LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4151 09.11.2018 Datum des Originals: 09.11.2018/Ausgegeben: 14.11.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1563 vom 9. Oktober 2018 der Abgeordneten Markus Herbert Weske und Michael R. Hübner SPD Drucksache 17/3863 Die Rückabwicklung des BLB-Darlehens als Taschenspielertrick der Landesregierung Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Landesregierung hat mit dem Nachtragshaushalt 2017 dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) ein Darlehen von 885 Mio. € aufgezwungen. Durch Zins und Tilgung verschafft sich der Finanzminister damit für die nächsten Haushaltsjahre einen finanziellen Spielraum, alleine 2019 rund 537 Mio. €. Die genauen Schritte dieser Transaktion wurden in den entsprechenden Ausschüssen wie folgt dargestellt: 1. Am 29.12.2017 hat das Land dem BLB die 885 Mio. € auf das Konto der Helba überwiesen. 2. Direkt nach Geldeingang hat der BLB dieses Geld zum größten Teil wieder in den Cashpool des Landes zurücküberwiesen und diese Forderung in ihrer Bilanz ausgewiesen. Grund dafür sei, dass der BLB mit 885 Mio. € Liquidität drei Tage vor Jahresende keine Verwendung mehr habe. Dieses sehr offensichtliche Hin- und Herschieben von solchen Geldsummen wirft Fragen auf, da der BLB das Geld offensichtlich nicht benötigte. Der Minister der Finanzen hat die Kleine Anfrage 1563 mit Schreiben vom 9. November 2018 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Bereits mit der Vorlage 17/146 ist zu diesem Themenkomplex dem Haushalts- und Finanzausschuss berichtet worden. Des Weiteren war dieser Vorgang Gegenstand der Kleinen Anfrage 317 vom 13. September 2017, welche die Landesregierung am 11. Oktober LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4151 2 2017 beantwortet hat (Drucksache 17/877). Mit der Rückabwicklung der Sondertilgungen des BLB NRW in einer Gesamthöhe von 885 Mio. Euro sollten die ursprünglichen Finanzierungsspielräume für die Jahre 2018 bis 2020 wiederhergestellt werden 1. Wurden die 885 Mio. € in einer Summe am 29.12.2017 überwiesen? 885 Mio. Euro wurden am 28.12.2017 in einer Summe als Einzahlung auf dem BLB- Verrechnungskonto erfasst. 2. Welche Kosten sind dem Land für die Aufnahme dieser 885 Mio. € entstanden? Der Betrag von 885 Mio. Euro war mit anderen Ausgaben und Einnahmen Gegenstand des Nachtragshaushalts 2017. Mit dem Nachtragshaushalt 2017 wurden die Einnahmen aus Krediten um 95,5 Mio. Euro abgesenkt. 3. Sind weitere Kosten für diese Transaktion angefallen? Nein. 4. Laut Jahresabschluss des BLB wird das Cashpooling, also die Abführung und Einzahlung von Kassenmitteln, durch das Land NRW täglich vorgenommen. Wann wurde diese für den Anteil von 885 Mio. € vorgenommen, den der BLB zurück überwiesen hat? Der BLB NRW steht in enger Finanzverflechtung mit der Landeshauptkasse (LHK). Er verstärkt seine Liquidität zu Lasten des Landes durch Zugriff auf ein Girokonto der LHK und er hat seine liquiden Mittel wiederum an das Land zu Gunsten eines Girokontos der LHK abzuliefern. Durch das Cashpooling stehen die Kassenmittel des BLB NRW täglich der Liquidität des Landes zur Verfügung. Der Liquiditätsausgleich ist täglich vorzunehmen. Insofern erfolgte auch die Abführung des Tagessaldos des BLB-Verrechnungskontos vom 28.12.2017 am selben Tag. 5. Laut Jahresabschluss des BLB werden erhaltende und abgeführte Mittel aus diesem Cashpooling verzinst. Wie hoch war die Verzinsung für den Betrag, den der BLB wieder in diesem Topf eingezahlt hat? Gemäß § 11 des Bau- und Liegenschaftsbetriebsgesetzes sind die erhaltenen und abgeführten Kassenmittel zu verzinsen. Die auf dem Verrechnungskonto gebuchten Ablieferungen des BLB NRW werden stets wie eine Kreditgewährung des Liegenschaftsbetriebs an das Land betrachtet. Die Verzinsung der vom BLB NRW abgeführten Kassenmittel erfolgt tagesscharf nach Tagessalden des Verrechnungskontos mit dem Interbankensatz für Tagesgelder (EONIA). Dabei wird ein Sockelbestand auf dem Verrechnungskonto von bis zu 20 Mio. Euro zugunsten des BLB NRW mit dem EONIA-Zinssatz verzinst. Für darüberhinausgehende Guthaben des BLB NRW wird der EONIA-Zinssatz um 5 Basispunkte gemindert. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4151 3 Die Verzinsung des Tagessaldos des BLB-Verrechnungskontos vom 28.12.2017 betrug demnach bis zu einem Bestand von 20 Mio. Euro -0,355 (EONIA-Zins) und für den darüberhinausgehenden Bestand -0,405 % (EONIA-Zins -0,355 % abzüglich 0,05 %).