71 11 Universität Münster Siehe Antwort auf Frage 8.1. 12 Universität Paderborn Ja. Ein BGM existiert seit 2006. In den Jahren 2014, 2016 und 2017 wurde das BGM mit dem Corporate Health Award ausgezeichnet. 2016 beteiligte sich die Universität Paderborn erfolgreich am Prämiensystem UK NRW „Gesunde Unternehmen“. 13 Universität Siegen An der Universität Siegen wurde im Rahmen des Projektes „Betriebliches Gesundheitsmanagement“ in den Jahren 2015 und 2016 ein Konzept zur verbesserten Wahrnehmung des Themas Gesundheitsmanagement und des bis dato bestehenden Angebotes im Bereich der gesundheitsfördernden Maßnahmen entwickelt. Das Programm wird im Dialog mit den Arbeitnehmervertretungen kontinuierlich fortgeschrieben. 14 Universität Wuppertal Die Bergische Universität bietet ein umfangreiches Programm zur Gesundheitsförderung an. Federführend ist eine Arbeitsgruppe „Gesunde Hochschule“ (unter Leitung des Kanzlers), unterstützt durch eine Geschäftsstelle mit hauptberuflichem Fachpersonal. 15 Fachhochschule Aachen An der FH Aachen existiert ein Konzeptentwurf zum Gesundheitsmanagement, der sich noch in der Abstimmungsphase befindet. Es wurde eine „Gesundheitsmanagerin“ eingestellt, die auf der Basis der Auswertung von Datenmaterial für die FH Aachen erste konkrete Maßnahmen konzipiert und umsetzt. 16 Fachhochschule Bielefeld Ein eigenes Konzept zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement wurde an der FH Bielefeld bisher nicht entwickelt. Vielmehr wurden gesundheitsbelastende Faktoren mit einer im November 2017 durchgeführten Mitarbeiterbefragung identifiziert. In einem Folgeprozess werden aus den Handlungsfeldern Maßnahmen u. a. zur Mitarbeiterführung, des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der Personal- und Organisationsentwicklung und der Gesundheitsförderung abgeleitet. 17 Fachhochschule Bochum Ein Konzept zum Gesundheitsmanagement ist in Bearbeitung und soll Ende Februar 2019 abgestimmt und fertiggestellt und sein. 18 Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg Ja. 19 Fachhochschule Dortmund Ja, die Fachhochschule Dortmund hat seit dem 2014 ein Konzept zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4138 72 20 Fachhochschule Düsseldorf Die HSD arbeitet seit 2016 verstärkt an der Etablierung eines effektiven Gesundheitsmanagements, welches im zum damaligen Zeitpunkt neu gegründeten Dezernat Personal- und Organisationsentwicklung verortet ist. Erste Konzepte, z.B. zum Ausbau der Zusammenarbeit mit dem Betriebsärztlichen Dienst und zur Verzahnung bestehender Angebote der betrieblichen Gesundheitsförderung, wurden entwickelt und sukzessive umgesetzt. Ein strategisches Gesamtkonzept zum Aufbau eines umfassenden Managements von Beschäftigten-Gesundheit an der HSD wurde in 2018 erarbeitet und soll in 2019 sukzessive auch mit externer Expertise (z.B. Arbeitsmedizinisches Institut der Heinrich-Heine- Universität, Krankenkasse) umgesetzt werden. 21 Fachhochschule Gelsenkirchen Der Umfang des umzusetzenden Gesundheitsmanagements wird noch festgelegt. Das interne Fortbildungsprogramm sieht in diesem Zusammenhang bereits einzelne Maßnahmen und Angebote zur Gesundheitsvorsorge vor. Ebenso wurde in der Hochschulverwaltung die Zuständigkeit für Gesundheitsförderung geschaffen. 22 Fachhochschule für Gesundheitsberufe Es gibt kein ganzheitliches schriftliches Konzept. Die Priorität an der hsg lag insbesondere im Ausbau der angebotenen Maßnahmen. Hier gibt es diverse Formate, bei denen unterschiedliche Aspekte des Gesundheitsmanagements wie Information und Prävention berücksichtigt werden (Bewegungsangebote, Schulungen, Trainings, Vorträge, etc.). Zudem gibt es eine Arbeitsgruppe Gesundheitsmanagement. 23 Fachhochschule Hamm-Lippstadt Ja, eine erste Konzeptionierung ist erfolgt. Aktuell wird ein Steuerkreis Gesundheit an der HSHL etabliert, um das Thema weiter auszubauen. 24 Fachhochschule Südwestfalen Ja. Der Prozess zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement ist an der FH SWF im März 2018 konkret gestartet. Eine Lenkungsgruppe ist eingerichtet, die sich mit der Erarbeitung eines individuellen Konzeptes für die Hochschule befasst, welches in Form einer Dienstvereinbarung fixiert werden soll. 25 Fachhochschule Rhein-Waal Nein - Ende 2016 wurde zusammen mit „Salubris“ eine Mitarbeiterbefragung durchgeführt. Ein Ergebnis daraus war der Wunsch nach Angeboten im Bereich Sport und Gesundheit für Beschäftigte. Die Kollegin, die für das BGM zuständig ist (8.2.), hat entsprechende Maßnahmen entwickelt. Diese folgen aber nicht einem festgeschriebenen Konzept. 26 Fachhochschule Köln Ja, an der TH Köln wurde ein Konzept 2015 entwickelt. Die Umsetzung des Konzeptes konnte noch nicht realisiert werden. Die TH Köln verfügt aber über eine umfangreiche Gesundheitsförderung mit einem aktiven Arbeitskreis (Forum Gesundheit). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4138 73 27 Fachhochschule Ostwestfalen-Lippe Ja. Die Hochschule hat einen Steuerkreis sowie einen Arbeitskreis für die Koordination und Organisation des Betrieblichen Gesundheitsmanagements aufgebaut. Das Angebot der Betrieblichen Gesundheitsförderung wird stetig ausgebaut und durch Bedarfsabfragen ergänzt. Es wurden zudem Beratungsangebote für die Beschäftigten implementiert (z.B. Konfliktberatung, externe psychosoziale Erstberatung, Suchtberatung und Pflegeberatung). Die Hochschule arbeitet des Weiteren in mehreren Gesundheitsnetzwerken mit und kooperiert mit verschiedenen Institutionen und Sozialversicherungsträgern, um das BGM fortlaufend weiterzuentwickeln. 28 Fachhochschule Ruhr-West An der HRW gibt es eine betriebliche Gesundheitsförderung. Neben gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen wie Augenuntersuchungen und die Beurteilung psychischer Belastung am Arbeitsplatz werden Maßnahmen zu gesunder Ernährung, gesundheitsfördernder Arbeitsplatzgestaltung und Grippeschutz durchgeführt. 29 Fachhochschule Münster Ja, ein Konzept für das Gesundheitsmanagement ist etabliert. 30 Fachhochschule Niederrhein Nein. 8.1. An wie vielen Hochschulen wurden vor und an wie vielen nach Abschluss des Vertrags über gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal Dienstvereinbarungen zum Gesundheitsmanagement abgeschlossen? Wie viele Dienstvereinbarungen zum Gesundheitsmanagement befinden sich aktuell noch in Arbeit? 01 Technische Hochschule Aachen Eine Dienstvereinbarung wird von allen Beteiligten aktuell nicht für erforderlich gehalten. 02 Universität Bielefeld Vertragsunterzeichnung am 16.12.2015 Anzahl der Dienstvereinbarungen vor Abschluss: 3 Anzahl der Dienstvereinbarungen nach Abschluss: 3 derzeit in Bearbeitung: 0 03 Universität Bochum Unterzeichnung VgB: 22.03.2016. Keine Dienstvereinbarung vor oder nach Abschluss, zurzeit keine in Bearbeitung. 04 Universität Bonn Eine Dienstvereinbarung ist in Arbeit. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4138 74 05 Universität Dortmund Eine Dienstvereinbarung zum Gesundheitsmanagement wurde an der TU Dortmund nicht abgeschlossen, da zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags über gute Beschäftigungsbedingungen das BGM an der TU Dortmund bereits mit vielfältigen Maßnahmen verstetigt war (s. o.). 06 Universität Düsseldorf Eine Dienstvereinbarung zum Gesundheitsmanagement insgesamt ist bislang nicht abgeschlossen worden; es existieren vereinzelt – allerdings ältere – Dienstvereinbarungen z.B. zum Umgang mit suchtgefährdeten und -abhängigen Beschäftigten an der HHU. 07 Universität Duisburg-Essen Einführung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgen, also derzeit „in Arbeit“. 08 Fernuniversität in Hagen An der FernUniversität wurden keine Dienstvereinbarungen zum Gesundheitsmanagement geschlossen. Es wurde aber ein Konzept zum betrieblichen Gesundheitsmanagement erarbeitet und die Personalräte (PR. PRWiss), die Gleichstellungsbeauftragte und die Schwerbehindertenvertretung wurden im Rahmen ihrer Beteiligungsrechte beteiligt. 09 Universität Köln Die Hochschulleitung hat den Vertrag über gute Beschäftigungsbedingungen am 17. Dezember 2015 unterschrieben. Eine Dienstvereinbarung zum BGM ist derzeit (noch) nicht in Arbeit, da der Aufbau des BGM-Systems mit Strategieentwicklung und Durchführung der PsyGB mit einer Laufzeit bis Sommer 2021 ausgestattet ist. An dessen Ende ist die Übergabe des BGM in den Regelbetrieb vorgesehen. 10 Deutsche Sporthochschule Köln Vor und nach Abschluss des Vertrages sind bisher keine Dienstvereinbarungen abgeschlossen worden. Eine Vereinbarung befindet sich derzeit in Bearbeitung. 11 Universität Münster Bereits im Jahr 2015 hat die Universitätsleitung in Abstimmung mit den Personalvertretungen ein Rahmenkonzept für ein Betriebliches Gesundheitsmanagement beschlossen, das sukzessive umgesetzt und weiter ausgebaut wird. Eine Dienstvereinbarung zu diesem Thema ist nicht geplant. 12 Universität Paderborn Folgende Dienstvereinbarungen sind auch immer im Kontext des Gesundheitsmanagements zu sehen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4138 75 Vor Vertrag über gute Beschäftigungsbedingungen: DV Vertrauenspersonen zum Themenfeld Depression DV Fort- und Weiterbildungen DV Gleitende Arbeitszeit DV Telearbeit Richtlinie des Senats Partnerschaftliches Verhalten Nach Vertrag über gute Beschäftigungsbedingungen: DV Suchtgefährdungen 13 Universität Siegen Es wurden keine gesonderten Dienstvereinbarungen zum Gesundheitsmanagement im Nachgang zum Vertrag über gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal an der Universität Siegen abgeschlossen. Die Kooperation mit den Personalvertretungen erfolgt auf Basis von Ideensammlungen und Maßnahmenplänen. 14 Universität Wuppertal Eine Dienstvereinbarung zu Gesundheitsmanagement oder Gesundheitsförderung wurde nicht abgeschlossen. 15 Fachhochschule Aachen Das Betriebliche Gesundheitsmanagement wurde 2016 an der FH Aachen eingeführt. Eine Dienstvereinbarung hierzu gibt es nicht. 16 Fachhochschule Bielefeld Eine spezielle DV zum Gesundheitsmanagement wurde bisher nicht erarbeitet. Im Rahmen des Aufbaus eines betrieblichen Gesundheitsmanagements wurde ein Steuerungskreis eingesetzt. Dort wurde die Modifizierung der Dienstvereinbarung zur betrieblichen Suchtprävention und Suchthilfe initiiert und die Erarbeitung der Dienstvereinbarung BEM angestoßen. Beide stehen kurz vor der Unterzeichnung. 17 Fachhochschule Bochum Es gibt keine Dienstvereinbarung zum Gesundheitsmanagement. 18 Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg Nein. 19 Fachhochschule Dortmund Datum der Unterzeichnung: 18.12.2015 Dienstvereinbarungen vor Abschluss des Vertrages: 2 Dienstvereinbarungen nach Abschluss des Vertrages: 2 Dienstvereinbarungen derzeit in Bearbeitung: 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4138 76 Im Jahr 2014 wurde die erste Dienstvereinbarung zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement abgeschlossen. Dabei gilt die Dienstvereinbarung für alle Beschäftigten gem. § 5 LPVG NRW der Fachhochschule Dortmund und bezieht sich auf die Planung, Durchführung und Auswertung aller Maßnahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements. Des Weiteren gibt es seit 2003 eine Dienstvereinbarung zur Suchtprävention, welche 2018/2019 aktualisiert wird. Zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement, welches auch einen Teil des BGMs ist besteht an der Fachhochschule Dortmund seit 2017 ein Konzept. 20 Fachhochschule Düsseldorf Der Vertrag über gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal wurde von der HSD am 15.09.2015 unterzeichnet. Vor Unterzeichnung gab es keine Dienstvereinbarungen zum Gesundheitsmanagement. Da das interne Fort- und Weiterbildungsangebot an der HSD auch Themen aus dem Gesundheitsmanagement beinhaltet, gilt für diese auch die Dienstvereinbarung zur Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen von 2016. Aktuell wird eine Dienstvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) entwickelt. 21 Fachhochschule Gelsenkirchen Bisher wurde keine Dienstvereinbarung geschlossen, es werden Gespräche mit den Personalräten über das weitere Verfahren geführt. 22 Fachhochschule für Gesundheitsberufe Vertragsunterzeichnung 11.12.2015. Nein, es gibt keine Dienstvereinbarung zum Gesundheitsmanagement. 23 Fachhochschule Hamm-Lippstadt Die Vertragsunterzeichnung erfolgte durch die Personalvertretungen am 07.12.2015, durch die Hochschulleitung am 14.12.2015 und durch das Ministerium am 18.12.2015. Dienstverträge zum Gesundheitsmanagement wurden bislang nicht abgeschlossen und sind aktuell auch noch nicht in Arbeit. 24 Fachhochschule Südwestfalen Datum der Unterzeichnung: 15.01.2016. Eine Dienstvereinbarung befindet sich derzeit in Bearbeitung. 25 Fachhochschule Rhein-Waal Befindet sich noch in Arbeit, da die Kollegin erst im Juli 2017 eingestellt wurde. 26 Fachhochschule Köln Der Vertrag über gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal der TH Köln wurde am 16.12.2015 bzw. durch das MIWF am 15.1.2016 unterzeichnet. Dienstvereinbarungen zum Thema Gesundheitsmanagement existier(t)en weder vor, noch nach dem Vertragsschluss. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4138 77 Die TH Köln plant, das bisher im Arbeitskreis „Forum Gesundheit“ engagiert bearbeitete Thema zu institutionalisieren und ggfls. mit einer Dienstvereinbarung abzusichern. 27 Fachhochschule Ostwestfalen-Lippe Datum der Vertragsunterzeichnung: 03.03.2016 die Anzahl der Dienstvereinbarungen vor Abschluss des Vertrags: 0 die Anzahl der Dienstvereinbarungen nach Abschluss des Vertrags: 0 Anzahl der Dienstvereinbarungen, die derzeit in Bearbeitung sind: 1 28 Fachhochschule Ruhr-West An der HRW gibt es keine Dienstvereinbarungen zum Gesundheitsmanagement. 29 Fachhochschule Münster Der Abschluss einer Dienstvereinbarung ist nicht beabsichtigt, da die FH Münster ihr Gesundheitsmanagement partizipativ unter Einbeziehung der Personalräte ausrollt. 30 Fachhochschule Niederrhein Nein. 8.2. Wie viele Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) sind im Bereich Gesundheitsmanagement beschäftigt? Wie sind diese Personen eingruppiert (bitte unterteilen in Analogie zu den beamtenrechtlichen Laufbahnen)? Bitte hochschulscharf und unterteilt vor und nach Abschluss des Vertrags über gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal ausweisen. Vorab muss angemerkt werden, dass zur Eingruppierung der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht geantwortet werden kann. Da im Bereich des Gesundheitsmanagements an den einzelnen Hochschulen nur wenige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt sind, wären die Angaben auf die konkrete Person rückführbar. Aus Gründen des Datenschutzes kann daher auf den zweiten Teil der Frage nicht geantwortet werden. Die Antworten der Hochschulen auf die Frage 8.2 sind der Anlage I, Nr. 15 zu entnehmen. 8.3. An welchen Hochschulen wird im Rahmen des Gesundheitsmanagements mit welchem Erfolg das BEM-Verfahren (BEM=betriebliches Eingliederungsmanagement) mit Unterstützung von BEM-Beauftragten realisiert? Sofern BEM-Beauftragte vorhanden sind, wo sind sie organisatorisch verortet (z. B. Personalabteilung)? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4138 78 In welchem Umfang (Wochenarbeitszeit) sind diese BEM-Beauftragten für diese Aufgabe angestellt? Welche weiteren dienstlichen Aufgaben nehmen sie wahr? Bitte hochschulscharf ausweisen. Der Fragenkomplex unter dem Gliederungspunkt 8.3. wird durch die Hochschulen jeweils zusammen wie folgt beantwortet: 01 Technische Hochschule Aachen 1,0 VZÄ – 2 Sozialarbeiterinnen, Stabsstelle Personaldezernat – nur Aufgaben im Rahmen des BEM, eine Dienstvereinbarung zum BEM ist abgeschlossen. 02 Universität Bielefeld Die Durchführung des BEM liegt in der Verantwortung der Abteilungsleitungen für die jeweils betroffene Beschäftigtengruppe in der Personalabteilung. Eine Überarbeitung des BEM- Verfahrens mit ggf. anderweitiger Verortung (im Bereich des Gesundheitsmanagements) und zentralisiertem/n BEM-Beauftragten ist mittelfristig geplant. Für dieses Verfahren gibt es zwar bereits Eckpfeiler, allerdings bedürfen die Details u.a. auch noch einer Integrations- bzw. Inklusionsvereinbarung. 03 Universität Bochum BEM-Verfahren mit Unterstützung von BEM-Beauftragten ist realisiert und im Dezernat für Organisations- und Personalentwicklung verortet. Wochenarbeitszeit: 39,83 Stunden Weitere dienstlichen Aufgaben: betriebliche Ansprechpartnerin Sucht. 04 Universität Bonn BEM-Gespräche werden in gesetzlichem Rahmen seitens der Personalabteilungen sowie auf Wunsch der Beschäftigten mit Vorgesetzten und Gremien angeboten; eine BEM-Beauftragte oder ein BEM-Beauftragter ist nicht vorhanden. 05 Universität Dortmund Das Betriebliche Eingliederungs-Management (BEM) ist einer Stabsstelle des Kanzlers zugeordnet. Damit wird das BEM von der Dienststelle entkoppelt. Die Stabstelle ist personell ausgestattet mit dem BEM-Beauftragten und einer Sekretariatsstelle. Andere dienstliche Aufgaben nehmen diese beiden Beschäftigten nicht wahr. Das BEM-Verfahren wird an der TU Dortmund nach den bisherigen Erfahrungen mit großem Erfolg durchgeführt. 06 Universität Düsseldorf Die BEM-Verfahren werden im Dezernat Personal der HHU ohne gesonderte Beauftragung mitbetreut. Sie werden gemeinsam durch den Dezernenten Personal und den Abteilungsleiter Personal in Technik und Verwaltung, der zugleich Inklusionsbeauftragter der HHU ist, im LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4138 79 Zusammenwirken mit den Personalräten, der Schwerbehindertenvertretung und ggf. mit dem Betriebsärztlichen Dienst und unter schreibtechnischer Hilfestellung für Terminvereinbarungen, Schriftverkehr und Protokolle durch die Assistenzkraft des Personaldezernenten durchgeführt. Der Umfang für die oben genannten Personen beträgt durchschnittlich etwa jeweils 1-2 Stunden pro Woche. 07 Universität Duisburg-Essen Zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgt BEM im Rahmen des BGM. BEM-Beauftragte/r ist vorhanden. Organisatorisch ist die/der BEM-Beauftragte der Personalabteilung zugeordnet. Das o.g. Vollzeitäquivalent teilt sich in Aufgaben mit 50 % im Bereich BGM und 50 % BEM (d.h. 20,5 Std./Woche). Weitere dienstliche Aufgaben sind, neben dem BEM, das BGM und die Gesundheitsförderung. 08 Fernuniversität in Hagen An der FernUniversität werden im Rahmen des Gesundheitsmanagements BEM-Verfahren realisiert. Die Zuständigkeit in der Durchführung von BEM-Gesprächen liegt beim Betriebsärztlichen Dienst (BAD, externer Dienstleister). Koordiniert wird BEM durch eine interne Mitarbeiterin der Abteilung Personalentwicklung, welche darüber hinaus auch bspw. für Vorsorgeuntersuchungen zuständig ist. Die jeweiligen Stundenumfänge variieren nach BEM-Häufigkeit und werden mit dem BAD nach Anfall entsprechend abgerechnet. Weiterhin sind in Maßnahmen des BGM Akteure wie die Betriebliche Sozialberatung, die Personalvertretungen, Stabsstelle für Arbeits- und Umweltschutz, der BAD sowie die Hochschulleitung involviert. 09 Universität Köln An der Universität zu Köln gibt es seit November 2015 eine Dienstvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM). Zwei BEM-Beauftragte mit einer Wochenarbeitszeit von insgesamt 32 Stunden verantworten die Umsetzung eines erfolgreichen BEM-Prozesses. Verortet sind die BEM-Beauftragten in Dezernat 4 Personal, Abt. 42 Personalentwicklung. Beide BEM-Beauftragten nehmen keine weiteren dienstlichen Aufgaben wahr. 10 Deutsche Sporthochschule Köln Die BEM-Beauftragte der DSHS Köln ist im Personaldezernat verortet, die Tätigkeit erfolgt im Rahmen der regulären Arbeitszeit. Das eigentliche BEM-Verfahren wird durch sog. Fallmanager (Beschäftigte der DSHS Köln außerhalb der Personalabteilung ehrenamtlich [im Rahmen der regulären Arbeitszeit]) durchgeführt Eine wöchentliche Stundenzahl kann nicht benannt werden. 11 Universität Münster Für BEM-Verfahren stehen an der Universität Münster insgesamt 9 Ansprechpartner*innen zur Verfügung. Diese gehören verschiedenen Bereichen (Personaldezernat, Personalvertretungen, Arbeitsmedizinischer Dienst, Konfliktberatung etc.) an und arbeiten in BEM-Teams zusammen. Die Angabe eines zeitlichen Umfangs ist nicht möglich, da die Inanspruchnahme stark schwankt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4138 80 12 Universität Paderborn Die Universität Paderborn hat bewusst keinen BEM-Beauftragten zur Unterstützung des BEM- Verfahrens benannt. Die Universität legt Wert darauf, dass ein betriebliches Wiedereingliederungsmanagement einzelfallbezogen mit einem Höchstmaß an Empathie seitens der Dienststelle erfolgt. Dabei wird folgende Vorgabe berücksichtigt (früher: § 84 II S. 3 SGB IX / heute: § 167 II S. 3 SGB IX): „Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung i. S. d. § 93 SGB IX, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement).“ 13 Universität Siegen Die BEM Kontaktpersonen wurden geschult; eine Bestellung steht bevor. Die BEM Personen setzen sich aus allen Bereichen der Hochschule zusammen: Sachbearbeitung, Sekretariat, Gesundheitsschutz, Justitiariat, Arbeitsschutz, Qualitätsmanagement, Studienkoordination sowie aus der Wissenschaft. Eine Freistellung erfolgt nach Bedarf/nach Notwendigkeit (keine feste Begrenzung). 14 Universität Wuppertal Die Aufgaben einer BEM-Beauftragten und BEM-Verantwortlichen werden durch die Personaldezernentin wahrgenommen. In dieser Aufgabe wird sie von Mitarbeiter*innen des Personaldezernats unterstützt. 15 Fachhochschule Aachen Das BEM Verfahren an der FH Aachen wird durch ein Integrationsteam durchgeführt und ist nicht in das Betriebliche Gesundheitsmanagement integriert. Eine neue Dienstvereinbarung zum BEM-Verfahren wurde am 27.02.2015 geschlossen. Das Integrationsteam wird durch die BEM Koordinatorin, ansässig im Personaldezernat, koordiniert. Der Umfang der Arbeitszeit für die Aufgaben der BEM Koordinatorin liegt im Schnitt bei 0,2 VZÄ pro Woche. Die BEM Koordinatorin ist weiterhin für den Bereich Personalentwicklung verantwortlich. Die Erfahrungen mit dem BEM-Verfahren sind insgesamt positiv. 16 Fachhochschule Bielefeld An der Fachhochschule Bielefeld wird das BEM-Verfahren mit Erfolg realisiert. Der BEM- Beauftragte ist organisatorisch im Personaldezernat verortet. Der Umfang beträgt im Durchschnitt ca. 2 Wochenstunden. Zurzeit übernimmt der Personaldezernent die Aufgaben des BEM-Beauftragten. 17 Fachhochschule Bochum Die Hochschule Bochum hat zwei BEM-Beauftragte benannt. Das BEM-Verfahren an der Hochschule Bochum ist sehr erfolgreich und wird von den Beschäftigten überwiegend wahrgenommen (Annahmequote 70 %). Eine BEM-Beauftragte ist organisatorisch bei der Stabsstelle Personalentwicklung verortet (Leitung Stabstelle Personalentwicklung), die andere im Personaldezernat (Personaldezernentin). Als BEM-Beauftragte, wurden Beschäftigte benannt, die bereits an der Hochschule Bochum tätig waren und diesen Aufgabenbereich LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4138 81 zusätzlich zu ihrer Tätigkeit ausüben. Etwa ca. 2,5 Stunden der Wochenarbeitszeit fallen durchschnittlich pro BEM-Beauftragte im Rahmen der wöchentlichen Arbeitszeit an. 18 Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg Das BEM-Verfahren wird erfolgreich durch eine BEM-Beauftragte, im Umfang einer halben Stelle, innerhalb der Personalabteilung durchgeführt. Darüber hinaus nimmt sie auch noch die dienstlichen Aufgaben der Inklusionsbeauftragten wahr. 19 Fachhochschule Dortmund Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) wird seit 2009 an der Fachhochschule Dortmund ausgeführt. Seit 2018 ist das BEM im Bereich des Gesundheitsmanagements angesiedelt und wird von der Gesundheitsmanagerin als BEM-Beauftragte erfüllt. Abteilungsbezogen ist das Gesundheitsmanagement ein Sachgebiet der Personalentwicklung, welche im Dezernat 1 Ressourcen integriert ist. Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit liegt ca. bei 5 Stunden. Eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer, die oder der ausschließlich BEM an der Fachhochschule Dortmund ausführt, ist aktuell nicht notwendig. 20 Fachhochschule Düsseldorf Die HSD arbeitet beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement intensiv mit dem Betriebsärztlichen Dienst zusammen, der durch das Arbeitsmedizinische Institut der Heinrich- Heine-Universität gewährleistet wird. Im Zuge dessen fungieren die Betriebsärztinnen und - ärzte als Erstansprechpartnerinnen und -partner, sogenannte Lotsen, im Betrieblichen Eingliederungsmanagement. Eine interne BEM-Koordinatorin aus dem Dezernat Personalund Organisationsentwicklung stellt die administrative Begleitung des BEM inklusive Hinzuziehung weiterer Akteure sicher. Dafür ist eine wöchentliche Arbeitszeit von 6 bis 8 Stunden vorgesehen. Darüber hinaus bietet die HSD die sogenannte psychosomatische Sprechstunde über eine Psychologin des vorgenannten Institutes an. 21 Fachhochschule Gelsenkirchen An der WHS gibt es ein BEM-Team. Das betriebliche Eingliederungs-management wird seit 2010 praktiziert, das dabei durchzuführende Verfahren ist in der Dienstvereinbarung vom 29.09.2010 festgelegt. Kern des BEM-Verfahrens ist das Integrationsteam, welches aus vier Hochschulmitgliedern besteht, die vom wissenschaftlichen PR, nichtwissenschaftlichen PR, Schwerbehindertenvertretung und der Hochschule als Verfahrensbeteiligte in das Integrationsteam entsendet werden. Der Erfolg des BEM-Verfahrens lässt sich schwer einschätzen, da sowohl die Teilnahme am Verfahren wie auch das Ergebnis des Verfahrens dem Datenschutz unterliegen. 22 Fachhochschule für Gesundheitsberufe Ein BEM-Verfahren wird aktuell in einer Arbeitsgruppe bestehend aus den Personalräten, der Schwerbehindertenvertretung, der Gleichstellungsbeauftragten und einer Mitarbeiterin aus dem Personaldezernat erarbeitet. Aufgrund der Größe der hsg konnten die bisherigen BEM- Fälle persönlich begleitet und den betroffenen Mitarbeitern dadurch individuelle Unterstützung angeboten werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4138 82 23 Fachhochschule Hamm-Lippstadt BEM-Beauftragte sind an der Hochschule nicht installiert, so dass zu den weiteren Fragen keine Antworten gegeben werden können. 24 Fachhochschule Südwestfalen An der FH SWF wird das BEM-Verfahren mit Unterstützung einer/eines BEM-Beauftragten realisiert. Das Verfahren wird momentan evaluiert. Die/Der BEM-Beauftragte ist organisatorisch im Personaldezernat verortet, im Umfang von 10 % der durchschnittlichen regelmäßigen Wochenarbeitszeit mit dieser Aufgabe betraut und nimmt außerdem dienstliche Aufgaben im Bereich Personal und Organisation wahr. 25 Fachhochschule Rhein-Waal Ja – BEM-Verfahren (durch Integrationsteam). Die Kollegin, die für das BGM zuständig ist, koordiniert das Verfahren und das Integrationsteam. Eine genaue Wochenarbeitszeit ist dafür nicht vorgesehen. Organisatorische Zuordnung: Dezernat Ressourcen. 26 Fachhochschule Köln An der TH Köln existiert ein verschriftlichtes und mit den Personalräten und der Schwerbehindertenvertretung abgestimmtes Verfahren zur jährlichen Ermittlung und Unterbreitung eines ersten Gesprächsangebotes an die nach § 167 Abs.2 SGB IX ermittelten Beschäftigten. Die Gespräche werden von den Mitgliedern des Inklusionsteams und dem Leiter des HR 9 bzw. bei Bedarf weiteren Fachkräften durchgeführt. Direkte BEM-Beauftragte mit entsprechender Freistellung existieren nicht. 27 Fachhochschule Ostwestfalen-Lippe Die Hochschule hat ein BEM-Verfahren erfolgreich eingeführt und setzt in diesem Rahmen eine BEM-Beauftragte (verortet im Personaldezernat) ein. Für die Aufgaben im BEM stehen der Mitarbeiterin aktuell wöchentlich 18 Arbeitsstunden zur Verfügung. Neben dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement übernimmt die BEM-Beauftragte zudem die Koordination des Betrieblichen Gesundheitsmanagements. 28 Fachhochschule Ruhr-West An der HRW sind zwei Personen in der Funktion als BEM-Beauftragte tätig und führen auf Wunsch der/des Beschäftigten das BEM Verfahren (Gespräche etc.) durch. Organisatorisch ist eine BEM-Beauftragte im Institut Informatik als Koordinatorin mint4u für das Kompetenzzen -trum/zdi-Zentrum mint4u tätig und der weitere BEM-Beauftragte im Gebäudemanagement (Verwaltung) der HRW tätig (in Kürze erfolgt ein Wechsel dieses BEM-Beauftragten; der künftige BEM-Beauftragte ist im Bereich IT-Service (Verwaltung) tätig). Im Zeitraum 2015 – 2017 wurden im Durchschnitt nur 1 BEM Verfahren pro Jahr durchgeführt. Der zeitliche Umfang lässt sich daher nicht in Stunden pro Woche ausweisen, da zu gering. 29 Fachhochschule Münster Das BEM Verfahren ist bereits seit 2011 etabliert. Prozessdarstellungen sind im Intranet verfügbar. Ansprechpartner sind im Bereich Sachbearbeitung Personal verortet und eine externe BEM-Beauftragte ist ebenfalls Ansprechpartnerin. Die Gesundheitsmanagerin ist ebenfalls involviert. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4138 83 30 Fachhochschule Niederrhein Die BEM-Beauftragte ist organisatorisch in der Personalabteilung verortet. Der monatliche zeitliche Umfang beträgt durchschnittlich 4 Stunden. Im Übrigen ist die BEM-Beauftragte in der Personalentwicklung tätig. Anlagen I Es folgen die Stellungnahmen der Hochschulen, die, der besseren Übersicht halber, als Anlage dargestellt werden müssen. Nr. Inhalt Anlagen zur Beantwortung der Frage 2 1 Fachhochschule Rhein-Waal 2 Fachhochschule Köln Anlagen zur Beantwortung der Frage 3 3 Technische Hochschule Aachen Anlage zur Beantwortung der Frage 4.2.4. 4 durch die Universitäten 5 durch die Fachhochschulen für das Jahr 2017 6 durch die Fachhochschulen für das Jahr 2015 Anlage zur Beantwortung der Fragen 4.6.1. bis 4.6.3. 7 Universität Dortmund 8 Universität Duisburg-Essen 9 Fernuniversität in Hagen 10 Universität Paderborn 11 Universität Siegen 12 Fachhochschule Aachen 13 Fachhochschule Ostwestfalen-Lippe 14 Anlagen zur Beantwortung der Fragen 4.6.4 von allen Hochschulen 15 Anlagen zur Beantwortung der Frage 8.2 von allen Hochschulen 2 / 63 Anlage I, Nr. 1 Beantwortung der Frage 2 durch die Fachhochschule Rhein-Waal Stellen gesamt: 126 Dauer der Befristung Anzahl Davon befristet: 72 bis 6 Monate 0 6 - 12 Monate 1 13 - 18 Monate 4 19 - 24 Monate 45 25 - 36 Monate 5 mehr als 36 Monate 17 Wissenschaftlich: 88 Technik u. Verwaltung: 38 Entgeltgruppe Anzahl Beschäftigungsgrad Anzahl EG 6 9 40% 1 EG 8 1 50% 15 EG 9 16 60% 7 EG 10 5 75% 12 EG 11 36 90% 2 EG 12 4 100% 89 EG 13 36 W 2 19 3 / 63 Anlage I, Nr. 2 Beantwortung der Frage 2 durch die Fachhochschule Köln Frage 2 der Großen Anfrage 8 Jahr Personalgruppe EG Arbeitszeit in Std Vertragslaufzeiten Anzahl / Personen ab 2016 Professor W2 41 mehr als 36 Monate 14 ab 2016 Professor W2 20,5 mehr als 36 Monate 7 ab 2016 Beschäftigte 14 39,83 mehr als 36 Monate 1 ab 2016 Beschäftigte 13 39,83 mehr als 36 Monate 4 ab 2016 Beschäftigte 12 39,83 mehr als 36 Monate 1 ab 2016 Beschäftigte 11 39,83 mehr als 36 Monate 5 ab 2016 Beschäftigte 10 39,83 mehr als 36 Monate 1 ab 2016 Beschäftigte 9 39,83 mehr als 36 Monate 1 ab 2016 Beschäftigte 9 29,87 mehr als 36 Monate 1 ab 2016 Beschäftigte 9 19,92 mehr als 36 Monate 2 ab 2016 Beschäftigte 8 39,83 mehr als 36 Monate 1 ab 2016 Beschäftigte 6 39,83 mehr als 36 Monate 1 Gesamtsumme: 39 4 / 63 Anlage I, Nr. 3 Beantwortung der Frage 3 durch die Technische Hochschule Aachen 2018 HSP III: PERSONALKAT EGORIE KOSTEN VERTRAGSD AUER / LAUFZEIT IN 2017 VERGÜTUNG STUNDENUM FANG (STICHTAG 15.09. EINES JAHRES) BEFRISTUNG BEGRÜND UNG F. BEFRISTU NG 6 KAPAZITÄTS- RELEVANTE STELLEN (TV-L 13) IN DER ANATOMIE, PHYSIOLOGIE, BIOCHEMIE UND MED. PSYCHOLOGIE 482.265,00 € * In der Regel sind dies mehrjährige Verträge mit Laufzeiten bis zum 30.09.2021 TV-L 13 100% = 3 50% = 6 ∑ = 6 In der Regel sind dies mehrjährige Verträge mit Laufzeiten bis zum 30.09.2021 Nach § 2 Abs. 1 WissZeitV G SHK / WHK ~4.609,16 € Untersch. Laufzeiten SHK Untersch. Umfang = ins. entspr. 4,5h SHK für 12 Monate Befristet für die Dauer der Aufgaben Sachgründ e Summe: 482.265,00 € * Mittel für Studienjahr 2018: 975.000,00 € Anteil Personal: 49 % * bis 31.12.18 (Hochrechnung), Stand 31.07.18 267.162,47 € 5 / 63 Anlage I, Nr. 4 Beantwortung der Frage 4.2.4 durch die Universitäten für die Jahre 2013 und 2017 Gruppe 1: unter 5,00 € Gruppe 2: 5,00 – 8,50 € Gruppe 3: 8,51 – 11,00 Gruppe 4: 11,01 – 13,50 € Gruppe 5: 13,51 – 16,00 € Gruppe 6: 16,01 – 18,50 € Gruppe 7: über 18,50 € Universität Hilfskraft ohne Abschluss (SHK) 2013/2017 Hilfskraft mit Bachelor- Abschluss (WHF) 2013/2017 Hilfskraft mit Master-Abschluss oder vergleichbar (WHK) 2013/2017 Technische Hochschule Aachen 3 3/4 5 Universität Bielefeld 3 3 5 Universität Bochum 3 3/4 5/6 Universität Bonn 2/3 3 4/5 Universität Dortmund 3 4 6 Universität Duisburg-Essen 3 4 5 Universität Düsseldorf 3 4 5 Fernuniversität Hagen 3 4 5 Universität Köln 3 3 5 Deutsche Sporthochschule Köln 3 4 5 Universität Münster 3 4 5 Universität Paderborn 3 3 5 Universität Siegen 3 4 5 Universität Wuppertal 3 4 6 6 / 63 Anlage I, Nr. 5 Beantwortung der Frage 4.2.4 durch die Fachhochschulen für das Jahr 2017 2017 Hochschulen SHK WHK BA WHK MA Tutoren Bemerkung en € € € € Fachhochschule Aachen 10,60 € 13,50 € 16,40 € 15,90 € Fachhochschule Bielefeld 9,00 € 10,75 € 10,75 € Fachhochschule Bochum 9,00 € 13,00 € 12,50 € Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg 9,50 € 14,00 € 14,00 € 12,00 € Fachhochschule Dortmund 10,00 € 16,00 € 16,00 € 14,00 € Fachhochschule Düsseldorf 9,00 € 13,60 € 13,60 € 12,00 € Fachhochschule Gelsenkirchen 9,50 € 11,20 € 13,60 € Fachhochschule für Gesundheitsberufe 9,30 € 12,50 € 15,00 € Fachhochschule Hamm-Lippstadt 9,00 € 14,00 € 14,00 € 11,50 € WHK Tutor 14,00 € / Wochenstun de Fachhochschule Südwestfalen 10,70 € 12,45 € 16,50 € keine Separaten Sätze für Tutoren Fachhochschule Rhein-Waal 9,50 € 11,77 € 11,77 € 9,50 € Fachhochschule Köln 8,84 € 15,00 € nicht im Einsatz 8,84 € (SHK) 15,00 € (WHK) Fachhochschule Ostwestfalen-Lippe 10,70 € 12,45 € 16,50 € 12,09 € Ab 09/2017 Fachhochschule Ruhr-West 12,00 € 12,00 € 17,00 € 16,25 € Alles Arbeitgeber Bruttobeträg e Fachhochschule Münster 9,78 € 15,76 € 14,13 € Wert aus der zugesandte n Monatsverg ütung ermittelt Fachhochschule Niederrhein 9,80 € 11,43 € 9,80 (SHK) 11,43 (WHK) Tutoren erhalten den gleichen Stundensatz wie SHK / WHK mit hälftiger Vorbereitun gszeit 7 / 63 Anlage I, Nr. 6 Beantwortung der Frage 4.2.4 durch die Fachhochschulen für das Jahr 2015 2015 Hochschulen SHK WHK BA WHK MA Tutoren Bemerkunge n € € € € Fachhochschule Aachen 10,60 € 13,50 € 16,40 € 15,90 € mit Master 6 Monate Fachhochschule Bielefeld 8,50 € 10,25 € 13,00 € 8,50 € Fachhochschule Bochum 9,00 € 13,00 € 13,00 € 12,50 € ab 01.09.15 Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg 8,80 € 14,00 € 14,00 € 12,00 € Fachhochschule Dortmund 10,00 € 16,00 € 16,00 € 14,00 € ab 01.09.15 Fachhochschule Düsseldorf 8,60 € 13,60 € 13,60 € 12,00 € Fachhochschule Gelsenkirchen 8,80 € 11,20 € 13,60 € 8,50 € Fachhochschule für Gesundheitsberufe 8,50 € 13,50 € 13,50 € Fachhochschule Hamm-Lippstadt 9,00 € 14,00 € 14,00 € 11,50 (SHK)* 14,00 (WHK)* Sonderzahlun gen jew. In Vergütung enthalten* je 45 Minuten Tutorium werden 60 Minuten vergütet Fachhochschule Südwestfalen 10,04 € 11,68 € 15,49 € Fachhochschule Rhein-Waal 8,80 € 11,70 € 11,70 € 8,80 € Fachhochschule Köln 8,60 € 15,00 € 15,00 € 8,60 € Zu leistende Tutoren- Stunden werden mit dem Faktor 1,5 multipliziert; so ergibt sich für sie faktisch eine Vergütung von € 12,90 pro Wochenstund e. Fachhochschule Ostwestfalen-Lippe 10,04 € 11,68 € 15,49 € 11,35 € Fachhochschule Ruhr-West 8,50 € 9,50 € 13,40 € 12,50 € Fachhochschule Münster 8,50 € 14,50 € keine 13,00 € Sonderzahlun g in Vergütung enthalten; keine Einstellung mit abgeschl. Master als WHK Fachhochschule Niederrhein 9,41 € 10,98 € 10,98 € 8 / 63 Anlage I, Nr. 7 Beantwortung der Fragen 4.6.1. bis 4.6.3. durch die Universität Dortmund Aufstellung der Werkverträge Zum 01.10.2013 Auftragnehmer/in GESAMTVERGÜTUNG ART DER LEISTUNG 1.300,00 € Erstellung Texte Druckvorlage 650,00 € Erstellung Texte Druckvorlage 10.367,88 € Programmierung 2.600,00 € Transkription 1.500,00 € Transkription 2.618,00 € Lektorat 800,00 € Gestaltung von Unterlagen Aufstellung der Werkverträge Zum 01.10.2017 Auftragnehmer/in GESAMTVERGÜTUNG ART DER LEISTUNG 13.923,00 € Dateneingaben 21.420,00 € Entwicklung Software 2.500,00 € Datenaufbereitung 21.420,00 € Entwicklung Software 3.000,00 € Erstellung Gutachten 116,62 € Lektorat 8.000,00 € Lektorat 116,62 € Lektorat 2.500,00 € Datenaufbereitung 9 / 63 Aufstellung der Dienstleistungsverträge Zum 01.10.2013 Auftragnehmer/in GESAMTVERGÜTUNG ART DER LEISTUNG 1.547,00 € Seminare/Coaching 7.500,00 € Seminare/Coaching 9.362,50 € Künstlertätigkeiten/Dreharbeiten 4.641,12 € Seminare/Coaching 1.200,00 € Seminare/Coaching 7.092,40 € Seminare/Coaching 2.000,00 € Künstlertätigkeiten/Maskenbildnerin 5.890,58 € medizinische Untersuchungen 16.250,00 € Befragungen/Datenerhebungen 1.200,00 € Befragungen/Datenerhebungen 1.741,20 € Seminare/Coaching 5.295,50 € Seminare/Coaching 1.285,20 € Seminare/Coaching 13.473,92 € Seminare/Coaching 1.856,40 € Seminare/Coaching 650,00 € Seminare/Schulung 412,50 € Seminare/Schulung 412,50 € Seminare/Schulung 960,00 € Seminare/Schulung 900,00 € Seminare/Schulung 900,00 € Seminare/Schulung 900,00 € Seminare/Schulung 900,00 € Seminare/Schulung 900,00 € Seminare/Schulung 900,00 € Seminare/Schulung 900,00 € Seminare/Schulung 840,00 € Seminare/Schulung 900,00 € Seminare/Schulung 900,00 € Seminare/Schulung 900,00 € Seminare/Schulung 10 / 63 Aufstellung der Dienstleistungsverträge Zum 01.10.2017 Auftragnehmer/in GESAMTVERGÜTUNG ART DER LEISTUNG 4.875,00 € Seminare/Coaching 3.150,00 € Seminare/Coaching 5.000,00 € Beratung 5.000,00 € Beratung 5.120,00 € Seminare/Coaching 5.563,25 € Seminare/Coaching 618,80 € Seminare/Coaching 17.850,00 € Seminare/Coaching 10.500,00 € Datenpflege 2.374,08 € Seminare/Coaching 4.860,00 € Seminare/Coaching 952,00 € Seminare/Coaching 600,00 € Seminare/Coaching 2.374,05 € Seminare/Coaching 3.500,00 € Datenpflege 3.974,60 € Seminare/Coaching 5.500,00 € Datenpflege 2.000,00 € Datenpflege 5.000,00 € Seminare/Coaching 1.999,20 € Seminare/Coaching 1.944,00 € Dolmetschen 2.665,40 € Seminare/Coaching 1.798,20 € Seminare/Coaching 550,00 € Seminare/Schulung 550,00 € Seminare/Schulung 1.040,00 € Seminare/Schulung 360,00 € Seminare/Schulung 980,00 € Seminare/Schulung 980,00 € Seminare/Schulung 1.050,00 € Seminare/Schulung 1.050,00 € Seminare/Schulung 910,00 € Seminare/Schulung 980,00 € Seminare/Schulung 980,00 € Seminare/Schulung 840,00 € Seminare/Schulung 980,00 € Seminare/Schulung 980,00 € Seminare/Schulung 11 / 63 Anlage I, Nr. 8 Beantwortung der Fragen 4.6.1. bis 4.6.3. durch die Universität Duisburg-Essen Werkverträge Vergütung Verträge über freie Mitarbeit (Dienstleistungsverträge) Vergütung Stichtag 01.10. 2013 Autorenbetreuung, Redaktion und Schlussfassung des herauszugebenden Bandes 2.000,00 € Erstellung von Pressemitteilung, Redaktion IAQ-Report, Redigieren von Zeitungsbeiträgen, Erstellung von Online- Newsletter, Beratung, Pflege, Vermittlung 19.500,00 € Transkription mithilfe des Kodierungswerkzeuges Scanim 1.920,00 € Seminar "Akqisitionsstrategien und Zugang in den Betrieb" 773,50 € Ausarbeitung eines Förderantrags und Vorbereitung des Feldzugangs für ein BMBF-Projekt 3.000,00 € Organisatorische Leitung des CINCH inkl. Zwischenbericht 19.200,00 € Übersetzung eines Buchmanuskriptes 1.750,00 € Sechs Stunden Einzel- Fallsupervision sowie drei Doppelstunden - Gruppen-Fall- Supervision für Mitarbeiterinnen des ABZ 870,00 € Ausbau und Fortentwicklung einer Homepage, Darstellung des Lehrkonzepts, Überarbeitung der Forschungsschwerpunkte Einpflegen aktueller Informationen und Downloads 500,00 € Einreichung und Annahme von zwei wissenschaftl. Beiträgen für eine Fachzeitschrift 4.800,00 € Erstellung eines Programms zur Erfassung studentischer Daten von ausländischen Universitäten 4.056,00 € Erarbeitung eines Rahmencurriculums für ein Modul und Durchführung des Moduls 7.530,00 € Erweiterung und Aktualisierung der bestehenden Website 8.000,00 € Aktualisierung von Daten und Einrichtung von Websites für Arbeitsgruppen 2.000,00 € Transkription mithilfe des Kodierungswerkzeuges Scanim 1.920,00 € Entwicklung und Erprobung eines Konzeptes zur Optimierung der Betreuung von Studierenden mit heterogenen Lernerfahrungen im Kontext der tutoriellen Begleitung in der Studieneingangsphase des BA- Studiengangs 1.242,00 € 12 / 63 Werkverträge Vergütung Verträge über freie Mitarbeit (Dienstleistungsverträge) Vergütung Erziehungswissenschaften Erprobung des Konzepts und Evaluation der Ergebnisse Entwicklung Rahmencurriculum "Anwendungsbezogenen betriebswirtschaftliche und organisationsbezogenen Grundlagen" Durchführung des entwickelten Moduls 7.530,00 € Transkription mithilfe des Kodierungswerkzeuges Scanim 1.920,00 € Ermittlung geeigneter Förderprogramme in den neuen Linien der EU (Horizon 2020; Erasmus for all) und des BMBF zwecks Stellung eines Drittmittelantrags durch U. Haß gem. Angebot vom 15.06.2013 4.720,00 € Fachliche, inhaltliche und gestalterische Endredaktion von 3 Abschlussberichten 7.200,00 € Entwicklung von 2-3 Layouts für die Global Dialogue Series des KHK zur Abstimmung; Entwicklung einer Layout-Struktur/Masterseiten und eines Serien-Layouts (Varianten) im A5 Format; Layouten der ersten drei Bände der Series (je ca. 40 Seiten); Setzen der gelieferten Texte und Fotos, Rücksprache mit KHK, Durchführung von Korrekturen, Reinzeichnung; Lieferung einer Druck- PDF 2.800,00 € Literaturrecherche und Materialsammlung 800,00 € Summe der Vergütung aus den 18 Werkverträgen zum Stichtag 01.10.2013 63.688,00 € Summe der Vergütung aus den 4 Verträgen über freie Mitarbeit zum Stichtag 01.10.2013 40.343,50 € insg esa mt: 104.031,50 € 13 / 63 Werkverträge Vergütung Verträge über freie Mitarbeit (Dienstleistungsverträge) Vergütung Stichtag 01.10. 2017 Rating von fünf transkribierten Einzelinterviews 2.200,00 € Seminare zum Thema "Führung" und "Konfliktmanagement" 10.800,00 € Gestaltung und Umsetzung eines Responsive Design Installation und Konfiguration von Infrastrukturkomponenten Entwicklung und Deployment- Templates für automatisierte Tests und Betrieb von Anwendungen in Container-Umgebungen Upgrade und Migration der zentralen Versionskontrollsysteme und Kollaborationswerkzeuge 10.900,00 € Erstellung von Pressemitteilung, Redaktion IAQ-Report, Redigieren von Zeitungsbeiträgen, Erstellung von Online- Newsletter, Beratung, Pflege, Vermittlung 20.010,00 € Adaption von Blocking- und Hashing- Verfahren, Portierung des Open- Source Tools "rmlint" 11.900,00 € Redaktionelle Unterstützung der Editoren eines Fachjournals 14.000,00 € Erstellung einer Sammlung von Nachrichtendokumenten über das Thema "UK EU Referendum" 4.500,00 € Coaching und Beratung, sowie Einweisung in das Patentwesen und Patentmanagement Einzelfallberatung von Erfindern, Lektorat von Erfindungsmeldungen Beratung zur Strategieentwicklung 4.680,00 € Gestaltung der Ergebnisbroschüre "Day of Caring" 2.258,75 € Vorbereitung, Organisation, Durchführung und Auswertung der Feldforschung in drei Projekten in Äthiopien. Dokumentation der Methodik und Ergebnisse (good practice) der Forschung in drei separaten Projektberichten (je ca. 15 Seiten) 5.000,00 € Summe der Vergütung aus den 6 Werkverträgen zum Stichtag 01.10.2017 36.758,75 € Summe der Vergütung aus den 3 Verträgen über freie Mitarbeit zum Stichtag 01.10.2017 49.490,00 € insgesamt 14 / 63 Anlage I, Nr. 9 Beantwortung der Fragen 4.6.1. bis 4.6.3. durch die Fernuniversität in Hagen Zeitraum 2013 Werk Anzahl WV Entgelt 080900 WV-Studien-Material 91 103.546,00 € 080901 WV-Präsenzveranstaltung 100 51.108,20 € 080902 WV-Korrektur 371 512.919,00 € 080903 WV-Klausuraufsicht 523 170.824,25 € 080904 WV-E/Ü-Kursmaterial 21 38.500,00 € 080905 WV-Studierendenbetreuung 127 64.201,00 € 080906 WV-sonstige 51 46.312,98 € 080907 WV-Softwareentwicklung 6 6.300,00 € 080908 WV-Übersetzungsleistung 18 20.070,94 € 080909 WV-Reisekosten 9 915,98 € 080910 WV-Gastwissenschaftler Summe 1317 1.014.698,35 € Zeitraum 2017 Werk Anzahl WV Entgelt 080900 WV-Studien-Material 10 11.150,00 € 080901 WV-Präsenzveranstaltung 142 63.832,85 € 080902 WV-Korrektur 329 510.959,66 € 080903 WV-Klausuraufsicht 553 186.425,07 € 080904 WV-E/Ü-Kursmaterial 56 129.581,33 € 080905 WV-Studierendenbetreuung 161 117.759,60 € 080906 WV-sonstige 54 39.659,54 € 080907 WV-Softwareentwicklung 15 19.200,00 € 080908 WV-Übersetzungsleistung 25 33.515,52 € 080909 WV-Reisekosten 2 298,21 € 080910 WV-Gastwissenschaftler 3 14.595,00 € Summe 1350 1.126.976,78 € 15 / 63 Anlage I, Nr. 10 Beantwortung der Fragen 4.6.1. bis 4.6.3. durch die Universität Paderborn Ziffer 4.61 Honorarverträge Stichtag 01.10.2013 Fehlanzeige Ziffer 4.61 Honorarverträge Stichtag 01.10.2017 (solche Dienstleistungs- und Werkverträge, die freiberufliche Leistungen zum Gegenstand haben) Entgelt (EUR) 1. 22/17 /5 Bau des Bühnenbildes zu "Groß und Klein" 1000 2. 24/17 /5 Erstellung und Sammlung der theoretischen Materialien zu Botho Strauß "Groß und Klein"; Umsetzung der Theorie in konkrete Anweisungen; Werbematerial, Programmheft 1000 3. 30/17 /5 Ermitteln von biographischen Informationen zu den noch nicht dokumentierten Personen im Tagebuch der Dresdner Zeit (1817-1826); Ablieferung: Einchecken in das Subversion-System der Weber-Gesamtausgabe 3000 4. 31/17 /5 Überprüfung und Ergänzung von Dokumenten Teilwerk 1: Ergänzung der Briefkommentare 1813/1814: Nachkorrektur fraglicher Lesungen und formale Anpassungen, Kommentierung Personen und Sachverhalte; Zusammenstellung von Hinweisen zu verschollener Korrespondenz u. noch anzulegenden Themenkommentaren Ablieferung: Einchecken in das Subversion-System der WeGA Teilwerk 2: Ergänzung der Briefkommentare 1815 (Inhalt wie bei 1813/1814; Teilwerk 1); Ablieferung: Einchecken in das Subversion-System der WeGA 3250 5. 33/17 /5 Interviews mit Alumni Katrin Hering, Georg Waltermann und Frank Höwel für das Interview-Format "Im Gespräch mit Ehemaligen" : Vorbereitung, Recherche, Fragenkatalog, Durchführung, Fotodokumentation, Erstellung Interview-Text, Facebook Post 195 6. 34/17 /5 Übertragung und Weiterentwicklung des Konzeptes zur Nutzung narrativen Strukturen für das Verständnis wissenschaftlicher Texte und zur Verbesserung der Schreibkompetenz von Studierenden auf Lehrveranstaltungen in der Physik und in den Erziehungswissenschaften ab der Universität Paderborn, sowie die wissenschaftliche Begleitung des Projektes und die Auswertung der Ergebnisse. Konkret beinhaltet dies: die Durchführung von Workshops für Lehrende, die Konzeptionierung von Unterrichtseinheiten, die Erstellung von Erhebungsinstrumenten zur Evaluation und die wissenschaftliche Auswertung der Ergebnisse 13000 7. 37/17 /5 Einzelne Texte für 2x Unizeitschrift puz, Fotoarbeiten, Korrekturlesen Manuskript Je Foto 15,00 EUR Je Seite 5,00 EUR Je Zeile 0,25 EUR 8. 62/17 /5 Einkristall-Röntgenstrukturanalyse: Betreuung des Diffraktometers, Strukturlösung und -verfeinerung; Unterweisung von Mitarbeitern 4800 9. 63/17 Vortrag im Rahmen der Denkschule 2017 des NRW Fortschrittkollegs "Leicht - 3570 16 / 63 /5 Effizient - Mobil" am 10.10.2017 1 0. 75/17 /5 Advisory / Beratungsdienstleistung für das Forschungsprojekt „Center for the History of Women Philosophers and Scientists“ und Durchführung der II. Autumn School / Master Class, 03.10. – 06.10.2017 2250 1 1. 77/18 /1 English lessons 1:1 48 EUR je 60 Min. 1 2. 78/17 /5 Beratungsleistung für das Forschungsprojekt "Center for the History of Women Philosophers and Scientists (HWPS)" im Bereich der Phänomenologie 2000 Ziffer 4.6.2 laufende Werkverträge Stichtag 01.10.2013 Nr. Werk Entgelt (EUR) 1. 45/13/5 Erstellung und Evaluation eines Übungskonzeptes zur Veranstaltung "Didaktik der Arithmetik in Klasse 7-10" unter Einbeziehung des Einsatzes von Computer- Algebra-Systemen 4000 2. 66/13/5 Erstellung Weber Tagebuch-Edition 1810 - 1813 mit Personenrecherchen zu Jg. 1824 - 1826 und 1813 - 1814; Abgabe in Dateiform 7200 3. 73/13/5 Konzeption zur Qualitätsverbesserung der Mittagsverpflegung in Paderborner Schulen 7500 4. 85/13/5 Bewertung und Korrektur von 9 Semesterarbeiten in Form von schriftlichen Unterrichtsplanungen, -protokollen und -reflexionen 585 5. 86/13/5 Bewertung und Korrektur von 1 Semesterarbeit in Form von schriftlichen Unterrichtsplanungen, -protokollen und -reflexionen 65 6. 87/13/5 Bewertung und Korrektur von 4 Semesterarbeiten in Form von schriftlichen Unterrichtsplanungen, -protokollen und -reflexionen 260 7. 88/13/5 Bewertung und Korrektur von 3 Semesterarbeiten in Form von schriftlichen Unterrichtsplanungen, -protokollen und -reflexionen 195 8. 89/13/5 Bewertung und Korrektur von 7 Semesterarbeiten in Form von schriftlichen Unterrichtsplanungen, - protokollen und -reflexionen" 455 9. 90/13/5 Bewertung und Korrektur von 6 Semesterarbeiten in Form von schriftlichen Unterrichtsplanungen, - protokollen und -reflexionen 390 10 . 91/13/5 Bewertung und Korrektur von 6 Semesterarbeiten in Form von schriftlichen Unterrichtsplanungen, - protokollen und -reflexionen 390 11 . 92/13/5 Bewertung und Korrektur von 9 Semesterarbeiten in Form von schriftlichen Unterrichtsplanungen, - protokollen und -reflexionen 585 12 . 96/13/5 Bewertung und Korrektur von 2 Semesterarbeiten in Form von schriftlichen Unterrichtsplanungen, -protokollen und -reflexionen 130 13 . 97/13/5 Bewertung und Korrektur von 2 Semesterarbeiten in Form von schriftlichen Unterrichtsplanungen, -protokollen und -reflexionen 130 14 . 99/13/5 Erstellung eines quantitativen Datensatzes sowie die Transkription von Interviews im Rahmen eines durch die Hans-.Böckler-Stiftung geförderten Projekts 3360 15 . 100/13/ 5 Bewertung und Korrektur von 10 Semesterarbeiten in Form von schriftlichen Unterrichtsplanungen, -protokollen und -reflexionen 650 16 . 101/13/ 5 Bewertung und Korrektur von 6 Semesterarbeiten in Form von schriftlichen Unterrichtsplanungen, -protokollen und -reflexionen 390 17 . 102/13/ 5 Bewertung und Korrektur von 4 Semesterarbeiten in Form von schriftlichen Unterrichtsplanungen, -protokollen und -reflexionen 260 18 . 103/13/ 5 Bewertung und Korrektur von 9 Semesterarbeiten in Form von schriftlichen Unterrichtsplanungen, -protokollen und -reflexionen 585 19 104/13/ Bewertung und Korrektur von 9 Semesterarbeiten in Form von schriftlichen 585 17 / 63 . 5 Unterrichtsplanungen, -protokollen und -reflexionen 20 . 105/13/ 5 Bewertung und Korrektur von 9 Semesterarbeiten in Form von schriftlichen Unterrichtsplanungen, -protokollen und -reflexionen 585 21 . 106/13/ 5 Bewertung und Korrektur von 9 Semesterarbeiten in Form von schriftlichen Unterrichtsplanungen, -protokollen und -reflexionen 585 22 . 108/13/ 5 Bearbeitung von 62 Briefen aus externen Beständen: Übertragung von 62 Briefen aus externen Beständen (Leipzig, Stockholm, Weimar u. a.), Einrichtung in TEI/XML einschließlich Grundauszeichnung von Personen und Werken; Ermittlung und Eingabe von Personenkommentaren zur Briefausgabe in den Bereichen Theater, Schlesien und Prag; Ablieferung in Dateiform: XML-Dateien zum Einchecken in das Subversion-System 3800 23 . 110/13/ 5 Bewertung und Korrektur von 7 Semesterarbeiten in Form von schriftlichen Unterrichtsplanungen, -protokollen und -reflexionen. 455 24 . 113/13/ 5 Bewertung und Korrektur von 4 Semesterarbeiten in Form von schriftlichen Unterrichtsplanungen, -protokollen und -reflexionen 260 25 . 114/13/ 5 Erstellung von zwei didaktischen Bausteinen zu den Themen "Massenproduktion von Fleisch" und "Einschätzung von Portionsgrößen" 1950 26 . 115/13/ 5 Bau zweier Bühnenbilder 1000 27 . 116/13/ 5 Erfassung von Korpusdaten aus Wien, Paderborn und Münster mit dem Programm EXMARaLDA" 902 28 . 117/13/ 5 Einarbeiten von Personen-, Werk- und Ortsdaten in die TEI-XML-Struktur des Tagebuchs 1813 (nach dem erstellten Register) einschl. Zuweisung von Normdaten sowie Kontrolle der Auszeichnung (Ablieferung - als XML-Dateien zum Einschecken ins Subversions-System)" 1800 29 . 118/13/ 5 Integration des Projekts Lehrplannavigator in den Internetauftritt www.evbonline .de 2500 30 . 120/13/ 5 Englische Übersetzung eines wissenschaftlichen Artikels (70.000 Zeichen) 545 31 . 121/13/ 5 Erarbeitung von Gestaltungsvorschlägen sowie Reinzeichnung und Erstellung druckfertiger Vorlagen für den Workshop 2 "Spiel" in der Zeit vom 06.- 07.02.2014 und 28.-29.11.2013 1012 Ziffer 4.6.2 laufende Werkverträge Stichtag 01.10.2017 Nr. Werk Entgelt (EUR) 1. 22/17/5 Bau des Bühnenbildes zu "Groß und Klein" 1000 2. 24/17/5 Erstellung und Sammlung der theoretischen Materialien zu Botho Strauß "Groß und Klein"; Umsetzung der Theorie in konkrete Anweisungen; Werbematerial, Programmheft 1000 3. 25/17/5 Datenerhebung in niedrigschwelligen Angeboten für Kinder und Familien mit Fluchterfahrung in NRW: Hospitationen in fünf Angeboten, Interviewführung mit fünf Betreuungspersonen, Transkripterstellung der fünf Interviews 605 4. 26/17/5 Datenerhebung in niedrigschwelligen Angeboten für Kinder und Familien mit Fluchterfahrung in NRW: Hospitationen in fünf Angeboten, Interviewführung mit fünf Betreuungspersonen, Transkripterstellung der fünf Interviews 605 5. 27/17/5 Datenerhebung in niedrigschwelligen Angeboten für Kinder und Familien mit Fluchterfahrung in NRW: Hospitationen in fünf Angeboten, Interviewführung mit fünf Betreuungspersonen, Transkripterstellung der fünf Interviews 605 18 / 63 6. 28/17/5 Datenerhebung in niedrigschwelligen Angeboten für Kinder und Familien mit Fluchterfahrung in NRW: Hospitationen in fünf Angeboten, Interviewführung mit fünf Betreuungspersonen, Transkripterstellung der fünf Interviews 605 7. 30/17/5 Ermitteln von biographischen Informationen zu den noch nicht dokumentierten Personen im Tagebuch der Dresdner Zeit (1817-1826); Ablieferung: Einchecken in das Subversion-System der Weber- Gesamtausgabe 3000 8. 31/17/5 Überprüfung und Ergänzung von Dokumenten Teilwerk 1: Ergänzung der Briefkommentare 1813/1814: Nachkorrektur fraglicher Lesungen und formale Anpassungen, Kommentierung Personen und Sachverhalte; Zusammenstellung von Hinweisen zu verschollener Korrespondenz u. noch anzulegenden Themenkommentaren Ablieferung: Einchecken in das Subversion-System der WeGA Teilwerk 2: Ergänzung der Briefkommentare 1815 (Inhalt wie bei 1813/1814; Teilwerk 1); Ablieferung: Einchecken in das Subversion-System der WeGA 3250 9. 33/17/5 Interviews mit Alumni Katrin Hering, Georg Waltermann und Frank Höwel für das Interview-Format "Im Gespräch mit Ehemaligen" : Vorbereitung, Recherche, Fragenkatalog, Durchführung, Fotodokumentation, Erstellung Interview-Text, Facebook Post 195 Ziffer 4.63 Dienstleistungsverträge Stichtag 01.10.2013 Fehlanzeige Ziffer 4.63 Dienstleistungsverträge Stichtag 01.10.2017 Nr. Dienstleistung Entgelt (EUR) 1. 34/17/ 5 Übertragung und Weiterentwicklung des Konzeptes zur Nutzung narrativen Strukturen für das Verständnis wissenschaftlicher Texte und zur Verbesserung der Schreibkompetenz von Studierenden auf Lehrveranstaltungen in der Physik und in den Erziehungswissenschaften ab der Universität Paderborn, sowie die wissenschaftliche Begleitung des Projektes und die Auswertung der Ergebnisse. Konkret beinhaltet dies: die Durchführung von Workshops für Lehrende, die Konzeptionierung von Unterrichtseinheiten, die Erstellung von Erhebungsinstrumenten zur Evaluation und die wissenschaftliche Auswertung der Ergebnisse 13000 2. 37/17/ 5 Einzelne Texte für 2x Unizeitschrift puz, Fotoarbeiten, Korrekturlesen Manuskript Je Foto 15,00 EUR Je Seite 5,00 EUR Je Zeile 0,25 EUR 3. 62/17/ 5 Einkristall-Röntgenstrukturanalyse: Betreuung des Diffraktometers, Strukturlösung und -verfeinerung; Unterweisung von Mitarbeitern 4800 4. 63/17/ 5 Vortrag im Rahmen der Denkschule 2017 des NRW Fortschrittkollegs "Leicht - Effizient - Mobil" am 10.10.2017 3570 5. 71/17/ Betreuung des Internationalen Kaffeetreffs und sonstige 9,17 EUR je 19 / 63 5 Betreuungsmaßnahmen für internationale Studierende Stunde 6. 72/17/ 5 Betreuung des Internationalen Kaffeetreffs und sonstige Betreuungsmaßnahmen für internationale Studierende 9,17 EUR je Stunde 7. 73/17/ 5 Unterrichtsmaterialien entwickeln und erproben für einen sprachbildenden Sachunterricht zum Thema "Eigenschaften der Luft" 1320 8. 74/17/ 5 Unterrichtsmaterialien entwickeln und erproben für einen sprachbildenden Sachunterricht zum Thema "Eigenschaften der Luft" 1320 9. 75/17/ 5 Advisory / Beratungsdienstleistung für das Forschungsprojekt „Center for the History of Women Philosophers and Scientists“ und Durchführung der II. Autumn School / Master Class, 03.10. – 06.10.2017 2250 1 0. 76/17/ 5 Umbau und Aufbau von Webstühlen; Kette scheren und vorrichten; aufbäumen, einrichten, anweben, Anleitung im Umgang mit den unterschiedlichen Webstühlen 450 1 1. 77/18/ 1 English lessons 1:1 48 EUR je 60 Min. 1 2. 78/17/ 5 Beratungsleistung für das Forschungsprojekt "Center for the History of Women Philosophers and Scientists (HWPS)" im Bereich der Phänomenologie 2000 20 / 63 Anlage I, Nr. 11 Beantwortung der Fragen 4.6.1. bis 4.6.3. durch die Universität Siegen Honorarverträge zum Stichtag 01.10.2013: Fehlanzeige Honorarverträge zum Stichtag 01.10.2017: Vertragsgegenstand: Entgelt (gesamt): Beratertätigkeit im Sonderforschungsbereich 1187 126.000,00 € Beratertätigkeit in den Bereichen Veröffentlichung von Monographien und international referierter Journalartikel, Doktorandenbetreuung und Doktorandenseminare sowie Unterstützung bei der Beantragung und Durchführung des Sonderforschungsbereiches 30.000,00 € Beratertätigkeit bei der Vorbereitung und Entwicklung eines städtebaulichen Campus-Masterplanes 12.000,00 € Beratertätigkeit beim Aufbau der Lebenswissenschaftlichen Fakultät, Kommunikation mit externen Partnern und Qualitätssicherung 42.000,00 € Beratertätigkeit bei der Veröffentlichung international referierter Journalartikel, Doktorandenbetreuung, Durchführung von Doktorandenseminaren und beim Aufbau der "School of Media an Informatoin (iSchool) 75.000,00 € Psychologe als Coach/Supervisor 100 € / Stunde 10 Lehrkräfte für Deutsch als Fremdsprache 30 € / Stunde Werkverträge zum Stichtag 01.10.2013: Werk: Entgelt (gesamt): eigenverantwortliche Erstellung einer 6-seitigen englischen Veröffentlichung für Plasticity 2013 39 € eigenverantwortliche Entwicklung eines Konzeptes und Beratung eines Uniweiten QM-Managements mit dem Ziel einer entsprechenden Systemakkreditierung 24.276 € eigenverantwortliche Untersuchung des Phasenverhaltens von BMIM- Acetat/Cellulose (verschiedene Molmassen) 8.500 € 21 / 63 Übersetzung eines wissenschaftlichen Textes für eine Veröffentlichung Deutsch- Englisch 800 € eigenverantwortliche Tätigkeiten im Projekt "Feuerwehr" 1.455 € eigenverantwortliche Tätigkeiten im Projekt "Feuerwehr" 1.455 € eigenverantwortliche Tätigkeiten im Projekt "Feuerwehr 1.455 € eigenverantwortliche Tätigkeiten im Projekt "Feuerwehr" 1.455 € eigenverantwortliche Tätigkeiten im Projekt "Feuerwehr" 1.455 € eigenverantwortliche Tätigkeit im Projekt "Feuerwehr" 1.455 € eigenverantwortliche Tätigkeit im Projekt "Feuerwehr" 1.455 € eigenverantwortliche Erarbeitung eines neuen Formblattes und Erstellung der Datengrundlage für die Fortschreibung der Frauenförderpläne 2013/2014 1.100 € eigenverantwortliche Erstellung wissenschaftlicher Datenbanken und Schriftstücke 5.000 € eigenverantwortliche Korrekturarbeiten Klausur "Politische Systeme der BRD" 2.500 € eigenverantwortliche Erstellung Stationenbuch Wärme 500 € eigenverantwortliche Korrektur Teilklausur Arbeitsrecht MAK (interdisziplinäre Vertiefung Arbeit+Pers.) 500 € eigenverantwortliche Erstellung von: Skript, Vorlesungsfolien und Übungsaufgaben mit Lösungen zur Vorlesung "Grundlagen der Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler" 4.000 € eigenverantwortliche Herausgeberschaft und Editionsarbeit im Projekt "Socio- Informatics: A Practise-Based Perspective" 25.850 € eigenverantwortliche Vorkorrektur 4-stündige Klausuren Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht I+II 400 € eigenverantwortliche Zuarbeiten für den Band "Empirische Forschungsmethoden in der Musikpädagogik (Redigierung der Texte, Formatierung, Prüfung und Ergänzung der Literaturverzeichnisse 500 € eigenverantwortliche Vorkorrektur der Klausuren BWL-Privatrecht 1.200 € eigenverantwortliche Vorkorrektur der Klausuren BWL-Privatrecht 1.200 € eigenverantwortliche Erstellung einer neuen Homepage des ZLB 1.200 € eigenverantwortliche Programmierung und Implementierung eines Prüfungsanmeldesystems 1.000 € Pflege des Freilandlabors FLEX, Renovierung der Hütte, Erneuerung des Zauns 1.500 € eigenverantwortliche Übersetzung eines englischsprachigen Textes (hochgradig spezialisiert - über den 3. Abschnitt aus Kants "Grundlegung zur Metaphysik der Sitten" 400 € eigenverantwortliche Konzepterstellung und Durchführung einer Befragung unter Siegener Studenten 1.000 € eigenverantwortliche Inhaltsanalyse von Dokumenten und Interviews/Befragungen zu den Siegener Burschenschaften 1.500 € eigenverantwortliche Erstellung einer Inhaltsanalyse: Einschätzung von Brandt in der FAZ 01.01.59 - 31.12.92 2.200 € eigenverantwortliche Konzepterstellung zur studiengerechten Betreuung von Studierenden im Studiengang Pädagogik: Entwicklung und Inklusion unter besonderer Berücksichtigung der Schulform 3.000 € 22 / 63 eigenverantwortlich zu erstellende zusammenfassende und abschließende Expertise zur Erhebung von Berufsvorbereitungsmaßnahmen im nationalen Bildungspanel 2.200 € eigenverantwortliche Korrektur von ca. 400 Übungsaufgaben Statistik 1.600 € eigenverantwortliche Bestandsaufnahme IT, Planung und Durchführung der Erneuerung der IT-Infrastruktur inklusive Einrichtung 1.128 € eigenverantwortliche Neugestaltung der Homepage der Studie SCHLAU und Aufbau der Homepage der Anschlussstudie 1.500 € gemäß gesonderter Anlage zum Vertrag 5.500 € selbständige Durchführung des Endlektorats und Erstellung eines Registers für den Band: Handbuch der Medienethnographie 1.800 € eigenverantwortliche Tonarbeiten (Erstellung Kacheln mit Handabdrücken und Unterschriften 250 € eigenverantwortliche Erstellung Kunstwerk für die neue Bibliothek von Campus Oberstadt (Keramikkacheln) 250 € eigenverantwortliche Erstellung von Tonarbeiten (Erstellung von Handabdrücken mit Unterschriften) 250 € eigenverantwortliche Durchführung einer Gruppensupervision an 4 Terminen à 3 Stunden für die Academic Advisors an der Universität Siegen 1.540 € Werkverträge zum Stichtag 01.10.2017 Werk: Entgelt (gesamt): Assist and advise 7.000 € eigenverantwortliche Erstellung eines Grundlagenwerkes zur Migrationsgeschichte Oberschlesiens 8.000 € eigenverantwortliche Fortführung der Implementierung eines ganzheitlichen Qualitätsmanagement-Systems an der Universität Siegen - 6.Projektjahr- Vertragsgegenstand 52.800 € eigenverantwortliche Entwicklung und wissenschaftliche Begleitung von Sachunterrichts-didaktischen Kontaktzonen von Grundschulkindern in Form von Erstellung einer mobilen Materialsammlung, Bau Überkopfmalstation und mobiler Malstation und Konzeption 7.800 € eigenverantwortliche Erstellung der Einleitung und eines Kapitels (Zuwanderung aus dem Teschener Schlesien, Galizien und Zentralpolen in der Zwischenkriegszeit etc.) inklusive eigenständiger Forschungsrecherche für die wissenschaftliche Monographie Migranten 5.500 € eigenverantwortliche Koordination der Arbeitsabläufe im Projekt "Oberschlesien aus der Luft" in Kooperation von deutschen, polnischen und tschechischen Projektpartnern, sowie unterstützende Tätigkeit bei der Erstellung zwei mehrsprachiger Bildbände 12.000 € 23 / 63 eigenverantwortliche Redaktion und Digitalisierung des Werkes " Erfindung der Romantik. Mediengeschichte einer Epoche inkl. Aufbau einer Bibliographie 1.500 € eigenverantwortliche Klausurkorrektur aus dem Bereich Arbeitsrecht 675 € eigenverantwortliche Klausurenkorrektur - Übung in Sozialrecht 2.700 € eigenverantwortliche Klausurenkorrektur im Privatrecht 1.800 € eigenverantwortliche Medienkodierung von 500 Claims im Rahmen des TransSOL Projektes für die Teilstudie zu Deutschland; Unterstützung beim Pretesting des Codebooks zwecks Weiterentwicklung und Kodierung zum Zweck von Reliabilitätstests 5.000 € eigenverantwortliche Klausurkorrektur ( ca.400) zum Thema "Politische Systeme der BRD" 2.000 € eigenverantwortliches Erstellen der kontextualisierenden Essays und Bilderklärungen für die aktuellen Luftbilder inkl. Übersetzung aus dem Deutschen ins Polnische 5.050 € eigenverantwortliche Klausurkorrektur im Privatrecht ( ca. 100 Klausuren) 1.125 € eigenverantwortliche Klausurkorrektur im Privatrecht ( ca. 100-150 Stück) 1.125 € eigenverantwortliche Kodierung von 15 transkribierten Audio-Interviews im Textformat von Word-Transkriptionen (ca.825000 Zeichen/ ca.325 DIN A4 Druckseiten) 6.000 € eigenverantwortliche umfangreiche Literatur- und Datenbankrecherchen, Aufarbeitung und Dokumentation des Forschungsstandes, Vorbereitung und Durchführung von Experteninterviews bei 2 Verlagen und Plattformbetreibern im Rahmen des Projektes "Medienpraktiken 7.500 € eigenverantwortliche Übersetzungen von Arbeitsblättern/ Unterrichtsmaterialien aus dem Spanischen und Portugiesischen ins Deutsche 1.000 € eigenverantwortliche Klausurkorrektur zum Thema Mikroökonomik I 450 € eigenverantwortliche Klausurkorrektur (ca.200 Stück) zum Thema Einführung in die Managementlehre 900 € eigenverantwortliche Erstellung eines TEX-Skriptes zum Thema Stochastik II 340 € eigenverantwortliche Klausurenkorrektur im Fach Controlling und Wertschöpfungsmanagement ( ca.95 Stück/ zweistündig) 855 € 24 / 63 eigenverantwortliche Entwicklung einer Software zur Nutzung der 3D-Druck- Technologie im Mathematikunterricht 350 € eigenverantwortliches Korrekturlesen von zwei Drafts auf Englisch über jeweils 8000 Wörter 1.050 € eigenverantwortliche Übersetzung eines Videos auf Arabisch in die deutsche Sprache zwecks Forschung über soziale Inklusion von Geflüchteten 200 € 25 / 63 Anlage I, Nr. 12 Beantwortung der Fragen 4.6.1. bis 4.6.3. durch die Fachhochschule Aachen 2013 2017 613000000 weitere Fremdlienstleistungen 92 15 613010000 Aufw. für Kurse und Vorträge 36 613020000 Werk- und Honorarverträge 80 677000000 Prüfung, Beratung, Rechtsschutz 1 1 686002000 Repräsentation, Öffentlichkeitsarbeit, Werbung 5 5 98 137 616000000 Fremdinstandhaltung ohne Anlagen 3 4 616001000 Fremdinstandhaltung und Wartungsarbeiten von Gebäuden und baulichen Anlagen 2 616200000 Fremdinstandhaltung mit Anlagen 2 616910000 Instandsetzung DV Hardware 1 6 6 610000000 Fremdvergabe von Druck- und Kopieraufträgen 10 613040000 Reinigung (neu: 61304) 117 100 613080000 Lehraufträge (neu: 61308) 631 639 617000000 Sonstige Aufwendungen für bezogene Leistungen 82 48 619000000 Inspektion/Technische Prüfung 2 619006000 Schädlingsbekämpfung 2 672000000 Lizenzen, Konzessionen 1 676000000 Provisionen 1 679000000 sonstige Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten 8 852 789 Jahr Honorarvertrag Ergebnis Werkvertrag Ergebnis Dienstleistungsvertrag Ergebnis Honorarvertrag Werkvertrag Dienstleistungsvertrag Vertragsart Konto Kontobezeichnung 2013 2017 613000000 weitere Fremdlienstleistungen 99.067 € 8.857 € 613010000 Aufw. für Kurse und Vorträge 25.884 € 613020000 Werk- und Honorarverträge 68.059 € 677000000 Prüfung, Beratung, Rechtsschutz 183 € 3.791 € 686002000 Repräsentation, Öffentlichkeitsarbeit, Werbung 10.991 € 2.556 € 110.241 € 109.147 € 616000000 Fremdinstandhaltung ohne Anlagen 3.126 € 1.896 € 616001000 Fremdinstandhaltung und Wartungsarbeiten von Gebäuden und baulichen Anlagen 9.439 € 616200000 Fremdinstandhaltung mit Anlagen 1.645 € 616910000 Instandsetzung DV Hardware 54 € 4.825 € 11.335 € 610000000 Fremdvergabe von Druck- und Kopieraufträgen 1.317 € 613040000 Reinigung (neu: 61304) 453.092 € 656.434 € 613080000 Lehraufträge (neu: 61308) 1.164.859 € 1.235.521 € 617000000 Sonstige Aufwendungen für bezogene Leistungen 46.305 € 63.583 € 619000000 Inspektion/Technische Prüfung 118 € 619006000 Schädlingsbekämpfung 202 € 672000000 Lizenzen, Konzessionen 462 € 676000000 Provisionen 15 € 679000000 sonstige Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten 1.363 € 1.667.256 € 1.956.015 € Jahr Vertragsart Konto Kontobezeichnung Honorarvertrag Honorarvertrag Ergebnis Werkvertrag Werkvertrag Ergebnis Dienstleistungsvertrag Dienstleistungsvertrag Ergebnis 26 / 63 Anlage I, Nr. 13 Beantwortung der Fragen 4.6.1. bis 4.6.3. durch die Fachhochschule Ostwestfalen-Lippe Zum Stichtag 1.10.2013 Zum Stichtag 1.10.2017 Anzahl der laufenden Werkverträge am Stichtag Werk Entgelt Anzahl der laufenden Werkverträge am Stichtag Werk Entgelt 1 Bericht Biogemüsemarkt 2.800,00 € 0 0,00 € 1 Inhalte Online-Platform "Dr. Mirabilis" 30.000,00 € 27 / 63 Anlage I, Nr. 14 Beantwortung der Frage 4.6.4. durch alle Hochschulen 01 Technische Hochschule Aachen Zum Stichtag 1.10.2013 Zum Stichtag 1.10.2017 Institutionelle Zuordnung der Stipendiatin/ des Stipendiaten Anzahl der Stipendien , die aus Hochschul mitteln finanziert werden Durchschn ittliche Stipendien höhe Durchschnittlich e Laufzeit des Stipendiu ms Anzahl der Stipendien, die aus Hochschulmittel n finanziert werden Durchschnittliche Stipendienhöh e Durchschnittliche Laufzeit des Stipendium s International Office (Research Ambassador) 1 500 9 0 0 0 International Office (IDEA League) 2 625 2 0 0 0 International Office (Research Fellowship Strategische Partnerschaften) 0 0 0 2 675 4 RFwN* 25 1000 36 23 1000 36 AICES 25 1860 36 19 1860 36 Rahmenordnung 0 1468 36 2 1468 36 Graduiertenkolle gs 13 1470 36 0 1470 36 Gesamtsumme 66 46 *Richtlinien zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses 28 / 63 02 Universität Bielefeld Stand 01.10.2013: 70 Stipendien mit einem Gesamtvolumen von 77.884 €; Durchschnittswert eines Stipendiums: 1.112,63 € Stand 01.10.2017: 48 Stipendien mit einem Gesamtvolumen von 66.452 €; Durchschnittswert eines Stipendiums: 1.384, 42 € Die Zuordnung der StipendiatInnen erfolgt zu den jeweiligen Fachbereichen; die Laufzeiten variieren zwischen 3-6 Monaten (Überbrückungsstipendien zur Beendigung von z.B. Promotionsvorhaben, für die keine weitere Beschäftigung mehr möglich ist wegen Überschreitens der Befristungsgrenze nach WissZeitVG) und 12 Monaten (Postdoc- Stipendien, z.B. für Einstiege in Drittmittelforschung, Mobilitätsstipendien) 29 / 63 03 Universität Bochum Zum Stichtag 1.10.2013 Zum Stichtag 1.10.2017 Institutionelle Zuordnung der Stipendiatin/ des Stipendiaten Anzahl der Stipendien, die aus Hochschulm itteln finanziert werden Durchschnit tliche Stipendienh öhe Durchschnit tliche Laufzeit des Stipendiums Anzahl der Stipendien, die aus Hochschulm itteln finanziert werden Durchschnit tliche Stipendienh öhe Durchschnit tliche Laufzeit des Stipendiums Verwaltung der Medizinischen Einrichtungen 11 964,63 16,6 Monate 3 900 19,7 Monate Gesamtsumme 11 3 Für die RUB zurzeit keine Auswertung möglich, da keine zentrale Datenbank existiert. 30 / 63 04 Universität Bonn Zum Stichtag 1.10.2013 Zum Stichtag 1.10.2017 Institutionelle Zuordnung der Stipendiatin/ des Stipendiaten Anzahl der Stipendie n, die aus Hochschul mitteln finanziert werden Durchsch nittliche Stipendie nhöhe Durchsch nittliche Laufzeit des Stipendiu ms Anzahl der Stipendie n, die aus Hochschul mitteln finanziert werden Durchschnittlich e Stipendienhöhe Durchsch nittliche Laufzeit des Stipendiu ms Fachbereiche / Fakultäten 32 1.080,00 € 9,5 Monate 70 1.190,00 € 17 Monate Gesamtsumme 32 1.080,00 € 9,5 70 1.190,00 € 17 Monate 31 / 63 05 Universität Dortmund Aufgrund einer Vielzahl von dezentralen Zuständigkeiten im Rahmen der Bearbeitung Stipendien-Angelegenheiten kann diese Frage nicht fristgerecht beantwortet werden. 32 / 63 06 Universität Düsseldorf Zum Stichtag 1.10.2013 Zum Stichtag 1.10.2017 Institutionelle Zuordnung der Stipendiatin/ des Stipendiaten Anzahl der Stipendien, die aus Hochschul mitteln finanziert werden Durchschni ttliche Stipendien höhe Durchschnitt liche Laufzeit des Stipendiums Anzahl der Stipendien, die aus Hochschul mitteln finanziert werden Durchschni ttliche Stipendien höhe Durchschnittliche Laufzeit des Stipendium s International Office keine Zahlen nicht aus Haushalts mitteln, lediglich 180 Mobilitätsst ipendien aus QVM je nach Auslandsa ufenthalt je nach Auslandsa ufenthalt Fachbereiche HHU 40 aus Haushalts mitteln 1400 Euro 1 - 2 Jahre 32 aus Haushaltmi tteln 1600-1800 Euro 1-2 Jahre z.B. Exzellenzcluster, Stiftungen etc. 20 aus Drittmitteln der DFG 68 aus Drittmitteln (DFG/Spen den etc.) Gesamtsumme 40 aus Haushaltsmitteln 32 aus Haushaltsmitteln Die HHU wirkt dem missbräuchlichen Personaleinsatz auf Basis von Stipendien aktiv entgegen. In der ZUV wurde eine zentrale Prüfstelle für sämtliche Stipendienanträge der HHU eingerichtet (Zentrale Universitätsförderung). Der Senat hat am 10. Juli 2012 eine Rahmenstipendienordnung der HHU (www.uni-duesseldorf.de/stipendien) erlassen, welche die Auswahlprozesse bzw. Kriterien für Stipendien der HHU definiert. Die Mathematisch- Naturwissenschaftliche Fakultät hat eine regelmäßig tagende Auswahlkommission für Promotionsstipendien eingerichtet. Die Zentrale Universitätsförderung nimmt bei problematischen Stipendienanträgen, welche nicht unmittelbar die in der Rahmenstipendienordnung vorgegeben Auswahl- und Zulassungsverfahren erkennen lassen, Kontakt mit dem/der verantwortlichen/betreuenden Wissenschaftler/in auf und trifft die entsprechenden Maßnahmen. 33 / 63 07 Universität Duisburg-Essen Anzahl der Stipendien aus Hochschulmitteln (Haushalt) Durchschnittliche Stipendienhöhe Durchschnittliche Laufzeit Monate 01.10.2013 01.10.2017 01.10.2013 01.10.2017 01.10.2013 01.10.2017 48 59 1477.37 € 1250,00 € 23,22 18,25 Die Stipendien waren zum Stichtag 01.10.2013 alle den Fakultäten zugeordnet; zum Stichtag 01.10.2017 54 den Fakultäten und 5 einer zentralen wissenschaftlichen Einrichtung . 34 / 63 08 Fernuniversität in Hagen Zum Stichtag 1.10.2013 Zum Stichtag 1.10.2017 Institutionelle Zuordnung der Stipendiatin/ des Stipendiaten Anzahl der Stipendien, die aus Hochschulmi tteln finanziert werden Durchschnitt liche Stipendienhö he Durchschnitt liche Laufzeit des Stipendiums Anzahl der Stipendien, die aus Hochschulmi tteln finanziert werden Durchschnitt liche Stipendienhö he Durchschnittliche Laufzeit des Stipendiums Rektorat / Zentrale Forschungs- und Nachwuchsförde rung: a) Abschlussstipen dium, Promovend/inn en 3 1.150 € /Monat; plus 300 €/Monat Kindergeldpa uschale 6 Monate 1 1.350 €/Monat 6 Monate b) Grundstipendiu m Promovend/inn en 1 1.150 € /Monat; plus 300 €/Monat Kindergeldpa uschale 24 Monate (+ 12 Monate Verlängerun g) (kein Förderinstrument in der Forschungs- und Nachwuchsförderung 2016-2020) c) Anschubstipendi um Postdoktorand/i nnen (kein Förderinstrument in der Forschungsund Nachwuchsförderung 2012-2015) 1 1.750 €/Monat; plus 300 €/Monat Kindergeldpa uschale 6 Monate d) Professorinnenp rogramm, Promotionsstipe ndien 5 1.350 EUR; plus 300 €/Monat Kindergeldpa uschale 24 Monate ( + ggf. 12 Monate Verlängerung) Fakultäten Promotionsstipe ndien 2 1.000 € /Monat 13 Monate Gesamtsumme 6 7 Zusätzlich: Rektorat, Deutschlandstipendien 64 150 € (plus 150 € unternehme nfinanziert) 12 Monate (erneute Antragstellung möglich) 35 / 63 09 Universität Köln Im Kalenderjahr 2013 (1.1.-31.12.) Im Kalenderjahr 2017 (1.1.-31.12.) Institutionelle Zuordnung der Stipendiatin/ des Stipendiaten Anzahl der Stipendien, die aus Hochschul mitteln finanziert werden Durchschni ttliche Stipendien höhe Durchschni ttliche Laufzeit des Stipendium s Anzahl der Stipendien, die aus Hochschul mitteln finanziert werden Durchschni ttliche Stipendien höhe Durchschnittliche Laufzeit des Stipendiums Stipendien aus Haushaltsmitteln 115 1.070,86 € 158 1.185,65 € 36 / 63 10 Deutsche Sporthochschule Köln Zum Stichtag 1.10.2013 Zum Stichtag 1.10.2017 Institutionelle Zuordnung der Stipendiatin/ des Stipendiaten Anzahl der Stipendien, die aus Hochschulm itteln finanziert werden Durchschnit tliche Stipendienh öhe Durchschnittlic he Laufzeit des Stipendiums (Monate) Anzahl der Stipendien, die aus Hochschulm itteln finanziert werden Durchschnit tliche Stipendienh öhe Durchschnittlich e Laufzeit des Stipendiums (Monate) Fachbereiche - Familienstip. 3 400,00 12 3 400,00 12 Fachbereiche - Graduiertenstip. 16 1050,00 12 5 1050,00 12 Fachbereiche - IAAF-Stip. 3 300,00 12 3 300,00 12 International Office - Erasmus- Stip. 6 1012,00 1 6 1012,00 1 International Office - Promos- Stip. 3 1200,00 6 Dezernat 3 - Deutschland- Stip. 25 300,00 12 Gesamtsumme 31 42 37 / 63 11 Universität Münster Zum Stichtag 1.10.2013 Jahr 2017 Institutionelle Zuordnung der Stipendiatin/ des Stipendiaten Anzahl der Stipendien, die aus Hochschul mitteln finanziert werden Durchschnittliche Stipendien höhe Durch-schnittliche Laufzeit des Stipendiums Anzahl der Stipendien, die aus Hochschul mitteln finanziert werden Durchschni ttliche Stipendien höhe Durchschni ttliche Laufzeit des Stipendium s International Office 57 1.551 € Fachbereiche 132 1.370 € Graduate Center/School 58 1.947 € Sonderforschungsbe reiche 12 1.468 € Sonstiges 10 2.314 € Gesamtsumme 269 Gesamtvolumen der Stipendienzahlunge n 175.150 € 422.899 € 38 / 63 12 Universität Paderborn Zum Stichtag 1.10.2013 Zum Stichtag 1.10.2017 Institutionelle Zuordnung der Stipendiatin/ des Stipendiaten Anzahl der Stipendien, die aus Hochschulmi tteln finanziert werden Durchschnittl iche Stipendienhö he Durchschnittl iche Laufzeit des Stipendiums Anzahl der Stipendien, die aus Hochschulmi tteln finanziert werden Durchschnittliche Stipendienhöhe Durchschnittl iche Laufzeit des Stipendiums Promotionsprogramme des Präsidiums 19 1.367,58 € 30 Monate 17 1.237,06 € 34 Monate Gesamtsumme 19 17 39 / 63 13 Universität Siegen Zum Stichtag 1.10.2013 Zum Stichtag 1.10.2017 Institutionelle Zuordnung der Stipendiatin/des Stipendiaten Anzahl der Stipendien, die aus Hochschulmitt eln finanziert werden Durchschnittli che Stipendienhöh e monatlich Durchschnittli che Laufzeit des Stipendiums Anzahl der Stipendien, die aus Hochschulmitt eln finanziert werden Durchschnittliche Stipendienhöhe monatlich Durchschnittlich e Laufzeit des Stipendiu ms Graduiertenkolleg Locating Media 4 1.103 € 2 Jahre - - - Research School "Business & Economics" (Fakultät III) 3 1.300 € 3 Jahre - - - Stipendien "Lehreinheit Sozialwissenschafte n" (Fakultät I) 2 1.200 € 1/2 Jahr - - - ZESS-Stipendien Zentrum für Sensorsysteme (Fakultät IV) 16 1.100 € 3 Jahre 7 1.400 € 3,5 Jahre Graduiertenstipendi en Fakultät II - - - 7 1.500 € (+ 3.000 € für Sachmittel/ges. Förderungszeitra um) 2 Jahre Doktorandenschule Theoretische Elementarteilchenp hysik im Center for Particle Physics Siegen (CPPS)/Nikolai Uraltsev-Stipendien (Fakultät IV) - - - 2 900 € 3 Jahre House of Young Talents Masterstipendien - - - 32 400 € (+ jährlich 750 € für Sachmittel) 2 Jahre House of Young Talents Promotionsstipendi en - - - 19 1.500 € (+ jährlich 1500 € für Sachmittel) 2 Jahre Gleichstellungs- Stipendien 4 800 € 4,5 Monate 4 800 € 4,75 Monate Comenius Gastprofessorenprogramm - - - 2 3.150 € 2 Monate Gesamtsumme 29 73 40 / 63 14 Universität Wuppertal Zum Stichtag 01.10.2013 Zum Stichtag 01.10.2017 Institutionelle Zuordnung der Stipendiatin / des Stipendiaten Anzahl der Stipendien, die aus Hochschulmitt eln finanziert werden Durchschnittlic he Stipendienhöh e (EURO) Durchschnittlic he Laufzeit des Stipendiums (Monate) Anzahl der Stipendien, die aus Hochschulmitt eln finanziert werden Durchschnittlic he Stipendienhöh e (EURO) Durchschnittlic he Laufzeit des Stipendiums (Monate) Akademisches Auslandsamt / International Office 82 729,15 5,13 69 809,05 5,47 Deutschlandstipend ien 96 300,00 11,56 143 300,00 11,88 FK 1 0 --- --- 8 831,25 3,00 FK 2 1 1.889,00 1,00 8 150,00 4,00 FK 3 1 1.438,93 1,00 0 --- --- FK 4 2 960,00 8,00 4 1.388,75 9,33 FK 5 3 1.266,67 7,50 0 --- --- FK 6 4 1.610,00 16,50 8 2.000,00 11,14 FK 7 0 --- --- 0 --- --- FK 8 0 --- --- 8 1.110,00 5,00 FK 9 0 --- --- 0 --- --- Gesamtsumme 189 248 41 / 63 15 Fachhochschule Aachen Zum Stichtag 1.10.2013 Zum Stichtag 1.10.2017 Institutionelle Zuordnung der Stipendiatin/ des Stipendiaten Anzahl der Stipendien, die aus Hochschulmittel n finanziert werden Durchschnittlich e Stipendienhöhe Durchschnittliche Laufzeit des Stipendium s Anzahl der Stipendien, die aus Hochschulmittel n finanziert werden Durchschnittlich e Stipendienhöhe Durchschnittliche Laufzeit des Stipendium s Fachbereiche 0 7 254.600 € 3-4 Jahre Gesamtsumm e 0 7 42 / 63 16 Fachhochschule Bielefeld Zum Stichtag 1.10.2013 Zum Stichtag 1.10.2017 Institutionell e Zuordnung der Stipendiatin/ des Stipendiaten Anzahl der Stipendien, die aus Hochschulmitt eln finanziert werden Durchschnittliche Stipendienhö he Durchschnittlich e Laufzeit des Stipendiu ms Anzahl der Stipendien, die aus Hochschulmitt eln finanziert werden Durchschnittliche Stipendienhöhe Durchschnittlich e Laufzeit des Stipendiu ms Fachbereiche 0 0 0 1 2000€ pro Monat* 6 Monate Gesamtsum me 0 1 *DAAD- Mittel 43 / 63 17 Fachhochschule Bochum Zum Stichtag 1.10.2013 Zum Stichtag 1.10.2017 Institutionelle Zuordnung der Stipendiatin/ des Stipendiaten Anzahl der Stipendien, die aus Hochschulmitt eln finanziert werden Durchschnittliche Stipendienh öhe Durchschnittlich e Laufzeit des Stipendiu ms Anzahl der Stipendien, die aus Hochschulmitt eln finanziert werden Durchschnittliche Stipendienh öhe Durchschnittlich e Laufzeit des Stipendiu ms DAAD "Studienabschlußbei h." 1 650,00 2 525,00 DAAD Betreuungsmittel 1 370,00 Deutschlandstipendi um 47 600,00 100 276,00 ERASMUS 15/16 - SMS 39 283,77 ERASMUS 17/18 - STA 11 1.456,00 Promos-DAAD 7 471,43 30 733,33 QED - Auslandsstipendien 4 1.500,00 BO Bildungspioniere 16 150,00 ERASMUS 16/17 - SMP 4 297,60 ERASMUS 16/17 - SMS 13 700,62 ERASMUS 17/18 - SMS 34 1.898,12 QVM - Auslandsbudget 10 927,00 Gesamtsumme 110 209 44 / 63 18 Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg Zum Stichtag 1.10.2013 Zum Stichtag 1.10.2017 Institutionelle Zuordnung der Stipendiatin/ des Stipendiaten Anzahl der Stipendien, die aus Hochschulmittel n finanziert werden Durchschnittlich e Stipendien höhe Durchschnittli che Laufzeit des Stipendi ums Anzahl der Stipendien, die aus Hochschulmittel n finanziert werden Durchschnit tliche Stipendienh öhe Durchs chnittli che Laufzei t des Stipen diums Summe in € der Stipendi en zum Stichtag 01.10.20 17 FB Wirtschaftswi ss. 70.800 FB Informatik 103.200 FB Elektrotechnik , Maschinenba u und Technikjourna lismus 104.400 FB Angewandte Naturwissensc haften 120.000 GI 316.800 Insitut für Sicherheitsfor schung (ISF) 34.800 Institut für Visual Computing (IVC) 67.200 HEP II 16.800 Gesamtsumm e 0 0 834.000 Beantwortung zum Stichtag 01.10.2013 nicht möglich, da durch Systemumstellung eine Auswertung nicht leistbar ist. Anzahl der Personen nicht auswertbar. Die Summe der Stipendien (aus Landesmitteln) in den jeweiligen Bereichen finden Sie in der rechten Spalte in blau (Zeitrahmen: 2014 - 01.10.2017 45 / 63 19 Fachhochschule Dortmund Zum Stichtag 1.10.2013 Zum Stichtag 1.10.2017 Institutionelle Zuordnung der Stipendiatin/ des Stipendiaten Anzahl der Stipendien, die aus Hochschulmitt eln finanziert werden Durchschnittliche Stipendienhö he Durchschnittlich e Laufzeit des Stipendiu ms Anzahl der Stipendien, die aus Hochschulmitt eln finanziert werden Durchschnittliche Stipendienhö he Durchschnittlich e Laufzeit des Stipendiu ms den Fachbereichen 97 208,77 12 145 186,9 12 Gesamtsumme 20250,69 27100,5 Laufzeit in Monaten 46 / 63 20 Fachhochschule Düsseldorf Aus Hochschulmitteln hat die HSD in den angefragten Zeiträumen keine Stipendien finanziert. Grundsätzlich werden an der HSD Stipendien aus Bundes- und privaten Mitteln getragen. 47 / 63 21 Fachhochschule Gelsenkirchen Zum Stichtag 1.10.2013 Zum Stichtag 1.10.2017 Institutionel le Zuordnung der Stipendiatin / des Stipendiate n Anzahl der Stipendien, die aus Hochschulmit teln finanziert werden Durchschnittli che Stipendienhö he Durchschn itt-liche Laufzeit des Stipendiu ms Anzahl der Stipendien, die aus Hochschulmit teln finanziert werden Durchschnittli che Stipendienhö he Durchschnittli che Laufzeit des Stipendiums Internation al Office 2 200 6,5 0 0 0 Gesamtsum me 2 200 6,5 0 0 0 48 / 63 22 Fachhochschule für Gesundheitsberufe Zum Stichtag 1.10.2013 Zum Stichtag 1.10.2017 Institutionelle Zuordnung der Stipendiatin/ des Stipendiaten Anzahl der Stipendien, die aus Hochschulmitte ln finanziert werden Durchschnittliche Stipendienhö he Durchschnittlich e Laufzeit des Stipendiu ms Anzahl der Stipendien, die aus Hochschulmitte ln finanziert werden Durchschnittliche Stipendienhö he Durchschnittlich e Laufzeit des Stipendiu ms Fachbereiche 10 300 mtl. 25 8 300,00 mtl. 25 Gesamtsumm e 10 8 49 / 63 23 Fachhochschule Hamm-Lippstadt Zum Stichtag 1.10.2013 Zum Stichtag 1.10.2017 Institutionelle Zuordnung der Stipendiatin/ des Stipendiaten Anzahl der Stipendien, die aus Hochschulmitt eln finanziert werden Durchschnittliche Stipendienhö he Durchschnittlich e Laufzeit des Stipendiu ms Anzahl der Stipendien, die aus Hochschulmitt eln finanziert werden Durchschnittliche Stipendienhö he Durchschnittlich e Laufzeit des Stipendiu ms Promotionsstipendi um mit Betreuung durch Fachprofessor/in 0 1 1.200,-- Euro 4 Jahre Gesamtsumme 0 1 50 / 63 24 Fachhochschule Südwestfalen Zum Stichtag 1.10.2013 Zum Stichtag 1.10.2017 Institutionelle Zuordnung der Stipendiatin/ des Stipendiaten Anzahl der Stipendien, die aus Hochschulmitt eln finanziert werden Durchschnittliche Stipendienhö he Durchschnittlich e Laufzeit des Stipendiu ms Anzahl der Stipendien, die aus Hochschulmitt eln finanziert werden Durchschnittliche Stipendienhö he Durchschnittlich e Laufzeit des Stipendiu ms z.B. International Office ./. ./. z.B. Fachbereiche ./. ./. z.B. Exzellenzcluster ./. ./. usw. Gesamtsumme ./. ./. 51 / 63 25 Fachhochschule Rhein-Waal Zum Stichtag 1.10.2013 (Zeitraum 01/2013 - 10/2013) Zum Stichtag 1.10.2017 (Zeitraum 01/2017 - 10/2017) Institutionelle Zuordnung der Stipendiatin/ des Stipendiaten Anzahl der Stipendien, die aus Hochschulmi tteln finanziert werden Durchschnittli che Stipendienhö he Durchschnittliche Laufzeit des Stipendium s Anzahl der Stipendien, die aus Hochschulmi tteln finanziert werden Durchschnittli che Stipendienhöh e Durchschnittlich e Laufzeit des Stipendiu ms Deutschlandstipendi um 26 300 EUR im Monat (50% Drittmittel, 50% Zuwendung) Bewilligung szeitraum : ein Jahr (evtl. Antrag auf Verlängeru ng) 67 300 EUR im Monat (50% Drittmittel, 50% Zuwendung) Bewilligun gszeitraum : ein Jahr (evtl. Antrag auf Verlänger ung) Promotionsstipendiu m (ZFIT) 8 1200 EUR im Monat 3 Jahre Gesamtsumme 77.700,00 € 259.500,00 € Darüber hinaus werden vom DAAD Stipendien weitergeleitet. Diese werden hier nicht separat aufgelistet. 52 / 63 26 Fachhochschule Köln Zum Stichtag 1.10.2013 Zum Stichtag 1.10.2017 Institutionelle Zuordnung der Stipendiatin/ des Stipendiaten Anzahl der Stipendien, die aus Hochschulmitte ln finanziert werden Durchschnittliche Stipendienhö he Durchschnittlich e Laufzeit des Stipendiu ms Anzahl der Stipendien, die aus Hochschulmitte ln finanziert werden Durchschnittliche Stipendienhö he Durchschnittlich e Laufzeit des Stipendiu ms International Office 136 220 € 9 Tage 273 220 € 9 Tage Gesamtsumm e 30.000 € 60.000 € 53 / 63 27 Fachhochschule Ostwestfalen-Lippe Zum Stichtag 1.10.2013 Zum Stichtag 1.10.2017 Institutionelle Zuordnung der Stipendiatin/ des Stipendiaten Anzahl der Stipendien, die aus Hochschulmitt eln finanziert werden Durchschnittliche Stipendienh öhe Durchschnittlic he Laufzeit des Stipendiu ms Anzahl der Stipendien, die aus Hochschulmitteln finanziert werden Durchschnittliche Stipendienhö he Durchschnittliche Laufzeit des Stipendium s International Office * 26 1.500,00 € 6 Monate 24 1.000,00 € 6 Monate Gesamtsumme 26 24 * Die Hochschule und die Hochschulgesellschaft OWL e.V. stellen jährlich 40.000€ an Fördermitteln für Auslandsstipendien zur Verfügung. 54 / 63 28 Fachhochschule Ruhr-West Fehlanzeige 55 / 63 29 Fachhochschule Münster Zum Stichtag 1.10.2013 Zum Stichtag 1.10.2017 Institutionelle Zuordnung der Stipendiatin/ des Stipendiaten Anzahl der Stipendien, die aus Hochschulmi tteln finanziert werden Durchschnittlic he Stipendienhöh e Durchschnitt liche Laufzeit des Stipendiums Anzahl der Stipendien, die aus Hochschulmi tteln finanziert werden Durchschnittlic he Stipendienhöh e Durchschnitt liche Laufzeit des Stipendiums International Office gesamt (z. B. ERASMUS, Socrates, STIBET) 157 310 ,- Euro/Monat 5 Monate 203 390 ,- Euro/Monat 4 Monate Fachbereich MSB (DAAD- Wirtschaftsstipendien) 16 800,- Euro/Monat 12 Monate 13 350,- Euro/Monat 10 Monate Fachbereiche ETI/PT/OEF (EXIST Gründerstipendien) 6 1.850,- Euro/Monat 12 Monate 9 2.300,- Euro/Monat 12 Monate Gesamte Hochschule (Härtefallstipendien) 7 500,- Euro/Semester 2 Semester 5 500,- Euro/Semester 2 Semester Gesamte Hochschule (Deutschlandstipendie n) 100 300,- Euro/Monat 12 Monate 102 300,- Euro/Monat 12 Monate zentrale Gleichstellung gesamt 9 620,- Euro/Monat 3 Jahre 9 750,- Euro/Monat 3 Jahre davon: OEF 1 1000,- Euro/Monat 3 Jahre OEF 3 850,- Euro/Monat 3 Jahre MSB 5 500,- Euro/Monat 3 Jahre MSB 1 100,- Euro/Monat 3 Jahre BAU 1 1000,- Euro/Monat 3 Jahre BAU 1 250,- Euro/Monat 3 Jahre CIW 2 600,- Euro/Monat 3 Jahre CIW 1 1000,- Euro/Monat 3 Jahre PT 2 1000,- Euro/Monat 3 Jahre MSD 1 800,- Euro/Monat 3 Jahre Gesamt 295 341 Legende: Fachbereich BAU Bauingenieurwesen CIW Chemieingenieurwesen ETI Elektrotechnik und Informatik MSB Wirtschaft MSD Design OEF Oecotrophologie - Facility Management PT Physikalische Technik 56 / 63 30 Fachhochschule Niederrhein An der Hochschule Niederrhein werden keine Stipendien aus Haushalts- oder Hochschulpaktmitteln finanziert. 57 / 63 Anlage I, Nr. 15 Beantwortung der Frage 8.2 durch alle Hochschulen 01 Technische Hochschule Aachen Anzahl vor Abschluss Anzahl nach Abschluss 0,0 1,0 0,0 1,0 Bitte geben Sie das Datum an, an dem Ihre Hochschule den Vertrag über gute Beschäftigungsbedingungen unterzeichnet hat. 06.01.2016 02 Universität Bielefeld Anzahl vor Abschluss Anzahl nach Abschluss 3 5 1 1 2 4 3 2 1 0 2 1 Gesamtsumme 12 13 Bitte geben Sie das Datum an, an dem Ihre Hochschule den Vertrag über gute Beschäftigungsbedingungen unterzeichnet hat. 16.12.2015 03 Universität Bochum Anzahl vor Abschluss Anzahl nach Abschluss 0 1 Gesamtsumme 0 1 Antwort inklusive medizinischer Einrichtungen! Bitte geben Sie das Datum an, an dem Ihre Hochschule den Vertrag über gute Beschäftigungsbedingungen unterzeichnet hat. 22.03.2016 58 / 63 04 Universität Bonn Anzahl vor Abschluss Anzahl nach Abschluss 0,5 0,5 0,25 0,75 Gesamtsumme 0,75 1,25 Bitte geben Sie das Datum an, an dem Ihre Hochschule den Vertrag über gute Beschäftigungsbedingungen unterzeichnet hat. 13.01.2016 05 Universität Dortmund Dem BGM der TU Dortmund sind aktuell 2,3 VZÄ zugeordnet: 0,3 VZÄ – 100% unbefristet – Sachbearbeitung 1 VZÄ – 100% unbefristet – Koordination BGM 1 VZÄ – unbefristet – Zuarbeit BGM, psych. Gefährdungsbeurteilung Die personelle Ausstattung existierte bereits vor Abschluss des Vertrags über gute Beschäftigungsbedingungen und wurde in unveränderter Form fortgeführt. 06 Universität Düsseldorf Anzahl vor Abschluss Anzahl nach Abschluss 1 mit 50% Gesamtsumme 0,5 Bitte geben Sie das Datum an, an dem Ihre Hochschule den Vertrag über gute Beschäftigungsbedingungen unterzeichnet hat. 02.12.2015 07 Universität Duisburg-Essen Eingruppierung Anzahl vor Abschluss Anzahl nach Abschluss 0,2 - - 1 Gesamtsumme 0,2 1 Datum der Vertragsunterzeichnung: 22.02.2016 – allerdings hat der Personalrat der wissenschaftlich und künstlerisch Beschäftigten nicht mit unterschrieben. 59 / 63 08 Fernuniversität in Hagen Anzahl vor Abschluss Anzahl nach Abschluss 1,5 VZÄ gD 1,5 VZÄ gD Gesamtsumme 1,5 VZÄ 1,5 VZÄ Bitte geben Sie das Datum an, an dem Ihre Hochschule den Vertrag über gute Beschäftigungsbedingungen unterzeichnet hat. 9. Februar 2016 09 Universität Köln Anzahl vor Abschluss Anzahl nach Abschluss Kommentar 1 (80%) entfristet 1 (80%) befristet bis 2021 Gesamtsumme 2 Bitte geben Sie das Datum an, an dem Ihre Hochschule den Vertrag über gute Beschäftigungsbedingungen unterzeichnet hat. Die Hochschulleitung hat den Vertrag am 17.12.2015 unterschrieben. Die letzte Unterschrift von Seiten der Personalvertretung erfolgte am 20. Januar 2016. 10 Deutsche Sporthochschule Köln 1,0 VZÄ inkl. einem Anteil von 0,5 VZÄ für Betriebssport 11 Universität Münster Anzahl vor Abschluss Anzahl nach Abschluss 2 2 Gesamtsumme 2 2 Bitte geben Sie das Datum an, an dem Ihre Hochschule den Vertrag über gute Beschäftigungsbedingungen unterzeichnet hat. 10.12.2015/06.01.2016 12 Universität Paderborn Anzahl vor Abschluss Anzahl nach Abschluss 0,5 VZÄ 0,5 VZÄ 0 0,5 VZÄ Gesamtsumme 0,5 1 Bitte geben Sie das Datum an, an dem Ihre Hochschule den Vertrag über gute Beschäftigungsbedingungen unterzeichnet hat. 02.03.2016 60 / 63 13 Universität Siegen Anzahl vor Abschluss Anzahl nach Abschluss 0 0,5 Gesamtsumme 0 0,5 Bitte geben Sie das Datum an, an dem Ihre Hochschule den Vertrag über gute Beschäftigungsbedingungen unterzeichnet hat. 16. Dezember 2015 14 Universität Wuppertal Drei VZÄ vor dem 17.12.2015 Sechs VZÄ nach dem 17.12.2015 15 Fachhochschule Aachen Anzahl vor Abschluss Anzahl nach Abschluss 1 Gesamtsumme 0 1 Bitte geben Sie das Datum an, an dem Ihre Hochschule den Vertrag über gute Beschäftigungsbedingungen unterzeichnet hat. FH Aachen: 19.11.2015 Ministerin Svenja Schulze: 06.01.2016 16 Fachhochschule Bielefeld Anzahl vor Abschluss Anzahl nach Abschluss 0,1 0,15 0 0,2 Gesamtsumme 0,1 0,35 Bitte geben Sie das Datum an, an dem Ihre Hochschule den Vertrag über gute Beschäftigungsbedingungen unterzeichnet hat. 21.01.2016 17 Fachhochschule Bochum Anzahl vor Abschluss Anzahl nach Abschluss 0,15 0,25 0,35 Gesamtsumme 0,25 0,5 Bitte geben Sie das Datum an, an dem Ihre Hochschule den Vertrag über gute Beschäftigungsbedingungen unterzeichnet hat. 11. Dezember 2015 61 / 63 18 Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg Anzahl vor Abschluss Anzahl nach Abschluss 0 2,5 VZÄ höherer Dienst 0 0,4 VZÄ Gesamtsumme 0 2,9 Bitte geben Sie das Datum an, an dem Ihre Hochschule den Vertrag über gute Beschäftigungsbedingungen unterzeichnet hat. 10.02.2016 19 Fachhochschule Dortmund Anzahl vor Abschluss Anzahl nach Abschluss 1 1 Gesamtsumme 1 1 Bitte geben Sie das Datum an, an dem Ihre Hochschule den Vertrag über gute Beschäftigungsbedingungen unterzeichnet hat. 18.12.2015 20 Fachhochschule Düsseldorf Anzahl vor Abschluss Anzahl nach Abschluss 0 0,5 0 1 0 0,25 Gesamtsumme 0 1,75 Bitte geben Sie das Datum an, an dem Ihre Hochschule den Vertrag über gute Beschäftigungsbedingungen unterzeichnet hat. 15.09.2015 21 Fachhochschule Gelsenkirchen Der Rahmenkodex wurde am 17.06.2015 unterzeichnet. Vor Abschluss gab es keine gesonderte Ausweisung von Stellen für Gesundheitsmanagement . Seit 2018 ist eine 0,2 Stelle dafür vorgesehen. Hinzu kommen der betriebsärztliche Dienst und der Bereich des Arbeitsschutzes. 22 Fachhochschule für Gesundheitsberufe Es gibt 0,3 Vollzeitstellenäquivalente für das Gesundheitsmanagement. Aus Gründen des Datenschutzes möchte die Mitarbeiterin nicht, dass ihre Eingruppierung genannt und veröffentlicht wird. 62 / 63 23 Fachhochschule Hamm-Lippstadt Anzahl vor Abschluss Anzahl nach Abschluss 0 0,5 Gesamtsumme 0 0,5 Bitte geben Sie das Datum an, an dem Ihre Hochschule den Vertrag über gute Beschäftigungsbedingungen unterzeichnet hat. 14.12.2015 24 Fachhochschule Südwestfalen Anzahl vor Abschluss Anzahl nach Abschluss 0,25 0,25 0,25 0,5 Gesamtsumme 0,5 0,75 Bitte geben Sie das Datum an, an dem Ihre Hochschule den Vertrag über gute Beschäftigungsbedingungen unterzeichnet hat. 15. Januar 2016 25 Fachhochschule Rhein-Waal Anzahl vor Abschluss Anzahl nach Abschluss 1,00 Gesamtsumme 1 Bitte geben Sie das Datum an, an dem Ihre Hochschule den Vertrag über gute Beschäftigungsbedingungen unterzeichnet hat. 11.01.2016 26 Fachhochschule Köln Gesundheitsförderung an der TH Köln mit dem Arbeitskreis Forum Gesundheit Sitzungen / Forum Gesundheit 4-5x im Jahr Die Zahl der Stunden/Jahr beträgt vor und nach Vertragsschluss 440. 27 Fachhochschule Ostwestfalen-Lippe Anzahl vor Abschluss Anzahl nach Abschluss 0,5 0,5 Gesamtsumme 0,5 0,5 Bitte geben Sie das Datum an, an dem Ihre Hochschule den Vertrag über gute Beschäftigungsbedingungen unterzeichnet hat. 03.03.2016 63 / 63 28 Fachhochschule Ruhr-West An der HRW sind keine Mitarbeiter*innen im Gesundheitsmanagement beschäftigt. 29 Fachhochschule Münster Anzahl vor Abschluss Anzahl nach Abschluss 0,5 0,5 Gesamtsumme 0,5 0,5 Bitte geben Sie das Datum an, an dem Ihre Hochschule den Vertrag über gute Beschäftigungsbedingungen unterzeichnet hat. 20.1.2016 30 Fachhochschule Niederrhein An der Fachhochschule Niederrhein sind keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich Gesundheitsmanagement beschäftigt. Anlagen II Es folgen Tabellen, die aus der amtlichen Statistik zusammengestellt wurden in der Reihenfolge der Fragen der Großen Anfrage 8 Nr. Inhalt 1 Antwort auf Frage 1.5. 2 Antwort auf Frage 4.1.1. 3 Antwort auf Frage 4.2.1. 4 Antwort auf Frage 4.2.5. 5 Antwort auf Frage 4.2.8. 6 Antwort auf Frage 4.3.1. 7 Antwort auf Frage 4.3.2. 2 / 90 Anlage II, Nr. 1 – Antwort auf Frage 1.5. N 2016 2016 Ergebnis 2017 2017 Ergebnis unbefristet befristet unbefristet befristet Öffentlich-Rechtliche Universitäten 51.407 38.685 90.092 52.736 39.370 92.106 WP 10.028 32.058 42.086 10.577 32.515 43.092 Professoren 4.141 841 4.982 4.191 831 5.022 W3 1.657 123 1.780 1.783 117 1.900 C4 und entspr. Besoldungsgruppe 839 20 859 770 27 797 W2 984 246 1.230 1.073 253 1.326 C3 und entspr. Besoldungsgruppe 534 8 542 500 8 508 Juniorprofessoren, W1, AT 366 366 376 376 C2 und entspr. Besoldungsgruppe - auf Dauer - 127 127 65 65 C2 und entspr. Besoldungsgruppe - auf Zeit - 36 36 14 14 Gastprofessoren (hauptberuflich), C2-C4, W2, W3, BAT IIa, E13h, E14, AT 42 42 36 36 Dozenten und Assistenten 79 33 112 82 52 134 Hochschulassistenten, BAT Ia-IIa, E13-E15, AT 46 13 59 49 15 64 Hochschuldozenten, R1, C2, C3, W2, A9-15, BAT I-III, E11-E15Ü, AT 10 10 11 17 28 Oberassistenten, C2, H1, H2, A14, BAT Ia- IIa, E13-E15, AT 19 2 21 19 4 23 Wissensch. und künstler. Assistenten, A13- A14, BAT Ib, IIa, E9-E15, AT 4 18 22 3 16 19 Wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter 5.098 30.315 35.413 5.519 30.816 36.335 Akad. (Ober)Räte - auf Zeit - A13, A14, AT 135 135 141 141 Akad. Räte, Oberräte und Direktoren - auf Dauer - A13-A16, B3, C1-C3, R1, R2 1.061 1.061 1.114 1.114 Akad. Räte, Oberräte und Direktoren - auf Dauer - H1-H3, BAT I-IIa, E12-E15Ü, AT 1.110 1.110 1.065 1.065 Akad. Räte, Oberräte und Direktoren - auf Zeit - A13-A16, C1-C3, R1, R2 480 480 484 484 Akad. Räte, Oberräte und Direktoren - auf Zeit - H1-H3, BAT I-IIa, E12-E15Ü, AT 425 425 418 418 Wissensch. und künstler. Mitarbeiter im Angestelltenverhältnis - auf Dauer - AT 44 44 96 96 Wissensch. und künstler. Mitarbeiter im Angestelltenverhältnis - auf Dauer - BAT I-IVb, E9- E15Ü 2.876 2.876 3.237 18 3.255 Wissensch. und künstler. Mitarbeiter im Angestelltenverhältnis - auf Zeit - AT 206 206 182 182 Wissensch. und künstler. Mitarbeiter im Angestelltenverhältnis - auf Zeit - BAT I-Va, E9- E15Ü 29.061 29.061 29.561 29.561 Wissensch. und künstler. Mitarbeiter im Angestelltenverhältnis - auf Zeit - Verg. entspr. A13, A14 7 8 15 7 12 19 Lehrkräfte für besondere Aufgaben 1.601 3 / 90 710 869 1.579 785 816 Fachlehrer, Technische Lehrer, C2, A9-A15, BAT IIa, E13h, AT 1 17 18 2 16 18 Lektoren - auf Dauer - BAT I-II, E12-E15Ü, AT 113 113 141 141 Lektoren - auf Zeit - A13-A14 1 1 Lektoren - auf Zeit - BAT I-II, E12-E15Ü, AT 182 182 146 146 Sonstige Lehrkräfte für besondere Aufgaben - auf Dauer - A9-A13, BAT I-Vc, E8-E15Ü, AT 234 234 268 268 Sonstige Lehrkräfte für besondere Aufgaben - auf Zeit - A9-A14, BAT I-Vc, E8-E15Ü, AT 532 532 507 507 Studienräte, -direktoren im Hochschuldienst, A12-A16, BAT I-IIb, E12-E15Ü, AT 362 138 500 374 146 520 VP 41.379 6.627 48.006 42.159 6.855 49.014 Verwaltungspersonal 12.073 2.171 14.244 12.879 2.260 15.139 Verwaltungspersonal im einfachen und mittleren Dienst 7.063 1.148 8.211 7.280 1.137 8.417 Verwaltungspersonal im gehobenen und höheren Dienst 5.010 1.023 6.033 5.599 1.123 6.722 Technisches Personal 7.148 1.319 8.467 7.418 1.283 8.701 Technisches Personal im einfachen und mittleren Dienst 4.338 813 5.151 4.518 785 5.303 Technisches Personal im gehobenen und höheren Dienst 2.810 506 3.316 2.900 498 3.398 Bibliothekspersonal 1.326 110 1.436 1.317 116 1.433 Bibliothekspersonal im einfachen und mittleren Dienst 664 56 720 649 54 703 Bibliothekspersonal im gehobenen und höheren Dienst 662 54 716 668 62 730 Pflegepersonal 11.327 933 12.260 11.319 1.060 12.379 Pflegepersonal 11.327 933 12.260 11.319 1.060 12.379 Sonstiges Personal 9.505 2.094 11.599 9.226 2.136 11.362 Sonstiges Personal im einfachen und mittleren Dienst 6.539 1.205 7.744 6.419 1.209 7.628 Sonstiges Personal im gehobenen und höheren Dienst 2.966 889 3.855 2.807 927 3.734 Öffentlich-Rechtliche Fachhochschulen 6.796 4.066 10.862 7.068 4.247 11.315 WP 4.024 3.021 7.045 4.185 3.197 7.382 Professoren 2.404 441 2.845 2.433 473 2.906 W3 2 10 12 2 10 12 W2 1.287 285 1.572 1.385 328 1.713 C3 und entspr. Besoldungsgruppe 647 90 737 601 88 689 C2 und entspr. Besoldungsgruppe - auf Dauer - 468 468 445 445 C2 und entspr. Besoldungsgruppe - auf Zeit - 44 44 37 37 4 / 90 Gastprofessoren (hauptberuflich), C2-C4, W2, W3, BAT IIa, E13h, E14, AT 12 12 10 10 Dozenten und Assistenten 2 2 Hochschuldozenten, R1, C2, C3, W2, A9-15, BAT I-III, E11-E15Ü, AT 2 2 Wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter 1.404 2.440 3.844 1.502 2.564 4.066 Akad. Räte, Oberräte und Direktoren - auf Dauer - A13-A16, B3, C1-C3, R1, R2 10 10 11 11 Akad. Räte, Oberräte und Direktoren - auf Dauer - H1-H3, BAT I-IIa, E12-E15Ü, AT 2 2 3 3 Akad. Räte, Oberräte und Direktoren - auf Zeit - H1-H3, BAT I-IIa, E12-E15Ü, AT 1 1 Wissensch. und künstler. Mitarbeiter im Angestelltenverhältnis - auf Dauer - AT 1 1 1 1 Wissensch. und künstler. Mitarbeiter im Angestelltenverhältnis - auf Dauer - BAT I-IVb, E9- E15Ü 1.390 1.390 1.484 1.484 Wissensch. und künstler. Mitarbeiter im Angestelltenverhältnis - auf Zeit - AT 5 5 Wissensch. und künstler. Mitarbeiter im Angestelltenverhältnis - auf Zeit - BAT I-Va, E9- E15Ü 2.439 2.439 2.559 2.559 Wissensch. und künstler. Mitarbeiter im Angestelltenverhältnis - auf Zeit - Verg. entspr. A13, A14 1 1 3 3 Lehrkräfte für besondere Aufgaben 214 140 354 250 160 410 Fachlehrer, Technische Lehrer, C2, A9-A15, BAT IIa, E13h, AT 25 1 26 16 2 18 Sonstige Lehrkräfte für besondere Aufgaben - auf Dauer - A9-A13, BAT I-Vc, E8-E15Ü, AT 120 120 158 158 Sonstige Lehrkräfte für besondere Aufgaben - auf Zeit - A9-A14, BAT I-Vc, E8-E15Ü, AT 133 133 146 146 Studienräte, -direktoren im Hochschuldienst, A12-A16, BAT I-IIb, E12-E15Ü, AT 69 6 75 76 12 88 VP 2.772 1.045 3.817 2.883 1.050 3.933 Verwaltungspersonal 1.920 816 2.736 2.028 795 2.823 Verwaltungspersonal im einfachen und mittleren Dienst 920 410 1.330 958 378 1.336 Verwaltungspersonal im gehobenen und höheren Dienst 1.000 406 1.406 1.070 417 1.487 Technisches Personal 368 119 487 377 113 490 Technisches Personal im einfachen und mittleren Dienst 257 79 336 262 72 334 Technisches Personal im gehobenen und höheren Dienst 111 40 151 115 41 156 Bibliothekspersonal 188 42 230 181 39 220 Bibliothekspersonal im einfachen und mittleren Dienst 115 30 145 115 28 143 Bibliothekspersonal im gehobenen und höheren Dienst 73 12 85 66 11 77 Sonstiges Personal 296 68 364 297 103 400 5 / 90 Sonstiges Personal im einfachen und mittleren Dienst 184 33 217 187 59 246 Sonstiges Personal im gehobenen und höheren Dienst 112 35 147 110 44 154 Gesamtergebnis 58.203 42.751 100.954 59.804 43.617 103.421 6 / 90 Anlage II, Nr. 2 – Antwort auf Frage 4.1.1. N 2013 2013 Ergebnis 2017 2017 Ergebnis unbefristet befristet unbefristet befristet Öffentlich-Rechtliche Universitäten 33.328 13.015 46.343 42.159 6.855 49.014 U Aachen (TH) 2.235 5.210 7.445 6.592 1.312 7.904 Verwaltungspersonal 804 791 1.595 1.598 297 1.895 Verwaltungspersonal im einfachen und mittleren Dienst 442 463 905 734 139 873 Vollzeit 246 283 529 403 76 479 Teilzeit 196 180 376 331 63 394 Verwaltungspersonal im gehobenen und höheren Dienst 362 328 690 864 158 1.022 Vollzeit 281 241 522 630 93 723 Teilzeit 81 87 168 234 65 299 Technisches Personal 1.247 399 1.646 1.503 335 1.838 Technisches Personal im einfachen und mittleren Dienst 565 236 801 725 213 938 Vollzeit 491 207 698 639 181 820 Teilzeit 74 29 103 86 32 118 Technisches Personal im gehobenen und höheren Dienst 682 163 845 778 122 900 Vollzeit 591 124 715 666 91 757 Teilzeit 91 39 130 112 31 143 Bibliothekspersonal 110 16 126 110 13 123 Bibliothekspersonal im einfachen und mittleren Dienst 56 13 69 59 7 66 Vollzeit 34 10 44 33 6 39 Teilzeit 22 3 25 26 1 27 Bibliothekspersonal im gehobenen und höheren Dienst 54 3 57 51 6 57 Vollzeit 28 2 30 28 5 33 Teilzeit 26 1 27 23 1 24 Pflegepersonal 6 2.168 2.174 1.916 252 2.168 Pflegepersonal 6 2.168 2.174 1.916 252 2.168 Vollzeit 1 1.199 1.200 1.095 97 1.192 Teilzeit 5 969 974 821 155 976 Sonstiges Personal 68 1.836 1.904 1.465 415 1.880 Sonstiges Personal im einfachen und mittleren Dienst 47 976 1.023 860 255 1.115 Vollzeit 30 685 715 623 175 798 Teilzeit 17 291 308 237 80 317 Sonstiges Personal im gehobenen und höheren Dienst 21 860 881 605 160 765 7 / 90 Vollzeit 4 558 562 340 98 438 Teilzeit 17 302 319 265 62 327 U Bielefeld 917 142 1.059 1.012 145 1.157 Verwaltungspersonal 226 53 279 721 118 839 Verwaltungspersonal im einfachen und mittleren Dienst 93 13 106 436 38 474 Vollzeit 55 7 62 252 18 270 Teilzeit 38 6 44 184 20 204 Verwaltungspersonal im gehobenen und höheren Dienst 133 40 173 285 80 365 Vollzeit 84 15 99 192 40 232 Teilzeit 49 25 74 93 40 133 Technisches Personal 106 3 109 173 11 184 Technisches Personal im einfachen und mittleren Dienst 85 2 87 155 11 166 Vollzeit 75 1 76 111 7 118 Teilzeit 10 1 11 44 4 48 Technisches Personal im gehobenen und höheren Dienst 21 1 22 18 18 Vollzeit 17 17 16 16 Teilzeit 4 1 5 2 2 Bibliothekspersonal 157 22 179 118 16 134 Bibliothekspersonal im einfachen und mittleren Dienst 79 14 93 60 4 64 Vollzeit 57 11 68 38 3 41 Teilzeit 22 3 25 22 1 23 Bibliothekspersonal im gehobenen und höheren Dienst 78 8 86 58 12 70 Vollzeit 46 8 54 29 10 39 Teilzeit 32 32 29 2 31 Sonstiges Personal 428 64 492 Sonstiges Personal im einfachen und mittleren Dienst 356 56 412 Vollzeit 200 28 228 Teilzeit 156 28 184 Sonstiges Personal im gehobenen und höheren Dienst 72 8 80 Vollzeit 54 4 58 Teilzeit 18 4 22 U Bochum 1.789 378 2.167 1.948 266 2.214 Verwaltungspersonal 720 212 932 868 153 1.021 Verwaltungspersonal im einfachen und mittleren Dienst 521 140 661 599 72 671 Vollzeit 313 39 352 362 31 393 Teilzeit 208 101 309 237 41 278 8 / 90 Verwaltungspersonal im gehobenen und höheren Dienst 199 72 271 269 81 350 Vollzeit 160 48 208 213 54 267 Teilzeit 39 24 63 56 27 83 Technisches Personal 633 133 766 657 86 743 Technisches Personal im einfachen und mittleren Dienst 416 120 536 441 74 515 Vollzeit 338 82 420 363 48 411 Teilzeit 78 38 116 78 26 104 Technisches Personal im gehobenen und höheren Dienst 217 13 230 216 12 228 Vollzeit 181 10 191 171 7 178 Teilzeit 36 3 39 45 5 50 Bibliothekspersonal 149 4 153 129 6 135 Bibliothekspersonal im einfachen und mittleren Dienst 89 4 93 72 2 74 Vollzeit 48 2 50 41 41 Teilzeit 41 2 43 31 2 33 Bibliothekspersonal im gehobenen und höheren Dienst 60 60 57 4 61 Vollzeit 33 33 31 4 35 Teilzeit 27 27 26 26 Sonstiges Personal 287 29 316 294 21 315 Sonstiges Personal im einfachen und mittleren Dienst 286 29 315 294 21 315 Vollzeit 260 28 288 266 19 285 Teilzeit 26 1 27 28 2 30 Sonstiges Personal im gehobenen und höheren Dienst 1 1 Teilzeit 1 1 U Bonn 4.647 882 5.529 4.992 607 5.599 Verwaltungspersonal 1.053 190 1.243 1.164 160 1.324 Verwaltungspersonal im einfachen und mittleren Dienst 681 134 815 677 105 782 Vollzeit 340 44 384 331 28 359 Teilzeit 341 90 431 346 77 423 Verwaltungspersonal im gehobenen und höheren Dienst 372 56 428 487 55 542 Vollzeit 301 35 336 373 30 403 Teilzeit 71 21 92 114 25 139 Technisches Personal 672 93 765 708 55 763 Technisches Personal im einfachen und mittleren Dienst 428 65 493 460 47 507 Vollzeit 316 32 348 339 16 355 Teilzeit 112 33 145 121 31 152 Technisches Personal im gehobenen und höheren Dienst 244 28 272 248 8 256 9 / 90 Vollzeit 190 19 209 194 6 200 Teilzeit 54 9 63 54 2 56 Bibliothekspersonal 159 26 185 152 8 160 Bibliothekspersonal im einfachen und mittleren Dienst 77 12 89 72 5 77 Vollzeit 38 3 41 34 1 35 Teilzeit 39 9 48 38 4 42 Bibliothekspersonal im gehobenen und höheren Dienst 82 14 96 80 3 83 Vollzeit 40 8 48 45 45 Teilzeit 42 6 48 35 3 38 Pflegepersonal 1.159 104 1.263 1.339 81 1.420 Pflegepersonal 1.159 104 1.263 1.339 81 1.420 Vollzeit 787 83 870 905 67 972 Teilzeit 372 21 393 434 14 448 Sonstiges Personal 1.604 469 2.073 1.629 303 1.932 Sonstiges Personal im einfachen und mittleren Dienst 1.078 307 1.385 1.074 168 1.242 Vollzeit 731 206 937 728 113 841 Teilzeit 347 101 448 346 55 401 Sonstiges Personal im gehobenen und höheren Dienst 526 162 688 555 135 690 Vollzeit 358 105 463 373 89 462 Teilzeit 168 57 225 182 46 228 U Deutsche Sporthochschule Köln 230 30 260 255 34 289 Verwaltungspersonal 156 26 182 202 34 236 Verwaltungspersonal im einfachen und mittleren Dienst 65 15 80 92 17 109 Vollzeit 34 9 43 48 9 57 Teilzeit 31 6 37 44 8 52 Verwaltungspersonal im gehobenen und höheren Dienst 91 11 102 110 17 127 Vollzeit 63 6 69 78 10 88 Teilzeit 28 5 33 32 7 39 Technisches Personal 13 1 14 11 11 Technisches Personal im gehobenen und höheren Dienst 13 1 14 11 11 Vollzeit 11 1 12 8 8 Teilzeit 2 2 3 3 Bibliothekspersonal 22 1 23 9 9 Bibliothekspersonal im einfachen und mittleren Dienst 10 1 11 6 6 Vollzeit 9 1 10 6 6 Teilzeit 1 1 10 / 90 Bibliothekspersonal im gehobenen und höheren Dienst 12 12 3 3 Vollzeit 6 6 2 2 Teilzeit 6 6 1 1 Sonstiges Personal 39 2 41 33 33 Sonstiges Personal im einfachen und mittleren Dienst 38 1 39 32 32 Vollzeit 38 1 39 31 31 Teilzeit 1 1 Sonstiges Personal im gehobenen und höheren Dienst 1 1 2 1 1 Vollzeit 1 1 2 1 1 U Dortmund 1.000 122 1.122 1.066 132 1.198 Verwaltungspersonal 473 63 536 539 80 619 Verwaltungspersonal im einfachen und mittleren Dienst 295 41 336 306 37 343 Vollzeit 184 21 205 189 15 204 Teilzeit 111 20 131 117 22 139 Verwaltungspersonal im gehobenen und höheren Dienst 178 22 200 233 43 276 Vollzeit 143 16 159 163 27 190 Teilzeit 35 6 41 70 16 86 Technisches Personal 420 57 477 435 40 475 Technisches Personal im einfachen und mittleren Dienst 270 42 312 271 32 303 Vollzeit 220 30 250 232 25 257 Teilzeit 50 12 62 39 7 46 Technisches Personal im gehobenen und höheren Dienst 150 15 165 164 8 172 Vollzeit 126 9 135 140 6 146 Teilzeit 24 6 30 24 2 26 Bibliothekspersonal 99 1 100 83 10 93 Bibliothekspersonal im einfachen und mittleren Dienst 52 1 53 44 5 49 Vollzeit 30 1 31 29 2 31 Teilzeit 22 22 15 3 18 Bibliothekspersonal im gehobenen und höheren Dienst 47 47 39 5 44 Vollzeit 24 24 25 1 26 Teilzeit 23 23 14 4 18 Sonstiges Personal 8 1 9 9 2 11 Sonstiges Personal im einfachen und mittleren Dienst 7 1 8 8 2 10 Vollzeit 7 1 8 7 1 8 Teilzeit 1 1 2 Sonstiges Personal im gehobenen und höheren Dienst 1 1 1 1 11 / 90 Vollzeit 1 1 1 1 U Duisburg-Essen 5.478 880 6.358 6.037 659 6.696 Verwaltungspersonal 1.623 235 1.858 1.692 149 1.841 Verwaltungspersonal im einfachen und mittleren Dienst 1.022 164 1.186 1.018 90 1.108 Vollzeit 725 91 816 691 43 734 Teilzeit 297 73 370 327 47 374 Verwaltungspersonal im gehobenen und höheren Dienst 601 71 672 674 59 733 Vollzeit 488 49 537 513 35 548 Teilzeit 113 22 135 161 24 185 Technisches Personal 219 17 236 286 13 299 Technisches Personal im einfachen und mittleren Dienst 170 17 187 205 9 214 Vollzeit 160 17 177 195 9 204 Teilzeit 10 10 10 10 Technisches Personal im gehobenen und höheren Dienst 49 49 81 4 85 Vollzeit 49 49 80 4 84 Teilzeit 1 1 Bibliothekspersonal 76 76 64 64 Bibliothekspersonal im einfachen und mittleren Dienst 27 27 19 19 Vollzeit 15 15 9 9 Teilzeit 12 12 10 10 Bibliothekspersonal im gehobenen und höheren Dienst 49 49 45 45 Vollzeit 28 28 22 22 Teilzeit 21 21 23 23 Pflegepersonal 1.853 39 1.892 2.094 74 2.168 Pflegepersonal 1.853 39 1.892 2.094 74 2.168 Vollzeit 1.246 32 1.278 1.392 38 1.430 Teilzeit 607 7 614 702 36 738 Sonstiges Personal 1.707 589 2.296 1.901 423 2.324 Sonstiges Personal im einfachen und mittleren Dienst 1.243 404 1.647 1.343 284 1.627 Vollzeit 697 240 937 775 164 939 Teilzeit 546 164 710 568 120 688 Sonstiges Personal im gehobenen und höheren Dienst 464 185 649 558 139 697 Vollzeit 294 141 435 355 99 454 Teilzeit 170 44 214 203 40 243 U Düsseldorf 4.934 303 5.237 5.160 266 5.426 Verwaltungspersonal 534 125 659 967 141 1.108 12 / 90 Verwaltungspersonal im einfachen und mittleren Dienst 293 58 351 513 84 597 Vollzeit 155 21 176 298 16 314 Teilzeit 138 37 175 215 68 283 Verwaltungspersonal im gehobenen und höheren Dienst 241 67 308 454 57 511 Vollzeit 180 38 218 349 22 371 Teilzeit 61 29 90 105 35 140 Technisches Personal 248 43 291 433 30 463 Technisches Personal im einfachen und mittleren Dienst 143 30 173 285 19 304 Vollzeit 103 12 115 225 6 231 Teilzeit 40 18 58 60 13 73 Technisches Personal im gehobenen und höheren Dienst 105 13 118 148 11 159 Vollzeit 78 8 86 123 4 127 Teilzeit 27 5 32 25 7 32 Bibliothekspersonal 120 14 134 105 11 116 Bibliothekspersonal im einfachen und mittleren Dienst 44 3 47 38 2 40 Vollzeit 32 2 34 29 1 30 Teilzeit 12 1 13 9 1 10 Bibliothekspersonal im gehobenen und höheren Dienst 76 11 87 67 9 76 Vollzeit 47 10 57 43 8 51 Teilzeit 29 1 30 24 1 25 Pflegepersonal 1.781 16 1.797 2.003 14 2.017 Pflegepersonal 1.781 16 1.797 2.003 14 2.017 Vollzeit 1.116 8 1.124 1.207 6 1.213 Teilzeit 665 8 673 796 8 804 Sonstiges Personal 2.251 105 2.356 1.652 70 1.722 Sonstiges Personal im einfachen und mittleren Dienst 1.694 70 1.764 1.344 51 1.395 Vollzeit 1.193 49 1.242 910 35 945 Teilzeit 501 21 522 434 16 450 Sonstiges Personal im gehobenen und höheren Dienst 557 35 592 308 19 327 Vollzeit 446 30 476 218 14 232 Teilzeit 111 5 116 90 5 95 U Hagen (Fernuniversität) 612 91 703 647 61 708 Verwaltungspersonal 526 82 608 567 56 623 Verwaltungspersonal im einfachen und mittleren Dienst 331 60 391 341 39 380 Vollzeit 143 17 160 159 11 170 Teilzeit 188 43 231 182 28 210 13 / 90 Verwaltungspersonal im gehobenen und höheren Dienst 195 22 217 226 17 243 Vollzeit 152 13 165 162 15 177 Teilzeit 43 9 52 64 2 66 Technisches Personal 30 4 34 Technisches Personal im einfachen und mittleren Dienst 9 3 12 Vollzeit 7 2 9 Teilzeit 2 1 3 Technisches Personal im gehobenen und höheren Dienst 21 1 22 Vollzeit 16 16 Teilzeit 5 1 6 Bibliothekspersonal 86 9 95 50 1 51 Bibliothekspersonal im einfachen und mittleren Dienst 35 6 41 27 27 Vollzeit 20 2 22 15 15 Teilzeit 15 4 19 12 12 Bibliothekspersonal im gehobenen und höheren Dienst 51 3 54 23 1 24 Vollzeit 40 2 42 15 1 16 Teilzeit 11 1 12 8 8 U Köln 6.015 971 6.986 6.556 1.026 7.582 Verwaltungspersonal 1.499 234 1.733 1.662 335 1.997 Verwaltungspersonal im einfachen und mittleren Dienst 912 117 1.029 915 146 1.061 Vollzeit 634 61 695 557 60 617 Teilzeit 278 56 334 358 86 444 Verwaltungspersonal im gehobenen und höheren Dienst 587 117 704 747 189 936 Vollzeit 471 76 547 559 112 671 Teilzeit 116 41 157 188 77 265 Technisches Personal 1.625 635 2.260 1.903 584 2.487 Technisches Personal im einfachen und mittleren Dienst 1.110 402 1.512 1.204 310 1.514 Vollzeit 788 264 1.052 795 189 984 Teilzeit 322 138 460 409 121 530 Technisches Personal im gehobenen und höheren Dienst 515 233 748 699 274 973 Vollzeit 400 160 560 488 163 651 Teilzeit 115 73 188 211 111 322 Bibliothekspersonal 172 9 181 158 11 169 Bibliothekspersonal im einfachen und mittleren Dienst 82 3 85 73 2 75 Vollzeit 50 1 51 41 41 Teilzeit 32 2 34 32 2 34 14 / 90 Bibliothekspersonal im gehobenen und höheren Dienst 90 6 96 85 9 94 Vollzeit 41 1 42 30 8 38 Teilzeit 49 5 54 55 1 56 Pflegepersonal 2.087 15 2.102 2.251 19 2.270 Pflegepersonal 2.087 15 2.102 2.251 19 2.270 Vollzeit 1.302 10 1.312 1.290 11 1.301 Teilzeit 785 5 790 961 8 969 Sonstiges Personal 632 78 710 582 77 659 Sonstiges Personal im einfachen und mittleren Dienst 501 69 570 474 72 546 Vollzeit 397 56 453 363 54 417 Teilzeit 104 13 117 111 18 129 Sonstiges Personal im gehobenen und höheren Dienst 131 9 140 108 5 113 Vollzeit 102 4 106 76 1 77 Teilzeit 29 5 34 32 4 36 U Münster 3.860 3.670 7.530 6.024 2.049 8.073 Verwaltungspersonal 754 1.225 1.979 1.784 512 2.296 Verwaltungspersonal im einfachen und mittleren Dienst 350 838 1.188 956 230 1.186 Vollzeit 249 369 618 620 92 712 Teilzeit 101 469 570 336 138 474 Verwaltungspersonal im gehobenen und höheren Dienst 404 387 791 828 282 1.110 Vollzeit 336 255 591 667 133 800 Teilzeit 68 132 200 161 149 310 Technisches Personal 235 589 824 733 71 804 Technisches Personal im einfachen und mittleren Dienst 149 431 580 473 39 512 Vollzeit 110 313 423 400 17 417 Teilzeit 39 118 157 73 22 95 Technisches Personal im gehobenen und höheren Dienst 86 158 244 260 32 292 Vollzeit 81 103 184 216 23 239 Teilzeit 5 55 60 44 9 53 Bibliothekspersonal 3 250 253 199 23 222 Bibliothekspersonal im einfachen und mittleren Dienst 3 129 132 98 13 111 Vollzeit 1 62 63 57 9 66 Teilzeit 2 67 69 41 4 45 Bibliothekspersonal im gehobenen und höheren Dienst 121 121 101 10 111 Vollzeit 73 73 61 9 70 Teilzeit 48 48 40 1 41 15 / 90 Pflegepersonal 1.487 680 2.167 1.716 620 2.336 Pflegepersonal 1.487 680 2.167 1.716 620 2.336 Vollzeit 1.238 226 1.464 1.434 61 1.495 Teilzeit 249 454 703 282 559 841 Sonstiges Personal 1.381 926 2.307 1.592 823 2.415 Sonstiges Personal im einfachen und mittleren Dienst 751 415 1.166 921 354 1.275 Vollzeit 625 251 876 769 164 933 Teilzeit 126 164 290 152 190 342 Sonstiges Personal im gehobenen und höheren Dienst 630 511 1.141 671 469 1.140 Vollzeit 458 214 672 492 162 654 Teilzeit 172 297 469 179 307 486 U Paderborn 476 159 635 603 76 679 Verwaltungspersonal 241 83 324 333 43 376 Verwaltungspersonal im einfachen und mittleren Dienst 157 48 205 204 20 224 Vollzeit 90 9 99 97 9 106 Teilzeit 67 39 106 107 11 118 Verwaltungspersonal im gehobenen und höheren Dienst 84 35 119 129 23 152 Vollzeit 75 14 89 88 13 101 Teilzeit 9 21 30 41 10 51 Technisches Personal 142 36 178 150 24 174 Technisches Personal im einfachen und mittleren Dienst 51 20 71 60 10 70 Vollzeit 46 6 52 46 10 56 Teilzeit 5 14 19 14 14 Technisches Personal im gehobenen und höheren Dienst 91 16 107 90 14 104 Vollzeit 87 8 95 79 8 87 Teilzeit 4 8 12 11 6 17 Bibliothekspersonal 26 33 59 51 7 58 Bibliothekspersonal im einfachen und mittleren Dienst 16 19 35 30 6 36 Vollzeit 14 5 19 14 6 20 Teilzeit 2 14 16 16 16 Bibliothekspersonal im gehobenen und höheren Dienst 10 14 24 21 1 22 Vollzeit 10 1 11 10 1 11 Teilzeit 13 13 11 11 Sonstiges Personal 67 7 74 69 2 71 Sonstiges Personal im einfachen und mittleren Dienst 67 7 74 69 2 71 Vollzeit 65 4 69 65 2 67 16 / 90 Teilzeit 2 3 5 4 4 U Siegen 550 90 640 617 127 744 Verwaltungspersonal 319 69 388 391 114 505 Verwaltungspersonal im einfachen und mittleren Dienst 210 29 239 219 62 281 Vollzeit 100 13 113 93 26 119 Teilzeit 110 16 126 126 36 162 Verwaltungspersonal im gehobenen und höheren Dienst 109 40 149 172 52 224 Vollzeit 84 24 108 133 30 163 Teilzeit 25 16 41 39 22 61 Technisches Personal 203 21 224 199 12 211 Technisches Personal im einfachen und mittleren Dienst 134 13 147 124 10 134 Vollzeit 102 10 112 110 7 117 Teilzeit 32 3 35 14 3 17 Technisches Personal im gehobenen und höheren Dienst 69 8 77 75 2 77 Vollzeit 64 7 71 67 67 Teilzeit 5 1 6 8 2 10 Bibliothekspersonal 28 28 27 1 28 Bibliothekspersonal im einfachen und mittleren Dienst 17 17 15 15 Vollzeit 6 6 9 9 Teilzeit 11 11 6 6 Bibliothekspersonal im gehobenen und höheren Dienst 11 11 12 1 13 Vollzeit 3 3 4 1 5 Teilzeit 8 8 8 8 U Wuppertal 585 87 672 650 95 745 Verwaltungspersonal 325 56 381 391 68 459 Verwaltungspersonal im einfachen und mittleren Dienst 248 35 283 270 58 328 Vollzeit 105 8 113 116 6 122 Teilzeit 143 27 170 154 52 206 Verwaltungspersonal im gehobenen und höheren Dienst 77 21 98 121 10 131 Vollzeit 61 13 74 85 9 94 Teilzeit 16 8 24 36 1 37 Technisches Personal 194 27 221 197 18 215 Technisches Personal im einfachen und mittleren Dienst 105 12 117 106 8 114 Vollzeit 94 5 99 94 6 100 Teilzeit 11 7 18 12 2 14 Technisches Personal im gehobenen und höheren Dienst 89 15 104 91 10 101 17 / 90 Vollzeit 73 5 78 70 2 72 Teilzeit 16 10 26 21 8 29 Bibliothekspersonal 66 4 70 62 9 71 Bibliothekspersonal im einfachen und mittleren Dienst 38 3 41 36 8 44 Vollzeit 26 2 28 19 2 21 Teilzeit 12 1 13 17 6 23 Bibliothekspersonal im gehobenen und höheren Dienst 28 1 29 26 1 27 Vollzeit 18 18 15 15 Teilzeit 10 1 11 11 1 12 Öffentlich-Rechtliche Fachhochschulen 2.451 1.160 3.611 2.883 1.050 3.933 FH Aachen 242 73 315 292 60 352 Verwaltungspersonal 131 51 182 175 46 221 Verwaltungspersonal im einfachen und mittleren Dienst 70 28 98 83 19 102 Vollzeit 28 4 32 31 7 38 Teilzeit 42 24 66 52 12 64 Verwaltungspersonal im gehobenen und höheren Dienst 61 23 84 92 27 119 Vollzeit 46 13 59 50 5 55 Teilzeit 15 10 25 42 22 64 Technisches Personal 85 18 103 91 9 100 Technisches Personal im einfachen und mittleren Dienst 63 12 75 60 8 68 Vollzeit 50 5 55 43 5 48 Teilzeit 13 7 20 17 3 20 Technisches Personal im gehobenen und höheren Dienst 22 6 28 31 1 32 Vollzeit 14 2 16 14 1 15 Teilzeit 8 4 12 17 17 Bibliothekspersonal 26 4 30 26 5 31 Bibliothekspersonal im einfachen und mittleren Dienst 18 4 22 18 4 22 Vollzeit 4 2 6 3 2 5 Teilzeit 14 2 16 15 2 17 Bibliothekspersonal im gehobenen und höheren Dienst 8 8 8 1 9 Vollzeit 6 6 6 6 Teilzeit 2 2 2 1 3 FH Bielefeld 134 59 193 186 53 239 Verwaltungspersonal 92 53 145 186 53 239 Verwaltungspersonal im einfachen und mittleren Dienst 57 32 89 117 33 150 Vollzeit 30 8 38 74 8 82 18 / 90 Teilzeit 27 24 51 43 25 68 Verwaltungspersonal im gehobenen und höheren Dienst 35 21 56 69 20 89 Vollzeit 26 9 35 52 10 62 Teilzeit 9 12 21 17 10 27 Technisches Personal 25 5 30 Technisches Personal im einfachen und mittleren Dienst 21 5 26 Vollzeit 18 2 20 Teilzeit 3 3 6 Technisches Personal im gehobenen und höheren Dienst 4 4 Vollzeit 4 4 Bibliothekspersonal 11 1 12 Bibliothekspersonal im einfachen und mittleren Dienst 10 1 11 Vollzeit 7 1 8 Teilzeit 3 3 Bibliothekspersonal im gehobenen und höheren Dienst 1 1 Vollzeit 1 1 Sonstiges Personal 6 6 Sonstiges Personal im einfachen und mittleren Dienst 6 6 Vollzeit 6 6 FH Bonn-Rhein-Sieg 109 55 164 128 72 200 Verwaltungspersonal 73 36 109 62 46 108 Verwaltungspersonal im einfachen und mittleren Dienst 27 20 47 25 19 44 Vollzeit 15 9 24 13 9 22 Teilzeit 12 11 23 12 10 22 Verwaltungspersonal im gehobenen und höheren Dienst 46 16 62 37 27 64 Vollzeit 36 8 44 22 21 43 Teilzeit 10 8 18 15 6 21 Technisches Personal 19 6 25 Technisches Personal im einfachen und mittleren Dienst 3 2 5 Vollzeit 3 1 4 Teilzeit 1 1 Technisches Personal im gehobenen und höheren Dienst 16 4 20 Vollzeit 13 2 15 Teilzeit 3 2 5 Bibliothekspersonal 9 6 15 12 3 15 Bibliothekspersonal im einfachen und mittleren Dienst 5 6 11 6 2 8 19 / 90 Vollzeit 3 3 1 1 2 Teilzeit 5 3 8 5 1 6 Bibliothekspersonal im gehobenen und höheren Dienst 4 4 6 1 7 Vollzeit 2 2 3 1 4 Teilzeit 2 2 3 3 Sonstiges Personal 27 13 40 35 17 52 Sonstiges Personal im einfachen und mittleren Dienst 20 10 30 22 7 29 Vollzeit 7 2 9 10 1 11 Teilzeit 13 8 21 12 6 18 Sonstiges Personal im gehobenen und höheren Dienst 7 3 10 13 10 23 Vollzeit 3 3 7 2 9 Teilzeit 4 3 7 6 8 14 FH Dortmund 197 25 222 240 47 287 Verwaltungspersonal 164 22 186 213 43 256 Verwaltungspersonal im einfachen und mittleren Dienst 89 10 99 107 7 114 Vollzeit 69 6 75 78 4 82 Teilzeit 20 4 24 29 3 32 Verwaltungspersonal im gehobenen und höheren Dienst 75 12 87 106 36 142 Vollzeit 56 6 62 74 21 95 Teilzeit 19 6 25 32 15 47 Technisches Personal 11 11 6 1 7 Technisches Personal im einfachen und mittleren Dienst 8 8 6 1 7 Vollzeit 8 8 6 1 7 Technisches Personal im gehobenen und höheren Dienst 3 3 Vollzeit 2 2 Teilzeit 1 1 Bibliothekspersonal 6 3 9 10 3 13 Bibliothekspersonal im einfachen und mittleren Dienst 1 3 4 4 3 7 Vollzeit 1 1 2 3 5 Teilzeit 3 3 2 2 Bibliothekspersonal im gehobenen und höheren Dienst 5 5 6 6 Vollzeit 3 3 1 1 Teilzeit 2 2 5 5 Sonstiges Personal 16 16 11 11 Sonstiges Personal im einfachen und mittleren Dienst 16 16 11 11 Vollzeit 16 16 11 11 20 / 90 FH Düsseldorf 161 52 213 183 83 266 Verwaltungspersonal 130 47 177 23 6 29 Verwaltungspersonal im einfachen und mittleren Dienst 51 18 69 12 3 15 Vollzeit 37 5 42 10 10 Teilzeit 14 13 27 2 3 5 Verwaltungspersonal im gehobenen und höheren Dienst 79 29 108 11 3 14 Vollzeit 67 23 90 9 2 11 Teilzeit 12 6 18 2 1 3 Technisches Personal 8 1 9 Technisches Personal im einfachen und mittleren Dienst 5 1 6 Vollzeit 5 5 Teilzeit 1 1 Technisches Personal im gehobenen und höheren Dienst 3 3 Vollzeit 2 2 Teilzeit 1 1 Bibliothekspersonal 13 4 17 Bibliothekspersonal im einfachen und mittleren Dienst 8 2 10 Vollzeit 3 2 5 Teilzeit 5 5 Bibliothekspersonal im gehobenen und höheren Dienst 5 2 7 Vollzeit 4 4 Teilzeit 1 2 3 Sonstiges Personal 10 10 160 77 237 Sonstiges Personal im einfachen und mittleren Dienst 10 10 66 43 109 Vollzeit 10 10 43 11 54 Teilzeit 23 32 55 Sonstiges Personal im gehobenen und höheren Dienst 94 34 128 Vollzeit 75 23 98 Teilzeit 19 11 30 FH Gelsenkirchen 150 30 180 165 34 199 Verwaltungspersonal 88 20 108 105 26 131 Verwaltungspersonal im einfachen und mittleren Dienst 37 14 51 46 16 62 Vollzeit 16 3 19 20 3 23 Teilzeit 21 11 32 26 13 39 Verwaltungspersonal im gehobenen und höheren Dienst 51 6 57 59 10 69 Vollzeit 34 5 39 46 8 54 21 / 90 Teilzeit 17 1 18 13 2 15 Technisches Personal 10 10 10 10 Technisches Personal im einfachen und mittleren Dienst 10 10 10 10 Vollzeit 9 9 10 10 Teilzeit 1 1 Bibliothekspersonal 13 2 15 11 2 13 Bibliothekspersonal im einfachen und mittleren Dienst 6 2 8 5 2 7 Vollzeit 4 4 1 1 Teilzeit 2 2 4 4 2 6 Bibliothekspersonal im gehobenen und höheren Dienst 7 7 6 6 Vollzeit 6 6 4 4 Teilzeit 1 1 2 2 Sonstiges Personal 39 8 47 39 6 45 Sonstiges Personal im einfachen und mittleren Dienst 35 8 43 38 6 44 Vollzeit 21 2 23 24 4 28 Teilzeit 14 6 20 14 2 16 Sonstiges Personal im gehobenen und höheren Dienst 4 4 1 1 Vollzeit 3 3 1 1 Teilzeit 1 1 FH Hamm-Lippstadt 58 15 73 98 9 107 Verwaltungspersonal 52 10 62 91 9 100 Verwaltungspersonal im einfachen und mittleren Dienst 21 5 26 37 3 40 Vollzeit 21 21 34 2 36 Teilzeit 5 5 3 1 4 Verwaltungspersonal im gehobenen und höheren Dienst 31 5 36 54 6 60 Vollzeit 31 31 38 3 41 Teilzeit 5 5 16 3 19 Technisches Personal 1 1 Technisches Personal im einfachen und mittleren Dienst 1 1 Vollzeit 1 1 Bibliothekspersonal 4 4 4 4 Bibliothekspersonal im einfachen und mittleren Dienst 4 4 4 4 Vollzeit 2 2 Teilzeit 4 4 2 2 Sonstiges Personal 6 1 7 2 2 Sonstiges Personal im einfachen und mittleren Dienst 6 1 7 2 2 22 / 90 Vollzeit 6 6 1 1 Teilzeit 1 1 1 1 FH Köln 431 78 509 516 76 592 Verwaltungspersonal 294 69 363 375 66 441 Verwaltungspersonal im einfachen und mittleren Dienst 177 45 222 193 44 237 Vollzeit 121 25 146 134 24 158 Teilzeit 56 20 76 59 20 79 Verwaltungspersonal im gehobenen und höheren Dienst 117 24 141 182 22 204 Vollzeit 91 16 107 141 15 156 Teilzeit 26 8 34 41 7 48 Technisches Personal 43 5 48 97 9 106 Technisches Personal im einfachen und mittleren Dienst 29 4 33 73 9 82 Vollzeit 26 26 67 3 70 Teilzeit 3 4 7 6 6 12 Technisches Personal im gehobenen und höheren Dienst 14 1 15 24 24 Vollzeit 12 1 13 23 23 Teilzeit 2 2 1 1 Bibliothekspersonal 38 2 40 44 1 45 Bibliothekspersonal im einfachen und mittleren Dienst 25 2 27 26 26 Vollzeit 10 10 9 9 Teilzeit 15 2 17 17 17 Bibliothekspersonal im gehobenen und höheren Dienst 13 13 18 1 19 Vollzeit 5 5 13 1 14 Teilzeit 8 8 5 5 Sonstiges Personal 56 2 58 Sonstiges Personal im einfachen und mittleren Dienst 53 2 55 Vollzeit 45 1 46 Teilzeit 8 1 9 Sonstiges Personal im gehobenen und höheren Dienst 3 3 Vollzeit 3 3 FH Münster 314 314 341 341 Verwaltungspersonal 243 243 262 262 Verwaltungspersonal im einfachen und mittleren Dienst 148 148 144 144 Vollzeit 79 79 72 72 Teilzeit 69 69 72 72 Verwaltungspersonal im gehobenen und höheren Dienst 95 95 118 118 23 / 90 Vollzeit 55 55 68 68 Teilzeit 40 40 50 50 Technisches Personal 52 52 63 63 Technisches Personal im einfachen und mittleren Dienst 26 26 29 29 Vollzeit 18 18 21 21 Teilzeit 8 8 8 8 Technisches Personal im gehobenen und höheren Dienst 26 26 34 34 Vollzeit 24 24 29 29 Teilzeit 2 2 5 5 Bibliothekspersonal 17 17 15 15 Bibliothekspersonal im einfachen und mittleren Dienst 10 10 9 9 Vollzeit 6 6 6 6 Teilzeit 4 4 3 3 Bibliothekspersonal im gehobenen und höheren Dienst 7 7 6 6 Vollzeit 4 4 2 2 Teilzeit 3 3 4 4 Sonstiges Personal 2 2 1 1 Sonstiges Personal im einfachen und mittleren Dienst 2 2 1 1 Vollzeit 1 1 1 1 Teilzeit 1 1 FH Niederrhein 216 78 294 252 72 324 Verwaltungspersonal 175 68 243 219 68 287 Verwaltungspersonal im einfachen und mittleren Dienst 98 41 139 111 30 141 Vollzeit 59 20 79 71 18 89 Teilzeit 39 21 60 40 12 52 Verwaltungspersonal im gehobenen und höheren Dienst 77 27 104 108 38 146 Vollzeit 67 13 80 82 21 103 Teilzeit 10 14 24 26 17 43 Technisches Personal 22 3 25 19 2 21 Technisches Personal im einfachen und mittleren Dienst 7 2 9 8 1 9 Vollzeit 4 1 5 6 1 7 Teilzeit 3 1 4 2 2 Technisches Personal im gehobenen und höheren Dienst 15 1 16 11 1 12 Vollzeit 12 1 13 6 1 7 Teilzeit 3 3 5 5 Bibliothekspersonal 19 7 26 14 2 16 24 / 90 Bibliothekspersonal im einfachen und mittleren Dienst 15 7 22 13 2 15 Vollzeit 4 4 4 1 5 Teilzeit 11 7 18 9 1 10 Bibliothekspersonal im gehobenen und höheren Dienst 4 4 1 1 Vollzeit 1 1 1 1 Teilzeit 3 3 FH Ostwestfalen-Lippe 125 47 172 142 44 186 Verwaltungspersonal 66 40 106 95 39 134 Verwaltungspersonal im einfachen und mittleren Dienst 33 13 46 44 14 58 Vollzeit 16 6 22 21 2 23 Teilzeit 17 7 24 23 12 35 Verwaltungspersonal im gehobenen und höheren Dienst 33 27 60 51 25 76 Vollzeit 28 19 47 38 14 52 Teilzeit 5 8 13 13 11 24 Technisches Personal 44 6 50 36 4 40 Technisches Personal im einfachen und mittleren Dienst 38 4 42 34 4 38 Vollzeit 29 2 31 27 2 29 Teilzeit 9 2 11 7 2 9 Technisches Personal im gehobenen und höheren Dienst 6 2 8 2 2 Vollzeit 5 5 2 2 Teilzeit 1 2 3 Bibliothekspersonal 15 1 16 11 1 12 Bibliothekspersonal im einfachen und mittleren Dienst 10 1 11 8 1 9 Vollzeit 5 5 4 1 5 Teilzeit 5 1 6 4 4 Bibliothekspersonal im gehobenen und höheren Dienst 5 5 3 3 Vollzeit 4 4 3 3 Teilzeit 1 1 FH Rhein-Waal 86 28 114 126 44 170 Verwaltungspersonal 70 28 98 106 42 148 Verwaltungspersonal im einfachen und mittleren Dienst 34 23 57 44 14 58 Vollzeit 34 34 30 4 34 Teilzeit 23 23 14 10 24 Verwaltungspersonal im gehobenen und höheren Dienst 36 5 41 62 28 90 Vollzeit 36 36 56 16 72 Teilzeit 5 5 6 12 18 25 / 90 Technisches Personal 6 6 11 2 13 Technisches Personal im einfachen und mittleren Dienst 4 4 9 2 11 Vollzeit 4 4 8 8 Teilzeit 1 2 3 Technisches Personal im gehobenen und höheren Dienst 2 2 2 2 Vollzeit 2 2 2 2 Bibliothekspersonal 10 10 9 9 Bibliothekspersonal im einfachen und mittleren Dienst 8 8 6 6 Vollzeit 8 8 6 6 Bibliothekspersonal im gehobenen und höheren Dienst 2 2 3 3 Vollzeit 2 2 3 3 FH Südwestfalen 284 256 540 257 34 291 Verwaltungspersonal 101 32 133 138 21 159 Verwaltungspersonal im einfachen und mittleren Dienst 42 19 61 54 8 62 Vollzeit 26 11 37 38 4 42 Teilzeit 16 8 24 16 4 20 Verwaltungspersonal im gehobenen und höheren Dienst 59 13 72 84 13 97 Vollzeit 46 8 54 65 5 70 Teilzeit 13 5 18 19 8 27 Technisches Personal 110 214 324 45 9 54 Technisches Personal im einfachen und mittleren Dienst 13 11 24 23 8 31 Vollzeit 12 8 20 18 5 23 Teilzeit 1 3 4 5 3 8 Technisches Personal im gehobenen und höheren Dienst 97 203 300 22 1 23 Vollzeit 88 113 201 20 1 21 Teilzeit 9 90 99 2 2 Bibliothekspersonal 22 5 27 24 2 26 Bibliothekspersonal im einfachen und mittleren Dienst 14 4 18 15 2 17 Vollzeit 6 2 8 5 2 7 Teilzeit 8 2 10 10 10 Bibliothekspersonal im gehobenen und höheren Dienst 8 1 9 9 9 Vollzeit 5 1 6 6 6 Teilzeit 3 3 3 3 Sonstiges Personal 51 5 56 50 2 52 Sonstiges Personal im einfachen und mittleren Dienst 50 5 55 48 2 50 Vollzeit 40 2 42 35 35 26 / 90 Teilzeit 10 3 13 13 2 15 Sonstiges Personal im gehobenen und höheren Dienst 1 1 2 2 Vollzeit 2 2 Teilzeit 1 1 FH Westliches Ruhrgebiet 85 11 96 98 31 129 Verwaltungspersonal 71 10 81 82 24 106 Verwaltungspersonal im einfachen und mittleren Dienst 18 2 20 21 4 25 Vollzeit 14 1 15 13 3 16 Teilzeit 4 1 5 8 1 9 Verwaltungspersonal im gehobenen und höheren Dienst 53 8 61 61 20 81 Vollzeit 51 6 57 50 9 59 Teilzeit 2 2 4 11 11 22 Technisches Personal 9 9 11 3 14 Technisches Personal im einfachen und mittleren Dienst 4 4 7 3 10 Vollzeit 4 4 7 2 9 Teilzeit 1 1 Technisches Personal im gehobenen und höheren Dienst 5 5 4 4 Vollzeit 5 5 4 4 Bibliothekspersonal 5 1 6 5 4 9 Bibliothekspersonal im einfachen und mittleren Dienst 4 4 3 3 6 Vollzeit 4 4 3 1 4 Teilzeit 2 2 Bibliothekspersonal im gehobenen und höheren Dienst 1 1 2 2 1 3 Vollzeit 1 1 2 2 2 Teilzeit 1 1 Hochschule Bochum (FH) 6 5 11 4 2 6 Verwaltungspersonal 6 3 9 3 2 5 Verwaltungspersonal im einfachen und mittleren Dienst 3 2 5 1 1 2 Vollzeit 2 2 Teilzeit 1 2 3 1 1 2 Verwaltungspersonal im gehobenen und höheren Dienst 3 1 4 2 1 3 Vollzeit 1 1 1 1 Teilzeit 2 1 3 1 1 2 Technisches Personal 1 1 Technisches Personal im einfachen und mittleren Dienst 1 1 Teilzeit 1 1 27 / 90 Sonstiges Personal 2 2 Sonstiges Personal im einfachen und mittleren Dienst 2 2 Teilzeit 2 2 Hochschule Bochum (FH) in Bochum 127 24 151 140 22 162 Verwaltungspersonal 93 16 109 104 17 121 Verwaltungspersonal im einfachen und mittleren Dienst 40 8 48 43 6 49 Vollzeit 26 4 30 22 4 26 Teilzeit 14 4 18 21 2 23 Verwaltungspersonal im gehobenen und höheren Dienst 53 8 61 61 11 72 Vollzeit 44 1 45 44 5 49 Teilzeit 9 7 16 17 6 23 Technisches Personal 5 5 10 30 5 35 Technisches Personal im einfachen und mittleren Dienst 4 5 9 27 5 32 Vollzeit 2 5 7 23 3 26 Teilzeit 2 2 4 2 6 Technisches Personal im gehobenen und höheren Dienst 1 1 3 3 Vollzeit 1 1 3 3 Bibliothekspersonal 6 6 6 6 Bibliothekspersonal im einfachen und mittleren Dienst 6 6 6 6 Vollzeit 3 3 3 3 Teilzeit 3 3 3 3 Sonstiges Personal 23 3 26 Sonstiges Personal im einfachen und mittleren Dienst 23 1 24 Vollzeit 22 1 23 Teilzeit 1 1 Sonstiges Personal im gehobenen und höheren Dienst 2 2 Vollzeit 2 2 Hochschule für Gesundheit (FH) Bochum 40 10 50 56 26 82 Verwaltungspersonal 36 10 46 51 25 76 Verwaltungspersonal im einfachen und mittleren Dienst 14 8 22 20 13 33 Vollzeit 6 7 13 11 6 17 Teilzeit 8 1 9 9 7 16 Verwaltungspersonal im gehobenen und höheren Dienst 22 2 24 31 12 43 Vollzeit 16 1 17 21 5 26 Teilzeit 6 1 7 10 7 17 Bibliothekspersonal 4 4 5 1 6 28 / 90 Bibliothekspersonal im einfachen und mittleren Dienst 2 2 1 1 Vollzeit 2 2 1 1 Bibliothekspersonal im gehobenen und höheren Dienst 2 2 4 1 5 Vollzeit 2 2 3 3 Teilzeit 1 1 2 Gesamtergebnis 35.779 14.175 49.954 45.042 7.905 52.947 29 / 90 Anlage II, Nr. 3 – Antwort auf Frage 4.2.1. N 2013 2013 Ergebnis 2017 2017 Ergebnis bis 5 Std. 6 bis 11 Std. bis 19 Std. bis 5 Std. 6 bis 11 Std. bis 19 Std. Universitäten 5.328 18.675 6.141 30.144 5.363 19.912 5.720 30.995 U Aachen (TH) 499 4.156 1.040 5.695 631 4.244 1.044 5.919 Wissenschaftliche Hilfskräfte 23 80 120 223 20 110 110 240 Studentische Hilfskräfte 476 4.076 920 5.472 611 4.134 934 5.679 U Bielefeld 246 925 446 1.617 279 938 367 1.584 Wissenschaftliche Hilfskräfte 61 356 188 605 116 470 232 818 Studentische Hilfskräfte 185 569 258 1.012 163 468 135 766 U Bochum 524 1.698 467 2.689 556 1.706 313 2.575 Wissenschaftliche Hilfskräfte 94 340 202 636 208 911 192 1.311 Studentische Hilfskräfte 430 1.358 265 2.053 348 795 121 1.264 U Bonn 469 1.689 700 2.858 448 1.821 595 2.864 Wissenschaftliche Hilfskräfte 74 171 254 499 41 143 192 376 Tutoren 135 387 88 610 136 559 81 776 Studentische Hilfskräfte 260 1.131 358 1.749 271 1.119 322 1.712 U Deutsche Sporthochschule Köln 10 135 140 285 17 123 82 222 Wissenschaftliche Hilfskräfte 3 40 83 126 8 58 50 116 Studentische Hilfskräfte 7 95 57 159 9 65 32 106 U Dortmund 360 1.088 358 1.806 424 1.382 365 2.171 Wissenschaftliche Hilfskräfte 47 97 57 201 219 623 217 1.059 Studentische Hilfskräfte 313 991 301 1.605 205 759 148 1.112 U Duisburg-Essen 590 1.368 579 2.537 662 1.373 618 2.653 Wissenschaftliche Hilfskräfte 36 133 159 328 136 328 206 670 Studentische Hilfskräfte 554 1.235 420 2.209 526 1.045 412 1.983 U Düsseldorf 537 1.041 393 1.971 487 901 306 1.694 Wissenschaftliche Hilfskräfte 34 117 114 265 120 305 180 605 Studentische Hilfskräfte 503 924 279 1.706 367 596 126 1.089 U Hagen (Fernuniversität) 309 214 129 652 284 194 124 602 Wissenschaftliche Hilfskräfte 277 93 95 465 267 79 85 431 Studentische Hilfskräfte 32 121 34 187 17 115 39 171 U Köln 130 2.085 928 3.143 113 2.565 912 3.590 Wissenschaftliche Hilfskräfte 9 301 288 598 9 785 443 1.237 30 / 90 Tutoren 52 140 32 224 28 170 51 249 Studentische Hilfskräfte 69 1.644 608 2.321 76 1.610 418 2.104 U Münster 1.104 1.867 307 3.278 873 1.850 382 3.105 Wissenschaftliche Hilfskräfte 121 227 183 531 61 146 129 336 Studentische Hilfskräfte 983 1.640 124 2.747 812 1.704 253 2.769 U Paderborn 1 1.240 277 1.518 1.360 220 1.580 Wissenschaftliche Hilfskräfte 15 52 67 605 130 735 Studentische Hilfskräfte 1 1.225 225 1.451 755 90 845 U Siegen 266 594 180 1.040 289 704 194 1.187 Wissenschaftliche Hilfskräfte 4 37 49 90 119 344 116 579 Studentische Hilfskräfte 262 557 131 950 170 360 78 608 U Wuppertal 283 575 197 1.055 300 751 198 1.249 Wissenschaftliche Hilfskräfte 97 216 111 424 141 387 132 660 Studentische Hilfskräfte 186 359 86 631 159 364 66 589 Fachhochschulen (ohne Verwaltungsfachhochschulen) 2.506 3.191 857 6.554 2.569 3.381 778 6.728 FH Aachen 210 399 89 698 422 320 89 831 Wissenschaftliche Hilfskräfte 7 47 25 79 41 76 38 155 Tutoren 72 78 26 176 191 21 1 213 Studentische Hilfskräfte 131 274 38 443 190 223 50 463 FH Bielefeld 89 222 52 363 126 237 28 391 Wissenschaftliche Hilfskräfte 1 4 3 8 6 27 1 34 Studentische Hilfskräfte 88 218 49 355 120 210 27 357 FH Bonn-Rhein-Sieg 72 146 31 249 78 178 29 285 Wissenschaftliche Hilfskräfte 7 35 22 64 7 45 16 68 Tutoren 29 2 31 39 20 59 Studentische Hilfskräfte 36 109 9 154 32 113 13 158 FH Dortmund 241 177 58 476 195 234 69 498 Wissenschaftliche Hilfskräfte 12 57 24 93 24 82 27 133 Tutoren 94 42 7 143 70 40 5 115 Studentische Hilfskräfte 135 78 27 240 101 112 37 250 FH Düsseldorf 98 273 104 475 79 268 115 462 Wissenschaftliche Hilfskräfte 5 25 31 61 13 46 59 118 Tutoren 16 14 5 35 18 43 2 63 Studentische Hilfskräfte 77 234 68 379 48 179 54 281 FH Gelsenkirchen 150 138 43 331 88 159 32 279 Wissenschaftliche Hilfskräfte 13 21 16 50 15 29 16 60 31 / 90 Tutoren 1 1 Studentische Hilfskräfte 137 116 27 280 73 130 16 219 FH Hamm-Lippstadt 43 25 5 73 77 90 3 170 Wissenschaftliche Hilfskräfte 5 5 1 11 Tutoren 14 12 26 47 2 49 Studentische Hilfskräfte 29 13 5 47 25 83 2 110 FH Köln 267 516 234 1.017 177 406 170 753 Wissenschaftliche Hilfskräfte 25 54 70 149 24 42 47 113 Tutoren 84 239 72 395 56 170 50 276 Studentische Hilfskräfte 158 223 92 473 97 194 73 364 FH Münster 357 305 52 714 339 409 47 795 Wissenschaftliche Hilfskräfte 25 54 15 94 66 133 18 217 Tutoren 187 49 5 241 134 58 4 196 Studentische Hilfskräfte 145 202 32 379 139 218 25 382 FH Niederrhein 469 278 66 813 460 280 36 776 Wissenschaftliche Hilfskräfte 38 72 28 138 49 70 15 134 Tutoren 252 55 4 311 213 42 3 258 Studentische Hilfskräfte 179 151 34 364 198 168 18 384 FH Ostwestfalen-Lippe 236 180 24 440 179 211 32 422 Wissenschaftliche Hilfskräfte 45 51 8 104 46 77 13 136 Tutoren 91 22 2 115 65 22 1 88 Studentische Hilfskräfte 100 107 14 221 68 112 18 198 FH Rhein-Waal 53 105 28 186 72 155 24 251 Wissenschaftliche Hilfskräfte 1 1 1 3 6 9 3 18 Tutoren 4 5 9 Studentische Hilfskräfte 52 104 27 183 62 141 21 224 FH Südwestfalen 66 221 26 313 84 192 38 314 Wissenschaftliche Hilfskräfte 3 17 9 29 6 31 11 48 Studentische Hilfskräfte 63 204 17 284 78 161 27 266 FH Westliches Ruhrgebiet 34 109 28 171 62 105 33 200 Wissenschaftliche Hilfskräfte 1 1 3 8 6 17 Tutoren 14 33 13 60 29 41 8 78 Studentische Hilfskräfte 20 76 14 110 30 56 19 105 Hochschule Bochum (FH) 3 5 1 9 4 1 5 Wissenschaftliche Hilfskräfte 1 1 1 3 1 1 Tutoren 1 1 1 1 32 / 90 Studentische Hilfskräfte 1 4 5 3 3 Hochschule Bochum (FH) in Bochum 87 76 15 178 85 98 22 205 Wissenschaftliche Hilfskräfte 9 15 8 32 14 29 13 56 Tutoren 24 21 1 46 32 24 56 Studentische Hilfskräfte 54 40 6 100 39 45 9 93 Hochschule für Gesundheit (FH) Bochum 31 16 1 48 42 39 10 91 Wissenschaftliche Hilfskräfte 12 9 5 26 Studentische Hilfskräfte 31 16 1 48 30 30 5 65 Gesamtergebnis 7.834 21.866 6.998 36.698 7.932 23.293 6.498 37.723 33 / 90 Anlage II, Nr. 4 – Antwort auf Frage 4.2.5. N 2013 2013 Ergebnis 2017 2017 Ergebnis bis 5 Std. 6 bis 11 Std. bis 19 Std. bis 5 Std. 6 bis 11 Std. bis 19 Std. Universitäten 4.261 15.925 4.066 24.252 3.734 13.889 3.174 20.797 U Aachen (TH) 476 4.076 920 5.472 611 4.134 934 5.679 Fachbereich/Fakultät 4 4 Fachbezogene Einrichtungen der Lehre und Forschung (ohne Kliniken) 334 3.410 710 4.454 426 3.628 729 4.783 Hochschulkliniken 107 346 72 525 156 264 67 487 Hochschulverwaltung, zentrale Dienste 25 137 81 243 13 153 94 260 Mit der Hochschule verbundene Einrichtungen 138 26 164 5 56 16 77 Zentrale Einrichtungen der Lehre und Forschung (ohne Kliniken) 10 41 31 82 11 33 28 72 U Bielefeld 185 569 258 1.012 163 468 135 766 Fachbezogene Einrichtungen der Lehre und Forschung (ohne Kliniken) 173 452 150 775 160 396 79 635 Hochschulverwaltung, zentrale Dienste 6 24 36 66 1 30 24 55 Zentrale Einrichtungen der Lehre und Forschung (ohne Kliniken) 6 93 72 171 2 42 32 76 U Bochum 430 1.358 265 2.053 348 795 121 1.264 Betriebstechnische und Versorgungseinrichtungen 3 16 5 24 5 13 18 Fachbereich/Fakultät 1 1 Fachbezogene Einrichtungen der Lehre und Forschung (ohne Kliniken) 412 1.260 214 1.886 330 722 98 1.150 Forschungszentrum/-schwerpunkt 1 14 9 24 6 6 Hochschulbibliothek 6 6 12 17 5 22 Hochschulkliniken 1 3 4 4 4 Hochschulrechenzentrum 20 17 37 Zentrale Einrichtungen der Lehre und Forschung (ohne Kliniken) 2 2 4 4 Zentrale Hochschulverwaltung 1 7 3 11 3 6 5 14 Zentrale wissenschaftliche oder künstlerische Einrichtung 12 32 8 52 6 27 13 46 U Bonn 260 1.131 358 1.749 271 1.119 322 1.712 Fachbezogene Einrichtungen der Lehre und Forschung (ohne Kliniken) 220 806 214 1.240 235 880 192 1.307 Forschungszentrum/-schwerpunkt 1 1 3 3 Hochschulbibliothek 53 53 55 1 56 Hochschulkliniken 22 163 53 238 7 24 28 59 34 / 90 Hochschulrechenzentrum 10 8 18 13 14 27 Hochschulverwaltung, zentrale Dienste 2 28 29 59 5 43 22 70 Sonderforschungsbereich 4 30 12 46 7 51 16 74 Zentrale Einrichtungen der Lehre und Forschung (ohne Kliniken) 12 40 42 94 17 50 49 116 U Deutsche Sporthochschule Köln 7 95 57 159 9 65 32 106 Abteilung/Sektion 3 30 23 56 2 24 14 40 Hochschulbibliothek 5 3 8 Hochschulverwaltung, zentrale Dienste 8 10 18 9 10 19 Institut/Seminar 4 40 17 61 7 25 6 38 Zentrale Einrichtungen der Lehre und Forschung (ohne Kliniken) 12 4 16 7 2 9 U Dortmund 313 991 301 1.605 205 759 148 1.112 Fachbezogene Einrichtungen der Lehre und Forschung (ohne Kliniken) 303 942 273 1.518 192 706 138 1.036 Hochschulverwaltung, zentrale Dienste 8 39 24 71 13 42 5 60 Zentrale Einrichtungen der Lehre und Forschung (ohne Kliniken) 2 10 4 16 11 5 16 U Duisburg-Essen 554 1.235 420 2.209 526 1.045 412 1.983 Abteilung/Sektion 17 18 6 41 9 15 5 29 An-Institut, sonstiges Institut 1 1 Fachbereich/Fakultät 189 286 80 555 135 152 50 337 Fachbezogene Einrichtungen der Lehre und Forschung (ohne Kliniken) 9 24 3 36 5 35 5 45 Hochschulbibliothek 41 48 89 32 43 75 Hochschulkliniken 95 113 38 246 122 199 57 378 Hochschulrechenzentrum 18 10 28 10 17 27 Hochschulverwaltung, zentrale Dienste 1 1 Institut/Seminar 13 7 20 1 17 8 26 Lehrstuhl 200 609 173 982 229 474 171 874 Wiss. Einheit/Bereich/Forschungsstelle 20 13 33 13 13 6 32 Zentrale Einrichtungen der Lehre und Forschung (ohne Kliniken) 2 3 5 1 4 1 6 Zentrale Hochschulverwaltung 6 6 5 17 5 41 12 58 Zentrale wissenschaftliche oder künstlerische Einrichtung 16 90 49 155 6 53 37 96 U Düsseldorf 503 924 279 1.706 367 596 126 1.089 Abteilung/Sektion 1 2 1 4 12 46 7 65 Fachbereich/Fakultät 58 131 39 228 5 7 3 15 35 / 90 Fachbezogene Einrichtungen der Lehre und Forschung (ohne Kliniken) 1 2 3 Forschungszentrum/-schwerpunkt 2 8 6 16 Hochschulbibliothek 1 15 15 31 1 1 Hochschulkliniken 103 322 104 529 107 235 69 411 Hochschulrechenzentrum 19 16 35 Hochschulverwaltung, zentrale Dienste 7 1 8 1 2 3 Informations-, Koordinierungs-, Planungszentrum 7 9 4 20 Institut/Seminar 77 119 24 220 119 92 13 224 Lehrsammlung/Museum 4 4 Lehrstuhl 34 71 12 117 115 194 29 338 Prüfungsamt/-ausschuss der Hochschule 1 1 Sonderforschungsbereich 2 6 2 10 Wiss. Einheit/Bereich/Forschungsstelle 41 149 22 212 Zentrale Einrichtungen der Lehre und Forschung (ohne Kliniken) 1 1 2 Zentrale Hochschulverwaltung 176 62 35 273 4 4 Zentrale wissenschaftliche oder künstlerische Einrichtung 3 10 2 15 1 5 6 U Hagen (Fernuniversität) 32 121 34 187 17 115 39 171 Fachbezogene Einrichtungen der Lehre und Forschung (ohne Kliniken) 27 108 32 167 12 105 37 154 Hochschulverwaltung, zentrale Dienste 5 13 18 5 7 1 13 Mit der Hochschule verbundene Einrichtungen 2 2 2 1 3 Zentrale Einrichtungen der Lehre und Forschung (ohne Kliniken) 1 1 U Köln 69 1.644 608 2.321 76 1.610 418 2.104 Fachbezogene Einrichtungen der Lehre und Forschung (ohne Kliniken) 9 1.168 415 1.592 5 953 231 1.189 Hochschulkliniken 59 229 52 340 70 288 62 420 Hochschulverwaltung, zentrale Dienste 1 170 73 244 1 221 47 269 Mit der Hochschule verbundene Einrichtungen 2 2 Zentrale Einrichtungen der Lehre und Forschung (ohne Kliniken) 75 68 143 148 78 226 U Münster 983 1.640 124 2.747 812 1.704 253 2.769 Fachbezogene Einrichtungen der Lehre und Forschung (ohne Kliniken) 894 1.304 81 2.279 697 1.334 189 2.220 Hochschulkliniken 27 105 16 148 47 121 15 183 Hochschulverwaltung, zentrale Dienste 19 79 11 109 39 162 30 231 36 / 90 Mit der Hochschule verbundene Einrichtungen 2 3 5 Sonstige hochschulfremde Einrichtungen 2 2 1 5 Zentrale Einrichtungen der Lehre und Forschung (ohne Kliniken) 39 147 15 201 29 87 19 135 U Paderborn 1 1.225 225 1.451 755 90 845 Fachbereich/Fakultät 10 3 13 67 8 75 Fachbezogene Einrichtungen der Lehre und Forschung (ohne Kliniken) 219 49 268 304 26 330 Hochschulrechenzentrum 37 4 41 26 2 28 Hochschulverwaltung, zentrale Dienste 49 11 60 51 6 57 Lehrstuhl 1 837 135 973 231 39 270 Zentrale Einrichtungen der Lehre und Forschung (ohne Kliniken) 73 23 96 76 9 85 U Siegen 262 557 131 950 170 360 78 608 Fachbereich/Fakultät 44 111 14 169 40 63 14 117 Hochschulbibliothek 20 5 25 20 20 Hochschulrechenzentrum 2 13 7 22 1 6 9 16 Hochschulverwaltung, zentrale Dienste 2 8 5 15 4 17 5 26 Institut/Seminar 2 2 1 1 Lehrstuhl 199 345 76 620 113 214 37 364 Prüfungsamt/-ausschuss der Hochschule 1 1 1 1 Sportzentrum (für allgemeinen Hochschulsport) 1 1 1 1 Zentrale Einrichtungen der Lehre und Forschung (ohne Kliniken) 1 1 Zentrale Hochschulverwaltung 5 22 13 40 5 22 3 30 Zentrale wissenschaftliche oder künstlerische Einrichtung 9 35 10 54 7 18 7 32 U Wuppertal 186 359 86 631 159 364 66 589 Fachbezogene Einrichtungen der Lehre und Forschung (ohne Kliniken) 183 291 71 545 152 293 50 495 Hochschulverwaltung, zentrale Dienste 7 4 11 6 13 5 24 Sportzentrum (für allgemeinen Hochschulsport) 1 1 Zentrale Einrichtungen der Lehre und Forschung (ohne Kliniken) 3 60 11 74 1 58 11 70 Fachhochschulen (ohne Verwaltungsfachhochschulen) 1.436 2.169 460 4.065 1.333 2.175 414 3.922 FH Aachen 131 274 38 443 190 223 50 463 Fachbereich/Fakultät 110 237 23 370 182 199 39 420 Fachbezogene Einrichtungen der Lehre und Forschung (ohne Kliniken) 6 5 11 1 4 5 10 Forschungszentrum/-schwerpunkt 3 1 4 37 / 90 Hochschulbibliothek 12 1 13 6 4 10 Hochschulrechenzentrum 8 4 12 6 3 9 Laboratorium 2 6 2 10 1 3 4 Prüfungsamt/-ausschuss der Hochschule 1 1 Studienkolleg, Vorkurs zum Erwerb der Hochschulreife 7 3 2 12 1 1 Zentrale Einrichtungen der Lehre und Forschung (ohne Kliniken) 7 1 8 4 3 7 Zentrale Hochschulverwaltung 3 3 1 1 FH Bielefeld 88 218 49 355 120 210 27 357 Fachbezogene Einrichtungen der Lehre und Forschung (ohne Kliniken) 87 191 41 319 119 181 23 323 Hochschulbibliothek 1 12 13 Hochschulverwaltung, zentrale Dienste 10 6 16 17 4 21 Zentrale Einrichtungen der Lehre und Forschung (ohne Kliniken) 1 17 2 20 FH Bonn-Rhein-Sieg 36 109 9 154 32 113 13 158 Fachbezogene Einrichtungen der Lehre und Forschung (ohne Kliniken) 34 84 7 125 30 96 10 136 Hochschulbibliothek 1 16 1 18 2 9 11 Hochschulverwaltung, zentrale Dienste 2 2 2 3 5 Zentrale Einrichtungen der Lehre und Forschung (ohne Kliniken) 1 7 1 9 6 6 FH Dortmund 135 78 27 240 101 112 37 250 Fachbezogene Einrichtungen der Lehre und Forschung (ohne Kliniken) 129 72 15 216 100 82 27 209 Hochschulverwaltung, zentrale Dienste 6 6 7 19 1 14 9 24 Zentrale Einrichtungen der Lehre und Forschung (ohne Kliniken) 5 5 16 1 17 FH Düsseldorf 77 234 68 379 48 179 54 281 Betriebstechnische und Versorgungseinrichtungen 5 1 6 Fachbereich/Fakultät 50 117 27 194 40 117 43 200 Hochschulbibliothek 2 16 18 1 16 1 18 Hochschulrechenzentrum 12 13 25 1 1 2 Hochschulverwaltung, zentrale Dienste 1 1 2 4 5 9 1 15 Laboratorium 2 5 7 Wiss. Einheit/Bereich/Forschungsstelle 12 48 7 67 2 9 2 13 Zentrale Hochschulverwaltung 10 30 18 58 21 2 23 Zentrale wissenschaftliche oder künstlerische Einrichtung 6 4 10 FH Gelsenkirchen 137 116 27 280 73 130 16 219 38 / 90 Fachbezogene Einrichtungen der Lehre und Forschung (ohne Kliniken) 86 84 18 188 62 79 13 154 Hochschulverwaltung, zentrale Dienste 43 18 1 62 1 12 13 Zentrale Einrichtungen der Lehre und Forschung (ohne Kliniken) 8 14 8 30 10 39 3 52 FH Hamm-Lippstadt 29 13 5 47 25 83 2 110 Fachbezogene Einrichtungen der Lehre und Forschung (ohne Kliniken) 29 13 5 47 25 71 1 97 Zentrale Einrichtungen der Lehre und Forschung (ohne Kliniken) 12 1 13 FH Köln 158 223 92 473 97 194 73 364 Fachbereich/Fakultät 88 176 64 328 Fachbezogene Einrichtungen der Lehre und Forschung (ohne Kliniken) 146 176 78 400 Hochschulbibliothek 9 4 1 14 Hochschulrechenzentrum 6 5 11 Hochschulverwaltung, zentrale Dienste 12 6 18 Zentrale Einrichtungen der Lehre und Forschung (ohne Kliniken) 12 35 8 55 Zentrale Hochschulverwaltung 7 2 9 Zentrale pädagogische Einrichtung 1 1 2 FH Münster 145 202 32 379 139 218 25 382 Fachbereich/Fakultät 144 155 11 310 128 159 13 300 Fachbezogene Einrichtungen der Lehre und Forschung (ohne Kliniken) 1 1 Hochschulbibliothek 24 24 28 1 29 Hochschulrechenzentrum 18 18 36 1 20 10 31 Hochschulverwaltung, zentrale Dienste 1 2 2 5 5 5 Zentrale Einrichtungen der Lehre und Forschung (ohne Kliniken) 2 1 3 10 6 1 17 FH Niederrhein 179 151 34 364 198 168 18 384 Fachbezogene Einrichtungen der Lehre und Forschung (ohne Kliniken) 161 130 25 316 182 158 15 355 Hochschulrechenzentrum 1 6 3 10 Hochschulverwaltung, zentrale Dienste 5 6 6 17 5 8 2 15 Soziale Einrichtungen 2 2 Wiss. Einheit/Bereich/Forschungsstelle 1 1 Zentrale Einrichtungen der Lehre und Forschung (ohne Kliniken) 12 7 19 11 2 13 FH Ostwestfalen-Lippe 100 107 14 221 68 112 18 198 Fachbereich/Fakultät 93 95 12 200 63 99 13 175 39 / 90 Hochschulbibliothek 3 1 4 Hochschulrechenzentrum 5 5 5 6 11 Zentrale Hochschulverwaltung 1 2 3 Zentrale wissenschaftliche oder künstlerische Einrichtung 3 6 9 7 5 12 FH Rhein-Waal 52 104 27 183 62 141 21 224 Fachbereich/Fakultät 48 74 12 134 60 115 18 193 Hochschulbibliothek 3 12 15 2 17 19 Hochschulverwaltung, zentrale Dienste 3 3 Institut/Seminar 1 2 2 5 Zentrale Einrichtungen der Lehre und Forschung (ohne Kliniken) 6 3 9 Zentrale Hochschulverwaltung 11 13 24 Zentrale pädagogische Einrichtung 5 5 FH Südwestfalen 63 204 17 284 78 161 27 266 Betriebstechnische und Versorgungseinrichtungen 1 1 Fachbereich/Fakultät 60 174 13 247 68 139 23 230 Hochschulbibliothek 1 7 8 1 1 Hochschulrechenzentrum 9 4 13 9 2 11 Hochschulverwaltung, zentrale Dienste 1 1 1 3 4 Laboratorium 4 4 1 1 Zentrale Hochschulverwaltung 1 1 Zentrale wissenschaftliche oder künstlerische Einrichtung 1 9 10 9 7 2 18 FH Westliches Ruhrgebiet 20 76 14 110 30 56 19 105 Fachbereich/Fakultät 1 8 2 11 5 8 13 Hochschulbibliothek 4 5 9 1 13 1 15 Institut/Seminar 13 56 5 74 19 30 5 54 Zentrale Hochschulverwaltung 2 7 7 16 5 5 13 23 Hochschule Bochum (FH) 1 4 5 3 3 Fachbereich/Fakultät 1 4 5 3 3 Hochschule Bochum (FH) in Bochum 54 40 6 100 39 45 9 93 Fachbereich/Fakultät 54 35 6 95 38 41 8 87 Zentrale Einrichtungen der Lehre und Forschung (ohne Kliniken) 1 4 1 6 Zentrale wissenschaftliche oder künstlerische Einrichtung 5 5 Hochschule für Gesundheit (FH) Bochum 31 16 1 48 30 30 5 65 Fachbezogene Einrichtungen der Lehre und Forschung (ohne Kliniken) 31 16 1 48 23 15 1 39 40 / 90 Zentrale Hochschulverwaltung 7 15 4 26 Gesamtergebnis 5.697 18.094 4.526 28.317 5.067 16.064 3.588 24.719 41 / 90 Anlage II, Nr. 5 – Antwort auf Frage 4.2.8. N 2013 2017 Öffentlich-Rechtliche Universitäten 30.144 30.995 Wissenschaftliche Hilfskräfte 5.058 9.173 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige 3.662 6.262 Aus dem Stellenplan 680 1.131 Sonstige Haushaltsmittel 2.526 3.895 Hochschulpakt (Programmlinie Lehre) 303 1.190 Studiengebühren/-beiträge 22 2 Nicht unmittelbar aus Hochschulmitteln finanziert 20 44 Ohne Angabe 111 Drittmittel vom öffentlichen Bereich 613 1.357 Drittmittel vom sonstige Bereiche 783 1.554 Tutoren 834 1.025 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige 486 542 Aus dem Stellenplan 1 1 Sonstige Haushaltsmittel 345 408 Hochschulpakt (Programmlinie Lehre) 123 127 Studiengebühren/-beiträge 17 6 Drittmittel vom öffentlichen Bereich 344 481 Drittmittel vom sonstige Bereiche 4 2 Studentische Hilfskräfte 24.252 20.797 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige 19.269 13.798 Aus dem Stellenplan 3.499 3.590 Sonstige Haushaltsmittel 10.739 7.875 Hochschulpakt (Programmlinie Lehre) 1.446 2.265 Studiengebühren/-beiträge 947 4 Nicht unmittelbar aus Hochschulmitteln finanziert 161 43 Ohne Angabe 2.477 21 Drittmittel vom öffentlichen Bereich 2.134 3.522 Drittmittel vom sonstige Bereiche 2.849 3.477 Öffentlich-Rechtliche Fachhochschulen 6.554 6.728 Wissenschaftliche Hilfskräfte 908 1.345 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige 518 807 Aus dem Stellenplan 24 53 42 / 90 Sonstige Haushaltsmittel 368 379 Hochschulpakt (Programmlinie Lehre) 69 236 Studiengebühren/-beiträge 2 23 Ohne Angabe 55 116 Drittmittel vom öffentlichen Bereich 254 360 Drittmittel vom sonstige Bereiche 136 178 Tutoren 1.581 1.461 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige 972 1.024 Aus dem Stellenplan 65 46 Sonstige Haushaltsmittel 715 355 Hochschulpakt (Programmlinie Lehre) 177 298 Studiengebühren/-beiträge 48 Ohne Angabe 15 277 Drittmittel vom öffentlichen Bereich 570 427 Drittmittel vom sonstige Bereiche 39 10 Studentische Hilfskräfte 4.065 3.922 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige 2.942 2.917 Aus dem Stellenplan 385 259 Sonstige Haushaltsmittel 2.234 1.535 Hochschulpakt (Programmlinie Lehre) 276 605 Studiengebühren/-beiträge 4 145 Nicht unmittelbar aus Hochschulmitteln finanziert 2 Ohne Angabe 43 371 Drittmittel vom öffentlichen Bereich 873 701 Drittmittel vom sonstige Bereiche 250 304 Gesamtergebnis 36.698 37.723 43 / 90 Anlage II, Nr. 6 – Antwort auf Frage 4.3.1. N 2013 2013 Ergebnis 2017 2017 Ergebnis unbefristet befristet unbefristet befristet Universitäten 4.491 29.908 34.399 6.386 31.684 38.070 Dozenten und Assistenten 67 185 252 82 193 275 Akad. Oberräte auf Zeit 153 153 141 141 Geisteswissenschaften 35 35 30 30 Vollzeit 32 32 30 30 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 1 1 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 2 2 Humanmedizin/Gesundheitswissenschaften 16 16 4 4 Vollzeit 15 15 4 4 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 1 1 Ingenieurwissenschaften 20 20 17 17 Vollzeit 19 19 17 17 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 1 1 Kunst, Kunstwissenschaft 2 2 1 1 Vollzeit 2 2 1 1 Mathematik, Naturwissenschaften 53 53 36 36 Vollzeit 48 48 36 36 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 1 1 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 2 2 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 1 1 3/4 und mehr der Vollzeit 1 1 Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften 25 25 52 52 Vollzeit 23 23 47 47 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 2 2 2 2 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 1 1 3/4 und mehr der Vollzeit 2 2 Sport 1 1 Vollzeit 1 1 Zentrale Einrichtungen (ohne klinikspezifische Einrichtungen) 1 1 1 1 Vollzeit 1 1 1 1 Hochschulassistenten 42 13 55 49 15 64 Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften, Veterinärmedizin 2 2 3 3 44 / 90 Vollzeit 2 2 3 3 Humanmedizin/Gesundheitswissenschaften 40 9 49 44 15 59 Vollzeit 31 5 36 36 11 47 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 1 2 3 1 1 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 4 2 6 4 1 5 3/4 und mehr der Vollzeit 3 3 4 1 5 unter 1/4 der Vollzeit 1 1 1 1 Zentrale Einrichtungen (ohne klinikspezifische Einrichtungen) 4 4 Vollzeit 4 4 Zentrale Einrichtungen der Hochschulkliniken (nur Humanmedizin) 2 2 Vollzeit 1 1 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 1 1 Hochschuldozenten 9 3 12 11 17 28 Geisteswissenschaften 8 8 Vollzeit 5 5 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 1 1 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 1 1 unter 1/4 der Vollzeit 1 1 Humanmedizin/Gesundheitswissenschaften 6 2 8 9 9 Vollzeit 5 2 7 9 9 3/4 und mehr der Vollzeit 1 1 Ingenieurwissenschaften 1 1 Vollzeit 1 1 Mathematik, Naturwissenschaften 2 1 3 1 1 2 Vollzeit 1 1 2 1 1 2 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 1 1 Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften 1 1 5 5 Vollzeit 1 1 5 5 Zentrale Einrichtungen (ohne klinikspezifische Einrichtungen) 1 2 3 Vollzeit 1 1 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 2 2 Oberassistenten 16 4 20 19 4 23 Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften, Veterinärmedizin 2 2 1 1 Vollzeit 2 2 1 1 Humanmedizin/Gesundheitswissenschaften 14 4 18 18 4 22 Vollzeit 12 3 15 16 3 19 45 / 90 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 1 1 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 1 1 2 1 1 2 unter 1/4 der Vollzeit 1 1 Wissenschaftliche und künstlerische Assistenten 12 12 3 16 19 Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften, Veterinärmedizin 3 3 Vollzeit 3 3 Humanmedizin/Gesundheitswissenschaften 6 6 3 4 7 Vollzeit 4 4 2 1 3 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 1 1 1 1 2 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 1 1 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 1 1 1 1 Ingenieurwissenschaften 4 4 Vollzeit 4 4 Mathematik, Naturwissenschaften 6 6 5 5 Vollzeit 6 6 5 5 Lehrkräfte für besondere Aufgaben 586 1.422 2.008 785 816 1.601 Fachlehrer, Technische Lehrer 1 19 20 2 16 18 Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften, Veterinärmedizin 1 1 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 1 1 Geisteswissenschaften 8 8 5 5 Vollzeit 6 6 3 3 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 1 1 3/4 und mehr der Vollzeit 1 1 unter 1/4 der Vollzeit 2 2 Mathematik, Naturwissenschaften 4 4 5 5 Vollzeit 3 3 4 4 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 1 1 1 1 Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften 1 1 2 1 3 4 Vollzeit 1 1 1 2 3 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 1 1 1 1 Sport 1 1 Vollzeit 1 1 Zentrale Einrichtungen (ohne klinikspezifische Einrichtungen) 5 5 1 2 3 Vollzeit 2 2 1 2 3 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 3 3 Lektoren 45 155 200 141 147 288 46 / 90 Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften, Veterinärmedizin 6 6 2 2 Vollzeit 5 5 2 2 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 1 1 Geisteswissenschaften 39 112 151 82 68 150 Vollzeit 35 70 105 68 30 98 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 1 1 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 2 16 18 2 2 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 2 21 23 8 25 33 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 1 1 1 1 3/4 und mehr der Vollzeit 3 3 6 5 11 unter 1/4 der Vollzeit 1 1 4 4 Ingenieurwissenschaften 2 3 5 Vollzeit 2 3 5 Kunst, Kunstwissenschaft 1 5 6 7 2 9 Vollzeit 1 1 2 2 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 1 1 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 1 1 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 1 3 4 4 1 5 3/4 und mehr der Vollzeit 1 1 Mathematik, Naturwissenschaften 2 8 10 6 10 16 Vollzeit 1 5 6 6 6 12 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 1 1 4 4 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 2 2 3/4 und mehr der Vollzeit 1 1 Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften 1 7 8 19 35 54 Vollzeit 1 1 2 15 22 37 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 6 6 2 10 12 3/4 und mehr der Vollzeit 2 3 5 Sport 8 8 9 16 25 Vollzeit 6 6 8 4 12 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 1 1 1 9 10 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 1 1 3/4 und mehr der Vollzeit 3 3 Zentrale Einrichtungen (ohne klinikspezifische Einrichtungen) 2 9 11 14 13 27 Vollzeit 2 5 7 7 2 9 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 1 1 47 / 90 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 3 3 4 7 11 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 1 1 3/4 und mehr der Vollzeit 2 4 6 Sonstige Lehrkräfte für besondere Aufgaben 179 649 828 268 507 775 Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften, Veterinärmedizin 1 1 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 1 1 Geisteswissenschaften 84 332 416 94 141 235 Vollzeit 54 127 181 63 66 129 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 1 3 4 2 2 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 7 19 26 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 17 143 160 24 59 83 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 1 20 21 1 1 3/4 und mehr der Vollzeit 4 12 16 6 14 20 unter 1/4 der Vollzeit 8 8 Humanmedizin/Gesundheitswissenschaften 4 4 2 2 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 3 3 2 2 3/4 und mehr der Vollzeit 1 1 Ingenieurwissenschaften 8 8 2 15 17 Vollzeit 2 2 3 3 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 1 1 2 2 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 2 2 2 6 8 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 1 1 unter 1/4 der Vollzeit 3 3 3 3 Kunst, Kunstwissenschaft 3 24 27 5 17 22 Vollzeit 3 9 12 3 5 8 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 3 3 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 10 10 1 10 11 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 1 1 3/4 und mehr der Vollzeit 1 2 3 unter 1/4 der Vollzeit 1 1 Mathematik, Naturwissenschaften 14 89 103 23 53 76 Vollzeit 13 31 44 19 25 44 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 1 1 1 1 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 2 2 1 1 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 48 48 2 22 24 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 1 2 3 48 / 90 3/4 und mehr der Vollzeit 3 3 1 4 5 unter 1/4 der Vollzeit 2 2 1 1 Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften 18 61 79 37 167 204 Vollzeit 11 21 32 20 56 76 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 2 3 5 2 1 3 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 2 2 3 3 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 5 29 34 12 79 91 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 2 2 2 2 3/4 und mehr der Vollzeit 3 3 3 26 29 unter 1/4 der Vollzeit 1 1 Sport 42 53 95 53 45 98 Vollzeit 29 22 51 32 11 43 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 1 1 2 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 2 2 4 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 10 27 37 16 31 47 3/4 und mehr der Vollzeit 1 2 3 4 2 6 Zentrale Einrichtungen (ohne klinikspezifische Einrichtungen) 18 78 96 54 66 120 Vollzeit 10 29 39 39 26 65 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 6 6 3 3 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 4 4 8 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 3 26 29 9 28 37 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 5 5 1 1 3/4 und mehr der Vollzeit 1 1 2 5 9 14 unter 1/4 der Vollzeit 7 7 Studienräte, -direktoren im Hochschuldienst 361 599 960 374 146 520 Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften, Veterinärmedizin 3 1 4 1 1 Vollzeit 3 3 3/4 und mehr der Vollzeit 1 1 1 1 Geisteswissenschaften 121 123 244 108 44 152 Vollzeit 114 62 176 100 19 119 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 4 4 1 1 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 5 44 49 2 23 25 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 11 11 1 1 2 3/4 und mehr der Vollzeit 2 1 3 5 5 unter 1/4 der Vollzeit 1 1 Ingenieurwissenschaften 29 204 233 37 10 47 49 / 90 Vollzeit 22 157 179 29 6 35 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 3 3 1 1 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 1 1 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 4 25 29 3 2 5 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 2 15 17 1 1 3/4 und mehr der Vollzeit 1 3 4 4 1 5 Kunst, Kunstwissenschaft 13 7 20 13 3 16 Vollzeit 11 5 16 8 1 9 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 1 2 3 2 1 3 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 1 1 3/4 und mehr der Vollzeit 3 1 4 Mathematik, Naturwissenschaften 93 177 270 84 37 121 Vollzeit 88 102 190 71 19 90 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 1 1 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 1 1 1 1 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 5 44 49 5 12 17 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 23 23 1 1 3/4 und mehr der Vollzeit 5 5 6 4 10 unter 1/4 der Vollzeit 2 2 1 1 Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften 19 46 65 48 36 84 Vollzeit 16 32 48 37 23 60 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 1 1 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 3 9 12 5 13 18 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 5 5 1 1 3/4 und mehr der Vollzeit 4 4 Sport 37 5 42 37 1 38 Vollzeit 36 3 39 35 1 36 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 1 2 3 1 1 3/4 und mehr der Vollzeit 1 1 Zentrale Einrichtungen (ohne klinikspezifische Einrichtungen) 46 36 82 46 15 61 Vollzeit 28 28 56 35 12 47 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 1 1 2 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 13 3 16 7 2 9 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 2 2 4 3/4 und mehr der Vollzeit 2 2 4 4 1 5 Wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter 3.838 28.301 32.139 5.519 30.675 36.194 50 / 90 Akad. Räte, Oberräte und Direktoren 1.631 1.245 2.876 2.179 902 3.081 Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften, Veterinärmedizin 13 19 32 14 9 23 Vollzeit 11 19 30 12 9 21 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 1 1 1 1 3/4 und mehr der Vollzeit 1 1 1 1 Geisteswissenschaften 93 142 235 91 104 195 Vollzeit 86 134 220 78 101 179 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 4 4 8 4 1 5 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 1 1 1 2 3 3/4 und mehr der Vollzeit 3 2 5 8 8 unter 1/4 der Vollzeit 1 1 Humanmedizin/Gesundheitswissenschaften 782 576 1.358 1.092 426 1.518 Vollzeit 657 487 1.144 924 341 1.265 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 8 1 9 13 4 17 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 5 6 11 6 4 10 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 33 27 60 52 29 81 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 10 14 24 16 8 24 3/4 und mehr der Vollzeit 67 37 104 69 24 93 unter 1/4 der Vollzeit 2 4 6 12 16 28 Ingenieurwissenschaften 175 62 237 237 58 295 Vollzeit 159 57 216 214 55 269 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 1 1 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 5 1 6 7 7 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 1 1 5 1 6 3/4 und mehr der Vollzeit 10 1 11 10 2 12 unter 1/4 der Vollzeit 2 2 1 1 Kunst, Kunstwissenschaft 12 6 18 12 8 20 Vollzeit 11 6 17 11 6 17 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 1 2 3 3/4 und mehr der Vollzeit 1 1 Mathematik, Naturwissenschaften 294 209 503 369 129 498 Vollzeit 284 193 477 341 119 460 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 6 5 11 10 5 15 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 1 1 2 3 1 4 3/4 und mehr der Vollzeit 3 8 11 14 4 18 unter 1/4 der Vollzeit 2 2 1 1 51 / 90 Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften 58 146 204 131 152 283 Vollzeit 53 134 187 108 144 252 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 1 1 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 3 4 7 8 5 13 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 1 3 4 4 4 3/4 und mehr der Vollzeit 1 4 5 11 2 13 unter 1/4 der Vollzeit 1 1 Sport 15 5 20 20 5 25 Vollzeit 15 5 20 18 4 22 3/4 und mehr der Vollzeit 2 1 3 Zentrale Einrichtungen (ohne klinikspezifische Einrichtungen) 170 75 245 195 7 202 Vollzeit 141 60 201 158 5 163 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 2 2 1 1 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 1 1 2 2 2 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 7 5 12 9 9 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 1 1 4 4 3/4 und mehr der Vollzeit 20 5 25 21 2 23 unter 1/4 der Vollzeit 2 2 Zentrale Einrichtungen der Hochschulkliniken (nur Humanmedizin) 19 5 24 18 4 22 Vollzeit 14 5 19 17 3 20 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 1 1 1 1 3/4 und mehr der Vollzeit 4 4 1 1 Wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter im Angestelltenverhältnis 2.207 27.056 29.263 3.340 29.773 33.113 Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften, Veterinärmedizin 26 206 232 22 257 279 Vollzeit 20 60 80 18 85 103 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 2 2 4 4 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 1 36 37 2 2 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 3 91 94 1 148 149 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 8 8 2 2 3/4 und mehr der Vollzeit 2 4 6 3 8 11 unter 1/4 der Vollzeit 5 5 8 8 Geisteswissenschaften 302 2.931 3.233 260 2.470 2.730 Vollzeit 249 1.030 1.279 225 1.011 1.236 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 1 46 47 41 41 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 9 232 241 9 9 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 29 1.245 1.274 22 1.150 1.172 52 / 90 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 4 124 128 1 23 24 3/4 und mehr der Vollzeit 8 179 187 12 221 233 unter 1/4 der Vollzeit 2 75 77 15 15 Humanmedizin/Gesundheitswissenschaften 670 7.582 8.252 1.161 7.843 9.004 Vollzeit 504 4.885 5.389 804 4.984 5.788 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 9 66 75 19 104 123 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 9 111 120 18 89 107 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 82 1.942 2.024 147 1.976 2.123 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 15 87 102 22 109 131 3/4 und mehr der Vollzeit 36 408 444 114 437 551 unter 1/4 der Vollzeit 15 83 98 37 144 181 Ingenieurwissenschaften 194 4.341 4.535 264 5.914 6.178 Vollzeit 155 3.540 3.695 209 4.815 5.024 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 43 43 2 48 50 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 10 79 89 3 28 31 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 15 356 371 25 567 592 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 2 87 89 2 42 44 3/4 und mehr der Vollzeit 10 207 217 20 359 379 unter 1/4 der Vollzeit 2 29 31 3 55 58 Kunst, Kunstwissenschaft 11 134 145 17 201 218 Vollzeit 6 47 53 12 75 87 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 1 1 2 1 1 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 14 14 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 4 58 62 5 108 113 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 5 5 3/4 und mehr der Vollzeit 7 7 17 17 unter 1/4 der Vollzeit 2 2 Mathematik, Naturwissenschaften 355 7.098 7.453 447 6.692 7.139 Vollzeit 330 2.318 2.648 390 1.949 2.339 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 1 43 44 1 58 59 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 3 539 542 20 20 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 11 3.031 3.042 26 3.375 3.401 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 2 514 516 5 227 232 3/4 und mehr der Vollzeit 6 490 496 25 1.002 1.027 unter 1/4 der Vollzeit 2 163 165 61 61 Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften 100 2.744 2.844 236 4.562 4.798 53 / 90 Vollzeit 64 861 925 164 1.596 1.760 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 3 77 80 3 195 198 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 3 140 143 4 34 38 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 14 893 907 43 1.754 1.797 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 5 214 219 2 55 57 3/4 und mehr der Vollzeit 10 389 399 19 884 903 unter 1/4 der Vollzeit 1 170 171 1 44 45 Sport 43 257 300 67 269 336 Vollzeit 36 91 127 49 89 138 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 10 10 9 9 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 5 5 4 4 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 5 107 112 9 136 145 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 9 9 1 1 3/4 und mehr der Vollzeit 2 30 32 9 27 36 unter 1/4 der Vollzeit 5 5 3 3 Zentrale Einrichtungen (ohne klinikspezifische Einrichtungen) 472 1.664 2.136 759 1.448 2.207 Vollzeit 378 805 1.183 557 687 1.244 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 1 25 26 7 47 54 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 11 77 88 3 11 14 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 38 536 574 102 461 563 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 6 57 63 6 19 25 3/4 und mehr der Vollzeit 36 111 147 82 198 280 unter 1/4 der Vollzeit 2 53 55 2 25 27 Zentrale Einrichtungen der Hochschulkliniken (nur Humanmedizin) 34 99 133 107 117 224 Vollzeit 23 56 79 76 62 138 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 1 3 4 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 2 2 2 2 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 7 28 35 15 34 49 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 2 2 2 2 4 3/4 und mehr der Vollzeit 4 11 15 13 12 25 unter 1/4 der Vollzeit 2 2 Fachhochschulen (ohne Verwaltungsfachhochschulen) 1.165 2.299 3.464 1.752 2.724 4.476 Dozenten und Assistenten 1 1 Hochschuldozenten 1 1 Kunst, Kunstwissenschaft 1 1 Vollzeit 1 1 54 / 90 Lehrkräfte für besondere Aufgaben 173 161 334 250 160 410 Fachlehrer, Technische Lehrer 29 3 32 16 2 18 Ingenieurwissenschaften 9 9 3 1 4 Vollzeit 9 9 3 3 unter 1/4 der Vollzeit 1 1 Kunst, Kunstwissenschaft 15 15 11 11 Vollzeit 15 15 11 11 Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften 4 3 7 2 1 3 Vollzeit 3 3 6 2 1 3 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 1 1 Zentrale Einrichtungen (ohne klinikspezifische Einrichtungen) 1 1 3/4 und mehr der Vollzeit 1 1 Sonstige Lehrkräfte für besondere Aufgaben 85 150 235 158 146 304 Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften, Veterinärmedizin 1 3 4 2 5 7 Vollzeit 1 1 2 2 4 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 1 1 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 1 1 2 2 3/4 und mehr der Vollzeit 1 1 unter 1/4 der Vollzeit 1 1 Geisteswissenschaften 6 6 1 1 Vollzeit 6 6 1 1 Humanmedizin/Gesundheitswissenschaften 5 12 17 8 14 22 Vollzeit 4 2 6 3 3 6 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 2 2 1 1 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 1 4 5 2 2 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 4 4 2 7 9 3/4 und mehr der Vollzeit 2 2 4 Ingenieurwissenschaften 24 56 80 62 45 107 Vollzeit 19 21 40 43 18 61 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 1 1 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 2 30 32 12 16 28 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 1 1 2 3 5 3/4 und mehr der Vollzeit 3 4 7 5 6 11 unter 1/4 der Vollzeit 1 1 Kunst, Kunstwissenschaft 14 5 19 15 8 23 Vollzeit 10 3 13 13 4 17 55 / 90 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 4 2 6 2 2 4 3/4 und mehr der Vollzeit 2 2 Mathematik, Naturwissenschaften 3 9 12 5 7 12 Vollzeit 3 3 6 3 3 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 1 1 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 2 2 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 4 4 1 1 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 1 1 1 1 3/4 und mehr der Vollzeit 2 3 5 Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften 23 58 81 44 48 92 Vollzeit 19 17 36 31 16 47 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 6 6 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 1 1 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 2 25 27 6 23 29 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 1 1 1 1 3/4 und mehr der Vollzeit 2 9 11 5 6 11 unter 1/4 der Vollzeit 3 3 Zentrale Einrichtungen (ohne klinikspezifische Einrichtungen) 9 7 16 21 19 40 Vollzeit 8 3 11 17 9 26 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 1 1 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 1 4 5 2 9 11 3/4 und mehr der Vollzeit 1 1 2 Studienräte, -direktoren im Hochschuldienst 59 8 67 76 12 88 Geisteswissenschaften 26 4 30 25 2 27 Vollzeit 21 21 16 1 17 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 3 3 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 1 1 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 4 3 7 4 1 5 3/4 und mehr der Vollzeit 2 2 unter 1/4 der Vollzeit 1 1 Ingenieurwissenschaften 6 1 7 14 3 17 Vollzeit 6 6 10 1 11 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 1 1 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 1 1 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 1 1 3 1 4 Kunst, Kunstwissenschaft 2 1 3 56 / 90 Vollzeit 1 1 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 1 1 3/4 und mehr der Vollzeit 1 1 Mathematik, Naturwissenschaften 2 2 2 2 Vollzeit 1 1 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 2 2 3/4 und mehr der Vollzeit 1 1 Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften 23 3 26 25 4 29 Vollzeit 20 1 21 19 3 22 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 1 2 3 4 1 5 3/4 und mehr der Vollzeit 2 2 2 2 Zentrale Einrichtungen (ohne klinikspezifische Einrichtungen) 2 2 8 2 10 Vollzeit 2 2 8 8 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 2 2 Wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter 992 2.137 3.129 1.502 2.564 4.066 Akad. Räte, Oberräte und Direktoren 11 11 14 14 Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften 3 3 Vollzeit 2 2 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 1 1 Zentrale Einrichtungen (ohne klinikspezifische Einrichtungen) 8 8 14 14 Vollzeit 5 5 10 10 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 1 1 1 1 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 2 2 3/4 und mehr der Vollzeit 2 2 1 1 Wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter im Angestelltenverhältnis 981 2.137 3.118 1.488 2.564 4.052 Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften, Veterinärmedizin 26 82 108 61 107 168 Vollzeit 18 25 43 37 37 74 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 1 1 3 3 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 1 16 17 1 1 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 5 20 25 15 47 62 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 6 6 1 1 3/4 und mehr der Vollzeit 2 10 12 9 17 26 unter 1/4 der Vollzeit 4 4 1 1 Geisteswissenschaften 12 36 48 15 10 25 Vollzeit 12 11 23 11 1 12 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 1 1 57 / 90 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 19 19 3 3 3/4 und mehr der Vollzeit 5 5 4 5 9 unter 1/4 der Vollzeit 1 1 Humanmedizin/Gesundheitswissenschaften 8 44 52 20 90 110 Vollzeit 4 15 19 7 19 26 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 1 1 6 6 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 3 14 17 3 3 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 6 6 7 36 43 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 4 4 2 2 3/4 und mehr der Vollzeit 1 3 4 5 17 22 unter 1/4 der Vollzeit 1 1 1 7 8 Ingenieurwissenschaften 527 1.114 1.641 863 1.482 2.345 Vollzeit 404 484 888 641 613 1.254 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 3 37 40 7 38 45 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 15 73 88 9 27 36 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 71 381 452 116 541 657 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 9 21 30 19 22 41 3/4 und mehr der Vollzeit 22 93 115 66 191 257 unter 1/4 der Vollzeit 3 25 28 5 50 55 Kunst, Kunstwissenschaft 22 47 69 32 48 80 Vollzeit 15 11 26 17 8 25 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 4 4 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 1 7 8 1 1 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 4 18 22 9 20 29 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 1 3 4 3 3 3/4 und mehr der Vollzeit 1 7 8 5 8 13 unter 1/4 der Vollzeit 1 1 1 4 5 Mathematik, Naturwissenschaften 110 340 450 58 194 252 Vollzeit 87 140 227 39 61 100 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 7 7 5 5 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 3 28 31 3 3 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 9 125 134 8 91 99 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 1 7 8 1 4 5 3/4 und mehr der Vollzeit 10 23 33 10 26 36 unter 1/4 der Vollzeit 10 10 4 4 Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften 102 266 368 161 338 499 58 / 90 Vollzeit 75 91 166 107 98 205 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 5 5 17 17 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 1 18 19 3 4 7 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 19 104 123 30 139 169 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 11 11 1 5 6 3/4 und mehr der Vollzeit 7 27 34 18 53 71 unter 1/4 der Vollzeit 10 10 2 22 24 Sport 1 1 Vollzeit 1 1 Zentrale Einrichtungen (ohne klinikspezifische Einrichtungen) 174 208 382 277 295 572 Vollzeit 146 113 259 203 155 358 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 3 2 5 3 9 12 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 9 9 1 3 4 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 13 51 64 32 77 109 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 2 5 7 1 2 3 3/4 und mehr der Vollzeit 10 23 33 35 39 74 unter 1/4 der Vollzeit 5 5 2 10 12 Gesamtergebnis 5.656 32.207 37.863 8.138 34.408 42.546 59 / 90 Anlage II, Nr. 7 – Antwort auf Frage 4.3.2. N 2013 2013 Ergebnis 2017 2017 Ergebnis unbefristet befristet unbefristet befristet Universitäten 4.491 29.908 34.399 6.386 31.684 38.070 Dozenten und Assistenten 67 185 252 82 193 275 Akad. Oberräte auf Zeit 153 153 141 141 Geisteswissenschaften 35 35 30 30 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige Vollzeit 32 32 30 30 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 1 1 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 2 2 Humanmedizin/Gesundheitswissenschaften 16 16 4 4 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige Vollzeit 15 15 4 4 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 1 1 Ingenieurwissenschaften 20 20 17 17 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige Vollzeit 18 18 17 17 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 1 1 Drittmittel vom öffentlichen Bereich Vollzeit 1 1 Kunst, Kunstwissenschaft 2 2 1 1 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige Vollzeit 2 2 1 1 Mathematik, Naturwissenschaften 53 53 36 36 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige Vollzeit 47 47 33 33 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 1 1 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 2 2 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 1 1 3/4 und mehr der Vollzeit 1 1 Drittmittel vom öffentlichen Bereich Vollzeit 1 1 1 1 Drittmittel von sonstigen Bereichen Vollzeit 2 2 60 / 90 Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften 25 25 52 52 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige Vollzeit 23 23 45 45 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 2 2 2 2 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 1 1 3/4 und mehr der Vollzeit 2 2 Drittmittel von sonstigen Bereichen Vollzeit 2 2 Sport 1 1 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige Vollzeit 1 1 Zentrale Einrichtungen (ohne klinikspezifische Einrichtungen) 1 1 1 1 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige Vollzeit 1 1 1 1 Hochschulassistenten 42 13 55 49 15 64 Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften, Veterinärmedizin 2 2 3 3 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige Vollzeit 2 2 3 3 Humanmedizin/Gesundheitswissenschaften 40 9 49 44 15 59 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige Vollzeit 30 5 35 36 5 41 unter 1/4 der Vollzeit 1 1 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 1 2 3 1 1 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 4 2 6 4 4 3/4 und mehr der Vollzeit 3 3 4 4 Drittmittel vom öffentlichen Bereich Vollzeit 1 1 1 1 unter 1/4 der Vollzeit 1 1 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 1 1 Drittmittel von sonstigen Bereichen Vollzeit 5 5 3/4 und mehr der Vollzeit 1 1 Zentrale Einrichtungen (ohne klinikspezifische Einrichtungen) 4 4 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige Vollzeit 4 4 61 / 90 Zentrale Einrichtungen der Hochschulkliniken (nur Humanmedizin) 2 2 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige Vollzeit 1 1 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 1 1 Hochschuldozenten 9 3 12 11 17 28 Geisteswissenschaften 8 8 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige Vollzeit 5 5 Drittmittel von sonstigen Bereichen unter 1/4 der Vollzeit 1 1 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 1 1 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 1 1 Humanmedizin/Gesundheitswissenschaften 6 2 8 9 9 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige Vollzeit 5 2 7 9 9 3/4 und mehr der Vollzeit 1 1 Ingenieurwissenschaften 1 1 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige Vollzeit 1 1 Mathematik, Naturwissenschaften 2 1 3 1 1 2 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige Vollzeit 1 1 2 1 1 2 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 1 1 Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften 1 1 5 5 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige Vollzeit 1 1 2 2 Drittmittel von sonstigen Bereichen Vollzeit 3 3 Zentrale Einrichtungen (ohne klinikspezifische Einrichtungen) 1 2 3 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige Vollzeit 1 1 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 2 2 Oberassistenten 16 4 20 19 4 23 Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften, Veterinärmedizin 2 2 1 1 62 / 90 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige Vollzeit 2 2 1 1 Humanmedizin/Gesundheitswissenschaften 14 4 18 18 4 22 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige Vollzeit 12 3 15 16 1 17 unter 1/4 der Vollzeit 1 1 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 1 1 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 1 1 2 1 1 2 Drittmittel von sonstigen Bereichen Vollzeit 2 2 Wissenschaftliche und künstlerische Assistenten 12 12 3 16 19 Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften, Veterinärmedizin 3 3 Drittmittel von sonstigen Bereichen Vollzeit 3 3 Humanmedizin/Gesundheitswissenschaften 6 6 3 4 7 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige Vollzeit 3 3 2 2 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 1 1 1 1 2 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 1 1 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 1 1 Drittmittel von sonstigen Bereichen Vollzeit 1 1 1 1 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 1 1 Ingenieurwissenschaften 4 4 Drittmittel von sonstigen Bereichen Vollzeit 4 4 Mathematik, Naturwissenschaften 6 6 5 5 Drittmittel von sonstigen Bereichen Vollzeit 6 6 5 5 Lehrkräfte für besondere Aufgaben 586 1.422 2.008 785 816 1.601 Fachlehrer, Technische Lehrer 1 19 20 2 16 18 Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften, Veterinärmedizin 1 1 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 1 1 Geisteswissenschaften 8 8 5 5 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige 63 / 90 Vollzeit 5 5 3 3 unter 1/4 der Vollzeit 2 2 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 1 1 3/4 und mehr der Vollzeit 1 1 Drittmittel vom öffentlichen Bereich Vollzeit 1 1 Mathematik, Naturwissenschaften 4 4 5 5 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige Vollzeit 3 3 4 4 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 1 1 1 1 Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften 1 1 2 1 3 4 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige Vollzeit 1 1 1 2 3 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 1 1 1 1 Sport 1 1 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige Vollzeit 1 1 Zentrale Einrichtungen (ohne klinikspezifische Einrichtungen) 5 5 1 2 3 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige Vollzeit 2 2 2 2 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 3 3 Drittmittel vom öffentlichen Bereich Vollzeit 1 1 Lektoren 45 155 200 141 147 288 Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften, Veterinärmedizin 6 6 2 2 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige Vollzeit 5 5 2 2 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 1 1 Geisteswissenschaften 39 112 151 82 68 150 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige Vollzeit 35 67 102 64 27 91 unter 1/4 der Vollzeit 3 3 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 2 16 18 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 2 20 22 7 20 27 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 1 1 1 1 64 / 90 3/4 und mehr der Vollzeit 2 2 5 4 9 Drittmittel vom öffentlichen Bereich Vollzeit 3 3 4 3 7 unter 1/4 der Vollzeit 1 1 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 1 1 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 2 2 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 1 1 1 5 6 3/4 und mehr der Vollzeit 1 1 1 1 Drittmittel von sonstigen Bereichen unter 1/4 der Vollzeit 1 1 3/4 und mehr der Vollzeit 1 1 Ingenieurwissenschaften 2 3 5 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige Vollzeit 2 3 5 Kunst, Kunstwissenschaft 1 5 6 7 2 9 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige Vollzeit 1 1 2 2 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 1 1 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 1 1 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 1 3 4 4 1 5 3/4 und mehr der Vollzeit 1 1 Mathematik, Naturwissenschaften 2 8 10 6 10 16 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige Vollzeit 1 5 6 6 3 9 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 1 1 3 3 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 1 1 3/4 und mehr der Vollzeit 1 1 Drittmittel vom öffentlichen Bereich Vollzeit 3 3 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 1 1 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 1 1 Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften 1 7 8 19 35 54 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige Vollzeit 1 1 13 21 34 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 6 6 2 10 12 3/4 und mehr der Vollzeit 1 2 3 65 / 90 Drittmittel vom öffentlichen Bereich Vollzeit 1 1 2 1 3 3/4 und mehr der Vollzeit 1 1 2 Sport 8 8 9 16 25 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige Vollzeit 6 6 8 4 12 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 1 1 1 8 9 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 1 1 3/4 und mehr der Vollzeit 3 3 Drittmittel vom öffentlichen Bereich 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 1 1 Zentrale Einrichtungen (ohne klinikspezifische Einrichtungen) 2 9 11 14 13 27 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige Vollzeit 2 4 6 6 2 8 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 1 1 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 1 1 3 3 6 3/4 und mehr der Vollzeit 1 1 Drittmittel vom öffentlichen Bereich Vollzeit 1 1 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 2 2 4 4 3/4 und mehr der Vollzeit 1 3 4 Drittmittel von sonstigen Bereichen Vollzeit 1 1 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 1 1 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 1 1 3/4 und mehr der Vollzeit 1 1 Sonstige Lehrkräfte für besondere Aufgaben 179 649 828 268 507 775 Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften, Veterinärmedizin 1 1 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 1 1 Geisteswissenschaften 84 332 416 94 141 235 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige Vollzeit 54 112 166 63 63 126 unter 1/4 der Vollzeit 8 8 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 1 3 4 2 2 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 7 18 25 66 / 90 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 17 135 152 24 59 83 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 1 20 21 1 1 3/4 und mehr der Vollzeit 4 10 14 6 13 19 Drittmittel vom öffentlichen Bereich Vollzeit 13 13 3 3 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 1 1 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 7 7 3/4 und mehr der Vollzeit 2 2 1 1 Drittmittel von sonstigen Bereichen Vollzeit 2 2 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 1 1 Humanmedizin/Gesundheitswissenschaften 4 4 2 2 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 3 3 2 2 3/4 und mehr der Vollzeit 1 1 Ingenieurwissenschaften 8 8 2 15 17 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige Vollzeit 2 2 2 2 unter 1/4 der Vollzeit 3 3 3 3 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 1 1 2 2 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 2 2 2 6 8 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 1 1 Drittmittel vom öffentlichen Bereich Vollzeit 1 1 Kunst, Kunstwissenschaft 3 24 27 5 17 22 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige Vollzeit 3 9 12 3 5 8 unter 1/4 der Vollzeit 1 1 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 3 3 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 10 10 1 10 11 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 1 1 3/4 und mehr der Vollzeit 1 2 3 Mathematik, Naturwissenschaften 14 89 103 23 53 76 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige Vollzeit 13 27 40 19 24 43 unter 1/4 der Vollzeit 2 2 1 1 67 / 90 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 1 1 1 1 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 2 2 1 1 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 42 42 2 21 23 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 1 2 3 3/4 und mehr der Vollzeit 2 2 1 3 4 Drittmittel vom öffentlichen Bereich Vollzeit 4 4 1 1 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 6 6 3/4 und mehr der Vollzeit 1 1 1 1 Drittmittel von sonstigen Bereichen 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 1 1 Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften 18 61 79 37 167 204 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige Vollzeit 11 19 30 20 53 73 unter 1/4 der Vollzeit 1 1 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 2 3 5 2 1 3 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 2 2 3 3 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 5 25 30 11 78 89 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 1 1 2 2 3/4 und mehr der Vollzeit 2 2 3 24 27 Drittmittel vom öffentlichen Bereich Vollzeit 2 2 1 1 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 4 4 1 1 2 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 1 1 3/4 und mehr der Vollzeit 1 1 1 1 Drittmittel von sonstigen Bereichen Vollzeit 2 2 3/4 und mehr der Vollzeit 1 1 Sport 42 53 95 53 45 98 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige Vollzeit 27 20 47 30 9 39 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 1 1 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 2 1 3 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 5 25 30 13 22 35 3/4 und mehr der Vollzeit 1 2 3 3 2 5 Drittmittel vom öffentlichen Bereich Vollzeit 2 2 4 2 2 4 68 / 90 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 1 1 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 1 1 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 5 2 7 3 9 12 3/4 und mehr der Vollzeit 1 1 Zentrale Einrichtungen (ohne klinikspezifische Einrichtungen) 18 78 96 54 66 120 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige Vollzeit 10 21 31 27 17 44 unter 1/4 der Vollzeit 6 6 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 4 4 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 4 3 7 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 3 21 24 6 13 19 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 4 4 1 1 3/4 und mehr der Vollzeit 1 1 2 2 1 3 Drittmittel vom öffentlichen Bereich Vollzeit 7 7 5 7 12 unter 1/4 der Vollzeit 1 1 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 2 2 3 3 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 1 1 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 5 5 14 14 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 1 1 3/4 und mehr der Vollzeit 8 8 Drittmittel von sonstigen Bereichen Vollzeit 1 1 7 2 9 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 3 1 4 3/4 und mehr der Vollzeit 3 3 Studienräte, -direktoren im Hochschuldienst 361 599 960 374 146 520 Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften, Veterinärmedizin 3 1 4 1 1 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige Vollzeit 3 3 3/4 und mehr der Vollzeit 1 1 1 1 Geisteswissenschaften 121 123 244 108 44 152 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige Vollzeit 112 56 168 100 16 116 unter 1/4 der Vollzeit 1 1 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 1 1 1 1 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 69 / 90 5 39 44 2 23 25 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 6 6 1 1 3/4 und mehr der Vollzeit 2 1 3 5 5 Drittmittel vom öffentlichen Bereich Vollzeit 2 3 5 3 3 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 2 2 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 2 2 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 3 3 1 1 Drittmittel von sonstigen Bereichen Vollzeit 3 3 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 1 1 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 3 3 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 2 2 Ingenieurwissenschaften 29 204 233 37 10 47 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige Vollzeit 21 72 93 29 4 33 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 2 2 1 1 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 1 1 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 4 19 23 3 2 5 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 2 10 12 1 1 3/4 und mehr der Vollzeit 1 2 3 4 1 5 Drittmittel vom öffentlichen Bereich Vollzeit 1 25 26 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 1 1 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 2 2 Drittmittel von sonstigen Bereichen Vollzeit 60 60 2 2 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 1 1 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 5 5 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 3 3 3/4 und mehr der Vollzeit 1 1 Kunst, Kunstwissenschaft 13 7 20 13 3 16 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige Vollzeit 11 5 16 8 1 9 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 1 2 3 2 1 3 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 1 1 3/4 und mehr der Vollzeit 3 1 4 70 / 90 Mathematik, Naturwissenschaften 93 177 270 84 37 121 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige Vollzeit 88 65 153 71 19 90 unter 1/4 der Vollzeit 2 2 1 1 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 1 1 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 1 1 1 1 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 5 18 23 5 10 15 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 12 12 1 1 3/4 und mehr der Vollzeit 4 4 6 4 10 Drittmittel vom öffentlichen Bereich Vollzeit 5 5 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 16 16 1 1 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 4 4 Drittmittel von sonstigen Bereichen Vollzeit 32 32 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 10 10 1 1 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 7 7 3/4 und mehr der Vollzeit 1 1 Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften 19 46 65 48 36 84 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige Vollzeit 15 26 41 35 22 57 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 2 7 9 3 13 16 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 5 5 1 1 3/4 und mehr der Vollzeit 4 4 Drittmittel vom öffentlichen Bereich Vollzeit 1 1 2 1 1 2 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 1 1 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 1 1 1 1 Drittmittel von sonstigen Bereichen Vollzeit 5 5 1 1 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 2 2 1 1 Sport 37 5 42 37 1 38 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige Vollzeit 36 3 39 35 1 36 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 1 2 3 1 1 3/4 und mehr der Vollzeit 1 1 71 / 90 Zentrale Einrichtungen (ohne klinikspezifische Einrichtungen) 46 36 82 46 15 61 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige Vollzeit 25 24 49 33 11 44 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 1 1 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 12 3 15 7 1 8 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 2 1 3 3/4 und mehr der Vollzeit 2 1 3 4 1 5 Drittmittel vom öffentlichen Bereich Vollzeit 3 4 7 2 1 3 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 1 1 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 1 1 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 1 1 3/4 und mehr der Vollzeit 1 1 Drittmittel von sonstigen Bereichen 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 1 1 Wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter 3.838 28.301 32.139 5.519 30.675 36.194 Akad. Räte, Oberräte und Direktoren 1.631 1.245 2.876 2.179 902 3.081 Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften, Veterinärmedizin 13 19 32 14 9 23 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige Vollzeit 11 19 30 12 9 21 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 1 1 1 1 3/4 und mehr der Vollzeit 1 1 1 1 Geisteswissenschaften 93 142 235 91 104 195 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige Vollzeit 86 133 219 77 95 172 unter 1/4 der Vollzeit 1 1 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 4 4 8 3 1 4 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 1 1 1 2 3 3/4 und mehr der Vollzeit 3 2 5 8 8 Drittmittel vom öffentlichen Bereich Vollzeit 1 1 1 4 5 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 1 1 Drittmittel von sonstigen Bereichen Vollzeit 2 2 Humanmedizin/Gesundheitswissenschaften 782 576 1.358 1.092 426 1.518 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige 72 / 90 Vollzeit 652 470 1.122 914 330 1.244 unter 1/4 der Vollzeit 2 2 4 12 14 26 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 8 8 13 4 17 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 3 6 9 6 4 10 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 32 24 56 51 27 78 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 9 13 22 16 8 24 3/4 und mehr der Vollzeit 64 34 98 69 24 93 Drittmittel vom öffentlichen Bereich Vollzeit 1 6 7 3 2 5 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 1 1 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 1 1 2 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 1 1 3/4 und mehr der Vollzeit 1 1 2 Drittmittel von sonstigen Bereichen Vollzeit 4 11 15 7 9 16 unter 1/4 der Vollzeit 2 2 2 2 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 1 1 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 1 1 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 2 2 1 2 3 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 1 1 3/4 und mehr der Vollzeit 2 2 4 Ingenieurwissenschaften 175 62 237 237 58 295 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige Vollzeit 158 57 215 209 50 259 unter 1/4 der Vollzeit 2 2 1 1 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 1 1 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 5 1 6 7 7 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 1 1 5 1 6 3/4 und mehr der Vollzeit 10 1 11 9 2 11 Drittmittel vom öffentlichen Bereich Vollzeit 1 1 2 3 5 Drittmittel von sonstigen Bereichen Vollzeit 3 2 5 3/4 und mehr der Vollzeit 1 1 Kunst, Kunstwissenschaft 12 6 18 12 8 20 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige Vollzeit 11 11 73 / 90 6 17 6 17 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 1 2 3 3/4 und mehr der Vollzeit 1 1 Mathematik, Naturwissenschaften 294 209 503 369 129 498 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige Vollzeit 280 191 471 334 112 446 unter 1/4 der Vollzeit 1 1 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 6 5 11 10 5 15 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 1 1 2 3 1 4 3/4 und mehr der Vollzeit 3 8 11 14 4 18 Drittmittel vom öffentlichen Bereich Vollzeit 2 2 2 2 unter 1/4 der Vollzeit 2 2 Drittmittel von sonstigen Bereichen Vollzeit 2 2 4 5 7 12 Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften 58 146 204 131 152 283 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige Vollzeit 53 126 179 104 140 244 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 1 1 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 3 4 7 8 5 13 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 1 2 3 4 4 3/4 und mehr der Vollzeit 1 4 5 11 2 13 Drittmittel vom öffentlichen Bereich Vollzeit 1 1 1 1 2 Drittmittel von sonstigen Bereichen Vollzeit 7 7 3 3 6 unter 1/4 der Vollzeit 1 1 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 1 1 Sport 15 5 20 20 5 25 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige Vollzeit 15 5 20 18 4 22 3/4 und mehr der Vollzeit 2 1 3 Zentrale Einrichtungen (ohne klinikspezifische Einrichtungen) 170 75 245 195 7 202 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige Vollzeit 136 58 194 156 4 160 unter 1/4 der Vollzeit 2 2 74 / 90 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 2 2 1 1 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 1 1 2 2 2 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 7 5 12 9 9 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 1 1 3 3 3/4 und mehr der Vollzeit 20 5 25 21 2 23 Drittmittel vom öffentlichen Bereich Vollzeit 2 2 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 1 1 Drittmittel von sonstigen Bereichen Vollzeit 5 2 7 1 1 Zentrale Einrichtungen der Hochschulkliniken (nur Humanmedizin) 19 5 24 18 4 22 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige Vollzeit 14 5 19 14 3 17 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 1 1 1 1 3/4 und mehr der Vollzeit 4 4 1 1 Drittmittel vom öffentlichen Bereich Vollzeit 1 1 Drittmittel von sonstigen Bereichen Vollzeit 2 2 Wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter im Angestelltenverhältnis 2.207 27.056 29.263 3.340 29.773 33.113 Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften, Veterinärmedizin 26 206 232 22 257 279 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige Vollzeit 20 26 46 18 42 60 unter 1/4 der Vollzeit 2 2 2 2 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 2 2 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 1 6 7 1 1 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 3 27 30 1 49 50 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 3 3 3/4 und mehr der Vollzeit 2 1 3 3 3 6 Drittmittel vom öffentlichen Bereich Vollzeit 17 17 30 30 unter 1/4 der Vollzeit 1 1 3 3 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 3 3 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 15 15 1 1 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 29 29 62 62 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 2 2 1 1 75 / 90 3/4 und mehr der Vollzeit 3 3 3 3 Drittmittel von sonstigen Bereichen Vollzeit 17 17 13 13 unter 1/4 der Vollzeit 2 2 3 3 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 1 1 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 15 15 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 35 35 37 37 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 3 3 1 1 3/4 und mehr der Vollzeit 2 2 Geisteswissenschaften 302 2.931 3.233 260 2.470 2.730 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige Vollzeit 234 641 875 219 613 832 unter 1/4 der Vollzeit 2 54 56 9 9 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 1 25 26 29 29 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 9 156 165 2 2 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 26 768 794 22 654 676 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 3 78 81 12 12 3/4 und mehr der Vollzeit 8 104 112 10 132 142 Drittmittel vom öffentlichen Bereich Vollzeit 8 162 170 5 134 139 unter 1/4 der Vollzeit 6 6 3 3 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 11 11 7 7 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 33 33 2 2 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 1 127 128 124 124 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 1 17 18 1 8 9 3/4 und mehr der Vollzeit 27 27 31 31 Drittmittel von sonstigen Bereichen Vollzeit 7 227 234 1 264 265 unter 1/4 der Vollzeit 15 15 3 3 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 10 10 5 5 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 43 43 5 5 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 2 350 352 372 372 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 29 29 3 3 3/4 und mehr der Vollzeit 48 48 2 58 60 Humanmedizin/Gesundheitswissenschaften 670 7.582 8.252 1.161 7.843 9.004 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige Vollzeit 471 3.914 4.385 760 4.039 4.799 76 / 90 unter 1/4 der Vollzeit 11 42 53 36 76 112 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 9 41 50 19 53 72 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 9 64 73 18 70 88 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 81 880 961 143 934 1.077 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 15 65 80 22 76 98 3/4 und mehr der Vollzeit 33 253 286 102 295 397 Drittmittel vom öffentlichen Bereich Vollzeit 18 266 284 13 260 273 unter 1/4 der Vollzeit 3 15 18 11 11 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 7 7 18 18 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 15 15 5 5 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 277 277 1 204 205 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 8 8 21 21 3/4 und mehr der Vollzeit 3 43 46 2 52 54 Drittmittel von sonstigen Bereichen Vollzeit 15 705 720 31 685 716 unter 1/4 der Vollzeit 1 26 27 1 57 58 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 18 18 33 33 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 32 32 14 14 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 1 785 786 3 838 841 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 14 14 12 12 3/4 und mehr der Vollzeit 112 112 10 90 100 Ingenieurwissenschaften 194 4.341 4.535 264 5.914 6.178 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige Vollzeit 152 2.473 2.625 186 1.601 1.787 unter 1/4 der Vollzeit 2 21 23 3 19 22 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 22 22 2 21 23 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 10 62 72 2 11 13 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 15 226 241 19 289 308 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 2 41 43 2 17 19 3/4 und mehr der Vollzeit 10 145 155 16 141 157 Drittmittel vom öffentlichen Bereich Vollzeit 1 422 423 8 1.530 1.538 unter 1/4 der Vollzeit 6 6 15 15 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 7 7 10 10 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 10 10 12 12 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 57 57 5 141 146 77 / 90 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 25 25 10 10 3/4 und mehr der Vollzeit 27 27 1 116 117 Drittmittel von sonstigen Bereichen Vollzeit 2 645 647 15 1.684 1.699 unter 1/4 der Vollzeit 2 2 21 21 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 14 14 17 17 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 7 7 1 5 6 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 73 73 1 137 138 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 21 21 15 15 3/4 und mehr der Vollzeit 35 35 3 102 105 Kunst, Kunstwissenschaft 11 134 145 17 201 218 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige Vollzeit 6 25 31 11 55 66 unter 1/4 der Vollzeit 1 1 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 1 1 2 1 1 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 8 8 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 4 47 51 5 71 76 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 3 3 3/4 und mehr der Vollzeit 7 7 9 9 Drittmittel vom öffentlichen Bereich Vollzeit 7 7 7 7 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 2 2 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 5 5 10 10 3/4 und mehr der Vollzeit 2 2 Drittmittel von sonstigen Bereichen Vollzeit 15 15 1 13 14 unter 1/4 der Vollzeit 1 1 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 4 4 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 6 6 27 27 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 2 2 3/4 und mehr der Vollzeit 6 6 Mathematik, Naturwissenschaften 355 7.098 7.453 447 6.692 7.139 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige Vollzeit 317 1.222 1.539 365 821 1.186 unter 1/4 der Vollzeit 2 93 95 33 33 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 1 22 23 1 28 29 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 78 / 90 2 301 303 13 13 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 11 1.482 1.493 23 1.683 1.706 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 2 205 207 5 47 52 3/4 und mehr der Vollzeit 6 249 255 21 331 352 Drittmittel vom öffentlichen Bereich Vollzeit 6 311 317 6 327 333 unter 1/4 der Vollzeit 19 19 12 12 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 6 6 11 11 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 1 74 75 2 2 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 420 420 1 501 502 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 53 53 52 52 3/4 und mehr der Vollzeit 53 53 3 134 137 Drittmittel von sonstigen Bereichen Vollzeit 7 785 792 19 801 820 unter 1/4 der Vollzeit 51 51 16 16 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 15 15 19 19 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 164 164 5 5 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 1.129 1.129 2 1.191 1.193 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 256 256 128 128 3/4 und mehr der Vollzeit 188 188 1 537 538 Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften 100 2.744 2.844 236 4.562 4.798 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige Vollzeit 61 598 659 147 1.059 1.206 unter 1/4 der Vollzeit 1 142 143 1 28 29 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 3 69 72 2 158 160 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 3 91 94 4 19 23 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 12 667 679 38 1.143 1.181 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 4 151 155 2 33 35 3/4 und mehr der Vollzeit 8 285 293 17 637 654 Drittmittel vom öffentlichen Bereich Vollzeit 128 128 9 312 321 unter 1/4 der Vollzeit 7 7 7 7 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 1 1 1 16 17 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 26 26 4 4 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 100 100 2 269 271 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 22 22 13 13 3/4 und mehr der Vollzeit 1 40 41 1 136 137 79 / 90 Drittmittel von sonstigen Bereichen Vollzeit 3 135 138 8 225 233 unter 1/4 der Vollzeit 21 21 9 9 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 7 7 21 21 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 23 23 11 11 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 2 126 128 3 342 345 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 1 41 42 9 9 3/4 und mehr der Vollzeit 1 64 65 1 111 112 Sport 43 257 300 67 269 336 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige Vollzeit 30 48 78 41 50 91 unter 1/4 der Vollzeit 4 4 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 4 4 2 2 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 4 4 3 3 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 5 56 61 8 64 72 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 5 5 1 1 3/4 und mehr der Vollzeit 2 13 15 8 10 18 Drittmittel vom öffentlichen Bereich Vollzeit 2 19 21 3 31 34 unter 1/4 der Vollzeit 1 1 3 3 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 3 3 1 1 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 20 20 40 40 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 1 1 3/4 und mehr der Vollzeit 13 13 1 9 10 Drittmittel von sonstigen Bereichen Vollzeit 4 24 28 5 8 13 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 3 3 6 6 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 1 1 1 1 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 31 31 1 32 33 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 3 3 3/4 und mehr der Vollzeit 4 4 8 8 Zentrale Einrichtungen (ohne klinikspezifische Einrichtungen) 472 1.664 2.136 759 1.448 2.207 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige Vollzeit 353 332 685 500 282 782 unter 1/4 der Vollzeit 2 27 29 2 12 14 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 1 14 15 6 26 32 80 / 90 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 9 35 44 2 7 9 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 38 154 192 95 193 288 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 5 22 27 6 7 13 3/4 und mehr der Vollzeit 34 44 78 69 87 156 Drittmittel vom öffentlichen Bereich Vollzeit 19 229 248 28 241 269 unter 1/4 der Vollzeit 12 12 6 6 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 4 4 16 16 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 2 13 15 1 3 4 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 189 189 3 178 181 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 12 12 4 4 3/4 und mehr der Vollzeit 1 36 37 7 69 76 Drittmittel von sonstigen Bereichen Vollzeit 6 244 250 29 164 193 unter 1/4 der Vollzeit 14 14 7 7 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 7 7 1 5 6 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 29 29 1 1 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 193 193 4 90 94 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 1 23 24 8 8 3/4 und mehr der Vollzeit 1 31 32 6 42 48 Zentrale Einrichtungen der Hochschulkliniken (nur Humanmedizin) 34 99 133 107 117 224 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige Vollzeit 23 42 65 72 37 109 unter 1/4 der Vollzeit 2 2 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 1 3 4 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 1 1 1 1 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 7 19 26 15 19 34 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 2 2 2 2 4 3/4 und mehr der Vollzeit 4 5 9 13 7 20 Drittmittel vom öffentlichen Bereich Vollzeit 2 2 1 7 8 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 4 4 3/4 und mehr der Vollzeit 1 1 2 2 Drittmittel von sonstigen Bereichen Vollzeit 12 12 3 18 21 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 1 1 1 1 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 81 / 90 9 9 11 11 3/4 und mehr der Vollzeit 5 5 3 3 Fachhochschulen (ohne Verwaltungsfachhochschulen) 1.165 2.299 3.464 1.752 2.724 4.476 Dozenten und Assistenten 1 1 Hochschuldozenten 1 1 Kunst, Kunstwissenschaft 1 1 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige Vollzeit 1 1 Lehrkräfte für besondere Aufgaben 173 161 334 250 160 410 Fachlehrer, Technische Lehrer 29 3 32 16 2 18 Ingenieurwissenschaften 9 9 3 1 4 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige Vollzeit 9 9 3 3 unter 1/4 der Vollzeit 1 1 Kunst, Kunstwissenschaft 15 15 11 11 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige Vollzeit 15 15 11 11 Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften 4 3 7 2 1 3 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige Vollzeit 3 3 6 2 1 3 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 1 1 Zentrale Einrichtungen (ohne klinikspezifische Einrichtungen) 1 1 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige 3/4 und mehr der Vollzeit 1 1 Sonstige Lehrkräfte für besondere Aufgaben 85 150 235 158 146 304 Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften, Veterinärmedizin 1 3 4 2 5 7 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige Vollzeit 1 1 2 1 3 unter 1/4 der Vollzeit 1 1 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 1 1 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 1 1 2 2 3/4 und mehr der Vollzeit 1 1 Drittmittel vom öffentlichen Bereich Vollzeit 1 1 Geisteswissenschaften 6 6 1 1 82 / 90 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige Vollzeit 6 6 1 1 Humanmedizin/Gesundheitswissenschaften 5 12 17 8 14 22 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige Vollzeit 4 2 6 3 3 6 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 2 2 1 1 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 1 4 5 2 2 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 4 4 2 7 9 3/4 und mehr der Vollzeit 2 2 4 Ingenieurwissenschaften 24 56 80 62 45 107 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige Vollzeit 17 17 34 43 17 60 unter 1/4 der Vollzeit 1 1 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 1 1 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 2 24 26 12 11 23 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 1 1 2 3 5 3/4 und mehr der Vollzeit 1 4 5 4 6 10 Drittmittel vom öffentlichen Bereich Vollzeit 1 3 4 1 1 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 6 6 4 4 3/4 und mehr der Vollzeit 1 1 1 1 Drittmittel von sonstigen Bereichen Vollzeit 1 1 2 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 1 1 3/4 und mehr der Vollzeit 1 1 Kunst, Kunstwissenschaft 14 5 19 15 8 23 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige Vollzeit 10 3 13 12 3 15 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 4 2 6 2 2 4 3/4 und mehr der Vollzeit 2 2 Drittmittel vom öffentlichen Bereich Vollzeit 1 1 2 Mathematik, Naturwissenschaften 3 9 12 5 7 12 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige Vollzeit 1 3 4 3 3 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 1 1 83 / 90 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 1 1 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 4 4 1 1 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 1 1 1 1 3/4 und mehr der Vollzeit 2 3 5 Drittmittel vom öffentlichen Bereich Vollzeit 2 2 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 1 1 Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften 23 58 81 44 48 92 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige Vollzeit 16 16 32 30 14 44 unter 1/4 der Vollzeit 3 3 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 6 6 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 1 1 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 2 20 22 6 22 28 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 1 1 1 1 3/4 und mehr der Vollzeit 2 8 10 5 5 10 Drittmittel vom öffentlichen Bereich Vollzeit 3 1 4 1 2 3 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 4 4 1 1 3/4 und mehr der Vollzeit 1 1 1 1 Drittmittel von sonstigen Bereichen 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 1 1 Zentrale Einrichtungen (ohne klinikspezifische Einrichtungen) 9 7 16 21 19 40 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige Vollzeit 8 2 10 15 6 21 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 1 1 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 1 3 4 1 5 6 3/4 und mehr der Vollzeit 1 1 Drittmittel vom öffentlichen Bereich Vollzeit 1 3 4 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 1 1 4 4 3/4 und mehr der Vollzeit 1 1 Drittmittel von sonstigen Bereichen Vollzeit 1 1 1 1 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 1 1 Studienräte, -direktoren im Hochschuldienst 59 8 67 76 12 88 Geisteswissenschaften 26 25 84 / 90 4 30 2 27 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige Vollzeit 21 21 16 1 17 unter 1/4 der Vollzeit 1 1 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 3 3 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 1 1 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 4 3 7 4 1 5 3/4 und mehr der Vollzeit 2 2 Ingenieurwissenschaften 6 1 7 14 3 17 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige Vollzeit 6 6 10 1 11 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 1 1 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 1 1 3 3 Drittmittel vom öffentlichen Bereich 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 1 1 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 1 1 Kunst, Kunstwissenschaft 2 1 3 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige Vollzeit 1 1 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 1 1 3/4 und mehr der Vollzeit 1 1 Mathematik, Naturwissenschaften 2 2 2 2 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige Vollzeit 1 1 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 2 2 3/4 und mehr der Vollzeit 1 1 Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften 23 3 26 25 4 29 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige Vollzeit 19 1 20 18 3 21 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 1 2 3 4 4 3/4 und mehr der Vollzeit 1 1 2 2 Drittmittel vom öffentlichen Bereich Vollzeit 1 1 1 1 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 1 1 3/4 und mehr der Vollzeit 1 1 85 / 90 Zentrale Einrichtungen (ohne klinikspezifische Einrichtungen) 2 2 8 2 10 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige Vollzeit 2 2 8 8 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 2 2 Wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter 992 2.137 3.129 1.502 2.564 4.066 Akad. Räte, Oberräte und Direktoren 11 11 14 14 Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften 3 3 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige Vollzeit 2 2 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 1 1 Zentrale Einrichtungen (ohne klinikspezifische Einrichtungen) 8 8 14 14 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige Vollzeit 5 5 7 7 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 1 1 1 1 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 2 2 3/4 und mehr der Vollzeit 2 2 1 1 Drittmittel vom öffentlichen Bereich Vollzeit 2 2 Drittmittel von sonstigen Bereichen Vollzeit 1 1 Wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter im Angestelltenverhältnis 981 2.137 3.118 1.488 2.564 4.052 Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften, Veterinärmedizin 26 82 108 61 107 168 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige Vollzeit 18 9 27 35 11 46 unter 1/4 der Vollzeit 2 2 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 2 2 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 1 9 10 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 5 13 18 15 22 37 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 1 1 3/4 und mehr der Vollzeit 2 6 8 9 10 19 Drittmittel vom öffentlichen Bereich Vollzeit 11 11 1 24 25 unter 1/4 der Vollzeit 2 2 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 1 1 1 1 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 6 6 1 1 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 86 / 90 5 5 16 16 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 6 6 3/4 und mehr der Vollzeit 3 3 5 5 Drittmittel von sonstigen Bereichen Vollzeit 5 5 1 2 3 unter 1/4 der Vollzeit 1 1 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 1 1 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 2 2 9 9 3/4 und mehr der Vollzeit 1 1 2 2 Geisteswissenschaften 12 36 48 15 10 25 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige Vollzeit 12 9 21 11 11 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 11 11 2 2 3/4 und mehr der Vollzeit 4 4 4 5 9 Drittmittel vom öffentlichen Bereich Vollzeit 2 2 1 1 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 7 7 1 1 Drittmittel von sonstigen Bereichen unter 1/4 der Vollzeit 1 1 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 1 1 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 1 1 3/4 und mehr der Vollzeit 1 1 Humanmedizin/Gesundheitswissenschaften 8 44 52 20 90 110 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige Vollzeit 4 11 15 7 11 18 unter 1/4 der Vollzeit 1 1 1 2 3 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 1 1 4 4 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 3 12 15 2 2 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 2 2 7 23 30 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 2 2 2 2 3/4 und mehr der Vollzeit 1 2 3 5 8 13 Drittmittel vom öffentlichen Bereich Vollzeit 4 4 4 4 unter 1/4 der Vollzeit 2 2 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 1 1 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 2 2 1 1 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 4 4 13 13 87 / 90 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 2 2 3/4 und mehr der Vollzeit 1 1 9 9 Drittmittel von sonstigen Bereichen Vollzeit 4 4 unter 1/4 der Vollzeit 3 3 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 1 1 Ingenieurwissenschaften 527 1.114 1.641 863 1.482 2.345 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige Vollzeit 381 191 572 616 266 882 unter 1/4 der Vollzeit 3 7 10 4 27 31 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 3 16 19 6 18 24 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 15 32 47 9 13 22 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 68 190 258 113 290 403 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 9 14 23 18 5 23 3/4 und mehr der Vollzeit 21 36 57 61 66 127 Drittmittel vom öffentlichen Bereich Vollzeit 19 226 245 19 268 287 unter 1/4 der Vollzeit 9 9 1 14 15 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 19 19 1 15 16 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 36 36 12 12 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 3 147 150 1 183 184 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 5 5 1 14 15 3/4 und mehr der Vollzeit 1 46 47 3 92 95 Drittmittel von sonstigen Bereichen Vollzeit 4 67 71 6 79 85 unter 1/4 der Vollzeit 9 9 9 9 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 2 2 5 5 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 5 5 2 2 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 44 44 2 68 70 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 2 2 3 3 3/4 und mehr der Vollzeit 11 11 2 33 35 Kunst, Kunstwissenschaft 22 47 69 32 48 80 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige Vollzeit 15 7 22 17 4 21 unter 1/4 der Vollzeit 1 1 1 1 2 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 2 2 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 88 / 90 1 4 5 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 4 6 10 8 11 19 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 1 2 3 3 3 3/4 und mehr der Vollzeit 1 3 4 4 4 8 Drittmittel vom öffentlichen Bereich Vollzeit 3 3 1 1 unter 1/4 der Vollzeit 1 1 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 1 1 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 3 3 1 1 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 6 6 6 6 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 1 1 3/4 und mehr der Vollzeit 4 4 1 2 3 Drittmittel von sonstigen Bereichen Vollzeit 1 1 3 3 unter 1/4 der Vollzeit 2 2 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 1 1 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 6 6 1 3 4 3/4 und mehr der Vollzeit 2 2 Mathematik, Naturwissenschaften 110 340 450 58 194 252 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige Vollzeit 83 73 156 38 35 73 unter 1/4 der Vollzeit 6 6 2 2 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 2 2 3 3 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 3 12 15 1 1 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 8 77 85 7 45 52 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 1 2 3 1 1 2 3/4 und mehr der Vollzeit 10 12 22 10 12 22 Drittmittel vom öffentlichen Bereich Vollzeit 3 54 57 15 15 unter 1/4 der Vollzeit 2 2 1 1 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 2 2 2 2 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 11 11 2 2 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 1 35 36 1 29 30 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 1 1 2 2 3/4 und mehr der Vollzeit 8 8 7 7 Drittmittel von sonstigen Bereichen Vollzeit 1 13 14 1 11 12 89 / 90 unter 1/4 der Vollzeit 2 2 1 1 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 3 3 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 5 5 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 13 13 17 17 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 4 4 1 1 3/4 und mehr der Vollzeit 3 3 7 7 Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften 102 266 368 161 338 499 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige Vollzeit 69 54 123 101 60 161 unter 1/4 der Vollzeit 6 6 1 12 13 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 3 3 9 9 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 1 10 11 3 3 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 17 64 81 27 85 112 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 4 4 1 3 4 3/4 und mehr der Vollzeit 7 13 20 18 21 39 Drittmittel vom öffentlichen Bereich Vollzeit 5 28 33 4 26 30 unter 1/4 der Vollzeit 1 1 4 4 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 2 2 3 3 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 7 7 3 3 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 2 32 34 3 42 45 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 6 6 2 2 3/4 und mehr der Vollzeit 11 11 17 17 Drittmittel von sonstigen Bereichen Vollzeit 1 9 10 2 12 14 unter 1/4 der Vollzeit 3 3 1 6 7 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 5 5 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 1 1 1 1 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 8 8 12 12 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 1 1 3/4 und mehr der Vollzeit 3 3 15 15 Sport 1 1 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige Vollzeit 1 1 Zentrale Einrichtungen (ohne klinikspezifische Einrichtungen) 174 208 382 277 295 572 Haushaltsmittel incl. Hochschulpakt, Studiengebühren und Sonstige 90 / 90 Vollzeit 132 48 180 184 68 252 unter 1/4 der Vollzeit 4 4 2 5 7 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 3 1 4 3 3 6 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 5 5 1 1 2 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 12 26 38 31 39 70 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 2 2 4 1 1 2 3/4 und mehr der Vollzeit 9 10 19 29 19 48 Drittmittel vom öffentlichen Bereich Vollzeit 10 55 65 14 73 87 unter 1/4 der Vollzeit 1 1 4 4 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 1 1 4 4 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 2 2 1 1 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 1 17 18 1 31 32 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 3 3 3/4 und mehr der Vollzeit 1 12 13 4 18 22 Drittmittel von sonstigen Bereichen Vollzeit 4 10 14 5 14 19 unter 1/4 der Vollzeit 1 1 1/4 bis unter 1/3 der Vollzeit 2 2 1/3 bis unter 1/2 der Vollzeit 2 2 1 1 1/2 bis unter 2/3 der Vollzeit 8 8 7 7 2/3 bis unter 3/4 der Vollzeit 1 1 3/4 und mehr der Vollzeit 1 1 2 2 4 Gesamtergebnis 5.656 32.207 37.863 8.138 34.408 42.546 Leere Seite Leere Seite